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Anmerkung II. Troß der Erbsünde ist die Geburt des Menschen ein Glück für ihn, da er sich mit Gottes Gnade von ihr und ihren Folgen befreien und zur höchsten Vollkommenheit und Seligkeit sich erschwingen kann 1).

b) Weise des Uebergangs der Urfünde.

Die Ursünde ist nicht durch Nachahmung auf das Menschengeschlecht übergegangen. Denn

I. ist dieß den so bestimmten Schriftaussprüchen 2) schnurstraks zuwider,

II. widerspricht diese Annahme der überlieferten und von der Kirche dogmatisch ausgesprochenen Lehre.

III. 1) Wenn das Menschengeschlecht nur durch Nachahmung in der Sünde wäre, so wäre der Teufel, welcher zuerst gefallen, und durch welchen unser Geschlecht gefallen ist, als Urheber der Sünde und des Todes zu bezeichnen gewesen 3); nun aber hat der Apostel auf den Urmenschen und seine That als den Anfang unseres Bösen und Uebels hingewiesen. 2) Wären wir durch Adam nur in Weise der Nachahmung Sünder geworden, so wäre Abel, der Gerechte, als der zu bezeichnen, durch welchen wir in Weise der Nachahmung gerechtfertigt worden sind; nun hat aber der Apostel nicht ihn, sondern Christus als Urheber unserer Gerechtigkeit dem Adam als Urheber unserer Ungerechtigkeit entgegengesezt *). 3) Wäre das Menschengeschlecht nur auf dem Wege der Nachahmung Adams in die Sünde gestürzt worden, so wäre die Ursünde keine allgemeine, auch die Unmündigen behaftende, was sie doch ist, und keine in allen Menschen gleiche, sondern nach der Verschiedenheit der sündigenden Einzelnen verschieden, da sie doch in allen dieselbige ist.

Die Ursünde überpflanzt sich auf alle Menschen in und vermöge der natürlichen Fortpflanzung des damit behafteten Geschlechtes.

1) Aug. de liber. arbit. III, 20. n. 56.

2) Rom. V, 12 sq. cf. Eph. II, 2. Joan. III, 3.

3) Aug. Epl. CLVII. ad Hilar. n. 21.

4) Aug. Epl. CLVII. n. 21.

Anmerkung. Daß die Ursünde nicht durch Nachahmung auf die Nachkommen Adams übergegangen sey, festhaltend, hat man die Theilnahme Aller an der Einen Sünde zu erklären ge. sucht, 1) aus einem Vertrage Gottes mit Adam als Urmenschen, Grund und Repräsentanten aller Menschheit, wonach der Ausgang seiner Freiheitsprobe das Schicksal all seiner Nachkommen entscheiden sollte, oder 2) aus der Eingeschlossenheit des Willens aller Einzelnen in dem Adams, oder 3) aus der Coeristenz aller Menschen in Adam 1), oder 4) aus der seit dem Falle die Gene= ration behaftenden Libidinosität 2), oder 5) aus dem Verderbniß

1) Cf. Orig. Omnes homines, qui in hoc mundo nascuntur et nati sunt, in lumbis erant Adae, cum adhuc esset in paradiso, et omnes homines cum ipso vel in ipso expulsi sunt de paradiso, cum ipse inde depulsus est. Et per ipsum mors, qui ei ex praevaricatione venerat, consequenter et in eos pertransiit, qui in lumbis ejus habebantur. in Rom. I. V. n. 1. Ambr. Fuit Adam, et in illo fuimus omnes, periit Adam, et omnes in illo perierunt. in Luc. 1. VII. n. 234. Aug. Omnes fuimus in illo uno, quando omnes fuimus ille unus . . . Nondum erat nobis singillatim creata et distributa forma, in qua singuli viveremus; sed natura erat seminalis, ex qua propagaremur, quae scilicet propter peccatum vitiata, et vinculo mortis obstricta justeque damnata non alterius conditionis homo ex homine nasceretur. Civ. dei XIII, 14. Manifestum est, alia esse propria cuique peccata, in quibus hi tantum peccant, quorum peccata sunt, aliud hoc unum, in quo omnes peccaverunt, quando omnes ille unus homo fuerant. Pecc. merit. et remiss. I, 10. n. 11. Pet. Chrys. Nunquid non in semine tota arbor? vitium ergo seminis vitium est totius arboris. Serm. CXI. Prosper. In Adam quippe, in quo omnium hominum praeformata natura est, omnes peccaverunt. ad object. Vincent. Resp. III. (Cf. vita contempl. II, 2. 20. III.) Primas. in Rom. V, 12. Greg. M. 1. IX. Epl. LII. Quia genus humanum in primo parente velut in radice putruit, ariditatem traxit in ramis. Cf. Leibnit. Theod. P. I. n. 91. Causa dei asserta per justitiam ejus cum caeteris ejus perfectionibus cunctisque actionibus conciliatam. S. 81. Leibn. Opp. T. I. p. 488.

2) Aug. Nupt. et concup. II, 8. n. 20. Leo. Serm. XXI. c. III. Fulgent. de fid. ad Petr. c. II. XXVI. Vgl. Jos. fuxñs tε yàp xüt σώματος ἐγγίνεται μολυσμὸς ὡς πρὸς ἄλλην χώραν ὑποβαλόντων. καὶ γὰρ ἐμφυομένη σώμασι κακοπαθεῖ ἡ ψυχή, καὶ ταύτων αὖ πάλιν ὡς θανάτω

unserer Natur durch die Frucht, welche als ein Gift den Körper, durch ihn die Seele affizirte, welche Krankheit dann als erbliche durch unser ganzes Geschlecht hindurchgeht 1), oder 6) aus einem besondern göttlichen Nathschlusse, oder 7) aus dem Vorwissen Gottes, daß wir an der Stelle Adams gleich ihm gesündigt haben würden.

Gegen 1) ist zu sagen, daß ein solcher Vertrag, und gegen 2) daß eine solche Einschließung des Willens Aller in den des Einen unbegreiflich, zur Verständigung des Uebergangs der Sünde unbrauchbar sey. Gegen 3) scheint zu sprechen, daß dann die Ursünde mehr eine wirkliche Sünde, denn ein durch die Fortpflanzung übergegangener Sündenzustand wäre, und daß eine solche Coeristenz in Adam physiologisch unhaltbar ist. Gegen 4) stehen die Bedenklichkeiten, daß wenn diese Libidinosität den Seelentod der Kinder bedingte, er zuerst und zumeist auf die Seelen der Eltern tödtend einwirken müßte, wie diese anderer Seits durch den geistigen Mord ihrer Kinder sich einen zweiten und ärgeren Tod anthun würden, wonach dann weiter die Ehe absolut verdammenswürdig seyn müßte. Gegen 5) streitet, daß so die Ursünde nur zu einer körperlichen, den Geist blos deuteropathisch behaftenden Krankheit herabgesezt, der Tod Christi um seine Bedeutung gebracht wird, daß eine Verwechselung der Ursünde mit ihren Folgen darin obwaltet. Gegen 6) ist zu bemerken, daß darnach Gott durch seinen Rathschluß uns zu Sündern macht, und gegen 7), daß uns so die Sünde bloß zugerechnet wird.

Sonach übrigt als einzig annehmbare die Erklärung des Uebergangs der Sünde durch die Generation und zwar inwiefern darin das Genus auftritt und sich fortsegt, als dessen Diener und Mittler sich die Individuen verhalten. Hieraus ist auch verständlich, warum auch die Gerechtfertigten dennoch mit der Sünde Be haftete erzeugen; indem jene nur für ihre Individualität, nicht für das Genus mit der Gerechtigkeit beschenkt sind. Eine analogische Erklärung aber findet sich in der Erscheinung, daß reines διακριθεῖσαν δι' ὅπερ ἁγνείας ἐπίτασιν τοῖς τοιούτοις προςέταξεν. Appion. II, 24.

1) Pet. Lombard. 1. II. dist. XXXI.

Korn wieder nur unreines hervorbringt, und Beschnittene wiederum nur Vorhäutige erzeugen. Gesezt aber, diese vorstehende Fassung genügte auch nicht vollkommen und es ließe sich überhaupt keine befriedigende Erklärung aufbringen, so würde nichts desto weniger das Factum, daß alle Kinder Adams mit der Sünde behaftet sind, unerschütterlich steststehen, dadurch nichts von seiner Gewißheit einbüßen.

c) Bestimmung der Ursünde.

Die Sünde, welche von Adam auf alle dessen Nachkommen übergegangen ist, heißt als im Anfange und vom Haupte unseres Geschlechtes begangene, Ur- oder Ursprungssünde (peccatum originale), oder wegen des Uebergangs vom ersten Stammvater auf alle Nachkommen, Erbsünde (haereditarium), fönnte auch, als unserer Gattung in Folge der Natureinheit und Abstammung einhaftende, Gattungsfünde genannt werden. Sie war in Adam eine sogenannte wirkliche (peccatum actuale), nach vollbrachter That eine zuständliche Sünde, und das ist sie auch in seinen Nachkommen, nur mit dem Unterschiede, daß diese den Zustand nicht wie er als selbsterzeugten (habitus acquisitus), sondern als von ihrem Vorfahrer mit ihrem Daseyn überkommenen, eingeflößten (habitus infusus) haben. Die Ursünde also zu bestimmen (so gut als möglich), so ist sie der von Adam in Folge und mittels der Abstammung auf alle dessen Nachkommen übergehende Mangel der ursprünglich von Gott dem Menschen als Wohlthat geschenkten und als Pflicht auferlegten Gerechtheit (carentia rectitudinis originalis et debitae 1).

Scholion I. Die Ursünde besteht nicht in der Vegierlichkeit), denn 1) diese ist in Verschiedenen verschieden,

1) Anselm. de concept. virgin. et peccato originali c. XXIII. XXVII. 2) Si quis per Jesu Christi domini nostri gratiam, quae in baptismate confertur, reatum originalis peccati remitti negat, aut etiam asserit, non totum id tolli, quod veram et propriam peccati rationem habet, sed illud dicit tantum radi aut non imputari, anathema sit ... Manere autem in baptizatis concupiscentiam vel fomitem, haec sancta synodus

die Erbsünde hingegen in Allen dieselbe. 2) In den ganz Unmündigen ist noch keine Begierlichkeit als wirkliche, nnd dennoch ist in ihnen die Ursünde vollkommen als wirkliche. 3) In der Taufe wird die Ursünde vollkommen getilgt, es bleibt aber die Begierlichkeit, woraus also folgt, daß die Begierlichkeit nicht die Ursünde ist.

Anmerkung. Denjenigen aber, welche dafür halten, die Begierlichkeit sey das Materiale der Ursünde und habe zum Formalen eben die Sündigkeit, welche durch die Taufe getilgt werde, indeß die Begierlichkeit als Materiales überbleibe, könnte bemerkt werden, daß alsdann die Sündlichkeit sich zur Begierlichkeit wie ein ganz Aeußerliches und Zufälliges verhielte, so daß sie nicht aus sich damit vereint und Eines wäre, sondern von Außen und durch ein Anderes beliebig damit verbunden und davon entlassen werden könnte. Aber wer soll, da Gott der Entlaffende ist, der Verbindende seyn?

Scholion II. Die Ursünde macht nicht die Substanz und Wesenheit des Menschen aus '), denn zu einer solchen Annahme berechtigt 1) weder Schrift noch Tradition, worin der Mensch und die Sünde nirgend für identisch erklärt, beide vielmehr als ganz verschieden gefaßt werden, die Sünde als das von dem Menschen zu tilgende und der Mensch als das von der Sünde zu erlösende dargestellt wird. 2) Auch nicht die Vernunft, welche nicht einsieht, wie der Mensch durch seine That seine Substanz und Wesenheit vernichten, und eine neue seßen könnte, da die Wesenheit unveränderlich ist, und einer Creatur weder die fatetur et sentit; quae cum ad agonem relicta sit, nocere non consentientibus et viriliter per Jesu Christi gratiam repugnantibus non valet; quin imo, qui legitime certaverit, coronabitur. Hanc concupiscentiam, quam aliquando apostolus peccatum appellat, sancta synodus declarat, ecclesiam catholicam nunquam intellexisse peccatum appellari, quod vere et proprie in renatis peccatum sit, sed quia ex peccato est, et ad peccatum inclinat. Si quis autem contrarium senserit, anathema sit. Trid. Sess. V. can. V.

1) Pet. Chrys. Non ergo peccatum versum est in naturam. Serm. CXI. Nec natura nec substantia est, sed accidens. ibid. Greg. Nyss. ἡ δὲ ψυχὴ ἁμαρτία οὐκ ἔστιν, ἀλλὰ δεκτικὴ ἁμαρτίας ἐξ ἀβουλίας ἐγένετο. adv. Eun. or. II. p. 483. T. II. Mor.

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