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Dogmen und unter diesen ist der Natur der Dinge nach vor allen an das christologische, an den Konflikt der beiden dem katholischen Oriente angehörenden Patriarchenstühle in Alexandrien und Konstantinopel zu denken zu schätzen verstünde; und in der That sind die von jenem in dieser Angelegenheit geschriebenen Briefe 1) der Art, dass wir das Recht der Anklage überzeugend zu widerlegen nicht in der Lage sind. Aber dafs der abendländischen Kirche das Verständnis der (in dem Orient kontrovers gewordenen) Lehre von der Person Christi fehlte, folgt daraus doch nicht. Dafs dasselbe sich dort wirklich erhalten habe, wird positiv und zwar auf das glänzendste bewiesen durch Leos Epist. ad Flavianum 2). Die hier entwickelte Christologie bietet aber nicht nur Assonanzen an die des Ambrosius und Augustin, sondern stimmt 3) teilweise wörtlich, sachlich aber in dem Grade mit der Lehre beider überein, dafs man sagen darf, diese selbst ist darin zum Ausdruck gekommen, jene Urkunde die reifste Frucht der Entwickelung des Abendlandes - ein Selbstzeugnis für die Fähigkeit desselben die neuen in der griechischen Abteilung der Kirche geführten Debatten zu würdigen.

Das ist auch die Meinung Theodoret's, dem wir doch in diesen Dingen ein Urteil zutrauen müssen. Tà yào̟ nagà τοῦ θεοφιλεστάτου καὶ ἁγιωτάτου τῆς μεγάλης Ρώμης άρχιεπισκόπου τοῦ κυρίου Λέοντος τὰ πρὸς τὸν τῆς ὁσίας μνήμης Φλαβιανὸν γραφέντα ἄγαν συμφωνεῖ τοῖς παρ ̓ ἡμῶν καὶ συγγραφεῖσι καὶ ἐπ ̓ ἐκκλησίας κηρυχθεί giv aɛi heifst es in dem Briefe an den Patricius Anato

rum.

1) Caelestini I, ep. XI. XII. Coustant, Pontificum Romano. Epist. ed. Schoenemann (Göttingen 1796), p. 793 sq.

2) Hahn, Bibliothek u. s. w. (2. Aufl.), § 149.

3) Ich bin erst durch den jüngeren Dorner (Augustinus, S. 105), dem ich dieserhalb meinen Dank ausspreche, auf das Verwandtschaftsverhältnis aufmerksam geworden. Da aber Augustin's Lehre auf der des Ambrosius ruht, diesem gerade das Rethorische mit Leo dem Grofsen gemein ist: so wird man richtiger von einem erheblichen Einfluss des Ambrosius auf den letzteren zu reden haben.

lius1), der in dieser Beziehung wichtiger ist als der Brief an Leo selbst 2), in welchem die diesem gewidmete überschwengliche Anerkennung ja selbstverständlich durch die Interessen der Kirchenpolitik mitbedingt ist. Diese haben überhaupt dazu gedient, dass vor allen die Antiochener der lateinischen Litteratur des Abendlandes eine gröfsere Aufmerksamkeit widmeten. Sie verschafften sich Exemplare der einen oder anderen Schrift des Ambrosius, des Augustin, oder diese wurden von Abendländern aus eigenem Antrieb an sie eingesandt. Martinus, Bischof von Mailand, schrieb nicht blofs an Theodoret einen zustimmenden Brief 3), sondern liefs auch dem Kaiser Theodosius II. des Ambrosius Abhandlung de incarnationis Dominic. sac. (in griechischer Übersetzung) übergeben 4). Theodoret und die Mitunterzeichner der 170. Epistel in seiner Briefsammlung 5) erklären ἡμεῖς τοῖς τῶν μακαρίων πατέρων τῶν ἐν Νικαίᾳ συνελθόντων καὶ τῶν μετ ̓ ἐκείνους Εὐσταθίου τοῦ ̓Αντιοχείας, Βασιλείου τοῦ Καισαρείας καὶ Γρηγορίου καὶ Ἰωάννου καὶ ̓Αθανασίου καὶ Θεοφίλου καὶ Δαμάσου Ρώμης καὶ Αμβροσίου τοῦ Μεδιολάνων καὶ τῶν τὰ αὐτὰ τούτοις διδαξάντων ἐμμένομεν κ. τ. λ. - In dem Eranistes werden lange Excerpte aus des Ambrosius Schriften mitgeteilt, die, abgesehen von einer 6), sämtlich echt sind 7). Aber

1) Theodoreti Oper. Edd. Noesselt et Schulze, tom. IV, p. 1203. Ep. CXXI ef. p. 1243. Ep. CXLIV.

2) Ib. tom. IV, p. 1187. Ep. CXIII.

3) Ib. tom. IV, p. 1352. Ep. CLXX: ὁ γὰρ θεοφιλέστατος καὶ ἁγιώτατος Μαρτῖνος, ὁ τῶν Μεδιολάνων ἐπίσκοπος, καὶ γράμματα πρὸς ἡμᾶς ἀπέστειλε καὶ τῷ εὐσεβαστάτῳ βασιλεῖ βιβλίον ἐξέπεμψε τοῦ μα καρίου ̓Αμβροσίου περὶ τῆς τοῦ Κυρίου ἐνανθρωπήσεως.

4) S. die vor. Anm.

5) Ib. tom. IV, p. 1351.

6) Ich meine das sogen.", Glaubensbekenntnis" Theodoret. Op.

tom. IV, p. 139, auch in Ambrosii Op. labore et studio monachorum ordini St. Benedicti e congregatione S. Mauri tom. II, p. 729 gedruckt. Es ist mit Recht von eben diesen Herausgebern als nicht Ambrosianisch anerkannt.

7) Theodoret. Eranistes Dial. II. Op: ed. Noesselt et Schulze, tom. IV, 139–146. Dial. III ib. p. 243.

auch aus des Augustin Ep. ad Volusianum 1) wird eine Stelle beigebracht, und zwar gerade diejenige, welche so präcis wie kaum eine andere die Doktrin von der Einheit der Person, von der Zweiheit der Naturen ausprägte, eine zweite aus den tractat. in evangel. Joannis tract. LXXVIII, § 2 (Op. August Ed. Venet. T. IV, p. 925), eine dritte aus dem »λόγος περὶ τῆς ἐκθέσεως τῆς πίστεως“. Welche Schrift gemeint sei, habe ich nicht auszumitteln verstanden; den mitgeteilten Text bei Augustin bisher nicht aufgefunden. Ob er demselben wirklich angehöre, vermag ich nicht zu verbürgen.

Aber das ist auch nicht von Belang in Betracht des Zweckes der Studie, die ich hiermit schliefse. Die mehr oder weniger gesicherten Ergebnisse sind diese:

a. Zur Zeit Augustin's existierte nach seiner und seiner Zeitgenossen Ansicht im Ost- und Westreiche nur eine katholische Kirche. Eine partikulare,, griechische Kirche " war damals noch nicht vorhanden 2). S. S. 164-167.

b. Gleichwohl waren der katholische Orient und der katholische Occident beziehungsweise einander entfremdet. S. S. 163.

Dieser Zustand ist mitbedingt gewesen durch die Abnahme der Kenntnis des Griechischen im Occidente, wäh

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1) Ib. tom. IV, p. 165. Aug. Opera tom. II, p. 529 C. Ep. CXXXVI. 2) Vgl. Gass in dieser Zeitschrift Bd. III, S. 336, inbezug auf die Kritischen Studien zur Symbolik" von Kattenbusch (Theol. Stud. u. Krit. Jahrg. 1878, S. 107). In der auf den Frieden zu Aachen (abgeschlossen 813 zwischen Karl dem Grofsen und dem byzantinischen Kaiser Michael Rhangabe) bezüglichen Urkunde lesen wir (wie O. Harnack, Die Beziehungen zwischen dem fränkischitalischen und dem byzantinischen Reiche [Göttinger Doktor-Dissertation S. 56] behauptet; ich für meine Person wage das nicht zu behaupten) zum ersten male die Namen: orientale et occidentale imperium. Ep. Caroli Monumenta Carolina ed. Ph. Jaffé, N. 40, p. 415. Nichtsdestoweniger wird selbst hier noch die Einheit der katholischen Kirche vorausgesetzt. Des Theodosius Reichsteilung im Jahre 395 sollte bekanntlich nur eine administrative Bedeutung haben. Indessen redet doch schon Augustin von einem Imperator Orientalis Sermo XLVI, § 41, tom. VII, 247 A: Imperator orientalis mittit judicem ad Cyrenem.

rend die Unkenntnis des Lateinischen im Oriente sich nach wie vor erhalten hat. S. S. 171.

c. Nichtsdestoweniger gab es am Ende des vierten, im Anfange des fünften Jahrhunderts in Numidien, speziell in Hippo Regius nicht wenige, welchen das Griechische geläufig war. S. 180.

Es läfst sich beweisen, dafs Augustin selbst das Griechische in dem Grade verstand, dafs er griechische Schriftwerke selbständig, wenn auch nicht ohne Mühe, zu übersetzen und zu erklären vermochte. S. S. 179.

Wenn er das in seinem Selbstzeugnisse zu verneinen scheint, so darf doch darum die Richtigkeit jenes Urteils nicht angefochten werden. In diesem Falle hat er seine Leistungsfähigkeit unterschätzt.

d. Augustin hat die Trennung des Occidents und des Orients vorbereitet, eine bahnbrechende Wirkung auf den ersteren ausgeübt. S. S. 170. 192.

Dies ist aber nicht aus dem Umstande zu erklären, dafs er durch seine Unkenntnis des Griechischen an dem Studium der griechischen Theologie gehindert worden wäre (s. S. 171. 180), sondern vornehmlich aus der Produktivität seiner genialen Natur.

e. In der Erörterung der Trinitätslehre geht er selten ausdrücklich auf die Formeln des Nicenischen Symbols zurück. Er lehrt nicht antinicenisch, aber meist auch nicht buchstäblich nicenisch. Das sogen. Konstantinopolitanische Symbol ist ihm gänzlich unbekannt. Trinitarische Erörterungen griechischer, aber auch lateinischer Autoren hat er sehr wenig benutzt (s. S. 185. 186. 192). (Vgl. die Bemerkung von Kattenbusch in Theol. Studien u. Kritiken" 1878, S. 205 Mitte.)

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f. Unhaltbar, durch die Quellen zu widerlegen, ist die Ansicht, die Christologie des Abendlandes sei unbedingt abhängig von der der griechischen Abteilung der katholischen Kirche (welche man fälschlich „, griechische Kirche" nennt), also auch das Urteil, die Lehre von der Person Christi sei lediglich ein Problem dieser letzteren gewesen. S. 221. 222.

Die Christologie Augustin's fusst unmittelbar auf der des Ambrosius. S. 217. Die eine wie die andere ist nicht direkt beeinflusst durch die Lehre des Athanasius (S. 223); inwiefern in direkt, mufs fraglich bleiben.

g. Im Occident hatte sich seit Tertullian's Zeit ein relativ selbständiges christologisches Schema gebildet, in der Tradition erhalten. Aus dieser haben Ambrosius und Augustin unmittelbar geschöpft (S. 221.). Sie wollen nicht eine besondere wissenschaftliche Lehre von der Person Christi gründen, sondern diejenige darlegen, welche sie als schon vorhandene Kirchenlehre voraussetzen.

b. Die Epistola Leonis ad Flavianum ist die Frucht der abendländischen Entwickelung. Die meisten ihrer Thesen lassen sich durch Stellen bei Ambrosius und Augustin belegen. S. 226.

Die Autorität beider ist in der Mitte des fünften Jahrhunderts in manchen Teilen des katholischen Orients eine bedeutende. S. 227.

i. Athanasius spricht weder von „, zwei Naturen" noch von,, einer". S. 222.

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