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der Christen im ganzen ohne Rücksicht auf den Unterschied des Klerus und der Laien angesehen (S. 287. 326. 327).

e) Es finden sich Aussagen über das Verhältnis des Amts zu der persönlichen Beschaffenheit des Amtsträgers, welche den Donatismus streifen (S. 249-252) im Widerspruche mit jenen anderen, welche S. 54 gewürdigt wurden. Die Differenzen erklären sich aus dem doppelten Kirchenbegriffe (S. S. 63. 65. 77. 78. 79. 250).

f) Die Lehre von dem Sacramentum ordinis (S. 253 bis 280), welche Augustin begründet hat, ist nicht durch hierarchische Interessen, nicht durch irgendwelche dogmatische Kupidität motiviert, sondern durch die Tendenz, donatistische Konsequenzen (welche merkwürdig genug in einer Stellenreihe bei Cyprian vorbereitet sind (S. 253 bis 260) abzuschneiden, für den Katholicismus unschädlich zu machen, — durch Opportunitätsrücksichten (S. 247. 277. 278).

Sie ist zumal bei Vergleichung anderer augustinischen Lehren eine disharmonische zu nennen (S. 253. 258. 276).

Es lässt sich keine Stelle bei Augustin ausmitteln, welche bewiese, dafs die Lehre von dem Sacramentum ordinis von ihm selbst zur Steigerung der priesterlichen Würden im Unterschiede von dem Stande der Laien verwendet worden (S. 281. 282).

g) Augustin hat höchst wahrscheinlich keinen der gleichzeitigen römischen Bischöfe gekannt. Auch der briefliche Verkehr war kein lebhafter (§ 15, S. 292).

h) Alle Bischöfe als Nachfolger der Apostel (§ 12, S. 283-286), als Inhaber der sedes apostolicae, gelten im grofsen und ganzen als koordiniert (§ 25, S. 328. 285. 286). Petrus wird betrachtet als Repräsentant der einander gleich stehenden Apostel (§ 13, S. 286-288, § 19, S. 305. 306), aber auch der schwachen Christen (S. 326 bis 328).

i) Nichtsdestoweniger nennt Augustin denselben wieder-. holt den ersten der Apostel und schreibt dem römischen Bischof als dessen Nachfolger, als Inhaber der sedes apostolica, § 18, S. 201 ff., im Interesse der Einheit der Kirche,

§ 19, S. 305, eine relative höhere Autorität nach Rang und Macht zu, ebend. § 18, S. 303.

k) Der Umfang der Jurisdiktion wird aber nicht sicher beschrieben, wie denn überhaupt Augustin für kirchenrechtliche Dinge ein nur geringes Interesse zeigt. Ebend. § 19, S. 305.

1) Die sedes apostolica in Rom gilt ihm als eine angesehene Trägerin der kirchlichen Lehrtradition (§ 21. 22). Es kommen Stellen vor, in welchen ihr Infallibilität, die höchste Entscheidung in Lehrstreitigkeiten scheint zugeschrieben werden zu sollen. Ja einzelne Sätze, in dieser Einzelheit festgehalten, unbefangen, ohne Eintragung erklärt, sprechen die Anerkennung des Rechts der letzteren wirklich aus, § 23. 24.

m) Dieselben können aber nicht als Beweise dafür gelten, dass Augustin die Lehre von der Infallibilität vertrete, weil anders lautende ganz unzweideutige Erklärungen denselben entgegenstehen, § 20. 21. Sogar der Apostel Petrus ist fallibel in Lehre und Leben gewesen, § 25, S. 326.

Der Versuch einer Apologie des römischen Bischofs Zosimus zeigt bei richtiger Würdigung, dafs Augustin weder der römischen Kirche noch viel weniger dem römischen Bischofe Infallibilität zuerteilt. Ebend. § 22, S. 312, § 25, S. 325.

n) Der Satz de baptismo lib. II, cap. III, § 4, in welchem das emendari des früheren Konzils durch das spätere ausgesagt wird, mit den Prinzipien des Katholicismus nicht vereinbar, ist von Augustin nicht mit Bewusstsein als ein prinzipieller, allgemeiner ausgesprochen, sondern aus Opportunitätsrücksichten zu erklären, § 30, S. 339, § 31 zu Anfang S. 345.

o) Die Idee der Infallibilität der Kirche gehört zu Augustin's vulgär-katholischen, in seinem katholischen Glauben wurzelnden Grundvoraussetzungen. Sie ist von ihm nirgends unmittelbar, nirgends ausdrücklich dargelegt, dogmatisch erörtert, S. 347. 348.

p) Darum konnte er nicht das Bedürfnis haben über die legitime Form der allerhöchsten Repräsentation

der (der Voraussetzung nach) infallibelen Kirche eine erschöpfende präcise Doktrin auseinanderzusetzen, § 32, S. 345.

q Die Unsicherheit und die Unklarheit in den Äusserungen über Infallibilität, infallibele Repräsentation der Kirche haben vielleicht ihre Wurzeln in den Schwankungen seines Denkens über Auktorität und Vernunft, Glauben und Wissen, § 34, S. 350.

r) Der Episkopat und die römische sedes apostolica, sämtliche relativ koordinierte sedes apostolicae, das relative, das absolute Plenarkonzil gelten als Repräsentation en der (infallibelen) Kirche; aber keine dieser Gröfsen bildet, nicht alle zusammengenommen bilden die (infallibele) Repräsentation der (infallibelen) Kirche (§ 33, S. 347). Diese hat kein unbedingt sicheres, sie un zweifelhaft repräsentierendes anstaltliches Organ, ebend. S. 347.

s) Die Begriffe traditio (consuetudo) und (catholica, S. 43. 167. 171. 190. 330. 336. 342) veritas, welche in Cyprian's Lehre beziehungsweise neben einanderstanden, S. 334, sind auch von Augustin nicht mit Präcision ausgeglichen, § 33, S. 348.

VI.

Weltliches und geistliches Leben (Mönchstum). Weltliche und kirchliche (geistliche) Wissenschaft (Mystik).

1. Das angekündigte Thema setzt die Lösung eines anderen voraus.

Das gegenwärtige Leben des katholischen Christen, mag es ein weltliches mag es ein geistliches sein, ist doch in dem einen wie in dem anderen Falle das diesseitige im Unterschied von dem jenseitigen in der Zukunft. Man darf behaupten, dass dieser (Unterschied) bereits vor den Anfängen der „,katholischen" Kirche nahezu als Gegensatz 1) gedacht, mehr oder weniger in dem religiösen Bewusstsein erfahren ward; somit auch von dem katholischen Augustin. Ist also gleich diese Antithese ihm nicht eigentümlich, so glaube ich doch die darauf bezüglichen Gedanken desselben hier nicht voraussetzen, sondern (innerhalb gewisser Grenzen) darlegen zu müssen.

Das,, Leben" 2) ohne allen Zusatz, „das" Leben kann

1) Vgl. Harnack, Lehrbuch der Dogmengeschichte (Freiburg im Breisgau 1886), Bd. I, S. 116. 119. 127.

2) In psalm. CXVIII, Enarr. Sermo XIX, § 4. Augustini Opera opera et studio monachorum ordinis Benedicti etc. Bassani 1802. Venetiis. tom. VI, 691: Tunc enim vere vivam, quando nihil potero timere, ne moriar. Ipsa enim et sine ullo additamento dicitur vita nec intelligitur nisi aeterna et beata, tamquam sola dicenda sit vita, in cujus comparatione ista, quam ducimus mors potius sit appellanda quam vita etc. Sermo CCCVI, cap. VIII,

nur sein das ewige in Differenz von dem zeitlichen, für den irdischen Menschen das zukünftige 1). Das Leben erleidet nicht irgendwelchen Wandel) erträgt nicht das Nacheinander von gestern, heute und morgen, nicht eine Mehrheit von Tagen "); es kennt nur einen Tag, welcher nichts weifs. von Sonnenaufgang und Sonnenuntergang 4), nichts weifs von dem Ende 5). Das Leben ist Sein ), das echte Sein, das unwandelbare, das Leben eben darum das unwandelbare, das selige 7) nach dem Urteil der Christen.

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Das, welches man gewöhnlich Leben nennt, würdigen diese als Nicht-Leben 8), die Sphäre der gegenwärtigen Verhältnisse als die des Todes. Es wird erst kommen das Reich der Lebendigen 9).

§ 7, tom. VIII, 1242 B quid addam aeternam? § 1 ib. 1338 E. F.

Sermo CCCXLVI,

1) S. z. B. de civitate Dei lib. XIX, cap. IV ed. Dombart, tom. II, 316, § 25 ib. cap. XVII, tom. II, 335, § 30.

2) Sermo CCCXLVI, § 1, tom. VIII, 1338 F. Matth. 19, 16.

3) Sermo LXXXIV, § 2, tom. VII, 452 F.

4) Ib.

In psalm. XXVI, Enarr. Sermo II, § 7, tom. V, 159 A: Et anni tui non deficient. Nam dies vitae aeternae unus dies est

sine occasu. 5) Ib.

In psalm. CXVIII, Enarr. Sermo XIX, § 4, tom. VI, 691 C. In evangel. Joann. cap. I, tractat. VII, § 1, tom. IV, 453 B. 6) S. z. B. de libero arbitrio lib. III, cap. VI-VIII; cap. XXI, tom. I. Wenn es heifst in psalm. LX, Enarr. § 4, tom. V, 768 C: Habemus enim duas vitas, sed unam in qua sumus, alteram, quam speramus: so ist augenscheinlich hier (wie in so vielen anderen Stellen, s. oben S. 58. 84) das esse im empirischen Sinne genommen, als ein Sein zugestanden, während es nach idealistischem Urteil ein Nicht-Sein ist.

7) Sermo CCCVI, cap. VII, § 6, tom. VIII, 1241 C; cap. VIII, § 8. 8) Ep. X, § 2, tom. II, 17; Ep. LVI, § 2 ib. 191 B: Quam certum est enim tibi vivere te, tam sit certum doctrina salutari istam vitam, quae in deliciis temporum agitur, in comparatione vitae aeternae, quae nobis per Christum promittitur, non vitam, sed mortem esse deputandam. Ep. CXXX, cap. II, § 3, tom. II, 501.

9) In psalm. LXXXV En. § 24, tom. VI, 149. In psalm. CXVIII, Enarr. Sermo XIX, § 4, tom. VI, 691 C. D; de civit. Dei lib. XIX, cap. X, ed. Domb. tom. II, 323, § 25. 26; de trinit. lib. XIII, cap. VII, § 10, tom. XI, 221. Confess. lib. IV, cap. XII, § 18, tom. I, 119 C. D. Ep. CXXX, cap. II, § 3, tom. II, 501.

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