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remiah und die Klaglieder, 10) Ezechiel, 11) Daniel, 12) die zwölf kleineren Propheten, 13) Job. Zu diesen kommen dann noch vier Bücher, worin Lobgefänge auf Gott und Vorschriften des Lebens enthalten sind, nämlich: 1) die Psalmen, 2) die Sprüchwörter, 3) der Koheleth, 4) das hohe Lied. Von diesem Palästinensischen Kanon reden Melito von Sardes 1), Origenes 2). An demselben hielten Athanasius (Epl. festiv.), Cyrill von Jerusalem (Cat. IV, 35.), Gregor von Nazianz ), Hilarius (Prol. in Ps. XI.), Epiphanius *), der Verfasser der dem Athanasius zugeschriebenen Synopsis, Rufin (Expos. Symb.), Hieronymus ) und die laodicänische Synode (372) (Can. LIX.). Die Alexandriner, oder im allgemeinen Hellenisten hatten aber außer der griechischen Uebersegung der hebräischen Schriften auch noch die ursprünglich griechisch verfaßten Bücher, nämlich Baruch, Jesus Sirach, Weisheit, Tobias, Judith, und zwei Bücher der Machabäer, so wie einige griechische Stücke, nämlich Esther X, 4-XVI, 24., Daniel III, 24-91. XIII. XIV. Daß Philo, wie eingewendet wird, dieser Bücher nicht gedenkt oder ihnen nicht das Prädikat der göttlichen zulegt, beweißt nicht, daß er diese Bücher nicht gekannt oder nicht anerkannt habe, da er auch Nahum, Ruth, Daniel, Esther, Koheleth, die Klagelieder, das Hohelied, die Bücher der Chronik nicht nennt und dem Buch der Richter und Job nicht das Prädikat göttlich zulegt. Uebrigens hat Philo wirklich die sogenannten deuterokanonischen Schriften gebraucht. Auch haben selbst die Palästinenser eines und

1) Ap. Eus. IV, 26. nur fehlen bei Melito die Bücher Esther und das 2. Esra oder Nehemia.

2) Ap. Eus. VI, 25. Wenn hier die zwölf kleinern Propheten vermißt werden, so stehen sie in den Heraplen als kanonische Schriften der Juden. Daß Origenes, wie Melito, nicht die von der Kirche, sondern von den Palästinensischen Juden für kanonisch gehaltenen Schriften aufzählen wollte, erinnert Welte kirchl. Ansehen der deuterokanonischen Bücher.

3) Jamb. ad Seleucum, auch dem Amphilochius von Ikonium zugeschrieben.

4) Mensur. et pond. n. IV. XXIII.

8) Prolog. galeat. Praefat. in libros Salomonis.

das andere dieser Schriften unter die Hagiographen 1) gesezt, so Judith (Hier. praef. in Judith), Tobias (Hier. praef. in Tob.), und Junilius (de partitione div. leg. c. III.) bemerkt, daß die deuterokanonischen Schriften von den Juden mit einigem Unterschiede angenommen werden. Aus dem neuen Testamente aber erhellt durch Citate oder Anspielungen die Anerkennung dieser Schriften von Seiten Christi und der Apostel 2). Mit der Uebersegung der LXX. zu einem Corpus, einer Bibliothek vereinigt, sind diese Bücher überall in der Kirche verbreitet worden. Wie die übrigen h. Bücher, werden dieselben bei den meisten griechischen und lateinischen Vätern angeführt, bei Clemens von Rom, Irenäus, Clemens von Alexandrien, Origenes, Athanasius, Eusebius, Vasilius, Gregor von Nazianz, Cyrill von Jerusalem, Chrysostomus, Tertullian, Cyprian, Hilarius, Optatus, Ambrosius 3) und so weiter; nur ließe sich hier die Frage aufwerfen, ob sie nicht mehr einen wissenschaftlichen und historischen, denn einen dogmatischen Gebrauch davon gemacht haben? Auch wurden diese Schriften zur Unterweisung der Katechumenen (Athan. Synop.) und überhaupt des Volkes*) in der Kirche vorgelesen, wobei jedoch Hieronymus und Rufin ausdrücklich bemerken, daß man sich derselben zu dogmatischen Zwecken nicht bediene. Dagegen werden sie förmlich den übrigen heiligen Büchern gleichgesezt auf den Concilien von Hippo (393) (c. XIII.),

1) Doch möchten viele apocrypha anstatt hagiographa lesen. So selbst Martianay.

2) Cfr. Luc. I, 42. coll. Judith. XIII, 23. Luc. VI, 13. coll. Tob. IV, 16. I Cor. X. 9. 10. coll. Judith. VIII, 24. 25. Apoc. XXI, 18. coll. Tob. XIII, 21. 22. Rom. I, 20. coll. Sap. XIII, 1. Rom. XIII, 1. 2. coll. Sap. VI, 4. 5. Rom. IX, 21. Matth. XIII, 43. coll. Sap. III, 7. I Cor. VI, 2. coll. Sap. III, 8. Eph. VI, 17. coll. Sap. V, 19. Heb. XI, 5. coll. Sap. IV, 10. Heb. I, 3. coll. Sap. VII, 26. Joan. XIV, 23. coll. Sirac. II. 18. Luc. XII, 19. coll. Sirac. XI, 18. 19. I Tim. VI, 9. coll. Sirac. XI, 10. etc. S. Huet. demonst. Evang. Prop. IV. Remy Ceillier histoire des auteurs ecclesiast. T. I.

3) S. Huet. cit. Jahn Einleitung in die Schriften des A. T. Th. I., wo er die Citationen bei den Vätern anführt. Brenner speculative Theologie Th. I. S. 573.

4) Hier. praef. in l. Salomon. Rufin. exposit. Symb.

dem III. Concil von Carthago (397) (c. XLVII.), dessen Entscheidung auf einer spätern Synode ebendaselbst (418) bestätigt wurde, desgleichen von Innocenz I. (Epl. ad Exuper.), Augustin (doctr. Christ. II, 8. n. 12. 13.), von Gelafius in einem römischen Concil (494). Denselben Kanon haben denn auch die Spätern, 3. B. Cassiodor (Inst. div. c. XIII. XIV.), sidor von Sevilla (Orig. VI, 1.), Rabanus 1), Peter von Blois), wie denn alle Theologen der mittlern Zeit auf gleiche Weise die proto- und deu terofanonischen Bücher anführen und gebrauchen 3). Was die Griechen anbelangt, so haben sie auf dem Trullanischen Concil (622) mit Anerkennung der Carthaginensischen Canonen (S. C. Trull. can. II.) auch deren Bestimmung hinsichtlich der deuterokanonischen Schriften angenommen. Auch ist bei der zwischen der griechischen und lateinischen Kirche ausgebrochenen Controverse und bei den verschiedenen Vereinigungsversuchen vom Kanon nie die Rede gewesen, aus dem einzigen Grunde, weil in diesem Betreff keine Differenz obwaltete *). Zulegt hat die orientalische Kirche durch die Reformatoren veranlaßt, sich auf das Entschiedenste für die fanonische Dignität der von den Reformatoren als apokryph bezeichneten alttestamentlichen Bücher erklärt3).

Anlangend den Kanon des N. T., so wollten Einige annehmen, Johannes habe denselben schon normirt und mit seinem Ansehen sanctionirt; allein es wird von ihm nur berichtet, daß er die Sammlung der Evangelien geschlossen habe®). So ist auch angenommen worden, Polykarpus, oder ein anderer Apostolifer hätte den Kanon festgesezt. Nicht bloß ist man den Beweis dafür 1) De institut. clericorum. II, 33.

2) De divisione et scriptoribus divinorum librorum.

3) Daß auch Hugo von St. Victor hiervon nicht abweicht, zeigt Welte über das kirchliche Anschen der deuterokanonischen Bücher (in der Theol. Quartalschrift 1839. 2. ).

4) Darum konnte das Concil von Florenz auch nach dem Abzug der Griechen ohne Bedenken das recipirte Verzeichniß aufstellen. (S. Conc. Florent. P. III.)

5) C. CP. 1642. C. Hier. 1672. Cfr. Renaudot Perpétuité de la foi de l'église catholique. T. V. 1. VIII. c. VII.

6) Eus. H. E. III, 24. Hier. cat. c. IX. Phot. cod. 254.

schuldig geblieben, sondern es ließe sich in dieser Voraussetzung auch gar nicht erklären, wie es zu Differenzen hinsichtlich des N. T. Kanons hat kommen können. Eusebius zählt als von allen anerkannte neutestamentliche Schriften (óuodojoćuɛva) auf: die vier Evangelien, die Apostelgeschichte, die Briefe Pauli, den ersten Brief Petri, den ersten Brief des Johannes, und wenn man wolle, könne auch die Apokalypse dazu gerechnet werden. Als solche Schriften, deren apostolischer Ursprung nicht allgemein anerfannt ist (avvikeɣóueva), nennt er den Brief von Jakobus, den des Judas, den zweiten Brief Petri, und den zweiten und dritten des Johannes. In den Kanon aufgenommen finden sich die Eusebianischen Antilegomenen bei Athanasius (Epl. de Paschate) (Eoptix), dem Verfasser der Synopsis, Epiphanius (Haer. LXXVI.). Alle Schriften, welche wir gegenwärtig im Kanon haben, finden sich ebenfalls mit Ausnahme der Apokalypse anerkannt bei Cyrillus von Jerusalem (Cat. IV. n. 33-36. XV. n. 13. 16.), Gregor von Nazianz (carm. XXXIII.), in der Sammlung der apostolischen Kanonen (c. LXXXV.), eben so von dem Concil von Laodicäa (LIX.). Die Apokalypse fand auch Widerspruch bei Gregor von Nyssa (Or. in suam ordin.), überhaupt bei vielen in der griechischen Kirche (Greg. Naz. Jamb.). Eben so fanden sich auch noch einzelne Gegner des zweiten Briefes Petri, zweiten und dritten Briefes des Johannes, des Briefes Juda (Greg. Naz. Jamb.). Didymus verwarf gleichfalls den zweiten Brief Petri. Die syrische Kirche hat in ihrer Peschito nur 1 Joh. I Petri und Jakobus. Wie in der griechischen Kirche bei Vielen ein Vorurtheil gegen die Apokalypse obwaltete wegen des Mißbrauchs, welchen die Chiliasten davon gemacht, so herrschte in der lateinischen Kirche bei Vielen eine Verstimmung hinsichtlich des Hebräerbriefs, in Folge der Deutungen, welche Montanisten und Novatianer an mehren Stellen zu Gunsten ihres Systems ver= suchten. Aber wie die deuterokanonischen Schriften des A. T., so wurden auch die des N. T. durch die oben erwähnten Synoden von Hippo, Carthago, Rom und so weiter, wiederum zur Anerkennung gebracht und dem Bestreben sie herabzusehen Einhalt gethan. Diese conservativen Entscheidungen adoptirte die griechische

Kirche förmlich auf der Trullischen Synode, wie vorhin bemerkt, und hat sich zwischen der orientalischen und occidentalischen Kirche bei ihrer sonstigen Entzweiung doch in dieser Beziehung bei den Unionsversuchen keine Differenz gezeigt, daß also der Tridentische Kanon als der Ausdruck des gemeinsamen Glaubens der alten Kirche betrachtet werden kann und muß.

Anmerkung II. Bei den Protestanten ist der Kanon immer noch im Werden oder vielmehr im Vergehen begriffen. Auch ist kein Kanon oder Princip vorhanden, wonach es zu einem Kanon kommen könnte. Schleiermacher wagt sogar die Behauptung, daß wie von den bisher geltenden Büchern manche von ihrer Stelle gewichen sind und noch weichen werden, eben so manche Producte der spätern Zeit deren Plaz vielleicht einnehmen dürften.

IV.

Vollkommenheit der Schrift.

Bei aller Anerkennung der Vortrefflichkeit und der theopneustischen Qualität der Schrift kann derselben doch nicht eine absolute materielle und formelle Vollkommenheit, volle Sufficienz und durchgängige Deutlichkeit zugelegt werden. Ihr Inhalt ist ganz Wahrheit, aber nicht die ganze Wahrheit, nicht durchweg Jedem mit aller Bestimmtheit und Gewißheit zu erkennende Wahrheit. Sie ist vollkommen—relativ, vollständig in einem gewissen Sinne, sie ist auch klar in gewisser Beziehung, aber nicht absolut. Was die Vollständigkeit betrifft, so kann Niemanden in den Sinn kommen, sie aus II Tim. III, 75 sq. 'beweisen zu wollen, da in besagter Stelle allein vom A. T. die Rede ist, wonach also dieses für zureichend, die Schriften des N. T. für Ueberfluß erklärt werden müßten, was der Intention der Vertheidiger der Sufficienz doch ganz zuwider ist. Auch legt keiner der h. Schriftsteller des N. T. weder diesem für sich, noch in seiner Verbindung mit dem A. T. solche Vollständigkeit zu; doch hievon noch ein mehres unten bei der Lehre von der Ueberlieferung. Was nun die Klarheit der Schrift betrifft, so wird diese ihr selbst von den h. Scribenten keineswegs nach allen Theilen und Beziehungen zugelegt 1). Chri

1) II Petr. III, 15. Et domini nostri longanimitatem salutem arbi

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