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massungen der Commentatoren beruhen. Es ist hier nicht der Ort, eine genauere Untersuchung dieser so gewagten Behauptung vorzunehmen, so viel indessen wird jeder Unbefangene zugestehen müssen, dass aus den bis jetzt vorhandenen Nachrichten von dem Leben Juvenals keine ganz sicheren Resultate über einige dahin gehörige Hauptfragen erlangt werden können.

Ueberschauen wir nun schliesslich Alles, was in neuerer Zeit für Juvenal geschehen ist, so müssen wir gestehen, dass es uns an einer, dem jetzigen Stande der Alterthumswissenschaft angemessenen, umfassenden und nach allen Seiten hin gründlichen Bearbeitung des Juvenal noch immer gar sehr mangelt. Besonders ist die Feststellung des Textes hinter den Fortschritten der Kritik und Erklärung weit zurückgeblieben, so dass der von W. E. Weber schon 1833 in dessen Corpus poëtarum latinorum gegebene Text noch jetzt der beste ist, den wir von den sämmtlichen Satiren Juvenals besitzen. Eine neue Revision des Textes aber dürfte mit Erfolg wohl. nur der unternehmen, dem es vergönnt wäre, alle zu Gebote stehenden diplomatischen Materialien von Neuem zu benutzen und fleissig auszubeuten. (6) Sorgfältige Vergleichung und genaue Scheidung der verschiedenen Handschriften wäre dabei unerlässlich, obgleich K. Fr. Heinrich der Meinung gewesen zu sein scheint, dass aus den Handschriften Juvenals nicht viel für die Feststellung des Textes zu gewinnen sei, und darum, wenig nach dem Werthe der Handschriften fragend, für die eine oder die andre Lesart nur nach den für oder gegen dieselbe sprechenden Gründen zu entscheiden pflegte. Auf eine von O. JAHN zu erwartende, den eben erwähnten

(6) Vergl. hier, was F. W. Schneidewin a. a. O. S. 1413 fg. über die noch ungenügende Vergleichung der Handschriften des Juvenal und über den Mangel eines durchgängig auf die beste Autorität gestützten Textes gesagt hat. Vergl. ferner die mehrerwähnten Recensionen von W. Teuffel S. 97 fg. und Paldamus S. 1039.

Anforderungen entsprechende, neue Recension dieses Textes hat schon 1840 F. W. Schneidewin a. a. O. S. 1414. und neuerdings wieder W. Teuffel a. a. (). S. 98. Hoffnung gemacht; ebenso ist schon vor einiger Zeit ORELLI als der auch für Juvenals Text zu erwartende sospitator von W. E. Weber (vgl. dessen Recens. der Heinr. Ausg. S. 172.) bezeichnet worden; leider aber sind die durch solche Andeutungen erregten Wünsche der Gelehrten bisher noch unerfüllt geblieben. Einstweilen dürfte jeder auch noch so geringe Beitrag zum besseren Verständnisse dieses schweren Dichters nicht unwillkommen sein.

ERKLÄRUNG

EINZELNER STELLEN JUVENALS.

SAT. I. V. 30 fgg.

Nam quis iniquæ Tam patiens Urbis, tam ferreus, ut teneat se, Causidici nova quum veniat lectica Mathonis, Plena ipso;

Zu V. 32 hat der Scholiast folgende Bemerkung gemacht: «Mathonis: advocati, qui sceleribus dives effectus est; et lectica, genus vehiculi, quo nobiles vehebantur; plena autem ipso, quia crassus fuit». und wollte damit offenbar sagen, dass Matho auch zu der Zeit noch reich gewesen sei, da Juvenal diese Verse schrieb. Dasselbe meint der Verfasser der kritischen Bemerkungen über einige Nachrichten aus dem Leben Juvenals, indem er auch V. 63 fgg. dieser Satire:

«Nonne libet medio ceras implere capaces Quadrivio, quum jam sexta cervice feratur Hinc atque inde patens ac nuda pæne cathedra Et multum referens de Mæcenate supino Signator falso, qui se lautum atque beatum Exiguis tabulis et gemma fecerat uda?» fälschlich, mindestens ohne hinreichenden Grund auf den Matho bezieht und S. 34. sagt: «Matho, nach dem Scholiasten wegen seiner Laster bei Nero wohlgelitten und bereichert, erscheint hier (d. i. in der ersten Satire) noch wohlhabend, da er sich

einer neuen Sänfte mit sechs Trägern bedient, (v. 32 und 64.) in der VIIten Satire v. 129. erscheint er durch Lüderlichkeit verarmt. » Wie aber dieser Anonymus ganz unnöthiger Weise 1, V. 32 und 64 mit einander in Verbindung gebracht hat, so scheint mir auch der Scholiast die Nachrichten, welche er bei dieser Gelegenheit über Matho giebt, nur aus eigenem Kopfe geschöpft zu haben; wenigstens hat er dabei keine Rücksicht auf die ziemlich zahlreichen Stellen genommen, in denen bei Juvenal und Martial von Matho die Rede ist; und woher er sonst in Erfahrung gebracht baben könnte, dass unser Matho reich und zwar durch Schandthaten reich geworden war, ist nicht herauszubringen. Alles, was wir durch Vergleichung der verschiedenen Stellen des Juvenal und Martial, wo sie des Matho erwähnen, erlangen können, ist die Vermuthung, dass er früher einmal reich gewesen sein müsse, damals aber, als Juvenal und Martial ihn in ihren Gedichten aufführten, bereits in Armuth gelebt habe, nachdem er sein Vermögen auf liederliche Weise durchgebracht hatte. Dies ersieht man aus Martial VII, 10, V. 3 fg.:

«Centenis futuit Matho millibus: Ole, quid ad te? Non tu propterea, sed Matho pauper erit.» welche Stelle zugleich die einzige ist, wo Matho als einer aufgeführt wird, der freilich noch nicht arm sei, es aber bald werden würde, wenn er nämlich fortführe, das Seinige so verschwenderisch zu verthun; obgleich man die Worte Matho _pauper erit in Verbindung mit dem vorausgehenden Perfecto futuit auch so fassen kann: Matho ist arm und wird arm bleiben. Aus Martial IV, 80:

«Hospes eras nostri semper, Matho, Tiburtini. Hoc emis, imposui: rus tibi vendo tuum.»>< wird kein Besonnener einen Beweis dafür herleiten wollen, dass Matho zu der Zeit, als dieses Epigramm auf ihn gemacht wurde, reich gewesen sei. Denn Matho wird in demselben als Schmarotzer persiflirt, und es wird da nicht gesagt, dass er das Tiburtinum wirklich kaufen wolle, sondern nur, eben um sein

Schmarotzerleben durchzuziehen, auf witzige Art bemerkt, was eigentlich geschähe, wenn er es kaufen würde. Es ist aber gar nicht nöthig anzunehmen, dass, um dieses Epigramm auf ihn machen zu können, Matho ein Vermögen besessen haben müsse, welches ihn in den Stand setzen konnte, sich wirklich ein Landgut zu kaufen; vielmehr lässt der Umstand, dass er da als Schmarotzer hingestellt wird, mit grosser Wahrscheinlichkeit annehmen, dass Matho arm war, sich aber dennoch durch Schmarotzen die Genüsse der Reichen zu verschaffen wusste, was ihm eben daher möglich geworden sein und wozu er sich daher leicht entschlossen haben mochte, weil, wie wir eben gesehen haben, er selbst früher einmal reich gewesen und an Wohlleben gewohnt war. In allen übrigen Stellen, wo Juvenal und Martial auf die Vermögensumstände des Matho anspielen, erscheint er in geradem Widerspruche mit der Nachricht des Scholiasten und der Annahme des oben erwähnten Anonymus als ein armer Mann. Juvenal sagt VII, 129: Matho deficit, was nur zu übersetzen ist: Matho macht Bankrott. Denn mit Recht sagt Heinrich in seinem Commentare S. 299. zu dieser Stelle: «deficit debitor, qui solvendo non est, ein juristischer Ausdruck.» Vergl. auch Digest. XLIX, 14, 3 § 8. Martial aber führt VIII, 42. und XI, 68. den Matho als die Sportula empfangend und Almosen bittend auf. Ist so erwiesen, dass Juvenal und Martial den Matho nur als armen Mann gekannt haben, so lesen wir auch bei beiden gar nichts von den Schandthaten, durch welche, wie der Scholiast sagt, Matho reich geworden sein soll, und ganz richtig bemerkt schon Heinrich Comment. S. 42, dass dem armen Matho durch die Ausleger aus purem Missverständnisse Unrecht geschehe und dass er eben nicht für ein Scheusal zu halten sei. Juv. Sat. VII, 129. macht er Bankrott; XI, 34 wird er als ein Schreihals bei Gericht einem orator vehemens entgegengesetzt; Mart. IV, 81. hält er in der Fieberhitze Reden; Mart X, 46. wird er als

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