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voluntas est, a quo et praeparatur et iubetur quod volunt." 24: „Der Zweig nützt nicht dem Stamm, sondern der Stamm dem Zweig; so nützen auch die, welche Christus in sich haben und in ihm bleiben, nicht Christo, sondern sich selber." 25: „donum dei est diligere deum“). Die von den Bischöfen nach Aufführung der capitula gegebene definitio ist ebenfalls streng antisemipelagianisch'. Allein weder ist von der Prädestination die Rede, noch ist der innerliche Gnadenprocess, auf den für Augustin der Hauptnachdruck fiel, gebührend gewürdigt. Das Erstere wäre an sich kein Schade; allein in jener Zeit, wo es sich darum handelte, ob der ganze Augustin Autorität sei oder nicht, war das Schweigen gefährlich. Die semipelagianisch Gesinnten konnten sich darauf berufen, dass Augustin's Prädestinationslehre nicht gebilligt sei, und sie konnten dann in diese nicht gebilligte Lehre sehr viel von dem hineinziehen, was zur Gnadenlehre gehörte. So geschah es auch wirklich. Der Streit hat hier also nur ein scheinbares Ende erreicht. Dass unter der Hülle augustinischer Formeln semipelagianische Gedanken fortwirkten, dazu trụg aber ferner jene äusserliche Fassung der Gnade als Taufsacrament bei, die dem Decret zu Grunde liegt. Zwar handelt es auch von der Liebe"; aber man sieht leicht, dass die Idee des Sacraments die Alles beherrschende ist. Allen Getauften gegenüber", hat man mit Recht bemerkt, zerfloss auch für die Anhänger Augustin's der Unterschied zwischen Augustinismus und Semipelagianismus“. Weil Augustin selbst den Begriff des Glaubens nicht erfasst hat, so ist er daran schuld gewesen, dass am Ende des Streits als seine Lehre eine Auffassung entwickelt wurde, welche die gratia für den Anfang und das Ende erklärt, aber im Grunde sich an das magische Wunder der Taufe und an das „fideliter laborare auxiliante Christo" hält.

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Der neue Papst Bonifaz II. billigte in einem Schreiben an Cäsarius diese Beschlüsse 3, die in der katholischen Kirche ein grosses

1 Doch würde Augustin den Satz: „hoc etiam credimus, quod accepta per baptismum gratia omnes baptizati Christo auxiliante et cooperante, quae ad salutem animae pertinent, possint et debeant, si fideliter laborare voluerint, adimplere" nicht geschrieben haben. Ausserdem sind die Worte „quae ad salutem pertinent adimplere" und „fideliter laborare" zweideutig.

2 Das Wort kommt nur im Epilog vor, aber dort nur um die praedestinatio ad malum abzulehnen: „aliquos vero ad malum divina potestate praedestinatos esse non solum non credimus, sed etiam, si sunt qui tantum malum credere velint, cum omni detestatione illis anathema dicimus." Auch über die gratia irresistibilis und die Particularität des Gnadenwillens Gottes schweigt das Decret.

3 Mansi VIII p. 735 sq. Die Beschlüsse waren auch von Laien unterschrieben

Ansehen erhielten und vom Tridentinum sehr eingehend berücksichtigt worden sind. Fortab ist die Lehre von der gratia praeveniens, auf die auch der Papst besonderes Gewicht legte, als abendländisches Dogma zu betrachten; die Semipelagianer haben als Ketzer zu gelten. Aber der Streit konnte doch jeden Augenblick aufs neue beginnen, sobald nämlich Jemand auftrat und um der gratia praeveniens willen auch die Anerkennung der particularen Gnadenwahl verlangte. Ueberschlägt man, welche Lehren Augustin's Anerkennung gefunden haben und welche verschwiegen worden sind, ferner wesshalb jene Billigung fanden, so muss man sagen, dass neben der Sorge, dem Taufsacrament seine unersetzliche Bedeutung zu sichern, die mönchische Ansicht von der Unreinheit der Ehe hier vor Allem gewirkt hat. Weil Alle aus der sündigen Begattungslust geboren sind, darum sind Alle sündhaft und desshalb muss die Gnade zuvorkommen. Der katholische Lehrbegriff ist aus einem Compromiss zwischen der mönchischen Anschauung von der Verdienstlichkeit der Werke und der ebenfalls mönchischen Anschauung von der Unreinheit der Ehe entstanden. Beide Gedanken waren augustinisch und wurden augustinisch ausgeführt; aber die bewegende Seele des Augustinismus ist verkümmert. Es ist eine Thatsache, die bisher nicht genügend gewürdigt ist, dass die katholische Lehre desshalb nicht beim Semipelagianismus verharrt ist, weil sie die Geschlechtslust für sündig erklärte.

2. Gregor der Grosse.

Wie wenig Verständniss man in Rom für den Augustinismus hatte, und wie verwirrt das theologische Denken im Lauf des 6. Jahrhunderts geworden war, zeigt die Gnadenlehre des grossen Papstes Gregor (590—604). Ein buntscheckigeres Gemenge von augustinischen Formeln und grobem Ergismus ist kaum denkbar. Gregor hat nirgendwo einen originellen Gedanken ausgesprochen; er hat vielmehr überall den überlieferten Lehrbegriff conservirt, aber depotenzirt, das Geistige auf das Niveau eines grob-sinnlichen Verständnisses herabgedrückt, worden, was in der Dogmengeschichte der alten Kirche fast unerhört ist, aber nicht im 6. Jahrhundert in Gallien; s. Hatch, Kirchenverfass. Westeuropas S. 77 ff.

1 Die römischen Bischöfe haben sich in ihrer Haltung im semipelagianischen Streit augenscheinlich durch die Entscheidungen ihrer Vorgänger gegen Pelagius präjudicirt gefühlt. Ein selbständiges, aus innerer Ueberzeugung fliessendes Wort sucht man bei ihnen vergebens (eine Ausnahme ist vielleicht Gelasius), und doch ist es ganz wesentlich ihr „Verdienst“, dass der semipelagianische Streit mit der Anerkennung der augustinischen Lehre von der gratia praeveniens und dem Schweigen über die Prädestination geendet hat.

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die Dogmatik, soweit es anging, in eine technische Anweisung für den Klerus verwandelt und sie mit der volksthümlichen Religion zweiten Grades verschwistert. Alles, was er anordnete, war klug und wohl berechnet, und doch entsprang es aus einem fast naiven mönchischen Gemüthe, welches mit treuer Sorge an der Erziehung roher Völker und an der Bildung der Geistlichen arbeitete und dabei mit einem sicheren Instincte überall das traf, was geeignet war, die Laienwelt durch den Mechanismus der Religion zu beunruhigen, zu beschwichtigen und so zu beherrschen 1. Weil Gregor in einer Zeit, wo das Alte unterging und das Neue sich noch roh und ungefüge darstellte, nur das Nothwendige und Erreichbare im Auge hatte, so sanctionirte er als Religion die äusserliche Legalität, die für die Erziehung jugendlicher Völker ebenso geeignet war, wie sie den um die Feinheit des Empfindens und Denkens gekommenen, in Superstition und Magie versunkenen, den stumpfen Idealen der Askese huldigenden Epigonen der Antike entsprach. Die Accente sind es, welche die Melodie ändern, und der Ton macht die Musik. Durch die Art, wie Gregor die verschiedenen überlieferten Lehren und Kirchengebräuche accentuirte, hat er den vulgären Typus des mittelalterlichen Katholicismus geschaffen, und der Ton, auf den er die christlichen Gemüther stimmte, ist der Hauptton, der uns bis heute aus dem Katholicismus entgegenklingt. Die Stimme ist Gregor's Stimme, aber die Hände sind Augustin's Hände. Nur darin ist er nicht Augustin's Schüler, dass er — dem Cyprian und Leo I. verwandt und in der Jurisprudenz wohl bewandert neben dem kultisch-sacramentalen Element das rechtliche stark betont: die Verquickung von Lehre und Kirchenordnung machte im Abendland durch Gregor einen weiteren Fortschritt 5.

1 Aus der reichen Briefsammlung Gregor's gewinnt man hohen Respect vor der Weisheit, Gerechtigkeit, Milde, Nachsicht und Thatkraft des Papstes.

2 Doch fehlen neben der äusserlichen Gesetzlichkeit Züge evangelischer Freiheit nicht; s. die Briefe an Augustin.

* Aehnlich Lau, Gregor d. Grosse S. 326: „Durch unmerklich verschiedene Auffassung des von der Vorzeit Ueberkommenen bahnte er, ohne vielleicht die Bedeutsamkeit seines Thuns zu erkennen, die Entwickelung des späteren Katholicismus an."

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Gregor ist der gelesenste abendländische Kirchenvater, wie die Litteratur des Mittelalters und unsere Bibliotheken beweisen. Schon im 7. Jahrhundert wurde er von den geschmack- und urtheilslosen Schriftstellern als weiser wie Augustin, beredter wie Cyprian, frömmer wie Antonius gefeiert („nihil illi simile demonstrat antiquitas", Ildefons., de script. 1).

* Eine ausführliche Darstellung der Lehre Gregor's giebt Lau, a. a. O. S. 329 bis 556. Man sieht hier, in welchem Masse Gregor von Augustin abhängig ist.

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Nur mit einigen Strichen sei der depotenzirte Augustinismus geschildert, wie er sich bei Gregor darstellt. Die Vernunft, Wissenschaft und Philosophie wird von ihm stärker herabgesetzt als von Augustin: Glaube und Vernunft stehen sich schroff gegenüber (Evang. II hom. 26)', das Mirakel ist das Kennzeichen des Religiösen. Wohl kann die Vernunft das Dasein Gottes feststellen, aber nur „per aditum fidei aperitur aditus visionis dei" (Ezech. II hom. 5, nach Augustin). Die Lehre von den Engeln und vom Teufel tritt in den Vordergrund, weil sie der populären und der mönchischen Frömmigkeit entsprach. Man kann Gregor den doctor angelorum et diaboli nennen. In Bezug auf jene hat er sich (s. Evang. II hom. 34) besonders in der Ausbildung der Rangstufen (Einfluss der griechischen Mystik), in der Verherrlichung des Michael, Gabriel und Raphael -- der Wunderheld, der grosse Bote und Streiter wider die Luftgeister, der Medicinmann -, in der reinlichen Vertheilung der Engelgeschäfte und in der Idee der Schutzgeister die Engel stehen den Menschen vor, wie diese dem Vieh - gefallen. Er, der über die griechisch-römische Kultur so gering dachte, hat die inferiorsten Theile derselben in der Engellehre sanctionirt. Noch lebhafter schaltete seine Mönchsphantasie in den Vorstellungen vom Teufel und den Dämonen, und darum hat er auch die Vorstellungen vom Antichrist, der bereits vor der Thür steht, da die Welt dem Ende nahe ist, neu belebt. Wie der Logos die Menschennatur angenommen, so wird der Teufel am Ende der Welt sich incarniren (Moral. 31, 24; 13, 10). Der Teufel besass vor der Erscheinung Christi alle Menschen mit Recht und besitzt jetzt noch die Ungläubigen. Durch diese wüthet er; aber den Gläubigen gegenüber ist er der machtlose und geprellte Teufel. Die Lehren von der Erlösung, Rechtfertigung, der Gnade und Sünde stellen einen durch das Interesse des Mirakels, der heiligen Handlungen und des Mönchthums modificirten Augustinismus dar. Der Gottmensch (dessen Mutter in partu et post partum Jungfrau blieb), war sündlos, weil er nicht durch fleischliche Lust in die Welt kam. Er ist redemptor und mediator diese Bezeichnungen werden bevorzugt und hat vor Allem den Teufel versöhnt, indem er durch seinen Tod ihm die Menschen abkaufte, und den Zwiespalt zwischen Engeln und Menschen aufgehoben.

Namentlich hebt er die hl. Schrift als die entscheidende Norm des Lebens und der Lehre ebenso kräftig hervor wie dieser. Auch die tiefsten augustinischen Gedanken werden gestreift, jedoch sämmtlich verflacht.

1 „Fides non habet meritum, cui humana ratio praebet experimentum“ (§ 1). 'Die Betrugstheorie wird dabei von Gregor in abschreckendster Gestalt vorgetragen. Der Teufel ist der Fisch, der nach dem Fleisch Christi schnappt und den verborgenen Angelhaken, die Gottheit, verschlingt; s. Moral. 33, 7. 9.

Beiläufig wird auch bemerkt, dass Christus unsere Strafen getragen und den Zorn Gottes versöhnt habe. Aber neben der Erlösung vom Teufel ist die Befreiung von der Sünde selbst die Hauptsache. Sie ist dadurch geschehen, dass Christus die Strafen der Erbsünde aufhob und auch die Sünde auflöste, indem er uns ein Beispiel gab. Damit ist schon gesagt, dass das Werk Christi unvollständig ist, d. h. dass es durch unsere Busse ergänzt werden muss; denn es verwandelt die ewigen Strafen der Erbsünde in zeitliche, die abgebüsst werden müssen, und es wirkt hauptsächlich durch das Beispiel. Factisch treten in der Doctrin Gregor's der Tod Christi und die Busse als zwei gleichwerthige Grössen neben einander 3. Dies muss man festhalten, um eine andere Gedankenreihe nicht zu überschätzen. Gregor betrachtet den Tod Christi als ein Opfer (oblatio) für unsere Reinigung, welches Christus fortwährend für uns darbringt, indem er Gott seinen (gekreuzigten) Leib beständig zeigt. Allein diese scheinbar hoch gegriffene Betrachtung

1 Moral. 1, 13: „Incarnatus dominus in semetipso omne quod nobis inspiravit ostendit, ut quod praecepto diceret, exemplo suaderet." 2, 24: „Venit inter homines mediator dei et hominum, homo Christus Jesus, ad praebendum exemplum vitae hominibus simplex, ad non parcendum malignis spiritibus rectus ad debellandam superbiam timens deum, ad detergendam vero in electis suis immunditiam recedens a malo."

2 Lau S. 434: „Das Hauptgewicht wird auf die Belehrung und auf das Beispiel gelegt, die Versöhnung mit Gott, deren Gewissheit der Mensch zu seinem Seelenfrieden unumgänglich bedarf, fast ganz übergangen, die Befreiung von den Strafen theils unzureichend als bloss in Bezug auf die Erbsünde, theils rein äusserlich gefasst. . . . Gregor weiss dem Menschen keine andere Beruhigung zu geben, als ihn auf seine Busse und seine guten Werke hinzuweisen." Er redet von einer beständigen Ungewissheit, in welcher der Mensch, auch der heiligste, über seine Versöhnung bleibt. Mit dem Satz, dass uns um Christi willen die Sünden vergeben werden, weiss er nichts anzufangen. Gott bestraft vielmehr jede durch die Busse nicht abgebüsste Sünde, auch wenn er sie verzeiht; s. Moral. IX, 34: „Bene dicit Hiob (9, 28): Sciens quod non parceris delinquenti, quia delicta nostra sive per nos sive per semetipsum resecat, etiam cum relaxat. Ab electis enim suis iniquitatum maculas studet temporali afflictione tergere, quas in eis in perpetuum non vult videre." In dem Commentar zu I Reg. (1. IV, 4, 57), der freilich, so wie er vorliegt, schwerlich von Gregor selbst niedergeschrieben ist, heisst es sogar: „Non omnia nostra Christus explevit, per crucem quidem suam omnes redemit, sed remansit, ut, qui redimi et regnare cum eo nititur, crucifigatur. Hoc profecto residuum viderat, qui dicebat: si compatimur et conregnabimus. Quasi dicat: Quod explevit Christus, non valet nisi ei, qui id quod remansit adimplet."

Daher heisst es immer wieder in den Moral. in Bezug auf die Tilgung der Sünden: „sive per nos, sive per deum“.

* Moral. 1, 24: „Sine intermissione pro nobis holocaustum redemptor immolat, qui sine cessatione patri suam pro nobis incarnationem demonstrat; ipsa

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