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SAT. III. V. 220 fgg.

meliora et plura reponit

Persicus orborum lautissimus et merito jam
Suspectus, tanquam ipse suas incenderit aedes.

Achaintre erklärt V. 221 ganz richtig, indem er I, S. 89 sagt: «Ideo plura recipit Persicus, quia orbus est, id est, sine liberis, et quia ditissimus est, duae rationes, cur ei plus adulentur heredipetae. » Ruperti billigt diese Erklärung, Heinrich aber sagt II, S. 159: «orborum, die das Ihrige verloren haben, die abgebrannt sind. Es ist ein Oxymoron; denn orbi können eigentlich nicht lauti sein.» Die neueren Ausleger übergehen diese Stelle ganz mit Stillschweigen. Um so nothwendiger scheint es, die Gründe anzugeben, weshalb Achaintre's Erklärung mir die allein richtige scheint. Wenn durch orborum lautissimus, wie doch wohl angenommen werden muss, der Zustand vor dem Brande, und nicht etwa nach dem Brande geschildert ist, so würde es die Erklärung des Nachfolgenden sehr hindern, wollte man hier unter orbi Leute verstehen, die das Ihrige verloren haben. Denn wie soll wohl ein Reicher darauf kommen, sein Haus anzustecken, in der bestimmten Voraussetzung, er werde den durch den Brand verursachten Schaden noch reichlicher wiedererstattet bekommen? Und wenn er dies nun auch wirklich gethan hat, was an und für sich sehr unwahrscheinlich ist, wie soll das Volk darauf kommen, ihn dessen merito suspectum zu halten, wenn die Gründe dazu nicht deutlich zu Tage liegen? Oder sollte der blosse Erfolg, weil jener Reiche, nachdem er abgebrannt ist, wirklich den Schaden noch reichlicher ersetzt bekommen hat, den Leuten zu einem solchen Verdachte hinlängliche Veranlassung geben können? Dies allein scheint mir ein zu schwacher Grund zu einem so schmählichen Verdachte zu sein, kann aber wohl, wenn andre Gründe mitwirken, darauf

führen. Soll man nun den Reichen in Verdacht haben können, er habe sein Haus selbst angesteckt, so kann dies nur dann mit Wahrscheinlichkeit geschehen, wenn man Ursache hat zu glauben, er selbst habe noch reichlicheren Ersatz schon vorher erwarten können. Die Gründe nun, wie der Reiche auf den Gedanken kommen und hoffen konnte, man werde ihm sein abgebranntes Haus mit Vortheil ersetzen, wodurch er eben merito suspectus, t. i. s. inc. aedes wird, sind in den Beiwörtern orborum lau tissimus beissend genug angedeutet. Weil er nämlich als kinderloser und reicher Mann, der zugleich ein grosses Haus macht, denn dieses scheint im lautissi mus zu liegen, heredipetas hat, so konnte er auf den Einfall kommen, durch einen solchen Kunstgriff noch reicher werden zu wollen und seine Erbschleicher vorher noch tüchtig in Contribution zu setzen, im schlimmsten Falle aber zu erfahren, wer von ihnen sich am hülfreichsten, also der erwarteten Erbschaft am meisten würdig beweisen würde. Der Versuch glückt, und von allen Seiten strömen ihm so reiche Geschenke zu, dass er nach dem Brande noch reicher wird. Das Volk, welches den Erfolg sieht und zugleich bedenkt, dass der Mann so reich und ohne Kinder ist, hält ihn nun wirklich für den Brandstifter. Auch selbst wieder die Freundlichkeit und Bereitwilligkeit, mit der man sich drängt, sich ihm hülfreich zu beweisen, musste motivirt werden. Es musste gezeigt werden, dass man in dem lasterhaften Rom nicht aus gutem Herzen oder aus Freundschaft, sondern immer nur aus Eigennutz hilft, denn ersteres konnte man ja den Armen gegenüber am besten zeigen. Eben in dieser Absicht zeigt der Dichter an zwei Beispielen, wie man den Armen, wenn er abgebrannt ist und kaum das nackte Leben gerettet hat, so dass er betteln gehen muss, hartherzig von der Thüre weist und darben lässt (V. 207 fgg.), dagegen dem Reichen, der es gar nicht nöthig hätte, den Schaden mit Vortheil zu ersetzen eilt, bloss weil man sich von ihm eine reiche Erb

chaft verspricht. Dies wird durch die Epitheta rborum lautissimus gezeichnet. Nun erwartet man uch beim merito jam suspectus nicht mehr ein Verbum finitum, was man thun müsste, wenn Heinichs Erklärung gälte, weil in diesem Falle die Worte merito jam suspectus, da si mit orborum autissimus in keinem näheren Zusammenhange ständen, sehr ungeschickt durch et damit verbunden wären. Nach unsrer Erklärung ist aber et nicht allein richtig, sondern sogar nothwendig zwischen lautissimus und suspectus gestellt, um Ursache und Wirkung zu verbinden. Häufig bringt Juvenal die senes orbos, von Erbschleichern umgeben, auf die Scene, so gleich wieder IV, 19. Sehr ähnlich unsrer Stelle ist Martial III, 52:

«Empta domus fuerat tibi, Tongiliane, ducenis: Abstulit hanc nimium casus in Urbe frequens. Collatum est decies. Rogo, non potes ipse videri Incendisse tuam, Tongiliane, domum?»

Dazu bemerkt W. E. Weber in s. Uebers. S. 323: «Die Speculation, sein Haus mit Allem, was darinnen war, anzuzünden, um durch die Beisteuern der Freunde ein desto splendideres und reichlicher versehenes zu erlangen, welche sich in unsren Zeiten in veränderter Gestalt in Bezug auf die Feuerassecuranzen ebenfalls wiederholt hat, muss nicht eben selten gewesen sein.» Eine ähnliche Speculation macht bei Martial II, 40 der Feinschmecker Tongilius, der sich krank stellt, damit ihm seine Erbschleicher fleissig Drosseln, Rothbärte, Meerwölfe und andre Leckereien damaliger Zeit ins Haus shicken möchten. Indessen ist es, was W. E. Webers Bemerkung an langt, ein grosser Unterschied, ob man bei einer solchen Speculation auf die Freigebigkeit seiner Freunde, oder auf die Zahlung von einer Assecuranzgesellschaft rechnet. Wer sein Haus selbst in Brand steckt, in der Hoffnung, seine Freunde werden ihm den Schaden zu seinem Vortheile ersetzen, muss dieser seiner Hoffnung sehr gewiss und kann es nicht ohne hinlängliche Gründe sein. Viel leichter

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kann der Entschluss werden, sein Haus anzustecken, wenn man weiss, dass eine Assecuranzgesellschaft den Schaden ersetzen muss. Es gehört nämlich, hat man erst sein Gewissen wegen des zu begehenden Verbrechens beschwichtigt, nichts weiter dazu, als die gehörige Schlauigkeit, sein Haus so in Brand zu stecken, dass kein Verdacht der Brandstiftung auf den Hausbesitzer fallen kann. Letzteres kann ein Jeder, auch der Aermste, und wird wohl auch nur ein Armer oder Heruntergekommener versuchen; ersteres dagegen wird nur, etwa von einem Reichen oder doch von einem für reich Gehaltenen, und auch von diesem nur unter solchen Umständen gewagt werden, wie sie uns Juvenal im orborum lautissimus angiebt.

SAT. IV. V. 13.

Nam quod turpe bonis Titio Sejoque, decebat
Crispinum.

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Heinrich II, S. 173 sagt: «Was jedem andren ehrlichen Manne zum Verbrechen gerechnet wird, darf sich ein Crispin zur Ehre rechnen. decebat, besser liest man decebit i. e. facile decet.» Obgleich Heinrich zur Empfehlung der von ihm vorgeschla genen Aenderung die ähnliche Stelle Sat. VIII, 181 fg., wo das Futurum steht:

«At vos, Trojugenae, vobis ignoscitis, et quae

Turpia cerdoni, Volesos Brutumque decebunt.» hätte anführen können, so ist doch in vorliegender Stelle das Imperfectum kräftiger und richtiger; denn es handelt sich hier nicht um Schandthaten, die Crispin möglicher Weise begehen konnte, sondern es ist die Rede von den wirklich schon begangenen Schandthaten Crispin's, die ihm ungestraft hingegan

gen waren. In der Stelle Sat. VIII, 182. ist dagegen das Futurum richtig, denn es heisst da: «Ihr Vornehverzeihet euch Alles, und wenn ein Brutus und ein cerdo ganz dieselben Verbrechen begehen würden, so würden solche diesem zu Schimpf und Schande gereichen, jenen aber kleiden.»

SAT. IV. V. 60. fgg.

Utque lacus suberant, ubi, quanquam diruta, servat
Ignem Trojanum et Vestan colit Alba minorem,
Obstitit intranti miratrix turba parumper.
Ut cessit, facili patuerunt cardine valvae;

Heinrich bemerkt zu dieser Stelle II, S. 180: «lacus in Albano nemore Liv. V, 15. Albani lacus, wie hier, im Pluralis, Horat. Od. IV, 1, 19. Am See vorbei geht der Weg nach der Villa. suberant, unstreitig falsche Lesart, und die Erklärung: prope erant, sagt nichts. Handschriften haben superant, verschrieben aus superat. Vgl. Markland ad Statium p. 8.: «So wie er den See hinter sich hat.»> Virg. Ecl. VIII, 6. superas jam saxa Timavi, und das. Voss. » Allerdings erwartet man hier, wo man sich, wozu V. 62 und 63 zwingen, den Fischer schon in der Villa denken muss, nicht, dass gesagt werde, «wie die Albanischen Seeen nahe waren, »> sondern vielmehr: «als er die Albanischen Seeen hinter sich hatte,» und da nun vollends Handschriften die Lesart superant darbieten, so scheint es, als könne man Heinrichs Vorschlag, superat zu lesen, wohl billigen. Ganz richtig wendet jedoch dagegen schon W. E. Weber in s. Recens. S. 130. ein, dass, abgesehen von der vernachlässigten Quantität in superat ubi, dergleichen man dem Dichter nie aufdringen dürfe, hier nicht das Praesens superat, sondern das Perfectum superavit stehen müsse.

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