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samkeit des hl. Geistes stehen. Mithin ist nur die katholische Kirche die Kirche.

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7. Hieraus ergiebt sich, dass salus" ausserhalb der Kirche nicht zu finden ist; denn da die Liebe an die sichtbare Kirche gebunden ist, so ermangeln auch die heroischen Thaten des Glaubens und der Glaube selbst des heilbringenden Charakters, der nur durch Liebe zu Stande kommt. Es können also (s. später) wohl ausserhalb der Kirche die Mittel der Heiligung vorhanden sein, es kann ein gewisser Glaube vorhanden sein, es können Wunderkräfte da sein; aber sie können nicht den Effect haben und den Nutzen bringen, welchen sie zu bringen bestimmt sind.

8. Das zweite Merkmal der Kirche ist die Heiligkeit. Diese besteht darin, dass die Kirche durch ihre Verbindung mit Christus und die Wirksamkeit des Geistes heilig ist, die Mittel (Wort und Sacramente) besitzt, um ihre einzelnen Glieder heilig zu machen, d. h. in der Liebe zu vollenden, und dieses Ziel auch wirklich erreicht. Dass ihr das nicht bei Allen gelingt (erst im Jenseits wird sie ohne Flecken und Runzeln sein), die in ihrer Mitte sind 2, ja dass sie die Sünde in den Wenigsten gänzlich vernichten kann, raubt ihr nichts an ihrer Heiligkeit. Sogar ein Ueberwiegen der mali et hypocritae über die Zahl der boni et spiritales 3 nimmt der Kirche nichts von derselben; denn es gäbe überhaupt keine Kirche, wenn die donatistische These richtig wäre, dass unheilige Glieder die Existenz der Kirche aufhöben. Die Donatisten müssen selbst ihre Behauptung in ganz willkürlicher Weise beschränken, um nicht die Kirche zu vernichten 1.

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9. Obgleich das Unkraut nicht auszurotten ist, da die Menschen nicht allwissend sind und das Diesseits nicht der Ort der Vollendung ist, so übt die Kirche doch Zucht und unter Umständen selbst die Excommunication, aber dies nicht eigentlich desshalb, um ihre Heilig

Ep. 173, 6: „Foris ab ecclesia constitutus et separatus a compagine unitatis et vinculo caritatis aeterno supplicio puniveris, etiam si pro Christi nomine vivus incenderis."

2 Hier werden die Bibelstellen gebraucht, die schon Calixt und die Antinovatianer angeführt haben (Arche Noah, Unkraut im Weizen u. s. w.).

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Dass Jene zahlreicher als Diese sind (auch in der Kirche), scheint Augustin's Meinung zu sein. Jedenfalls geht nach ihm die Mehrzahl der Menschen verloren. Enchir, 97.

De bapt. II, 8: Hätten die Donatisten Recht, so hätte es schon zur Zeit Cyprian's keine Kirche gegeben; sie selbst wären also unheiligen Ursprungs. Oft hält ihnen Augustin auch entgegen, wie viel grobe Sünder sie in ihrer Mitte haben. Die gröbste Sünde bei ihnen ist freilich das Schisma (c. litt. Pet. II, 221).

keit zu erhalten, sondern um die Einzelnen zu erziehen, resp. vor Ansteckung zu bewahren. Die Kirche kann aber auch toleriren (c. Petil. I, 25: „malos in unitate catholica vel non noverunt vel pro unitate tolerant quos noverunt"); sie kann selbst offenbare und grobe Sünder dulden, wenn die Ausübung ihrer Strafgewalt im einzelnen Fall grössere Nachtheile zur Folge haben würde 1. Dadurch, dass sie das Schlechte nie billigt und stets über die Mittel der Heiligung verfügt, ist sie selbst vor der Verflechtung mit dem Unheiligen sichergestellt 2.

10. Aber freilich gehört es zu ihrer Heiligkeit, dass sie auch wirklich heilige Glieder erzeugt. Den Beweis dafür kann sie liefern, sofern Einige in ihr die Vollkommenheit erreicht haben, sofern Wunder und Zeichen durch sie fort und fort noch gewirkt werden, sofern eine allgemeine Hebung und Heiligung der Sitten durch sie erzielt ist, und sofern endlich am Ende ihr gesammter Bestand heilig sein wird.

11. Noch deutlicher freilich zeigt sich ihre Heiligkeit darin, dass nur innerhalb der Kirche persönliche Heiligkeit erlangt werden kann (s. oben sub 7) 3.

12. Die Unheiligen in der Kirche gehören fraglos zur Kirche; denn sie stehen in der Einheit unter der Wirkung der Heiligungsmittel und können noch boni et spiritales werden. Allein sie gehören nicht zum Heiligthum der Kirche, sondern bilden einen weiteren Kreis in ihr („vasa in contumeliam in domo dei"; sie sind nicht selbst, wie die „vasa in honorem", die domus dei, sondern sind im Hause"; sie sind „in communione sacramentorum", nicht im eigentlichen Verbande des Hauses, sondern „congregationi sanctorum admixti"; sie sind desshalb in gewissem Sinn nicht in der Kirche, weil sie nicht die Kirche selbst sind; daher kann man auch die Kirche als corpus permixtum" bezeichnen). Ja selbst die Häretiker und Schismatiker, sofern sie kirch

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1 Der Gedanke, im neuen Bund sei Alles milder geworden, als im alten, findet sich hie und da bei Augustin.

C. litt. Pet. III, 4: „Licet a malis interim vita, moribus, corde ac voluntate separari atque discedere, quae separatio semper oportet custodiatur. Corporalis autem separatio ad saeculi finem fidenter, patienter, fortiter exspectatur.“

"Sermo 4, 11: „Omnes quotquot fuerunt sancti, ad ipsam ecclesiam per

tinent."

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„Corpus permixtum" gegen die zweite Regel des Tichonius, der von einem zweigetheilten Leibe des Herrn gesprochen hatte, was Augustin verwirft. Hier giebt es nicht wenige Ausführungen Augustin's, die den Gedanken nahe legen, eine in der sichtbaren Kirche „in occulto" vorhandene unsichtbare sei die wahre Kirche (de bapt. V, 38).

liche Heiligungsmittel sich angeeignet haben (s. unten), gehören zur katholischen Kirche, da diese sich aus ihnen Söhne zeugt, ohne ihnen noch einmal die Taufe ertheilen zu müssen 1. Der Charakter der Heiligkeit der Kirche wird durch diese weiteren Kreise im Gebiet ihres Umfangs nicht modificirt; denn sie bleibt, auf ihren Grund, ihre Mittel und ihr Ziel gesehen, immer dieselbe, und auch die Heiligkeit aller Glieder Augustin sieht von diesem Merkmal nicht ab - wird einst vorhanden sein.

13. Das dritte Merkmal der Kirche ist die Katholicität. Es ist dasjenige, welches in Verbindung mit der Einheit den eindrucksvollsten äusseren Beweis und das sicherste Kriterium ihrer Wahrheit liefert. Die Katholicität wurde nämlich vorausverkündigt (Verbreitung über den Erdkreis), und sie hat sich verwirklicht, obgleich es als ein Wunder bezeichnet werden muss, dass eine Gemeinschaft, die solchen Glauben und Gehorsam verlangt, und solche Geheimnisse überliefert, diese Verbreitung erlangt hat. Eben das sinnenfällige Wunder ist der Beweis der Wahrheit. Die Donatisten können nicht die Kirche sein, weil sie wesentlich auf Afrika beschränkt sind. Die Kirche kann nur dort sein, wo sie sich durch die Verbindung mit Rom, mit den alten orientalischen Kirchen, mit den Gemeinden des Weltkreises als die katholische erweist. Der Einwurf, dass die Sünde der Menschen die Verbreitung hindere, ist ohne Gewicht; denn das hätte geweissagt werden müssen. Es ist aber das Gegentheil geweissagt und erfüllt2. Auch der Hinweis, dass manche Häresien eine ökumenische Verbreitung erlangt haben, ist ohne Belang; denn erstens sind fast alle Häresien national, zweitens hat auch die verbreitetste Häresie eine andere Häresie neben sich (es ist dies der alte Sophismus, das Wesen der Häresien einerseits als die

1 De bapt. I, 13: Die Frage der Donatisten lautete, ob die Taufe nach Meinung der Katholiken in der donatistischen Kirche „Söhne" erzeuge. Bejahten sie die Katholiken, so sollte folgen, dass bei den Donatisten Kirche sei und, da es nur eine gebe, die Kirche; verneinten die Katholiken die Frage, so zogen sie den Schluss: „Cur ergo apud vos non renascuntur per baptismum, qui transeunt a nobis ad vos, cum apud nos fuerint baptizati, si nondum nati sunt?" Darauf antwortet Augustin: „Quasi vero ex hoc generet unde separata est, et non ex hoc unde coniuncta est. Separata est enim a vinculo caritatis et pacis, sed iuncta est in uno baptismate. Itaque est una ecclesia, quae sola catholica nominatur; et quidquid suum habet in communionibus diversorum a sua unitate separatis, per hoc quod suum in eis habet, ipsa utique generat, non illae."

2 Ein Donatist „historicus doctus" hat freilich den empfindlichen Einwand gemacht (ep. 93, 22): „Quantum ad totius mundi pertinet partes, modica pars est in compensatione totius mundi, in qua fides Christiana nominatur." Augustin vermag diesen Einwand natürlich nicht wirklich zu entkräften.

Zersplitterung aufzufassen, andererseits sie doch als eine solche Einheit vorzustellen, dass man jeder einzelnen zum Vorwurf macht, dass andere neben ihr stehen), und dadurch offenbart auch die verbreitetste ihre Falschheit.

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14. Das vierte Merkmal der Kirche ist ihre Apostolicität. Es tritt in der katholischen Kirche zu Tage 1) in dem Besitz der apostolischen Schriften und der apostolischen Lehre, 2) in der Fähigkeit dieser Kirche, ihre Existenz bis auf die Apostelgemeinden und die Apostel zurückzuführen und ihre Einheit (communicatio) mit den von den Aposteln gestifteten Gemeinden aufzuweisen. Dieser Nachweis ist vornehmlich an der Kette der Bischöfe zu führen, deren Bedeutung übrigens von Augustin nicht so stark betont wird, wie von Cyprian; ja es finden sich Stellen bei Augustin, in denen das allgemeine Priesterthum, wie es Tertullian festgehalten hat, verkündigt wird.

15. Unter den Apostelgemeinden sind zwar auch die orientalischen sehr wichtig; allein am wichtigsten ist die römische Gemeinde und demgemäss deren Bischof. Petrus ist Repräsentant der Apostel, der Christen überhaupt (ep. 53, 2: „totius ecclesiae figuram gerens"), der schwachen Christen, der Bischöfe resp. des Lehramts der Bischöfe. Die Theorie des Cyprian und Optatus von der cathedra Petri, welche der römische Bischof habe und mit der man im Einvernehmen stehen müsse, weil sie die sedes apostolica xat' è§oxýv sei, d. h. die Trägerin der Lehrautorität und der Kircheneinheit, hat Augustin festgehalten. Ueber die Infallibilität des römischen Stuhls hat er sich ebenso unsicher und widerspruchsvoll ausgedrückt wie über die der Concilien und des Episkopats. Dass ein Concil über dem römischen Bischof steht, war Augustin nicht zweifelhaft (ep. 43, 19).

16. Die Irrthumslosigkeit der katholischen Kirche stand

1 Dass diese bei Augustin ihre selbständige Autorität mindestens in vieler Hinsicht haben, wurde schon bemerkt; s. de doctrin. christ. und ep. 54. 55. In nicht wenigen Ausführungen scheint es sogar so, als sei die Berufung auf die Kirche lediglich eine Berufung auf die Kirche, welche die Schrift besitzt.

2 Ausser sämmtlichen antidonatistischen Schriften s. z. B. auch ep. 43, 21;

44, 3; 49, 2. 3; 51, 5; 53, 3.

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De civit. dei XX, 10: Unterschied von sacerdotes und proprie sacerdotes. Augustin's Stellung zum römischen Bischof, d. h. zur unfehlbaren römischen Tradition, tritt deutlich zu Tage in seiner Beurtheilung des Zosimus (Reuter S.312 ff. 325 ff.) und in dem höchst werthvollen 36. Brief, der die Schrift eines römischen Anonymus behandelt, welcher die römische Gemeinde sammt Petrus glorificirt (c. 21: „Petrus, apostolorum caput, coeli ianitor, ecclesiae fundamentum“) und statutarische Einrichtungen der römischen Kirche für allgemein verbindlich erklärt hatte.

Augustin fest; denn sie ist eine nothwendige Folge ihrer auf der Apostolicität ruhenden Autorität. Allein dieses Prädicat durchzudenken und an der Repräsentation und den Entscheidungen der Kirche streng durchzuführen, dazu war Augustin niemals veranlasst. Daher hat er auch theils unbefangen, theils nothgedrungen im Einzelnen Manches zugestanden, was, consequent erfasst, die Infallibilität der Kirche vernichtete.

17. Ebenso stand Augustin die Unumgänglichkeit der katholischen Kirche fest; denn sie folgt aus ihrem in der Einheit und Heiligkeit sich offenbarenden ausschliesslichen Verhältniss zu Christus und zum hl. Geist. In dem Ausdruck ecclesia mater" (resp. corpus Christi") ist die Unumgänglichkeit ausgeprägt (über Modificationen s. später).

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18. Endlich stand Augustin die Unvergänglichkeit der Kirche, damit aber auch ihre Uranfänglichkeit fest; denn sie folgt aus dem ausschliesslichen Verhältniss zu Gott; doch wirkten in die Vorstellung von der Unvergänglichkeit und Uranfänglichkeit Gedanken hinein, die nicht aus den Erwägungen über die empirische Kirche geflossen waren (die „himmlische" Kirche einerseits, der „Gottesstaat" andererseits; s. darüber unten).

19. Die empirische, katholische Kirche ist auch das „regnum dei“ (die „civitas dei"). Zwar sind diese Ausdrücke primär innerhalb einer Betrachtung gebraucht, die gegen die empirische Kirche indifferent ist (s. unten); allein da es für Augustin schliesslich doch nur eine Kirche giebt, so gilt Alles, was von der Kirche gilt, auch von der empirischen Kirche. Zu allen Zeiten hat er den alten, längst auf die Kirche angewendeten Terminus „Reich (Stadt) Gottes" auf die katholische Kirche bezogen, dabei natürlich nicht daran denkend, dass die Kirche corpus permixtum sei, sondern verum 2.

1 C. litt. Pet. III, 10: „deum patrem et eius ecclesiam matrem habere." Vielleicht am schlagendsten ist hier ep. 36, 17. Der anonyme römische Christ hatte sich zum Beweise, das römische Sabbathfasten-Gebot sei apostolisch, auf die Stelle berufen: „Non est regnum dei esca et potus" und „regnum dei“ einfach mit „ecclesia“ identificirt. Augustin weist diese Identificirung nicht zurück, sondern nur den Schluss, den der Anonymus aus ihr zieht. Hier ist aber ,ecclesia" offenbar die katholische Kirche. In de trinit. I, 16. 20. 21 ist es Augustin nicht zweifelhaft, dass das regnum, welches Christus einst dem Vater übergeben wird, „omnes iusti sunt, in quibus nunc regnat mediator" resp. die „credentes et viventes ex fide; fideles quippe eius quos redemit sanguine suo dicti sunt regnum eius". Das ist die Kirche; aber dabei ist selbstverständlich von ihren irdischen ,,Runzeln" abgesehen, jedoch nicht von ihrer Organisation; s. in Ps. 126, 3: Quae autem domus dei et ipsa civitas? Domus enim dei populus dei, quia domus

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