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liche andere fursten der wahren alleinseeligmachenden, jnn göttlicher, Prophetischer vnd Apostolischer schrifft 1) gegründten bekandtnus vnnssers Christlichenn glaubens, nach erclerung der Augspurgischen Confession verwandt vnnd zugethan, vnnd 2) sich gleichergestallt hieher verfüegt vnd erschinen.

So haben neben obenangeregter 3) Hochwichtiger berathschlagung, gemellte zeittliche sachen, vnnd derselben wolfarth belangend, Die Durchleuchtigste Hochgeborne fürsten vnnd herrn, herr Ottheinrich Pfaltzgraue bey Rein, etc., Herr Augustus Hertzog zu Sachsen, etc., Herr Joachim Marggraf zu Brandenburg etc., alle drej dess Hey. Rö. Reichs Churfursten etc., mit den anwesenden andern Confessionsverwandten fürsten Personlich vnnd mit etzlichen abwesenden durch schrifften und Bottschafften vnd Nemblich mit den Durchleuchtigen Hochgebornen fürsten vnnd herrn, herrn Friderichen vnnd herrn Wolffgangen Pfaltzgrauen etc., Herrn Christoffen Hertzogenn zu Württemberg etc., herrn Philipsen Landgrauen zu Hessen etc. vnnd herrn Carlin Marggrauen zu Baden etc. vonn1) allerhanndt sachen, sich freundtiieh besprochenn, vnnd wie alle Christliebende billich 5) thun sollen, nit allein das zeittlich vnnd zergennklich, sonder vilmher vnnd zuuorderst das Ewig vnd vnzergennklich zu gemuet gefüert, Auch vnder annderm bedechtlich erwogenn, welcher mass jre Chur vnd f. g. sampt andern der Augspurgischen Confessionsverwandten Stenden, souil jre bekandte ware Religion belangt, vonn jren widerwerttigen, abermals vnd von Newem in schwerliche nachred gesetzt, berüchtiget vnnd verunglümpfft.

Dann wiewol dieselbige confessionsverwandte Stennd sich vff vilen hieuor gehalltennen Reichstägenn vnnd andern versamlungen, auch vnuerlengter zeit, deren einstheils alhie zu franckfurth jnn jrem vffgerichten Abschidt Christlich vnnd gottseeliglich erclert, das sie bey der Einmal angenomenen vnnd bissher bekandten war

1) schrifft fehlt bei P.
2) vnnd fehlt bei L. P. S.
3) P. obangezeigter.

4) L. umb.
5) fehlt bei L.

heit, mit hülff dess Allmechtigen stanndthafftig pleiben vnnd verharren, sich dauon nichts abwennden, auch keine Secten, Rotten oder widerwerttige Leren, souil jnen möglich, jnn jren Kirchen einreissen oder denselben wissentlich Statt, Raum oder Platz geben wollten.

So würden doch (diss alles vnnangesehenn) sie vnnd anndere Christliche Confessions verwandten Stennde, bey menniglich, hohes vnnd Niders Standes beschrihen vnd vssgetragenn, würde auch jnen gleichwol vnuerschullter weiss vfferlegt, als weren sie jn jrer selbst 1) Confession zwiträchtig, jrrig vnd spalltig, suchten auch ettliche auss 2) den verschinen, fürgeloffnen handlungen dess Colloquij zu Wormbs, allerlej schein vrsachen, vnnderstunden das jenig, So daselbst vnnserstheils tractiert, zum vbelsten ausszulegen, vnnd allso die gantz Christennlich Confession mit manncherley gesuchtenn nachreden, daruff 3) der grund dess handels wenig beruhet, zum ergerlichstenn anzuziehenn, zuuerkleinern vnnd zuuerunglimpffen,

Darauss dann eruolgt, das die veruollger Christlicher lere, sich selbst jnn jrem vornemen gesterckt, vnnd gescherfft, vnnd deren etliche dissenn Stenden zuwider vnnglimpffliche, schmehliche Reden vnd schriften aussgegossen, vnd die sachen dahin verbittert, das auch ettliche hohe Personen fürgeben, als Rissen vnnder dem schein der Augspurgischen Confession vilerlej schedliche Secten ein,

Dieweil nun obangeregte bezichtigung, Nachred vnnd verunglimpffung, dissen Religions, verwandten Churf. vnd f. gantz beschwerlich vnnd schmertzlich zu gemuet gangen, wie jre Chur vnnd f. g. sich dann 5) desselben 6) vber jre zum offtermals repetierte bekanthnus billich nit versehenn, Sonnder deren der gepür nach vil) mher vberhaben sein solltenn,

1) fehlt bei L.

2) L. mit.

3) L. P. S. darauff doch.

4) L. schmertzliche.

5) dann fehlt bei L.

6) L. P. S. derselben.

7) L. so viel.

So haben sie auss Christennlichem trewherztzigem gemueth, So sie vonn wegen jrer eygenn seeligkeith auch zu wolfarth jrer angehörigen vnnderthanen zu mherung, vffpflantzung vnd aussbreittung göttliches Namens vnnd zu abwendung aller schedlichenn 1) ergernussen, bilich tragenn, die sachenn dahin bedacht 2) vnnd erwogenn, das zu abwenndung, vertilgung und aussleschung disser abscheulichen Nachredung, welche die vheindt der Gottlichenn warheit zu verkleinerung vnnsserer waren Confession, hin vnnd wider aussgegossen 3) nichts nutzlichers, fürträglichers' oder fruchtparers sein konnte, dann das die Churf. vnd fürsten Auch andere der wharen Religion zugethanen 4) Stand, jnn grosser 5) antzal sampt einer zimlichen anzal 6) ettlicher gotsförchtigen sittigen vnd gelerten Lehrern vnnd Kirchendienern, auss den fürnemen Kirchenn, welche reine Christliche Lere bekennen, jnn einer gemeinen versammlung zusamenkommen, sich von ettlichen sachen die vonn den widerwerttigen nicht recht verstanden werden wollten oder die weitter erclerung betörfften notturfftiglich vnd freundtlich zu vnnderreden, jnn massen dann der jungst frankhfurttisch Abschidt jnn anno etc. funftzig Sibenn jm Monat junio vffgericht, solliche mittel vnd wege gleichergestallt auch erregt 7) vnd fürgeschlagen.

Als aber daneben disse beschwerung fürgefallen, das ein sollicher gemeiner Conuent vonn wegen vilerhandt vnngelegennheitten vnd vnruwe der leufft vnd zeit, bisshero, vnd seidt dem franckhfurttischen abschidt, nit mögen 8) inn das werckh gesetzt auch noch jun Kurtzer zeit füglich nit darein gesetzt werden kann, vnd doch die vnuermeidenlich notturfft nichts desto weniger zum höchsten erfordert, den vnngegründten vnnd vnnbefüegten dess gegentheils nachreden, gegenwurffen vnd verunglimpffungenn zeittlich zubegegnen, damit disser beschwerlich anzug, als weren die Stennd der Augspurgischen Confession jnn den Haupt articuln nit

1) L. schändlichen.

2) S. bedacht und erwogen.

3) L. P. S. aussgiessen.

4) L. zugestandene.

5) S. grosserer.

6) L. ansehnlichen.
7) L. P. S. angeregt.
8) L. mit Müh.

eins, oder werenn jnn einige weg von gemellter Christlichenn Religion abgewichenn, gepürender weiss verantwort vnnd abgeleint würde, So habenn gegennwerttige, der Augspurgischenn Confession verwandten Churf. vnnd fürsten, (auch jnn betrachtung das sie als ein Christliche gottseelige Obrigkeith, denen der schutz vnnd vffpflantzung der göttlichen erkandten warheit ernstlich vfferlegt vnd bevolhen, vor gottes angesicht schuldig vnd pflichtig weren, alles dasjenig, so zu verkleinerung vnd betrubung göttlichs namens gereichenn möge, Sonnderlich bej jren von gott beuolhnen vnderthanen, nach jrem höchsten vermögen zuuerhüetten, vnd abzuschaffen, damit die Reine whare lere vnuerfelscht; vff die nachkommen geerbt werden möcht.) Für Rathsam bedacht vnd erwogenn, das sie abermals jre zuuor offtmals gethane Confession vnd bekandtnuss eintrachtiglich bezeügten, repetierten vnd erhollten, gar nicht der meinung, das sie dardurch eine 1) newe Confession an tag bringen, oder Newe art. stellen, Sonder allein das sie sich selbst, zuuorderst jres obligenden ampts, notturfftiglich erjnnerten, den jenigen, so vnsere Kirchen verachtlich antassten vnd lestertten, gepürlicher weiss begegnettenn, den Kleinmuttigenn vnnd betranngtenn Christenn. hin vnnd wider, jres standthafften gemuets ein erclerung vnnd trost 2) gebenn, Auch jnnsonderheit jnn jren Churfürstennthumben, fürstenthumben vnnd Lannden, jre underthanen, souil desto mher jnn Ruhe pleiben 3) vnd vnnötiger jrrungen vberhabenn, welliche sich sonnst villeicht eines anndern bereden lassenn, vnnd vonn wegenn souil falltiger bezichtigung so vnnsern Kirchenn täglichs widerfaren, jnn ein beschwerlichs nachdenckens gerathenn möchte ), Und würdet durch disse bekandtnuss gar nit gesucht, das mann anndern, jnnsonderheit den jetzt abwesenden 5) vnsern 6) Confession verwandten Stennden, ein sonndere Confession fürzuschreiben gedenckh, oder das mann dersel

1) L. P. S. einige.

2) L. eine Erklährung und Trost

ihres standhafftigen Gemüths.

3) L. und P. blieben.

4) L. P. S. möchten.

5) L. anwesenden.

6) L. unser; S. vnserer.

bigen eine oder mher jnn jren Kirchenn verachten, verkleinern, oder ettliche inn dem verdacht habenn wollte, als stimpten sie mit vnnserer Confession nicht vberein, oder werenn jnn einen abfall gerathenn, Sonnder allein vss disser hauptursachen, Dieweil höchst vnd hochgedachte Chur vnd fürsten jetzund personlich bey einander, vnd sich solliche gelegennheit kunfftiglich sobaldt nit zutragen möchte, das jre Chur vnd f. g. jre gepur verrichtettenn, sich selbst der Wichtigkeith 1) disses hanndels Christlich vnnd gottseeliglich erjnnertten, vnd den andern Stennden ein gut Christliches Exempel darstellten, welche one Zweifell zu gleichmessiger Christlicher erholung jrer confession bereit vnd geneigt sein werden. Derwegenn vnd auss oberzelten hochwichtigen vnd nit geringen vrsachen, vnnd das mann nicht fälschlich aussgeben kondte, als seien höchst vnd hochgedachte Chur vnnd fürsten zu einigen newerungen, zwitracht oder spaltungen jnn der lere geneigt, So erholen vnd repetieren jr Chur vnd f. g. jre zuuor offtgethane vnd jedermenniglich fürgebrachte bekändtnuss, bezeügen vnd bekennen hiemit vnnd in crafft disses Abschidts, wissentlich, wolbedächtiglich vnd freywilliglich (jnn massen auch jr eins theils vber die zuuor aussgegangne Confessionen, jüngst alhie zu Franckhfurt jnn anno etc. siben vnd funftzig vnnd dann jm verschinen Wormbsischen colloquio gleichergestallt gethan) das jren Chur vnd f. g. allein der reinen wharen Lere, so jnn göttlicher, Prophetischer vnnd Apostolischer schrifft dess allten vnd Newen testaments, auch jnn den dreyen haupt Simbolis vnd allso der Augsp. Confession, sampt derselbigen Apologia, welche auss gemellter Prophetischer vnnd Apostolischer lere, als ein Summarien vnnd corpus doctrinae gezogen, vnd derselben gleich stimpt, auch daruff als vff das vnuerwerfflich haupt fundament jm Buchstaben vnnd rechten waren vnuerfalschtenn verstandt wharhafftiglich gegründet, vnd jn anno tausent funfhundert vnd dreissig, der Rö. Key. Mat. etc.

1) So lesen L. P. S. das Kassler Exemplar hat: richtigkeith.

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