der Pandekten. Von Dr. Karl Adolph von Dangerow, Großherzoglich Badischem Geheimenrath und ordentlichem Professor des Rechts Dritter Band. Siebente vermehrte und verbesserte Auflage. STANFORD LIBRARY Marburg und Leipzig. N. G. Elwert'sche Universitäts-Buchhandlung. 1869. Vorrede zur ersten Auflage. In dem Vorworte zum zweiten Bande sprach ich die Hoffnung aus, daß dieser dritte und legte Band dem zweiten ungleich schneller folgen werde, als dieser dem ersten gefolgt sei. Diese Hoffnung ist nicht in Erfüllung gegangen, und ich muß deßhalb um Nachsicht bitten. Gerade im Obligationen-Rechte waren vielfach so tief eingehende Untersuchungen nöthig, daß es mir ungeachtet aller Anstrengung nicht möglich war, das Werk früher zu vollenden. Die Mehrzahl der Anmerkungen forderte eben so umfassende Vorarbeiten, wie eigentliche monographische Darstellungen, und das dadurch gewonnene überreiche Material so zu konzentriren und zu sichten, wie es der Zweck dieses Buches erheischte, gehörte zu den schwierigsten Theilen meiner Aufgabe. Hätte das Werk drei- oder viermal stärker ausfallen dürfen, so würde der Umfang meiner Vorarbeiten äußerlich mehr hervorgetreten sein, und die Arbeit selbst wäre viel leichter gewesen. Heidelberg, im September 1846. Der Verfasser. |