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Dampf dringt heraus, bevor er noch dem Topfe selbst durch offenen Rohres einen passenden, aber doch leicht bewegli feine Spannung gefährlich werden kann. Die Preise chen Pfrøpf bringt, dann an der einen Mündung die Luft der privilegirten Kochtöpfe hat Hr. 3. so angefeßt, daß aussaugt, während man sie an der andern Seite, etwa das Pfund 1 fl. 15 kr. C. M. kostet. Hiernach kommt der durch Hineinblasen, verdichtet. Der Pfropf wird und muß kleinste, auf 1 1⁄2 Pfund Fleisch berechnete, Topf auf 8 nach dem Ende des Rohres hin sich bewegen, wo die Vers bis 10 fl. ein größerer, für 20 Pfund Fleisch, auf 25 bis dünnung der Luft Statt gefunden hat, und die Geschwindige 30 fl. C. M. zu stehen. Diese an sich etwas hoch scheinens keit seiner Bewegung wird, unter übrigens gleichen Ums den Preise verlieren alles Zurückschreckende, wenn man be ständen, von dem Unterschiede in der Dichtigkeit der Lüft denkt, daß ein einziger solcher Topf eine sehr große Zahl auf beyden Seiten des Pfropfes abhängen. Vielleicht haben seiner thönernen Brüder überlebt, und wenn man auf Hunderte oder Tausende diesen oder einen verwandten Vers Qie bemerkenswerthe Ersparniß an Zeit und Holz Rücksicht such gesehen, ja selbst gemacht, und keiner von ihnen ist nimmt. Der Verschleiß von Hrn. Zenkers privilegirten auf jene großartige Idee gestoßen, durch welche nun der Kochtöpfen wird durch die Nürnbergerwaaren Handlung Esquire John Vallance von Brigthon die Welt in zum silbernen Strauß (Kärnthnerstraße, an der Ecke der Erstaunen sezt. Dieser schon durch mehrere andere Pläne Weihburggasse) besorgt. Auch kann man sich an den Erfins als ein erfinderischer Kopf bekannte Mann, gedenkt das oben der selbst wenden, in seiner Wohnung im fürstl. Schwars mit wenig Worten auseinander gefeßte Pfropf - Prinzip zenbergischen Gebäude am Rennweg. auf den Transport von Waaren und Menschen

Die Verkohlung des Holzes ist ein so wichtiger Zweig anzuwenden. Er legt von Stadt zu Stadt eiserne 6 Fuß der Forstbenußung, daß jede Verbesserung derselben volle weite Röhren, deren luftdicht verbundene Stücke einen forts Aufmerksamkeit verdient. Man har längst die Erfahrung laufenden Kanal vilden, in welchem der, einem Pfropfe anas gemacht, daß bey der allgemein üblichen Verkohlung in log gebildete, aus eisernen Reifen zusammengesette und an Meilern ein bedeutender Verlust an Brennstoff nicht zu den Enden mit kreisförmigen Thüren verschlossene Wagen vermeiden ist, indem ein Theil des Holzes, selbst im gün sich bewegt. Mächtige Luftpumpen find an beyden Enden stigsten Falle, wirklich verbrennt, während doch die Ver- der langen Röhre aufgestellt, und eine derselben zieht die kohlung nichts weniger als eine Verbrennung, sondern Luft aus dem Innern der Röhre aus, während die andere bloß eine Erbigung ohne Zukommen von Sauerstoff, bloß entweder ganz unthätig bleibt, oder im Gegentheil Luft eine trockene Destillation, seyn soll. Viel Aufsehen haben in die Röhre hineinpreßt. In beyden Fällen entsteht eine daher zu ihrer Zeit, die Versuche zur Anwendung der so ges bedeutende Differenz des Luftdruckes vor und hinter dem nannten Thermolampe gemacht; und in der That be- Wagen, und er läuft natürlich jener Seite zu, auf welcher dient man sich jest noch an mehreren Orten ähnlicher oder der Druck geringer ist. Der sinnreiche Erfinder berechnet, verwandter Apparate, um das Holz im ganz verschloffenen daß, wenn die Röhre 6 Fuß Durchmesser hat, und der Un Raume zu verkohlen. Die neueste hierher gehörige Erfindung terschied zwischen Druck und Gegendruck 2 Zoll Quecksilber. und, wenn nicht alle Anzeigen trügen, zugleich die wich höhe beträgt, der Wagen mit einer Geschwindigkeit von tigste und nüglichste, ist der Holz Verkohlungsofen des ungefähr 200 englischen Meilen in der Stunde Hrn. Oberdirectors G. M. von Schwart in Stocks sich bewegt. Er bemerkt zugleich, daß es nicht möglich holm. Der so eben erschienene achte Band der Jahre seyn wird, diese Geschwindigkeit bis über 1000 engl. Mei bücher des . E. polytechnischen Institutes len in der Stunde zu steigern, weil dieses die Geschwin. (Wien bey C. Gerold) enthält eine mit Abbildungen begleis digkeit ist, mit welcher die Luft in das vollkommene Vas tete ausführliche Beschreibung dieses Ofens sowohl, als der cuum eindringen würde. Um jede Verzögerung zu vermei in demselben auf ämtlichen Befehl in Schweden vorgenoms den, welche durch die Reibung der hinter dem Wagen nach, menen Versuche. Die lehtern haben das Resultat geliefert, strömenden Luft an den Röhrenwänden entstehen würde, daß die in dem Ofen bereiteten Kohlen nicht nur beffer aus. bringt der Erfinder von Meile zu Meile Klappen in der fallen als Meilerkohlen, sondern daß man von ihnen auch Röhre an, welche ein am Wagen befindlicher Hebel auf eine bedeutend größere Menge erhält. Die Nebenproducte, stößt, um das Eindringen der Luft zu gestatten. Im Ine nähmlich Holzsäure und Theer, haben noch ihren eigenen nern des Rohrs soll die Länge des Weges meilenweite abge. Werth. theilt seyn, und der Wagen wird auch mit Lampen erleuch, Keinem Menschen ist wohl unbekannt, was geschehen tet, damit der Führer des Wagens im Stande ist, sich wird, wenn man in die Mitte eines an beyden Enden zu orientiren. Der nähmliche Führer vermag auch, durh

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den Druck auf einen Hebel die Bewegung des Wagens hülfe gegen die Petschenegen, verbundenen Ungarn unter dem nach Bedürfniß zu hemmen, wovon die Nothwendigkeit Nahmen eines türkischen Volks - Stammes, dem römisch, einleuchtet, weil es sonst ihm so gehen würde, wie jenem byzantinischen Reiche, durch ihre Ankunft und Wohnsite Inhaber der Siebenmeilen Stiefel, der gerade wegen am schwarzen Meer, unweit des Ausflußes der Donau bes der Größe seiner Schritte, nur mit äußerster Schwierigkeit kannt, und erscheinen in der Geschichte des römisch - orientas einen Ort zu erreichen vermochte, ohne darüber hinauszu. lischen Reiches am Schluße des Jahrhunderts in Verbindung schreiten. - Bemerkung. Zweyhundert englische Meilen mit den Chazaren, als Hülfsheer des Kaisers Leo des VI. in der Stunde geben einen Weg von 283 Wiener Fuß für in dem Kriege gegen den Bulgaren König Simeon. die Secunde; ein Orkan, der Bäume entwurzelt, und Ges Von dem X. Jahrhundert bemerkt der Verfasser der bäude niederreißt, weht nur halb so geschwind. Welche Aus, galizischen Abhandlung, daß in diesem das arabische Cali. Fichten für den Handel, für die Briefposten, für die Bes phat Reich durch sieben verschiedene Factionen, und durch quemlichkeit der Reisenden! Wenn diese röhrenförmigen die beginnenden Anfälle der eigentlichen Türken, beynahe Straßen einmahl werden angelegt seyn (über Flüsse führt zur Ohnmacht herabsank.

man sie mittelst Brücken, Berge muß man ihnen zu Gefals Das römisch orientalische Reich erhielt zwar dadurch len durchgraben) so hat es nicht den mindesten Anstand, um von jener Seite einige Rube, war dagegen aber den An. 8 Uhr Morgens, nach eingenommenem Frühstück von Wien fällen der Bulgaren, zu welchen sich auch schon die Anfälle wegzufahren, um 3/4 auf 12 Uhr in Paris einen Freund der, vom Dnieper heranziehenden Russen, und von der zu besuchen, in Florenz um 3 Uhr eine Stunde lang Donau her, die Anfälle der Ungarn gefellten, ausgefest, Mittag zu halten, von 4 bis 5 Uhr in Rom zu verweis bis endlich in dem Jahr 943 der Friede mit den Ungarn, len, um halb 7 Uhr in Benedig, und noch vor 9 Uhr und in dem Jahr 945 mit den Russen zu Stande kömint, recht bequem zum Abendessen wieder in Wien zu seyn. In und die Bulgaren gänzlich besiegt werden. 13 Stunden eine Tour von fast 500 Meilen. Was sind das gegen unsere so genannten Eilfuhren!

Der Friede mit den Ruffen wird zwar von dem tulis schen Fürsten Swietoslaw wieder gestört, jedoch von Wla. dimir 1., der die Schwester des römisch orientalischen Kais

B

Resultate über die Abstammung und Heimath der fers Basil ehlicht, und die Taufe annimmt, erneuert; indeß

Ungarn.
(Fortsehung.)

die Macht des fränkischen Kaiserthums in Italien und Deutsch. land, von Bedeutung wird und den, in einem Theil Daciens In diesem Bedrängniß und Ohnmacht muß Nicephor und Panonniens herrschend, und ansäßig gewordenen Ungarn der I. das im Beginnen dieses Jahrhunderts in Italien endlich Ruhe gebiethet, und die Neigung zur Annahme des neu entstandene abendländische fränkische Kaiserthum Carl Christenthums, welches zu gleicher Zeit bey den Herrschern in des Großen, deffen Eroberung sich zugleich über die ehemahls Rußland, in Pohlen und Böhmen, Eingang fand, einflößt. avarischen Besitzungen inner Dalmatiens, Istriens, No. ricums und Panonniens erstrecken, anerkennen, indem die

Abgeleitete Vermuthungen aus der vorhers von der frånkischen Eroberung unberührt gebliebenen Gee gehenden übersicht vom IV. bis zum X. Jahre genden inner Italiens, und Dalmatiens, wie auch inner hundert, in Hinsicht der Schicksale des unga. Noricums und Pannoniens dem oberherrlichen Schuß des rischen Volks-Stammes, vor dessen Ankunft an der Gränze Daciens und Pannoniens. orientalisch römischen Reichs, gleichsam wieder gewonnen werden. Über die Vermuthungen, welche sich aus der Darstel

Gleich nach Carls Tode brachen aber in dem fränkisch, lung der wichtigern Ereigniße inner Osts Asien und Ost: Euabendländischen Reich, innere Unruhen aus, und die Strit. repa, vom IV. bis in das X. Jahrhundert chriftlicher Zeits tigkeit, hinsichtlich der kirchlichen Gerichtsbarkeit über die rechnung, in Hinsicht der Schicksale des ungarischen Volks. Bulgaren, welche sowohl von den Patriarchen Constanti, Stammes, von der Ankunft an der Gränze Daciens und nopels, als auch von den Päpsten zu Rom, ausschließend, Pannoniens ergeben, wird in der galizischen Abhandlung, in Anspruch genommen wird, trennt die Hülfs - Verbin, Folgendes auseinander geseßt: dung zwischen dem orientalisch römischen, und fränkischen römischen Kaiserthum.

Um Schluße des IX. Jahrhunderts, wurden die Une garn, als angstende neue Erscheinung in Europa bekannt, Während dieser lange dauernden, vielfachen, wechselseiti. und die Neugierde war auf die Nachrichten über den Weg ger Unruhen werden aber, die, mit der Chazaren zur Kriegs- ihrer Ankunft aufgereizt.

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Hierüber bezeigen die böhmischen und deutschen Chro. Seit der Gemeinschafts. Verhältnisse der Ruffen mit den Uns niken des X. Jahrhunderts. garn in den Kriegen mit dem byzantischen Reich die Völ

In den erstern des Gelasius Dobner wird gesagt: an- kervermischung unter den Ungarn schon sehr zugenommen nús hic (889) maxime memorabilis, ab novam Hun- habe, nicht als Urweise, sondern nur als erläuternde Bes garorum e Scythicis regnis, a palude Maeotydis et lege, ¡u den, vom Kaiser Constantin Prophyr., und vog fluvio Tanais, emigrationem; und die annales Me- spåtern byzantischen Schriftstellern vorhandenen Nachrichten tenses besagen: Anno Dominicae Incurnationis 889, für geltend angenommen werden,

gens Hungarorum ferocissima, retro ante Saeculis In den, vom Kaiser Constantin IX. Porphyr. vor inaudita, a Scythicis regnis et a paludibus quas handenen Nachrichten, werden die Ungarn, £ürken Tanais in immensum porrigit, effusa est, a finiti- genannt. mis suis populis, qui Pecinaei vocantur, expulsa.

Von dieser Benennung wird bemerkt; daß solche, for

Als verläßigste Nachricht muß jedoch unstreitig die des wohl vom Kaiser Constantin IX. als auch von andern spås Kaisers Constantin Porphyrogenita, gelten, dessen Vater Leo tern byzantischen Schriftstellern auf alle, zu dem mächtigen der VI. durch Abschickung einer Gesandtschaft jenseits der Türkenstamm, im VI. und VII. Jahrhundert vereinigt ges Donau nach Atel- Kufu in der Person des Nikiatas Sklerus, wefenen Völkerschaften ausgedehnt wurde, ohne darauf zuerst die Hülfsleistung, der, aus dem längern Aufenthalt Rücksicht zu nehmen, daß mehrere derselben bereits vorlängst an der Wolga (Utel) über den Don und Dnieper bis an aus diesem Verbande getreten waren, und daß der eigents die Donau, welche sie anfänglich auch Atel gleichsam ihre liche Türken stamm gleichzeitig mit Constantin IX. bis zweyte Wolga nannten, herangekommenen Ungarn, gegen zur Unbekanntheit im byzantischen Reiche herabgesunken war die Bulgaren in Anspruch nahm, und der auch selbst, wäh- und so eben erst wieder, aus der Abhängigkeit von dem aras rend des langen Verlaufs seiner Regierung, mit den Ungarn, bischen Caliphat Reich, zu Eroberungen inner dieses Reichs theils in freundschaftliche, theils in feindliche Verhältnisse und inner Indiens emporzusteigen begann. gerieth: indeß die Verläßigkeit der einheimischen schriftlichen Daß aber die Ungarn selbst sich diese Benennung nicht Nachrichten, da folche aus viel späterer Zeit, nähmlich aus beylegten, ist schon daraus abnehmlich, daß bey Constan tin IX. und andern byzantischen Schrifstellern, die Benen. dem XIV. und XV. Jahrhundert, nach langer Vermischung nung als Mazaren, als ugern und Ugen, vorkommt, verschiedentlich Eingewanderter, gesammelt erscheinen, nur und überdieß von Constantin IX. der ungarischen Benens in Hinsicht der innern Ereignisse seit der Vereinigung unter nung ihrer abgesonderten Bundes Gemeinschaft, als Sa. bartoiasphaloi (sabados felesig) erwähnt ist. Almus unbeanständet, beglaubt werden kann.

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Auf diese Wahrnehmung erscheint auch die, von den Zudem lebte Constantin Prephyr. gleichzeitig, und Herausgebern der byzantischen Geschichte, in der allgemei in Verhältnißen mit den Anführern der Ungarn, mit Ar nen Welthistorie nach Gutthrie und Gray, nach Dr. Daniel pad und dessen Söhnen, deren Nahmen er auch anführt. Ritters verbessernden Zusägen, bey der Erzählung von den Ers Auch gewinnen seine Erzählungen, oder auch nur eignissen unter Kaiser Leo des VI. eingeschaltete Unmerkung begründet: daß die Benennung der Ungarn als Türken Andeutungen und Vermuthungen hinsichtlich der frühern bey den Byzantern, eigentlich nur auf ihre einstige Gemeins Stammverhältnisse, Wohnsiße und Wanderungen der Uns schaft mit den eigentlichen Türken und beglaubter gemeins garn, die höchste Glaubwürdigkeit, wenn erwogen wird, schaftlichen scythischen Abkunft, Beziehung habe. daß ihm, als Herrscher, des durch Völkerzüge aus Ofte Asien Indein sónach außer Zweifel gesett ist, daß die, dem und Ost- Europa, gefährdeten byzantischen Reichs, die Reise römisch orientalischen Kaiser Leo dem VI. gegen die Buts garn zu Hülfe gezogenen benannten Türken, die Vorfahren in welche die wandernden Völker, seit den im IV. Jahrhun: der heutigen Ungarn, und dieselbe Völkerschaft sind, welche dért begonnenen unglücklichen Kriegsverhältnissen mit Neus später in Gemeinschaft mit den Russen zur Zeit Constan. Persien, und nachgefolgten Anfällen der arabischen Sara, tins IX. Porvbyr. gegen Constantinopel Heerzüge machte, cenen des VII. Jahrhunderts rührig geworden sind, aus offenkündiger Reichserfahrung bekannt seyn mußte.

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ohne daß zwischen ihnen, und den eigentlichen gaznevidischen und scheldshutischen Türken eine Gemeinschaft bestand, fo handelt es sich vorerst nach der Meinung des Verfaffers der Belangend die russischen Nachrichten in Bezug auf die galizischen Versuch. Abhandlung um die Beantwortung der Ungarn, so sind, wie der Verfasser der galizischen Abhand, Frage, in welchen Gegenden in dem IX. und im Anfange lung bemerkt, die ältesten derselben, aus Nestors Erwäh, wandte, noch gleichzeitigen Nachrichten vorhanden, und des X. Jahrhunderts, die Ungarn, und ihre Stammbers nungen in seiner Chronik, aus dem XII. Jahrhundert vors verbreitet waren? handen, und können schon aus der Erwägung, daß zur

(Die Fortsetung folgt),

Redacteur: Joseph Freyherr von Hormayr Gedruckt und im Verlage bey Franz Ludwig.

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Ueber den ältesten Zustand des juridischen Studiums daher annehmen, daß ein Zweig des menschlichen Wissens, an der Prager Universität.

1.

welcher seit der Abfassung des Justiniansischen Cos dex, und seit der Bekanntmachung jener ersten Quellen des canonischen Rechtes in dem Decretum Gratiani, und

ab auf der von Kaiser Carl IV. im Jahre 1348.ges in den Decretales Pontificum ein so wichtiges und ans Stifteten hohen Shule zu Prag, gleich von ihrer Gründung gelegentliches Studium für alle diejenigen ward, die dem an, auch die Jurisprudenz einen Hauptgegenstand der Staate oder der Kirche in irgend einem bedeutenden Amte Vorlesungen ausgemacht habe, unterliegt wohl keinem zu dienen entschlossen waren, und welche eben deßhalb auch Zweifel. Wenn auch unmittelbare historische Nachweisungen eine Hauptabtheilung der Vorlesegegenstände an den bephierüber, welche über das Jahr 13,72 jurück gingen, nicht den ältesten Universitäten ausfüllte, an einer in noch späterer vorhanden sind; so läßt sich gleichwohl aus gewissen unläug. Zeit gestifteten Lehranstalt, welche auf ähnliche Art die Ge. baren Thatsachen die Richtigkeit jener Behauptung folges fammtheit des menschlichen Wissens umfassen sollte, und rungsweise darthun. auch in der Bewilligungs Bulle des Papstes Clemens.

Die hohe Schule zu Prag ward, wie es die Stifs VI. vom 24. Jänner 1347, so wie in jener bereits oben tungsurkunde hierüber ausdrücklich entbält, *) nach dem erwähnten Stiftungsurkunde vom K. Earl IV. eine All Muster der damahls einzigen Universitäten zu Paris und gemeine Lehranstalt für alle Wissenschaftss Bologna, auf welche die Jurisprudenz mit besonderen weige (Studium Generale in qualibet facultate) Privilegien gelehrt wurde, **) eingerichtet. Man muß genannt wird, nicht unbeachtet wird gelassen worden sery. "In dieser Stiftungsurkunde K. Carls IV., ausgefertigt Zur Bestätigung diefer höchst wahrscheinlichen Ans zu Prag am 2. April 1348, und gewöhnlich die goldene nahme muß auch der Umstand beytragen, daß in alten Univers Bulle genannt, heißt es:quod Privilegia Immuni sitäts- Urkunden von den Jahren 1360 und 1399. — ausdrüdtates et libertates omnes, quibus tam in Parisiensi quam Bononiensi studiis Doctores et scolares antho. lich von Juristen gesprochen wird. Die eine dieser Stel. ritate Regia uti et gaudere sunt soliti, omnibus et sivgu, len findet sich in den Statuten von dem Prager Erzbischofe lis illuc accedere volentibus liberaliter impertimur," und Universitätskanzler Arnekus im Jahre 1360 erlafe **) In der angeblichen Stiftungsbulle der Bologneser Unis fen. Dort wird nähmlich unter Nr. 5 verordnet, daß der versität vom Raiser Theodofius dem Zweyten Rector von der Universitát, so oft derselbe ein Artist sey, ausgefertigt zu Rom am 9. May. 422, heißt es: Bo für die Angelegenheiten der Juristen, auch einen Juris

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nouiam omnium scientiarum foutem, arcanorum nostro

rum`armarium perennem studiorum sedem fore hac invio- sten zum Stellvertreter haben foll. *) Die andere Stelle findet sich in den alten Statutes

labili indulgentiá decernimus, volentes in supra ut omues.. senteuise a judicibus, qui in alma huc civitate per quin- der rhilosophischen Fakultät, (Facultas artium) welche in quennium saltem non studuerint, latae nullae penitus exi-. dem handschriftlichen der hiesigen k. E. Universitätsbibliothe? staut et si quis ad Magistratus promotus diguitatem ab angehörigen Pergamentbande der acta Decanorum alio quam ab Archidiacono Bononiensi librum Magistralem facultatis artium enthalten sind, und wo in der susceperit quamquam id quarumlibet facultatum peritiv praestiterint approbaverintque, our auctoritate nostra omni diguitate privamus."

*) Quoties Rectorem contingerit esse Artistam, habeat vicarium Juristam quoad regimen Juristarum.

VII. Rubrik unter dem besondern Titel: Graduati in ar- vornehmsten Lehrfächer; allein es beschränkte sich die Reichss tibus non debent poni ad rotulum Juristarum, wissenschaft, wie sie an dieser Universität anfangs gelehrt verordnet wird, daß ein graduirter Artist nur dann in das wurde, bloß auf das Canonische Recht. Diese Meis Verzeichniß der Juristen aufgenommen werden dürfe, nung scheint auch durch die bereits oben erwähnte Stelle wenn er zugleich Doctor des canonischen Rech aus jener alten Juristenmatrikel, welche von einer im Jahre tes ist.*) Endlich wird in einer handschriftlichen Urkunde 1372 veranstalteten Zusammenberufung der Doco vom Jahre 1572 **) einer Zusammenberufung von toren Baccalauren und Studierenden der Doctoren und Baccalaureen des Rechtes ges Rechte spricht, bestätiget zu werden. sprochen, welche nur unter der Annahme denkbar ist, daß Nachdem nähmlich in dieser Stelle von einer neu zu bereits durch längere Zeit eine Lehranstalt vorhanden gewes gründenden Körperschaft der såmmtlichen Juristen en sey, an welcher die Rechte gelehrt, so wie Baccalaus gesprochen worden, heißt es darauf: et convocatis Docren und Doctoren der Rechte promovirt wurden. toribus, Baccalaureis, singulisque Studentibus Ju

Wenn nun auch aus den angeführten Gründen die ris Canonici elegerunt, e. s. p. woraus man schlie. Behauptung, daß das Rechtsstudium schon gleich in den Ben muß, daß die Gesammtheit der Juristen jener Zeit ersten Zeiten der Prager Hochschule an derselben gepflogen lediglich in den Doctoren, Baccalauren und Studierenden ward, sich zur genügenden Klarheit ergibt: so ist denn doch des canonischen Rechtes bestanden habe. der Zweifel, ob dieses Studium vom Anbeginn jener Hochs Für die entgegengesetzte Behauptung könnte man hin. sculs, auch gleich in seinen beyden damahligen Hauptzweis gegen die Behauptung Voigts *) anführen, daß unter gen, nähmlich im Civil und im Canonischen Rechs den acht Lehrern, mit welchen K. Carl IV. seine neus te, oder vielmehr bloß in dem legten derselben vorhanden gegründete Universität besezte, auch zwey Lehrer der war, nicht so leicht zu lösen. Rechte gewesen seyen, und zwar M. Wigtold von

Der gewesene Universitätssyndikus von Puglacher, Osnabrück, welcher das geistliche, und Heinrich de ein eifriger Forscher im vaterländischen Alterthume, führt Sicca, **) welcher das Civil-Recht vorgetragen habe. in seinen Handschriftlichen Anmerkungen über die Prager Mit dieser Meinung scheint ferner auch eine Stelle in jenër Universität aus einem angeblich zu Wien aufbewahrten die bereits einiger Mahle erwähnten uralten Juristenmatrikel im wichtigsten Begebenheiten in Böhmen vom Jahre 1348 bis Einklange zu stehen, nähmlich die Stelle, welche auf zum Jahre 1421 enthaltenden Manuscripte folgende Stelle Fol. 8. unter dem Jahre 1373 vorkömmt, und folgenders an: „Anno Dni. MCCCXLVIII. Carolus Imperator maßen lautet: „Item praefatus Dominus Fo. Rector fundavit in Praga Studium, Universale in Theolo. eodem anno regiminis sui quatuor caudelas, solemgia, Jure Canonico, Medicina et in artibus, nes, unum pannum sericum et subtus pannum licujus locus primus fuit in domo contigna Cimete- neum pro exequiis Studentium in Jure Canoni rio Sancti Francisci, post in domo Lazari inter Ju- co et Civile solemniter peragendis apparavit." daeos, et nunc in Domo Rothlevii in foro Sancti Diese eben angeführte Stelle, da sie aus einer Urkunde Galli, e. s. p." entlehnt ist, welche alle Kennzeichen der Ühtheit für sich Hat die in dieser Stelle enthaltene Nachricht ihre Rich- hat, beweiset allerdings, daß im Jahre 1373 bereits die tigkeit, so bestand zwar an der von K Cart IV. ju Prag beyden Fächer des canonischen und Civil Rechtes an der gestifteten Hochschule sogleich bey ihrer Gründung neben der PragerUniversität vorhanden waren. Theologie, der Medizin und den sogenannten freyen Künsten auch die Rechtswissenschaft als eines ihrer nahmentlich gleich bey der Gründung der Universität vorhan.

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*) Der wörtliche Inhalt dieser Verordnung ist: „In Deca-
natu Magistri Mensonis conclusum erat, quod nullus gra-
duatus de facultate artium debeat poui ad rotulum Ju-
ristarum, nisi fuerit Doctor in jure Canonico."
**) Sie findet sich in der bey der hiesigen Universität aufbe=
wahrten alten Juristen matrikel, welche vom Jahre
1372 bis 1418 reicht, und die während dieser Zeit eingez
tretenen Studierenden des Rechts nebst den durch diese
Zeit promovirte Doctoren und Baccalauren des
Rechts enthält. —

Daß sie aber auch schon vor dem erwähnten Jahre und

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