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sehr enge mit einander verbunden waren, dem Getauften sogleich auch die Firmung ertheilt wurde 1), so kommen doch auch sehr frühe schon Beispiele einer getrennten Ausspendung derselben vor, wie denn z. B. die Neubekehrten in Samaria erst später die Firmung erhielten (Act. VIII.). So empfingen die als Kliniker Getauften nach ihrer Reconvalescenz die Firmung, und Hieronymus berichtet, daß zu seiner Zeit die Bischöfe auf das Land reisten, um die von den Diakonen und Priestern Getauften zu firmen (adv. Lucif.).

Anmerkung. Bei den Griechen wird die Firmung gewöhnlich vom Priester ertheilt, und ist diese Observanz schon verhältnißmäßig alt 2). In Aegypten pflegten ebenso schon sehr frühe die Priester in Abwesenheit des Bischofs selbst zu firmen3). Den Pries stern von Cagliari erlaubte auf ihr dringendes Ansuchen Papst Gregor in Abwesenheit des Bischofs sofort die Firmung zu erthei len (1. III. Epl. VI. ad Januar.). Wie bei den Griechen, so pflegt auch bei den übrigen orientalischen Gemeinden der taufende Priefter sofort auch die Firmung zu verrichten*).

nicht in Abrede gestellt werden kann. Pet. Chrys. Antequam intraret baptisma, pervenit ad spiritum. Serm. LX.

1) Tert. bapt. VII. VIII. Cypr. Epl. ad Jan. LXX. ad Jubaj. LXXIII. C. Laodic. c. XLVIII. Ambr. de myst. c. VII. Hier. adv. Lucif. Aug. Serm. CCCXXIV. in Joan. Epl. tract. VI. n. 10. Leo Serm. IV. de Nat. domini. Eutych. prof. fid. in C. Chalced. Act. I. Conc. Tolet. IV. c. LVII. Erft seit dem XIII. Jahrh. wurde die Firmung häufiger von der Taufe getrennt. S. Martene Ant. Eccl. Rit. I, 2. art. I. n. 3.

2) Const. Apl. VII, 22. Die von griechischen Priestern ihren Untergebenen ertheilte Firmung hat die Kirche immer als gültig anerkannt. Bened. Syn. dioeces. VII, 9. n. 5.

3) Ambrosiast. in Eph. IV. Cf. (Pseudo) Aug. quaestt. V. et N. testam. n. CI. Hierauf bezieht sich auch das Wort des heil. Hieronymus ; Quid enim facit excepta ordinatione episcopus, quod presbyter non faciat? (Epl. ad Evangelum,)

4) Den Beweis geben die Ritualien. Bei den Maroniten wurde, da fie den lateinischen Ritus annahmen, die Confirmation durch die Priester gleichfalls abgestellt. Assem. cod. liturg. III. p. 187.

VII.

Charakter der Firmung.

Die Firmung gehört zu den Sacramenten, welche einen Charafter einprägen '), weshalb auch eine Wiederholung derselben nie Statt gefunden hat 2); denn jene bei der Reconciliation der Häretifer mit der Kirche Statt findende Handauflegung und Salbung3) darf nicht für eine Wiederholung der Firmung angesehen werden*). Prägte aber die Firmung keinen Charakter ein, so würde, da sie nicht wiederholt werden kann, der ihrer Gnade einmal verlustig gewordene Mensch auf immer von derselben und all ihren Wirkun gen und Folgen ausgeschlossen seyn und bleiben, was mit dem Zwecke ihrer Einsegung und des Menschen nicht wohl zu vereinigen wäre; auch hat die Firmung eine Analogie mit der Taufe und der Priesterweihe, beide aber prägen einen Charakter ein.

§. 3. Euchariftie.

Das vorzüglichste und der Mittelpunct aller Sacramente ist deren Stifter selbst in der Eucharistie. Das Leben göttlicher Kindschaft, welches uns in der Taufe ertheilt, die Form Christi, welche uns in der Firmung geschenkt wird, dieses Leben wird fort ers nährt, diese Form stets entfaltet, größer und klarer hervorgebildet in dem Sacrament des Fleisches und Blutes unseres Herrn. In der Menschwerdung verbarg er seine Gottheit, in der Eucharistie seine Gottheit und Menschheit; in der Menschwerdung tritt er mit der Menschheit im Allgemeinen in Berührung, durch die Eucharistie tritt er mit jedem Individuo in die innigfte Gemeinschaft.

1) C. Trid. Sess. VII. de Sacr. in genere c. IX. Cf. II Cor. I, 22. Eph. I, 13. Weiter gehören hierher alle traditionellen Stellen, wo fie als oppayis, signaculum bezeichnet ist.

2) Heb. VI, 2. Aug. cont. lit. Petil. II, 13. Greg. II. De homine, qui a pontifice confirmatus fuerit, denuo illi reiteratio prohibenda est. Capitulare ad Bonif. Episc. (int. Epl. Bonif. Epl. XXIV.)

3) Dion. Alex. Epl. ad Steph. (ap. Eus. H. E. VII, 3.) Bas. Epl. CLXXXVIII. c. I. Method. (Patriarch. CP.) Tract. de iis, qui abnegarunt, in Goar. Euchol. p. 876. C. Laod. c. VII. C. Arel. II. c. XVII. C. CP. I. c. VII.

4) S. Goar. Not. in Euchol. 368. 887 sq.

I.

Wirkliche, wahre Gegenwart Chrifti in der Euchariftie.

I. 1) Die Wirklichkeit der Eucharistie, Christi reale Gegenwart in derselben, erhellt aus den Worten, womit Er dieselbe verheißen hat. Diese Verheißung findet sich bei Johannes in der Geschichte des Wunders der Brodvermehrung (VI.). Von diesem Wunderbrode, womit er so eben eine große Menge Volks in der Wüste gesättigt hatte, nahm Christus den Anlaß, und wies zuerst auf das geistige Brod höhern Lebens, welches der Vater in ihm, nämlich dem eingefleischten Wort, den Menschen gespendet, daß fie es durch den Glauben in sich aufnehmen sollen (32-51.); dann ging er weiter und verbreitete sich nun über das lebendige und lebende Brod, welches er, der Messias selbst, hinwiederum geben werde, und bezeichnet seinen Leib und sein Blut, welche er zum Opfer für die Welt hingeben werde, als wahrhaftige Speise und wahrhaftigen Trank, deren Genuß allen Menschen zum ewigen Leben gedeihen solle. 51. Und das Brod, welches ich geben werde, ist mein Fleisch für das Leben der Welt. 52. Da ftritten die Juden unter einander und sprachen: Wie kann dieser uns das Fleisch zu essen geben. 53. Jesus sprach also zu ihnen: Wahrlich, wahrlich, ich sage euch, so ihr nicht esset das Fleisch des Menschensohnes und trinket sein Blut, habet ihr das Leben nicht in euch. 54. Wer mein Fleisch iffet, und mein Blut trinfet, hat das ewige Leben, und ich werde ihn am jüngsten Tage auferwecken. 55. Mein Fleisch ist wahrhaftig eine Speise, und mein Blut ist wahrhaftig ein Trank. 56. Wer mein Fleisch isset, und mein Blut trinket, wohnet in mir und ich in ihm. 57. Wie mich der lebendige Vater gesandt hat, und ich durch den Vater lebe, so wird auch, der mich iffet, durch mich leben. 58. Dieses ist das Brod, das vom Himmel herabgestiegen, nicht wie eure Väter das Manna gegessen haben und gestorben sind. Wer dieses Brod iffet, wird leben in Ewigkeit." Und wie hart die Rede, daß sein Leib und Blut wahrhaftig eine Speise sind und wahrhaftig zu essen und zu trinken von Jedem, der des Lebens theilhaftig seyn will, wie hart, sage ich, diese Rede Vielen bedünkt, so nimmt er dennoch nichts davon zurück, und, nachdem er nur die

grobe (capharnaitische) Vorstellung von einer gemeinen Essensweise (Zerkauen) seines Leibes nach seiner unsacramentlichen Eristenz mit der Bemerkung: der Geist ist's, der lebendig macht ze. (64.), ausgeschlossen hat, so erklärt er fest und feierlich, daß es dem also sey, wie er gesagt, und von wie Vielen er voraus wußte, daß fie der Jüngerschaft wegen dieser Worte entsagen werden, so se hen wir ihn dennoch seinen Ausspruch nach seinem ganzen Inhalt mit aller Strenge aufrecht erhalten, auch nicht mit dem leisesten Winke andeuten, daß es sich nur von einem Bilde und Gleichnisse seines Fleisches und Blutes, nur von einem figürlichen Essen und Trinken handele. Wie sehr also auch die Exegese der Alten in dieser Stelle schwanken möchte, aus ihr selbst ist deren Bezie hung auf die Eucharistie und die Wirklichkeit derselben, Christi reale Gegenwart in derselben, gewiß. Allein mit großer Unanis mität deuten auch selbst die Väter die besagte Stelle von der Eucharistie. So Clemens von Alexandrien (Paedag. VI, 12.), Ters tullian 1), Origenes 2), Cyprian3), Hilarius von Poitiers *), Eusebius von Cäsaréa3), Gregorius von Nyffa“), Basilius'), Epiphanius (Haer. LV.), Chrysostomus ®), Didymus von Alerandrien "), Macarius 1o), Cyrillus von Alexandrien 11), Ambrofius 2), Augustin "), Petrus Chrysologus (Serm. LXVII.), Theodoret **), Nilus †), Paulin von Nola††), Prosper †††),

1) Res. carn. XXXVII. de carn. Christ. c. XIII.

2) In Num. Hom. XVI. de Orat. n. 27.

3) De orat. dominic. p. 421. ed. Baluz. testim. I, 23.

4) De trin. VIII, 14. 16.

5) In Jes. II, 2. Ps. LXXX, 17.

6) Cont. Eunom. orat. XI. T. II. p. 704. Mor.

7) In Ps. XLIV. n. 3. Epl. XCIII. ad Caes. Patr. sonft öfter.

8) Sacerd. III, 5. Comm. in Joan. 1. c.

9) In Ps. XXXIX, 7. (in Corder. caten.)

10) In Luc. XXIV, 7. (in caten. Mai. IX. p. 707.)

11) In Joan. VI. in Abac. n. XLVIII. cont. Nest. in C. Alex. Epl. gutgeheißen in C. Eph.

12) In Luc. I. VI. n. 84. de fide IV, 6. Sacram. IV, 8. V, 1.

13) Ad Hedib. qu. II. in Eph. I, 7.

14) Eranist. dial. I. III. H. E. IV, 11. Epl. CXLV. ad Monach. CP.

Marimus von Turin 1), Victor, Priester von Antiochia (in Marc. XIV, 24.), Leontius von Jerusalem 2), Johannes von Damaskus (O. F. IV, 14.), Theophylakt und Euthymius (h. 1.), das zweite nicänische Concil und das von Trient3). Welche nicht anerkennen wollen, daß Johannes in dieser Stelle von der Eucharistie redet und deren Verheißung mittheilt, diese müssen, da Johannes nichts von deren Einsegung meldet, annehmen, daß er in Bezug auf dieses große Sacrament und Geheimniß der Liebe sich ein absolutes Stillschweigen auferlegt hätte, was doch so unannehmbar ist, als irgend was seyn kann; wohingegen in der Anerkennung des eucharistischen Sinnes unseres Hauptstücks wir bei Johannes die Verheißung dessen finden, dessen Einsegung bei den andern Evangelisten berichtet wird, grade wie er uns auch die Verheißung der Taufe gibt, deren Einsegung bei den Andern erzählt wird, sowie er hinwiederum berichtet, wie Chriftus den Aposteln die Schlüsselgewalt übergeben, wohingegen die Andern nur erzählen, wie er dieselbe verheißen.

Daß aber bei Johannes an eine bloß idealische Eucharistie und einen bloß geistigen Empfang derselben nicht gedacht werden könne, erhellt 1) daraus, daß Christus hier von einer ganz neuen Speise, die er ihnen erst geben werde, von einem ganz neuen Es, sen redet, die Jünger und Gläubigen ihn aber schon im Glauben gegessen hatten, fortwährend aßen und essen sollten; 2) daß ein solcher idealischer Genuß im Glauben als ein Essen seines Geistes zu bezeichnen gewesen wäre, und nicht, wie hier so emphatisch und wiederholt geschieht, als ein Effen seines Fleisches und Trinken seines Blutes; daß, wo das Fleisch Jemandes essen und dessen Blut trinken, metaphorisch gebraucht wird, es eine ganz andere Bedeutung hat), als die einer geistigen Einigung; endlich, daß, +) L. III. Epl. XXXIX.

++) Epl. XXIII. ad Sever. n. 7. +++) Comm. in Ps. CX, 5.

1) Hom. XLV. in Ps. XXI, 1.

2) Adv. Nestorian. VII, 3. (Mai IX.)

3) Sess. XIII. cap. II. Sess. XXI. cap. II.

4) Nämlich verfolgen und verläumden. Wiseman on the eucharistie.

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