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erhellt durch sie, wie die Einheit der Kirche nothwendig Ein dem Ganzen vorstehendes Princip fodert. Durch den Primat wird, wie die Einheit, so die Katholizität erhalten, als in welchem alle Particularkirchen zu dieser Einen und allgemeinen gesammelt und geeint bleiben. Ohne diesen Mittelpunct wären die Kirchen nur zerstreute Glieder, eine unzusammenhängende Menge von Nationalkirchen, kleinen Gemeinden. Dadurch, daß sie alle ihren Schwerpunkt nicht in sich, sondern außerhalb, und alle in der Einen römischen Kirche haben, dadurch besteht ihre Einheit. Mit Rom in Gemeinschaft seyn war mit der katholischen Kirche und all ihren Bischöfen in Gemeinschaft seyn1), ihm gehorchten darum alle Kirchen, abgesehen von dem näheren speciellen Verbande, in welchem einzelne Kirchen, z. B. die karthaginensische, von den andern occidentalischen Kirchen nichts zu sagen, mit der römischen standen2).

So ist auch die Kirche nach ihren übrigen Prädicaten von dem Primat bedingt), also nach ihrer Apostolizität, welche von dem Zusammenhang mit der apostolischen Kirche per eminentiam bedingt ist *), nach ihrer Heiligkeit ), Sichtbarkeit und Indefectibilität.

Anmerkung. Die Macht des Primats zur Erhaltung der Einheit der Kirche erkannten auch protestantische Denker, z. B. Grotius), welcher aus dem Abgang eines Primats die Spal

†) Epl. VIII. n. 8. (Galland. T. X. p. 677.)

1) Ambros. de excess. fratris sui Satyr. I. n. 47.

2) Aug. Africanam haeresin (Donatismus) orientalis haeresis (Arianismus) sibi tentavit adjungere. Quod hinc maxime credibile est, quod ad Carthaginis episcopum Romano praetermisso nunquam orientalis catholica scriberet. Cont. Crescon. III, 34. n. 38. Cf. Hier. ad Damas. Epl. XIV.

3) Opt. Cum ergo probatum est, nos esse in ecclesia sancta catholica... per cathedram Petri, quae nostra est, et per ipsam caeteras dotes apud nos esse, etiam sacerdotium, quod in nobis annihilare visus es etc. II, 9.

4) Vgl. Aug. Epl. LIII. n. 2. Eus. hat besonders die Reihenfolge der römischen Bischöfe mit großer Genauigkeit und wiederholt gegeben. 5) Opt. Vestrae cathedrae vos originem reddite, qui vobis vultis sanctam ecclesiam vindicare. II, 3.

6) Quae vero est causa, cur, qui opinionibus dissident inter catholi

tungen in der protestantischen Kirche erklärt. Was der Primat der Kirche ist, hat auch Hurter in seinem classischen Werke (Innocenz III. und seine Zeit) gezeigt.

§. 4. Auctorität des Primats.

1. Die Worte Christi, womit er die Einsetzung des Primats verkündet und vollzogen, das Benehmen Petri, die Anerkennung, welche er in der apostolischen Gemeinde gefunden, die Aeußerungen der Väter über seinen Vorrang und die Würde feiner Nachfolger, der römischen Bischöfe, erlauben nicht, an einen bloßen Ehrenprimat zu denken.

II. Der Episkopat ist ein mit wahrhaftiger Auctorität ausgerüsteter, eben so darum auch der Primat.

III. Der Zweck des Primats (S. §. 3.) kann nur durch eine wahrhaftige, besondere Vollmacht und Macht, Jurisdiction, durch innere Realität, nicht durch einen leeren Titel, äußern Schein, erreicht werden.

Auch erhellt von selbst, daß seine Auctorität keine von der Kirche ihm verliehene ist. Wie die Hierarchie im Allgemeinen ihre Dignität nicht von der Kirche hat, so hat auch der Primat seine Dignität nicht von der Kirche, sondern von Christo. Er hat seine Auctorität nicht durch den Willen der Kirche, sich durch ihn repräsentiren zu lassen, sondern durch den erklärten Willen Christi, daß er Sein Stellvertreter auf Erden wäre. Die Frage, ob der Papst über oder unter der Kirche und dem allgemeinen Concil ist, hat, streng genommen, keinen rechten Sinn, weil die Kirche und das allgemeine Concil, um dieses zu seyn, den Papst postuliren 1).

cos, maneant in eodem corpore non rupta communione? Contra qui inter protestantes dissident, idem facere nequeant, utcunque multa de dilectione fraterna loquantur? Hoc qui recte expenderit, inveniet, quanta sit vis primatus, cujus rectum usum, quem improbatus non fuerat Melanchthon, reperiet, qui volet. Animadv. in animadv. Rivet.

1) C. Constant. Sess. IV. Synodus decernit atque declarat, quod ipsa in Spiritu S. legitime congregata, concilium generale faciens et ecclesiam catholicam repraesentans, potestatem a Christo immediate habet, cui quilibet cujusque status vel dignitatis etiamsi papalis existat, obedire tenetur

Anmerkung. Wahrlich, wir hätten es als das größte Unglück zu beklagen, wenn die auf den Concilien von Pisa, Constanz und Basel eingeschlagene, von vielen Theologen der damaligen Zeit angebahnte Richtung consequent verfolgt worden wäre und der Gallicanismus es zur vollen Ausbildung und Herrschaft hätte bringen können 1). Der Mißbrauch, aus welchem, wie aus einer

in his, quae pertinent ad fidem et extirpationem schismatis et reformationem ecclesiae in capite et membris. Dasselbe wiederholt Sess. V. und Conc. Bas. Sess. II. Verworfen wird dieses Decret wegen Abwesenheit des Papstes von dieser Sizung bei Schellstraten Diss. hist. theol. in Act. Conc. Const. Die Gültigkeit dieses Beschlusses für den Fall des Schiema und zweifelhaften Papstes räumt ein Turrecremat. Summ. de Eccles. 1. II. c. C. Für das Baseler Concil stimmten übrigens (1440) die Universitäten von Wien (Consil. in Fontani delic. nov. erud. T. II. p. 219.), Er. furt (Cons. ibd. p. 221.), Cöln (ibid.), Leipzig (ibid. p. 228.). Deßgleichen seßten Kaiser Albert II. und König Carl VII. von Frankreich in der pragmatischen Sanction feft: Basileensis concionis auctoritas perpetua et ipsius constantia decretorum perpetua est, quae nemo unquam nec R. P. tollere, infirmare aut transferre praesumat. c. II. Universali synodo ejusque definitionibus et decretis omnis catholicus, etiam Romanus Pontifex eatenus obedito, quatenus fides et schismatum explodenda seditio postulat. c. VIII.

1) In Beziehung auf die sogenannten gallicanischen Propofitionen, deren zweite den Papst dem allgemeinen Concil unterordnet, ist noch zu bemerken, daß die franzöfifchen Bischöfe (in ihrer Versammlung von 1682) nicht dogmatisch ihre Rechte feftfeßen, keine Glaubensformel machen wollten, daß Bossuet in seiner dissertatio praeliminaris zur defensio declarationis cleri gallicani (1696) erklärte: Abeat quocunque voluerit declaratio ista, und er wolle sie nicht weiter vertheidigen; weiter, daß er nichts weniger wünschte und suchte, als eine Voröffentlichung derselben. S. Bausset Hist. de Bossuet. T. II. p. 418. Die gallikanischen Artikel verwarfen Innoc. XI. Brev. 11. April. 1682. Innoc. XII. Alex. VIII. 4. Aug. 1690. Pius VI. Bull. Auct. fidei. Es erklärten sich auch dagegen die ungarischen Bischöfe 1682. 24. Oktober, die spanischen 1683. 10. Juli. Ja es hatten auch 1626 die französischen Bischöfe in einer Zusammenkunft fich also ausgesprochen: Respecteront aussi notre saint Père le pape, chef visible de l'église universelle, vicaire de dieu en terre, évêque des évêques et patriarches, en un mot, successeur de St. Pierre, auquel l'Apostolat et l'Episcopat ont eu commencement, et sur lequel Jésus-Christ a

Pandorabüchse, Mißbräuche die Unzahl hervorgegangen und wodurch die Kirche untergegangen wäre, der Mißbrauch, vom Papst ans Concil zu appelliren, ist von dem seiner Stellung bewußten Primat mit Fug und Recht proscribirt worden '), eben so der Mißbrauch, von den Entscheidungen des Primats an weltliche Behörden zu appelliren2).

§. 5. Infallibilität des Primats.

Mit der Infallibilität des Primats in Sachen des Glaubens wird keine Unsündigkeit des zeitlichen römischen Bischofs im Leben ftatuirt. Wie klar dieses an und für sich selber ist, muß es dennoch hier um so schärfer accentuirt werden, als zumal in unseren Tagen die Unwissenheit und der Partheigeist dieses mit einander so gerne verwechselt, in der leider oft zu stark bewiesenen Peccabilität des römischen Bischofs eine glänzende Widerlegung der Infallibilität des Primats zu finden vermeint. Weiter ist zu bevorworten, daß der Infallibilität des Primats keine dogmatische Qualität vindizirt werden soll, daß dieselbe nie als wesentliche Lehre der Kirche feierlich ausgesprochen, sondern nur als eine höchst achtungswürdige Meinung in der Kirche von Vielen behauptet wurde, und hier mit ihren Gründen darzustellen ist, wonach sie nicht so leichtsinnig und schnöde zu verurtheilen ist, sondern einer ernsten Erwägung und gar des Beifalls werth erscheinen könnte.

I. In der mehrerwähnten, auf die Institution des Primats

fondé son église, en lui baillant les clefs du ciel avec l'infallibilité de la foi, que l'on a vu miraculeusement durer immutablement dans ses successeurs jusqu'aujourdhui. (in Petitdidier diss. de infallibil. S. Pontific. c. XIV.)

1) Pius II Bulle 1459. Julius II. constit. Suscepti. Clem. XIII. Bulla coen. domin. (ann. 1759) §. 2. so auch Bened. XIV. const. Altissimo. Zu bemerken ist noch, daß Pius II. schon 1452 als päpstlicher Legat in Wien die Unstatthaftigkeit solcher Appellationen darlegte. (S. deffen oratio in Muratori Anecdot. T. II.) Schon lange vor seinem Pontificat hatte er seine Meinung von dem Verhältnisse des Papstes zum Concil (cfr. Aen. Sylv. gest. Conc. Basil. I, 14.) geändert. (S. Muratori disquisit. in orat. cit.)

2) Clem. XIII. Bulla in coena domini (cit.) §. 13.

fich beziehenden Verheißung Christi (Matth. XVI.) wird derselbe als unerschütterlicher Fels bezeichnet, die Festigkeit der Kirche als von seiner Festigkeit abhängig dargestellt. Muß um der Worte Christi willen der Kirche die Unfehlbarkeit in Glaubenssachen zuerkannt werden, warum nicht auch und zuerst dem von Christo zu ihrem Fundament erforenen Felsen? oder will man mit den Gallicanern annehmen, Christus habe so nur verkünden und verbürgen wollen, daß der Primat nicht auf alle oder lange Zeit im Irrthum verbleiben könne, so ist dieses eine an der Schriftstelle verübte eregetische Gewaltthat, durch welche, da sie nur dem Primat gelten soll, der Kirche selbst ein empfindlicher Streich versetzt wird; denn gleicherweise könnte man auch gegen diese eine solche Erception vorbringen und sagen, daß sie nicht schlechthin indefectibel und infallibel sey, sondern nur nicht für alle oder lange Zeit aufhören und in den Irrthum gerathen könne. Wie aber damit die Kirche und ihr Magisterium daran gegeben und eine volle Anarchie eingeführt, die Frechheit und Anmaßung auf den Thron gesezt würde, liegt am Tage.

Weiter ist auch in der von Christus dem Apostel Petrus übertragenen Hut und Weide seiner Schaafe und Lämmer (Joan. XXI.) die Gewährschaft der Unfehlbarkeit des Primats enthalten, indem dieser mit der Einbuße der Wahrheit, der rechten Lehre und der rechten Sakramente Christi auch das Recht und die Macht, das Object und Mittel der Hut und Weide der Heerde Christi verloren hätte. In dieser wie in der vorigen Stelle dürfte dann auch eine Berechtigung gefunden werden zu der bei vielen vorkommenden höhern Deutung des Gebetes Christi für Petrus, daß sein Glaube nicht untergehe (Luc. XXII.), und des hiermit verbundenen Auftrags, seine Brüder zu befestigen.

II. Von den ältesten Zeiten an hat die römische Kirche und der apostolische Stuhl die Prärogative der Infallibilität in Sachen des Glaubens theoretisch und praktisch sich vindizirt1), ihre Ent

1) Xyst. Οὕτως ἡ κατὰ Ῥώμην ἐκκλησία μίαν ψῆφον ἐφύλαξε τῇ καταστάσει τοῦ τῆς πίστεως κήρυκος, ὥςπερ ἐν αὐτῷ τῷ τῆς πίστεως κηρύγματι μíav dei grápny ethprov. Epl. ad Cyr. (in Cot. Mon. eccl. gr. T. I. p. 45.) Leo. Quos per tot saecula docente spiritu sancto nulla haeresis vio

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