Ausführliche Erläuterung der Pandecten nach Hellfeld: ein Commentar, Časť 3Johann Jacob Palm, 1806 |
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Strana 50
... Rede seyn , bey denen allen nur die niedern Gerichte find , oder es kann die Gerichtsbarkeit einem Gute an unterschiedenen Orten zukommen , und daher jene Formel nur den Sinn haben , daß die Belehnung auf alle diese zusam . men gehen ...
... Rede seyn , bey denen allen nur die niedern Gerichte find , oder es kann die Gerichtsbarkeit einem Gute an unterschiedenen Orten zukommen , und daher jene Formel nur den Sinn haben , daß die Belehnung auf alle diese zusam . men gehen ...
Strana 82
... rede hier nur von der Patrimonialgerichtsbarkeit an sich selbst , als einem zum Patrimonium gehörigen Rechte , nicht von der Ausübung derselben . Daher kann sie auch Frauensperso . nen , Minderjährigen u . s . w . zustehen 54 ) . Nur ...
... rede hier nur von der Patrimonialgerichtsbarkeit an sich selbst , als einem zum Patrimonium gehörigen Rechte , nicht von der Ausübung derselben . Daher kann sie auch Frauensperso . nen , Minderjährigen u . s . w . zustehen 54 ) . Nur ...
Strana 96
... Rede ist u . d .; ferner solche nichtstreitige Rechtshandlungen , wels che auffer der obrigkeitlichen Einwilligung eine vorgängige Untersuchung erfordern , z . B. ein Vergleich über zukünfti . gen Unterhalt ; die Veräusserung eines ...
... Rede ist u . d .; ferner solche nichtstreitige Rechtshandlungen , wels che auffer der obrigkeitlichen Einwilligung eine vorgängige Untersuchung erfordern , z . B. ein Vergleich über zukünfti . gen Unterhalt ; die Veräusserung eines ...
Strana 112
... Rede ist , so ist er unfähig , diese Handlungen vorzunehmen 32 ) . Wer wollte daher wohl behaupten , daß ein Richter durch selbst niedergeschriebene Pfandverschreibungen , sich Leute zu Schuldnern machen könne ? § . 195 . Eintheilung ...
... Rede ist , so ist er unfähig , diese Handlungen vorzunehmen 32 ) . Wer wollte daher wohl behaupten , daß ein Richter durch selbst niedergeschriebene Pfandverschreibungen , sich Leute zu Schuldnern machen könne ? § . 195 . Eintheilung ...
Strana 159
... Rechts . 2. B. S. 157. und Eichmanns Erklärungen des bürg . R. 5. Th . S. 222⭑ 62 ) Pütter in den Rechtsfällen 3. Bandes 1. Th . Refp . CCLXIV . S. 17. S. 254 . T ter entstehen können , die Rede seyn sollte , De Iurisdictione . 159.
... Rechts . 2. B. S. 157. und Eichmanns Erklärungen des bürg . R. 5. Th . S. 222⭑ 62 ) Pütter in den Rechtsfällen 3. Bandes 1. Th . Refp . CCLXIV . S. 17. S. 254 . T ter entstehen können , die Rede seyn sollte , De Iurisdictione . 159.
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actio angef Ansehung Beklagten besonders Beyspiele blos bloß BOEHMER bürgerl bürgerlichen canon caufa Caution Citation Claproth Cocceji Commentar controv daher Decif dect deſſen dieſe dieß Diff Differt Differtat Digeftor ecclef Edict Einrede entweder eodem erst Falle find freywilligen Gefeße geistliche Gerichtsbarkeit gemeinen gemeinen Rechte genennt Gericht Gerichtsstand Gesek Gesetze Glücks Erläut Grund Grundsäße Handlung heißt heutigen hingegen imperium iſt iudex iudiciis iuris civ iuris Lib iurisdict iurisdictione Justinian Klage Klåger konnte Ladung Landesherr läßt lichen Lipfiae Meditat Meinung MEVIUS muß müſſen Obfervat Obrigkeit ordentlichen Pand Pandect Parthen Partheyen Patrimonialgerichtsbarkeit peinliche Gerichtsbarkeit peinlichen Person poteft pract Praetor Pråtor Princip Proceß Prorogation PUFFENDORF Pütters quae quis quod Rechtsgelehrten Rechtsstreit Retorsion Richter römiſchen römischen Rechte Sache SCHULTING ſelbſt seyn ſich ſie ſondern Staats Strafe des Ungehorsams teutschen Theil Ulpian unsern Verjährung weltlichen WERNHER Wiederklage