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der Pelagianer zuhöchst zu suchen, sondern in dem Begriffe der Gnade 1).

1) Ep. CLXXXVI, § 1, t. I; CLXXXVI, § 1, tom. II, 864 C sed propius ut crederemus accessit, quod librum quendam, ea prorsus persuadere molientem, quae gratiam per unum mediatorem et hominum hominem Jesum Christum generi humano impertitam de fidelium cordibus creditam deleant, legimus etc. Vgl. die ganze Epistola familiaris V episcoporum Numidiae 1. 1. 809-818 N. CLXXVII namentlich § 9. 11. 15; in der Ep. patrum Concilii Carthag. 1. 1. 802 sq. N. CLXXV, § 6. Sed multi qui eorum perhibentur esse vel fuisse discipuli, haec mala, quibus fundamenta Christianae fidei conantur evertere, quacunque possunt, affirmare non cessant. 1. 1. 806 D. Cf. oben S. 23, Anm. 3.

II.

Zur Frage nach dem Verhältnis der Lehre von der Kirche zu der Lehre von der prädestinatianischen Gnade.

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1. Mit der Lehre des Augustinus von der Prädestination, meint Nitzsch 1), steht seine Lehre von der katholischen Kirche nicht in Widerspruch, wenn man nur folgendes als seine Ansicht betrachten darf. Die erste Voraussetzung und das eigentliche Prinzip alles Heils ist zwar die Prädestination; aber diese mufs eben dadurch zur Erscheinung kommen, dafs die Prädestinierten sich der von der empirischen Kirche dargebotenen Gnadenmittel wirklich und in normaler Weise bedienen. Die Gnadenmitel der Kirche sind wenigstens Mittel der Realisierung des prädestinierenden Ratschlusses Gottes, in welchem die Prädestination zur Kirche wesentlich mitenthalten ist." Dorner 2) versichert in erheblich zuversichtlicherem Tone, in die Prädestination sei mit aufgenommen, dass sie sich nur durch die die Sakramente spen

1) Grundrifs der christlichen Dogmengeschichte. Berlin 1870. Bd. I, S. 242. Ebenso Köstlin, Real-Encykl. f. protest. Theologie und Kirche, zweite Aufl. (1880), Bd. VII, S. 703, Kolde, Die deutsche Augustiner-Kongregation und Johann von Staupitz, Gotha 1879, S. 292, Hermann Schmidt, Die Kirche, Leipzig 1884, S. 134. Meine Gegen beweise, welche der letztgenannte Autor kaum kannte, sind gar nicht berücksichtigt.

2) Augustinus. Sein theologisches System und seine religionsphilosophische Anschauung. Berlin 1873. S. 228.

dende Kirche auf historischem Wege vollziehe. Von dem Gedanken aus, dafs die Prädestination sich durch geschichtliche Vermittelungen realisieren wolle und realisiere, suche der Autor insbesondere in dem Buche de correptione et gratia die Einwände zu widerlegen, nach welchen um der Prädestination willen alles Handeln und Wirken für überflüssig erklärt werde. „Das Prinzip, welches der Autor hier geltend macht, ist dies, es sei durch die Prädestination vorher bestimmt, dafs nur durch die Vermittelung äufserer Ursachen diejenigen, welche prädestiniert seien, zur Prädestination gelangen können" u. s. w.

Ich will und kann diese Sätze, ohne Mifsverständnisse zu verschulden, ohne die Lösung der von mir gewählten Aufgabe von vornherein zu vereiteln, hier nicht sofort beanstanden; wohl aber mufs ich bekennen, dafs die unterstrichenen Worte des letztgenannten Schriftstellers mir zu Einreden Veranlassung geben. Sollte derselbe jene Gedanken in einer Stelle des citierten Buchs ausdrücklich ausgesprochen gefunden haben, so möchte ich bitten, sie mir nachzuweisen; ich habe vergebens gesucht. Ist aber die Meinung, der in jenen frei gewählten Worten ausgeprägte Gedanke sei der die Erörterung Augustin's leitende und beherrschende, so erlaube ich mir zu bemerken, dafs Behauptungen dieser Art wohl in Betracht der Voraussetzungen und des Zwecks der Schrift des D. Dorner erklärlich sind, für wissenschaftliche Untersuchungen aber in dem Sinne, wie ich sie verstehe, keine Bedeutung haben. Denn diese fordern und geben Beweise, was ja selbstverständlich nur durch Auslegung und Analyse der Quellenstellen möglich ist, bei welchem Geschäft ich grundsätzlich von aller Neigung zum voreiligen Systematisieren und Kritisieren, zum dogmatischen Einlegen mich frei zu erhalten bemüht bin. Aber freilich da die Aufgabe eine begrenzte ist, mufs auch die Beweisführung eine begrenzte sein. Soll sie nicht endlos werden, so hat sie das Gebiet, auf welchem sie sich zu bewegen hat, durch Behauptungen zu beschränken. Somit behaupte ich denn, dafs in dem liber de correptione et

gratia der Gnadenmittel freilich mehrfach, der Kirche aber als Subjekt der Gnade, als der Spenderin des Heils, als Anstalt der Vermittelung desselben nirgends derart gedacht wird.

2. Soll ein wissenschaftlicher Beitrag zur Erörterung des in der Überschrift angekündigten Themas gegeben werden, so erscheint es am zweckmäfsigsten, von der Lehre von der prädestinatianischen Gnade auszugehen, denn sie ist nicht. nur die der Zeit nach frühere 1), sondern auch die unserem Verfasser eigentümliche, die originelle. Indes vor allen Dingen ist die ganze Fragstellung gegen Mifsverständnis zu sichern. Die Meinung ist nicht, Augustin habe über das Verhältnis der erwähnten Lehrkapitel, der in denselben in Betracht kommenden religiösen Gröfsen gegrübelt, das von uns in das Auge gefafste Problem mit Bewusstsein erwogen, eine Ausgleichung anzubahnen das Bedürfnis gehabt. Gedanken dieser Art konnten gar nicht in dem aufkommen, welcher ein so treuer Katholik zu sein meinte, wie dieser Theolog. Er war ja zu der katholischen Kirche übergetreten zu einer Zeit, wo diese ein Dogma von der Kirche wirklich hatte, nicht weniger aber ein solches von der prädestinierenden Gnade nach seiner freilich falschen Ansicht, wie ich wiederhole 2), mit Einschlufs sogar des Lehrmoments von dem donum perseverantiae 3). Das eine wie das andere galt ihm als katholische, bindende Voraussetzung, ebenso die Übereinstimmung beider. Jahrhunderte hindurch hatte die Kirche thatsächlich ihre Heilsbedeutung gehabt und bewährt. Dafs ihr diese auch verbleibe trotz der Lehre von der prädestinatianischen Gnade, daran durfte der nicht. zweifeln, welcher (im Widerspruche freilich mit der Geschichte) diese nicht für seine Erfindung, sondern für eine

1) S. oben S. 6. 25. Vgl. S. 15.

2) S. oben S. 45.

3) De dono perseverant., cap. XIX, § 48. Op. ed. Venet., tom. XIV, 1052. 1053; cap. XXIII, § 65 ib. 66, 1063. Ac per hoc praedestinationis hujus fidem, quae contra novos haereticos nova sollicitudine nunc defendimus, numquam Ecclesia Christi non habuit; cap. XIV, § 36 ib. 1043; cap. XXIII, § 63; de praedest. Sanct., § 27.

Reuter, Augustinische Studien.

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längst hergebrachte hielt. Folglich konnte er gar nicht über das gegenseitige Verhältnis grübeln. Ein Problem, wie das, dessen Lösung wir zu versuchen die Absicht haben, existierte für diesen Kirchenlehrer gar nicht. Was wir untersuchen wollen, ist nicht ein Kapitel der Theologie Augustin's, wie er selbst sich dieselbe dachte oder gar etwa litterarisch ausarbeitete, sondern betrifft eine Frage, welche, wenn sie anders momentan sich ihm aufdrängte, ihn doch nicht dauernd quälte, weil sie durch die Macht der katholischen Grundvoraussetzung unschädlich gemacht wurde 1). Hätte er selbst als reflektierender Systematiker heide Lehrartikel in ein wissenschaftliches Verhältnis gebracht, so brauchten wir selbstverständlich das nicht zu leisten. Man könnte sich allerdings auch in diesem Falle die Aufgabe stellen, deren Lösung inbezug auf Schleiermacher's Dogmatik z. B. Weifsenborn und Bender sich unterzogen haben; aber ich gestehe, dass ich meinerseits auf eine solche verzichten würde. Die Arbeit, welche ich in diesen fortgesetzten Studien auf mich zu nehmen habe, ist in Betracht der soeben charakterisierten Beschaffenheit der Quellen eine schwierigere, eben darum auch lohnendere. - Sie will wenigstens eine gründliche sein; aber dessenungeachtet fühle ich mich keinesweges berufen, die Lehre von der Prädestination, mit welcher, wie oben angekündigt wurde, begonnen werden soll, hier vollständig zu erörtern. Das würde nur dann gerechtfertigt sein, wenn ich eine erheblich genauere und richtigere Kenntnis und Erkenntnis mir verschafft hätte als andere Forscher sie besitzen. Dessen kann ich mich aber für jetzt nicht rühmen, aber ebenso wenig mich dazu entschliefsen, in scheinbarer Selbständigkeit doch nur dasselbe zu wiederholen, was durch den Fleifs und den Scharfsinn früherer Dogmenhistoriker bereits ermittelt ist. Diese auch in unseren Tagen mit unverwüstlicher Treue vielfach befolgte, die Leser auf das äufserste langweilende Methode, von der mir unverständlich ist, inwiefern sie,, dem Fortschritt" dienen soll, ist eine wissenschaftliche Unsitte, welche ich von An

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1) Vgl. unten § 13.

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