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maliges Scheeren, während dieser Begriff wohl mit deponere verbunden werden kann, da deponere eigentlich für immer ablegen bedeutet, und wirklich das Haupthaar, nachdem es dem jungen Manne unter feierlichen Ceremonien etwa um das 21ste Jahr zum ersten Mal abgenommen war, später nie wieder so lang getragen wurde.

In V. 187 haben alle Handschriften: Plena domus libis venalibus. Die Sache selbst ist klar und wird auch von den Auslegern richtig erklärt. An Familienfesten des Patrons pflegten nämlich die Clienten ihm ausser andren Geschenken besonders allerlei Kuchen ins Haus zu schicken. Vgl. Lipsius zu Tac. Ann. XIV, 15. Alexandr. Neapolitan. Genial. dier. V, 18. Rader zu Mart. III, 6. Letztere kamen, wenn sie in grosser Menge geschickt wurden, an die Sclaven, welche sie nun ihrerseits wieder, wenn auch sie sie nicht bezwingen konnten, verkauften, daher liba venalia. Vom Verkauf überflüssiger Geschenke spricht Juvenal auch V, 98. In der vorliegenden Stelle ist nur schwer herauszubringen, wem diese Worte in den Mund gelegt sind, und was sie gerade hier im Zusammenhange mit dem Vorausgehenden und Nachfolgenden bedeuten sollen. Alle Ausleger lassen sie, wie auch den vorigen Vers, von den Sclaven gesprochen werden. Was können nun aber wohl diese nach den 'in V. 186 vorgebrachten Entschuldigungen damit bezwecken, dass sie hinzufügen, es seien Kuchen übergenug im Hause? Weder liegt in dieser Mittheilung ein Grund mehr, den um Meldung bittenden Clienten abzuweisen, noch konnte sonst irgend etwas dem Clienten daran liegen, dies bei solcher Gelegenheit zu erfahren. Die meisten Ausleger übergehen diese Schwierigkeit mit Stillschweigen und erklären das darauf folgende Accipe et istud fermentum tibi habe, welches sie den Dichter zum abgewiesenen Clienten sprechen lassen, durch: "Audi et hanc causam irae tibi habe. » E. W. Weber sagt S, 165: «Hic clientes sub persona poëtae queruntur, quod festis diebus tributa i. e. liba praestare

debeant, et quidem venalia, quae scilicet servi a dominis in deliciis habiti vendant, ut ipsis inde peculium augeatur. Haec, inquit, maxima est indignandi causa, quod vel ipsos servos donare cogamur.»> Diese Erklärung hilft uns aber keineswegs über die oben bemerkte Schwierigkeit hinweg. Eben so wenig thut dies W. E. Webers Erklärung, wenn er (Corp. poëtt. latt. S. 1143) zu accipe sagt: «nostrum nimm es hin, i. e. patere rem ita esse.» Anders fasst Roth die Stelle, indem er S. 21 sagt: «Praeterea, quod magis est indignum, ne janitoris gratia excidat (cliens), ut, quum posthac iterum salutatum venturus est, dominum convenire ei, liceat, liba, placentas sacras, quibus plena est domus, emere eum oportet. Nam posteaquam diis oblata fuerunt liba, familiae redduntur comedenda. Servi autem eum cibum fastidiunt, ut vilem atque insulsum; eoque venalia sunt liba. Cliens, ut patroni servos habeat fautores, aut emere liba cogitur, aut dono data accipere, ejusque muneris gratiam praesenti numerata pecunia referre. Accipe liba venalia, aestuans ira. Fermentum, illas placentas devora, unde animus tuus fervescet.» Es scheint aber gar nicht in der Stelle zu liegen, dass die Clienten den Sclaven etwas abkaufen sollen. Ruperti führt (I, S. 54) aus zwei Ausgaben des Pithoeus und der des Henninius die Lesart libis genialibus an und hält sie für nicht schlecht, fügt aber gleich hinzu: «Sed illud (venalibus) servis aptius videtur, et communis fere omnium librorum lectio est, quam librariis deberi vix crediderim. » Ganz richtig: wenn Ruperti nur auch gesagt hätte, weshalb die Lesart venalibus sich ihm für Sclaven besser zu schicken geschienen habe. Santen Comment. Soc. phil. Lips. II, S. 149. hielt genialibus für die richtige Lesart, und obgleich die neueren Ausleger sie unbedingt verwerfen, E. W. Weber S. 165, indem er meint, dass sie aus dem vorhergehenden Verse entstanden sei, und Heinrich II, S. 152, indem er sie für eine unzeitige Reminiscenz aus IV, 66 und X, 334 hält, ja manche sie gar nicht einmal anführen, so scheint

sie doch für den ersten Augenblick besser in den Zusammenhang der Stelle zu passen. Wenn nämlich die Sclaven zu den schon V. 186 vorgebrachten Entschuldigungen metit barbam, deponit crinem amati noch hinzufügen: Plena domus libis genialibus, so lässt sich daraus ein dritter Grund für die Unmöglichkeit, den Herrn zu sehen, ableiten, denn liba genialia sind offenbar Geburtstags-Kuchen, und jene Mittheilung will soviel sagen wie: «der Herr feiert heute einen Geburtstag und ist daher nicht zu sprechen.» Allein bei genauerer Erwägung lässt sich Bedeutendes gegen diese Lesart einwenden. Erstens findet sie sich in keiner Handschrift und sieht doch gar zu sehr nach einer Correctur aus, die gemacht wurde, weil man, wenn venalibus stehen blieb, den ganzen Satz nicht recht unterzubringen wusste; dann aber ist hier, wie aus dem über V. 186 Gesagten erhellt, ein dritter Vorwand zur Abweisung der Clienten nicht nur gar nicht nöthig, sondern sogar für das richtige Ebenmass dieser Stelle störend, indem es vollkommen genügt, dass von zwei Herren jeder durch einen und zwar einen besonderen Grund wegen seines Nichterscheinens entschuldigt werde. So ist denn venalibus ohne Zweifel richtig und erfordert nur eine genügendere Erklärung. Diese scheint mir nur dann gegeben werden zu können, wenn in V. 187 nach venalibus ein Colon, in V. 188 nach habe ein Punctum gemacht und von Plena an bis habe Alles den Sclaven in den Mund gelegt wird. Die ganze Stelle muss nun so erklärt werden: Der Client bringt, da er weiss, dass sein Patron irgend ein Fest begeht, selbst demselben einen Kuchen zum Geschenk, in der Hoffnung, er werde nun auch die Ehre haben, ut Cossum salutet, ut ipsum respiciat clauso Vejento labello. Er reicht beim Eintreten ins Atrium dem Sclaven den Kuchen hin, und bittet, gemeldet zu werden. Der habsüchtige Sclave, der sich vom Kuchen wenig Vortheil verspricht, nimmt ihn nicht an und weist den Clienten damit ab, dass der Herr sich nicht sehen

lassen könne Er fügt hinzu: «Wir haben schon der Kuchen so viele, dass das ganze Haus voll ist und wir davon verkaufen können Nimm nur Deinen schlechten Kuchen da (istud fermentum) und behalte ihn für Dich; iss ihn selber auf, d. h. mit andren Worten: Gieb etwas Besseres, etwas Besseres, gieb Geld.» Gut schliesst sich hieran die allgemeine Bemerkung: «So bleibt uns armen Clienten nichts übrig, als den Beutel hervorzulangen und so ungeschliffenen Sclaven den geforderten Tribut zu zahlen.» Bezeichnend sind die Worte: tributa, worunter ein gefordertes Geschenk verstanden wird, cogimur, da auf so grobe Art gefordert wird, und cultis, welches entweder ironisch, um das Gegentheil zu bezeichnen, oder von der äusseren Eleganz gegenüber der gemeinen Gesinnung und dem groben Betragen solcher Sclaven gesagt ist. Heinrich versteht unter culti servi elegante Bursche, Roth S. 21 schön gekleidete, geputzte Sclaven. Accipe heisst auch IV, 65 Nimm hin! Wer jedoch hier daran Anstoss nimmt, accipe so zu übersetzen, weil der Sclave nicht wohl sagen konnte: accipe-habe. wenn er nicht schon den Kuchen in Händen gehabt hatte, dann aber beim Zurückweisen desselben doch hätte sagen müssen: recipe, nimm ihn zurück; der möge bedenken, dass man sich leicht vorstellen kann, der Sclave habe den ihm dargereichten Kuchen zwar mit der Hand angefasst, nicht aber, um ihn gänzlich in Empfang zu nehmen, sondern um ihn nur desto entschiedener abzuwehren, welche auch so schon verständliche Bewegung der Hand er noch mit den groben Worten Accipe e. i. f. t. habe begleitet habe. Denn ganz richtig kann man Accipe von einer dargebotenen Sache sagen, die man zurückschiebt, bevor man sie völlig in Empfang genommen hat, eben weil der, dem sie dargeboten wird, sie mit Recht schon als die seinige betrachten darf, auch wenn Willens ist, sie anzunehmen. Uebrigens wird accipere und recipere häufig verwechselt, ganz so, wie man auch im Deutschen statt: «Nimm es zurück und

er nicht

behalt' es für Dich,» kürzer sagen kann: «Nimm und behalt' es für Dich, »>

SAT. III. V. 197 fgg.

Vivendum est illic, ubi nulla incendia, nulli
Nocte metus. Jam poscit aquam, jam frivola transfert
Ucalegon: tabulata tibi jam tertia fumant:
Tu nescis; nam si gradibus trepidatur ab imis,
Ultimus ardebit, quem tegula sola tuetur
A pluvia, molles ubi reddunt ova columbae.

Den auch von Ruperti I, S. 55 gelobten Vorschlag Schrader's, multa incendia, multi nocte metus zu lesen, wobei denn illic auf Rom zu beziehen und Vivendum est mit Unwillen darüber, dass Umbricius in einer so gefahrvollen Stadt leben muss, gesagt wäre, hat schon Heinecke S. 74 gebührend zurückgewiesen. Vivendum est illic soll hier so viel sein, wie: Potius vivendum est illic, und illic kann nicht aufdie Stadt gehen, die Umbricius im Begriff steht zu verlassen, in welcher er sich aber, während er alles dieses spricht, noch befindet, sondern muss durchaus auf den Ort bezogen werden, welchen Umbricius mit Rom vertauschen will, da er Rom passender mit hic bezeichnet hätte. Dadurch aber, dass Juvenal den aus Rom fortziehenden Umbricius sagen lässt: «Man muss lieber da wohnen, wo es nicht brennt,» hat er deutlich genug zu verstehen gegeben, dass es in Rom oft brenne und man sich dort allnächtlich davor zu fürchten habe. Darauf werden die Gefahren bei einem Brande lebhaft geschildert. Auch hier wieder kommt der Unbemittelte, weil er die obersten, am billigsten vermietheten Stockwerke bewohnt, am allerschlimmsten davon. Schon früh wurden in Rom die sogenannten insulae mehrere Stockwerke hoch erbaut. Vergl. Ruperti's Röm. Alterth. I, S. 274. Schuch's Privatalterth. der Röm. S. 20. Dies wurde

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