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1. In allen Fällen der Herstellung eines neuen Stoffes, der natürlich in dem verarbeiteten Material be: reits enthalten war, der aber doch als selbstständiger, für sich bestehender Stoff erst durch die Verarbeitung gewonnen wurde.

Solche Stoffgewinnung fann sich im Uebrigen darstellen als Extrahirung des neuen Stoffs aus der alten Sache (Pressen des Dels aus Oliven, Erzeugung von Spiritus aus Kartoffeln, von Zucker aus Rüben u. f. w.) oder als Verbindung mehrerer Stoffe zu einem neuen Stoff (Mischung von Wein und Honig zu mulsum, Herstellung einer Bowle aus Moselwein und Champagner, Verbindung von Kupfer und Zinn zu Messing, von Schwefel und Salpeter zu Pulver u. f. w.). Dagegen fann die bloße Ausscheidung eines schon als selbstständiges Ding vorhandenen Stoffes aus der Ver: mengung mit anderen Stoffen nicht als Herstellung einer neuen Sache angesehen werden (3. B. Herstellung von Sauerstoff aus der atmosphärischen Luft).

2. In vielen Fällen bloßer Umformung. Dies richtet sich nach der Bedeutung, welche die Form je nach Verschiedenheit der Sachen hat.

a. Bei gewissen Sachen ist die Forin ganz unwesentlich, was im Großen und Ganzen bei Rohstoffen der Fall sein wird. Ob der Thonflumpen rund, edig oder länglich geformt ist, ist gleichgültig, immer bleibt er derselbe Thonflumpen. Daher werden alle Um: formungen, die sich innerhalb dieser Grenze bewegen, nicht die Herstellung einer thönernen Sache bezwecken, feine Specification begründen, weil sie feine neue Sache schaffen.

b. Im Gegensaß dazu besteht bei anderen Sachen gerade in der Form, Gestalt, das Wesen derselben. Daß die Sache gerade das oder jenes ist, dem oder jenem Zweck dient, ist hier Folge der Form, durch welche sie für einen bestimmten Zweck geeignet wird. Daraus ergibt sich für uns Folgendes:

Wer immer einen Stoff in eine solche Form bringt, der zufolge er eine bestimmte Sache wird, der erzeugt dadurch eine neue Sache. Wer daher den Thon: klumpen zum Ziegel oder zum Gefäß formt, der er: zeugt dadurch eine neue Soche. Ebenso schafft aber auch der eine neue Sache, der ein Ding, das vermöge seiner Form schon eine bestimmte Sache ist, in eine andere Form bringt, welche wieder Sachbedeutung hat. Doch bewirft natürlich nicht schon jede Formänderung auch eine Sacherzeugung. Denn auch die Formänderung fann sich als bloße Bearbeitung der vorhandenen fortbestehenden Sache darstellen. Das wird überall dort zutreffen, wo sich die Formgebung als bloße Aenderung der Sache unter Festhaltung der alten Form darstellt. Wer z. B. das glatte Glas gravirt, das Bärenfell zum Fußs teppich formt, der bearbeitet zwar die vorhandene Sache, ändert dieselbe, ohne jedoch eine neue Sache herzustellen. Soll durd Formgebung eine neue Sache geschaffen werden, so muß durch Herstellung der neuen Form die alte Sache ganz vernichtet werden. Wo das der Fall ist, dort ist jeßt eine neue Sache vorhanden, die neue Form mag eine der alten gleichartige oder eine von ihr verschiedene sein. Wer den Becher A einschmilzt und daraus einen ganz gleichen Becher macht, der hat doch etwas Neues erzeugt; ebenso der, welcher aus der Elfen: beinfigur X eine andere Figur Y schnißt u. s. w.

Nachdem wir so das Wesen der Specification dar: gelegt haben, dürfte es sich empfehlen, die in den Quellen, sei es anläßlich der Specificationslehre, sei es in anderem

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Zusammenhange, erwähnten Beispiele von Specificationen anzuführen. 418 folche werden genannt die Erzeugung von Del aus Oliven 59), die Bereitung von Most aus Trauben 40), wobei nur zu bemerfen ist, daß die Träber (vinacea) keine nova species bilden, noch als solde bezeichnet werden o1). Weiter gehört hierher die häufig erwähnte Verarbeitung der Wolle zu einem Gewebe 42), die Herstellung eines Schiffes, eines Schranfes, einer Bank u. dgl. Daß insbesondere auch die Anfertigung solcher zusammengesekter Sachen (universitates rerum cohaerentium) von den Römern al8 Specification an: gesehen wurde, beweisen unwiderlegliche Quellenstellen, die nur gegen ihren flaren Wortlaut auf die bloße Grzeugung von Schiffsmaterialien eingeschränkt

eingeschränkt werden fönnen 43). Außerdem werden genannt die Anfertigung von Schmuck aus Perlen und Steinen 44), die Her: stellung einer Statue aus Marmor 45), zahlreiche Metall: 39) Gai. 2. 79; 1. 7 §. 7 D. h. tit. 41. 1; $. 25 J. h.

t. 2. 1; 1. 12 9. 3 D. ad exhib. 10. 4; 1. 78 D. R.

V. 6. 1. 40) Gai. 2. 79; 1. 7 §. 7 D. cit.; §. 25. J. cit.; 1. 12

g. 3 D. cit.; 1. 78 D. cit.; l. 14 §. 3 D. cond. furt.

13. 1; I. 52 g. 14 D. furt. 47. 2. 41) Dies gegen Fitting a. a. D. Seite 14 Note 11. 42) Gai. 2. 74; 1. 7 §. 7. D. cit., s. 25 J. cit.; 1. 29

§. 1. l. 31 pr. §. 1 D. d. donat. i. v. et ux. 24. 1; 1. 44 §. 2 D. d. legat. I; l. 12 g. 3 D. cit., l. 88 pr. D. d. legat. 3., l. 26 D. h. t. 41. 1; 1. 30 g. 4

D. d. A. P. 41. 2; 1. 4 . 20 D. d. usuc. 41. 3. 43) Gai. 2. 79; 1. 7 $. 7 D. cit.; $. 25 J. cit.; 1. 61 D.

d. R. V. 6. 1; I. 18 §. 3 D. d. pig. act. 13. 7; I.

88 $. 1 D. de legat 3; 1. 26 pr. D. h. tit. 41. 1. 44) I. 6 §. 1 D. d. auro 34. 2. 45) 1. 78 g. 4 D. d. leg. 3; cf. l. 20 D. d. contr. emt.

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arbeiten als Anfertigung von Gefäßen 46), Bechern 4?), Ringen 48), Statuen aus Gold oder Silber 49), während das bloße Einschmelzen eines silbernen Gefäßes nur Sachvernichtung und feine Specification ist 50). Weitere quellenmäßige Specificationsfälle sind: die Erzeugung von Ziegeln aus Thon 51), von Meth aus Honig und Wein 52), von Heilmitteln aus verschiedenen Beilstoffen 53), von Salböl aus Kräutern und Spezereien 54), von Eleftrum aus Gold und Silber 55). Ebenso werden 46) Gai. 2. 79; 1.7 §. 7 D. h. tit. 41. 1. 1. 31 D. locati

19, 2; cf. 1. 20. D. cit.; 1. 10 g. 5 D. quib. mod.

ususf. 7. 4; §. 25 J. cit. 47) 1. 36 pr. D. d. usufr. 7. 1; 1. 44 §. 2. 3. D. d. leg. 1.

1. 52 g. 14 D. d. furt. 47. 2; 1. 13 D. d. cond. furt.

13. 1; 1. 88 §. 3 D. d. leg. 3; 1. 24. D. h. tit. 41. 1. 48) I. 31 D. loc. 19. 2; Gai. 3. 147; 1. 2 §. 1 D. locati

19. 2; S. 4 J. 3. 24. 49) 1. 24 D. h. tit. 41. 1. 50) A. A. ist Fitting a. a. D. Seite 19, der schon das

Einschmelzen als Specification bezeichnet. S. dagegen dhon Sulzer a. a. D. Seite 81 Note 97. Mehr als das im Tert Gesagte ergibt sich auch aus I. 9 g. 3 D. ad exh. 10. 4 nidyt. Ugl. l. 10 S. 5 D. quib. mod. 7. 4; 1. 44 §. 2. 3. D. de leg. 1; 1. 36 pr. D.

d. usuf. 7. 1. 51) Vgl. 1. 65 D. d. contr. emt. 18. 1. 52) Gai. 2. 79; 1. 7 S. 7-9 D. h. tit. 41. 1; $. 25 J.

h. tit. 2. 1.; I. 5 §. 1 D. d. R. V. 6. 1. 53) Gai. 2. 79; 1. 7 §. 7–9 D. h. tit. 41. 1; $. 25 J.

cit.; 1. 27 §. 1 D. h. tit. 41. 1. 54) 1. 27 g. 1 D. cit. 55) 1.7 8.8 D. h. tit. 41. 1; $. 27 J. b. tit. 2. 1. Die Ver

mischung gleicher Metalle (Silber des A und des B), sowie die verschiedener Metalle, die mit einander keine neue Verbindung eingehen (plumbum und argentum), ist keine Specification. Nicht wegen des Namens, worauf Fit.

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wir schon im Sinne der Römer auch die Fabrifation von Essig aus Wein für Specification erflären müssen, während die Vergährung des Mostes zu Wein nicht als Berstellung einer neuen Sache, sondern lediglich als die wirthschaftlich natürliche Fortbildung des Mostes angesehen werden muß 56). Hiemit haben wir den Kreis

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ting a. a. D. Seite 20 das Gewicht legt, sondern weil hier gar nichts Neues geschaffen wird. Sulzer

a. a. D. Seite 88. 56) Anders freilich Fitting a. a. D. Seite 21 fg., wenn

er meint, daß im Sinne Ulpians wie Justinian's die Verwandlung von Wein in Effig keine Specification sei, was allerdings für die heutige Anschauung nicht mehr passe, „da eine Flüssigkeit, wofür einmal der bestimmte Name des Effig'8 eintritt, schwerlich mehr von Jemandem zum Weine gerechnet und als Wein behandelt werden dürfte.“ (Seite 23.) Aber auch schon die Römer haben Wein und Essig zu unterscheiden verstanden. Die von Fitting Seite 22 citirten Stellen (1.85 D. de leg. 3, Paulus; 1. 2 g. 3. D. de opt. 33. 5; 1. 1. 3 pr. l. 9 pr. §. 1. 2. 3. D. de tritico, vino 33. 6, ulpian) unterscheiden selber acetum genau von den verschiedenen Arten des vinum. Eine Streitfrage darüber, ob Essig und Wein als ein und derselbe nur unwesentlich veränderte Stoff anzusehen sei oder nicht, bestand nicht. Der Streit in l. 9 g. 2 D. d. contr. emt. 18. 1 bezieht sich gar nicht darauf, sondern vielmehr auf die Frage, ob das corpus A, welches als Wein gekauft ist, auch dann gekauft sei, wenn es Effig war. Während Marcellus einen solchen Rauf immer für giltig erklärt (weil Consens betreffs des corpus vorliege, die Verschiedenheit oder Identität von Essig und Wein berührt er gar nicht), sagt Ulpian, der Kauf gelte nur dann si vinum acuit, d. h. wenn das corpus A mittlerweile Essig geworden ist, nicht aber wenn es schon überhaupt Essig war. Unter derselben

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