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soweit ich sie kenne, zwar Verschiedenes beibringen, was aber theils sprachlich, theils dem Inhalte nach gleich unmöglich ist.

XX

Wer weifs ob der Verfasser, der sein nach der Oeffentlichkeit verlangendes Buch vor den Gefahren derselben warnt, auch das traurige Ende seiner Laufbahn wirklich erleben wird? Einige Zeit lang durfte Horaz doch wohl auf ein dauerhaftes Interesse des Publicums rechnen, und da er selbst bereits ein Vierundvierziger war, so kann er das Veralten (10) seiner neusten und reifsten Arbeiten und dessen Folgen (12-14) bei Lebzeiten schwerlich im Ernst befürchtet haben. Dann aber kann er sich auch nicht vermessen, den Flüchtling auslachen zu wollen (14), wenn er den Motten zum Frafs dient oder mit anderen Ladenhütern in die Provinz geschickt wird. Zunächst war es schon Mifshandlung genug, wenn der saubere Band verletzt oder vom müden Leser zerknüllt und zerkniffen wurde (8). Ich ziehe es also vor mit Lütjohann schon hier das schadenfrohe Lachen des nicht gehörten Warners (14-16) eintreten zu lassen, zumal da von servare (16) viel passender die Rede war nach Erwähnung jener äusseren Unbilden als nach V. 13, der keine Zerstörung, sondern nur ein Exil in Aussicht stellt. Und nachdem der Herr hiermit, namentlich mit dem derben Gleichnifs des ungehorsamen Esels, seinem Unmuth Luft gemacht hatte, waren auch die Ausdrücke in V. 9 (odio peccantis bezüglich auf male parentem 15, augur an monitor erinnernd, besonders auch quodsi) mehr an ihrer Stelle als unmittelbar nach V. 8, während nun die Prophezeiungen von 9-13 und 17 f. ununterbrochen fortlaufen, und zwar ohne dass, wie es nach 14-16 viel mehr der Fall ist, der Anspruch erhoben werden kann, dafs V. 17 f. eine Steigerung im Vergleich zu den vorher geweissagten letzten Schicksalen enthalten sollen.

Wenn von Jansen Jahrbb. 1859 S. 434 ff. richtig gegen Hertz ebenda 1856 S. 57 ff. nachgewiesen ist, dafs mit sol tepidus in V. 19 nur die Abend-, nicht die Märzsonne gemeint sein kann, so ist auch von hier an nicht mehr von Schulunterricht die

Rede, da derselbe am frühen Morgen begann (Martial IX 68 XII 57, 4 f. Iuvenal VII 222: Becker Gallus II 69 f.); und Meineke wird Recht haben, der zwischen V. 18 und 19 den Uebergang vermifste und eine Lücke von mehreren Versen annahm. Dafs im Folgenden eine Zeit ins Auge gefafst wird, wo Horaz bereits nicht mehr unter den Lebenden war, hat Döderlein gut aus V. 23-25 (placuisse und essem) geschlossen. Vorauszuschicken war demnach etwa Folgendes: „sollte dir beschieden sein, auch nach meinem Tode noch Liebhaber zu finden, die bei abendlicher Kühle die Läden der Buchhändler durchstöbernd dich zur Hand nehmen oder (wenn V. 20 admoverit aures streng zu nehmen ist) irgend einem grammaticus zuhören, der (wie jene bei Gellius) Stücke aus dir einem litterarisch gebildeten Kreise vorliest und erklärt, so erzähle den Leuten“ u. s. w.

Die Döderleinsche Erklärung von solibus aptum V. 24 würde ich mir gefallen lassen, wenn der von ihm angenommenen humoristischen Beziehung auf den kahlen Scheitel durch ein Wort zu Hülfe gekommen wäre, welches den Vergleich desselben mit einem den Sonnenstrahlen ausgesetzten Felde bestimmter hervorriefe. Da aber ohnehin Horaz sich wohl gehütet haben wird, sein Haupt (wenn es kahl war) der italiänischen Sonne auszusetzen, so glaube ich an den ganzen Spafs nicht. Abgesehen aber von dieser Auffassung würde solibus aptum nur einen gegen die Sonnengluth (denn das bedeutet doch der Plural) überwiegend Abgehärteten (wie Pseudo-Acron sagt 'durae cutis hominem et ad laborem fortem') bedeuten können, was natürlich auf unseren Dichter am allerwenigsten pafst. Hübsch, aber nicht wahrscheinlich, ist Meineke's solis amicum. Da ich auf die von Döderlein verlangte Concinnität, wonach V. 24 der Schilderung des Aeusseren, V. 25 der des inneren Wesens gewidmet sein soll, Nichts gebe, so scheint mir am characteristischsten wie leichtesten lusibus aptum, „zu Scherzen aufgelegt“, wie Ovid amor. II 3, 13 von apti lusibus anni spricht.

ZWEITES BUCH.

I

V. 18. hoc, wie die Scholiasten lasen und der codex ex collegio Trinitatis erhalten hat, ziehe ich mit Bentley der Lesart der übrigen Handschriften hic vor. So ausdrücklich auf das gegenwärtige Volk Roms hinzuweisen war kein Grund, besonders da eine Unterscheidung bereits durch tuus gegeben war. Wohl aber konnte ohne hoc der Satz mifsverstanden werden, als ob Weisheit und Gerechtigkeit darin bestehe, dafs die Römer den Augustus allein allen Uebrigen vorziehen, während offenbar die auch von den Scholiasten richtig verstandene Meinung ist, dafs sie nur in diesem einen Punkte, der Verehrung des Kaisers bei Lebzeiten, jene Eigenschaften bewähren.

Zugeben muss man Gruppe (Minos 265 f.), dafs V. 19 entbehrlich, ja verwerflich ist. Denn was hat mit der Aufstellung von Altären für den Herrscher ein Vergleich seiner Vortrefflichkeit mit griechischen Feldherrn zu thun? Zumal da seine Ueberlegenheit schon in V. 17 einen viel prägnanteren Ausdruck gefunden hatte.

V. 28. Der Auctorität des ältesten Blandinius und des Gothanus, die Graiorum statt Graecorum bieten, ist wohl nachzugeben, da Horaz diese Form in gehobnerem Tone anwendet, wo er bewundernd von den Thaten oder dem Genie der Griechen spricht: Graiae.. camenae carm. II 16, 38, fortium Graiorum IV 8, 4, Graia victorum manus epod. 10, 12 (mit epischer Färbung), und besonders a. p. 323 303. Auch hier werden also die Griechen durch diese Namensform gleichsam auf ein höheres Niveau versetzt, auf dem sich die Römer mit ihnen nicht messen können. Dagegen finde ich keinen genügenden Grund, V. 90 (= 88) und 161 (= 185) gegen die Ueberlieferung Graecis in Grais zu verwandeln, da man nicht nur epist. II 2,7

litterulis Graecis verächtlich, sondern auch anerkennend exemplaria Graeca a. p. 268 (296) wie vestigia Graeca 286 (=324) liest (vgl. auch serm. I 5, 3. 10, 35. 66).

V. 31. olea nach Bentley's eleganter. Verbesserung (die auch durch zwei sonst unbedeutende Handschriften bestätigt wird) für oleam. Das Bild mufs einem von der Schule geläufigen Beispiel des Fehlschlusses entlehnt sein: negant manifesta', sagt Porphyrion.

Die fruchtlosen Bemühungen, V. 32=118 f. in diesem Zusammenhange zu erklären, sind endlich aufzugeben. Auch aus dem ironischen Zugeständnifs, dass, weil die ältesten Gedichte der Griechen die besten sind, dasselbe auch auf die Römer anzuwenden sei, folgt nimmermehr die Ueberlegenheit der jetzigen Römer über die Griechen in Malerei, Citherspiel und Athletik. Der von Döderlein durch das Fragezeichen nach unctis erzwungene Gedanke: „die Blüthe unseres Staates bedingt eine solche Ueberlegenheit nicht" ist in diesem Zusammenhange, wo nur das Vorurtheil für das Alte zu widerlegen ist, ganz ungehörig. Nur dieses Thema wird im unmittelbar Folgenden behandelt: si meliora V. 34 ist das zweite Glied in der Kette, die mit si quia Graiorum V. 28 anhub. Geht man unabhängig von dem Voraufgehenden und Folgenden nur auf den in V. 32 f. angeschlagenen Ton ein, so sollte man gerade im Gegentheil eher einen Ausspruch der Zuversicht erwarten, dafs es dem glücklichen Römer nun auch mit dem Versemachen leicht von der Hand gehen werde.

Nun heifst es weiter unten (93=91 ff.) von den Griechen: als sie nach Beendigung ihrer Kriege (mit dem Auslande, besonders mit den Persern) sich auf müfsigen Zeitvertreib zu legen begannen et in vitium fortuna labier aequa (vgl. 32 venimus ad summum fortunae), da waren sie für den Ringkampf (athletarum studiis 95: vgl. luctamur 33), für Pferderennen begeistert, liebten Sculptur und Malerei (97: vgl. pingimus 32), hatten ihre Freude an Flötenspielern und Tragöden: das war die Frucht des Friedens und glücklicher Zeiten (ventique secundi 102). Aehnlich, so heifst es nachher von V. 103 an, ging es in

Rom. Nachdem das Volk lange ernsthafte und trockne Geschäfte getrieben (bis 107), hat es seinen Sinn geändert und nur noch Interesse für Schriftstellerei: puerique patresque severi fronde comas vincti cenant et carmina dictant (110). Die Parallele wird vollständig, Zeit und Ursache dieses Umschwunges tritt vermittelnd hinzu, wenn wir V. 32 f. nach 107 einsetzen. Dies ist in der That die einzige Fuge, wo diese unstäten Zeilen vollkommen ungezwungen und zum offenbaren Vortheil der Umgebung unterzubringen sind. An keiner anderen Stelle gelingt es. Die Scholiasten freilich lasen die Verse bereits an ihrem jetzigen Platze. Uebrigens ist die Lesart des Eutychius II 8 p. 2179 P. (scitius oder vielmehr citius von zweiter Hand in der Handschrift von Bobbio, von erster diçtionibus V. 33 für doctius) ohne Gewähr, da er aus dem Gedächtnifs citirt, wie sein saltamus für luctamur beweist.

=

V. 41 39 Bentley's schöne Emendation probosque für poëtas wird ungebührlich verschmäht. Nach poëmata (34) war eine ausdrückliche Nennung der Dichter als Kategorie ganz überflüssig, durchaus wesentlich aber in diesem Sorites die wiederholte präcise Betonung des Begriffs, auf dessen Definition es ankommt: vgl. 37 perfectos veteresque, 39 vetus atque probus. Besonders aber erfordert der Gegensatz in V. 42 quos ... respuat aetas gebieterisch ein Wort, welches die Billigung hervorhebt.

V. 6765 cedit mit Bentley und einer Londoner Handschrift statt credit. Auf das Urtheil, nicht auf den Glauben der Menge mufs es dem Verfasser hier ankommen: vgl. videt V. 63, miratur laudatque 64, das genau entsprechende fatetur 67, iudicat 68.

V. 94 92 vitium, vom Standpunkte des strengen Altrömers (wie nugari 93) gesagt, wenn auch Horaz denselben nicht ernsthaft theilt, sondern in Beziehung auf den litterarischen Geschmack sogar widerlegen will, ist nicht anzutasten. Lehrs Rhein. Mus. XVII 489 verlangte lusum.

Derselbe greift auch V. 100=98 mit Unrecht an. Nicht

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