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über

Altitalisches und Römisches

Staats- und Rechtsleben

als

Vorschule

der

Römischen Staats- und Rechtsgeschichte

von

Dr. Maximilian Nägelé,
Privatdocenten an der Universität zu Heidelberg.

Schaffhausen.

Verlag der Hurter'schen Buchhandlung.

1849.

"Haec est Italia diis sacra, hae gentes ejus, haec oppida populorum". Plinius h. n. III. 24.

"Quos homines quondam Laurentis terra recepit,

quam primum casci populi tenuere Latini". Ennius fragm. p. 14.

„Parva fuit, si prima velis clementa referre,

Roma sed in parva spes tamen hujus erat“. Ovidius fast. III. 179. 180.

„Videtisne igitur, unius viri consilio non solum ortum

novum populum neque ut in cunabulis vagientem relictum

sed adultum jam et paene puberem"? Cicero de republ. II. 11.

Vorerinnerung.

Der Verfasser der vorliegenden Schrift verlebte den Winter 1844/45 in Rom und erhielt dort durch stete Anschauung der klassischen Lokalitäten und zahlreiche Excursionen nach den wesentlich merkwürdigsten Orten Latiums die erste Anregung und den eben auf Autopsie beruhenden besten Stoff zu dieser seiner Arbeit. Daneben war es aber auch die ihm unmittelbar in seinen eigenen Studien und akademischen Vorträgen über Römische Staats- und Rechtsgeschichte gewordene Erfahrung, die ihn zu dem Versuche aufforderte, die vorrömische Geschichte der Völker und Staatseinrichtungen Italiens in ihren Beziehungen zu den Anfängen des Römischen Volks und Staats zum Verständnisse und zur gründlichen Einführung in das Studium des Römischen Staats- und Rechtslebens für den Anfänger auszuarbeiten.

Sollte dieser Zweck einigermaassen erreicht werden, so musste diese Propädeutik drei Momente, nämlich eine Uebersicht der Schicksale der Altitalischen Völker und ihrer Staatseinrichtungen vor Roms Erbauung, dann die politische Entwicklung Alt-Latiums

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