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vor Augen. Von diesen kamen natürlich nicht selten Soldaten nach der Stadt, und übten manchen Unfug an Bürgern ans. Weiter bei V. 25. Hier sind zwei Lesarten: efficiunt, curabilis, und officiunt. Curabitis. Jenes las mit vielen Handschriften der Scholiast: ut satis cures, quemadmodum effugias illos". Er erklärt so: ut curabilis sit vindicta, et ut sit vindicta gravior, quam iniuria. Das kann unmöglich Statt finden. Ruperti: „Die ganze Cohorte bringt es dahin, dass ihre Rache zu fürchten ist, und schwerer als" etc, curabilis, curanda, h. e. metuenda. Aber curabilis ist nicht curanda, curare nicht metuere, und die ganze Ausdrucksart unlatei. nisch. Heinecke macht's noch ärger: curabilis active, für cudass die Rache dich in die Cur nimmt". Aus allem dem kommt, wie man sicht, nichts heraus. Die andere Lesart, ohne et vor gravior: Ihr werdet nur dafür sorgen, dass" etc., als wenn's die Soldaten sagten, oder auch der Dichter. So haben viele Codd., die mehrsten Pariser, daher Achaintre, auch die Husumer. Ruperti: „Parum interest, quocunque modo legas"; doch bloss, si sententiam nec sanam nec Latine expressam concoquere possis. Die letztere Lesart ist schlechterdings nichts weiter als Correction, WOdurch man den ursprünglichen Text corrumpirte, weil man den Sinn nicht fasste. et muss gestrichen werden; vindicta gravior fand man anstössig: die folgende muta cum liquida macht debilem positionem, wobei der vorhergehende Vocal anceps ist. Die Verlängerung der kurzen Sylbe in zwei Wörtern vor gr ist freilich selten, und in den übrigen Satiren kein Beispiel davon. Bentl. ad Hor. S. II, 5, 76. Voss. Art. grammat. II, 15. Schneider Elementenl. 2. Bd. S. 691. curabilis iniuria gehört zusammen: efficiunt, ut sit vindicta gravior, quam iniuria curabilis, i. e. vulnus sanabile;,,sie nehmen eine Rache, die empfindlicher ist, als das Loch im Kopf war, das wieder zuheilt". curabilis gehört zu den Merkwürdigkeiten der Satire, nag leyóμevov. G. I. Voss. de Vitiis Serm. III, 7. v. Curabile. Die Construction ist völlig

so wie V. 13. Bardaicus sich nicht erlaubt.

calceus, eine Härte, die Juvenal

22. Kein causidicus, kein Zeuge hat das Herz, gegen solche Beklagte aufzutreten, Vagellius, XIII, 119.

mulino corde. Schol. „ignávus“. Plautus: mulo inscitior. Catull. 83, 2. mule, nihil sentis, von einem Unempfindlichen, der sich Alles bieten lässt, lentus, stupidus, пaɣúdɛqμos, Hemst. ad Lucian. T. I. p. 137. Suidas: zavýĥos• Boudis voñoaι, ǹ á¶výs. mulinum cor, ein Eselsfell. offendere

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etc. seine zwei Füsse sich zertreten zu lassen von diesen Grobianen mit den nägelbeschlagenen Schuhen“. III, 248.

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25. Quis praeterea? zu interpungiren. „Wer mag darum den Weg aus der Stadt bis ins Lager machen?“ tam procul, ironisch denn es ist nicht gar weit dahin. ab Urbe in der Stadt fielen also die Händel vor; die Händelmacher waren aus dem Lager hereingekommen: folglich ist durchaus nur von dem Militär in den castris ad Urbem die Rede. Dahin gehört auch moles aggeris, ad castra Praetoriana, V, 153. VIII, 43. sub aggere, Schol. „in castris“, Id. ad X, 95., woselbst die Anm. Der agger gehört zu jedem Lager, und castra gab es mehrere um Rom. Dieser Wall lag von der Stadt aus vor dem Lager: bis zum Wall geht wohl noch ein Städter, aber nicht ultra aggerem, etwas weiter, ins Lager.

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28. da testem. Schol.,,Fortasse dicis, habeo testem". Er las offenbar quem dixerit: Angenommen, du kannst den Zeugen geben, den der Richter verlangt hat". Britann. ,,Esto, sit tibi dandus testis, quem iudex dixerit se accepturum". Dieses quem haben viele Handschriften, auch Achaintre. Allein es verdirbt den Sinn: quum ist das Richtige, aus Handschriften. Aber die Stelle ist so noch nicht richtig; die Sätze sind schlecht verbunden. Vorher steht se excusaturos wie verlassen; das kommt von dem falschen Punct nach amicos. Es muss ein Comma sein; se excusaturos Da testem, iud. quum dixerit hängt zusammen. audeat ille etc.,

Frage, für non audebit. Britannicus will die Frage nicht gelten lassen,,, sed per permissionem est legendum": mag es Einer wagen; wenn es Einer wagte, der verdiente zu unsern Alten gezählt zu werden. So auch der Scholiast. Die gewöhnliche Frage ist offenbar weit vorzuzichen. Et

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que ist sprachrichtig für etet, schon nicht selten bei Cicero und Livius. Beweise gibt Manutius und Davisius ad Academ. I, 11. Drakenb. ad Liv. XXIX, 12, 5. Horaz Sat. I, 3, 139. mit Heindf. barba und capilli wurden in alten Zeiten unbeschnitten getragen, dienen daher häufig zur Bezeichnung der alten Sittenstrenge.

33. paganum, civem, im Gegensatz vom Soldaten, im Römischen Rechte ganz gewöhnlich; schon in den Institutt. testamenta paganorum. Brissonius in v. Der Gegensatz von miles und paganus nimmt seinen Anfang unter den Kaisern bei den Schriftstellern des silberuen Zeitalters, Sueton, Tacitus, Plinius iunior. Paganus ist früher nur Adiectivum für rusticus, ländlich, wie fercula pagana, pagani foci, Properz und Ovid. Pagani, als Substantivum, waren dann in den Provinzen das Landvolk im Gegensatz zur bewaffneten Miliz, keineswegs ein allgemeiner Gegensatz, wie zwischen Militär und Civil; so ist es noch in Stellen bei Tacitus und Plinius: aber Sueton. Aug. 27. nennt schon paganos den militibus gegenüber, und rechnet zu jenen equites, wo es völlig gleichbedeutend ist mit togatus, weil gerade von der Stadt die Rede ist. Togatos aber fand man nicht auf dem Lande: dort ist der richtige Gegensalz pagani, die unbewehrten Landbewohner, mit einem herabsetzenden Nebenbegriff, den der Stolz des miles perpetuus hinzuthat; diess ging zuletzt mit auf die Städter über, welche die Soldatensprache ursprünglich mit unter dem Namen pagani (wie „Philister") begriff, da togati diesen gebührt hätte. Weil die Bewaffnung stehend geworden war, einen abgesonderten Stand ausmachte, und dessen Vorrechte sich mehr erweiterten : so trat nun das Bedürfniss einer umfassenden Benennung ein, zur Bezeichnung

des Gegensatzes zwischen Soldaten und Nichtsoldaten; das Soldatenwort pagani wurde daher allgemein, und begriff im weitesten Sinn das gesammte Civil; beim Sueton und hier hat das Wort noch etwas von der verächtlichen Nebenidee; unter den Rechtsgelehrten, die Feinheit im Ausdruck weniger als Bestimmtheit suchen, wurde es der herrschende Sprachgebrauch. Weil aber die milites sich immer für etwas Besseres hielten, als das Civil, wie allemal in militärischen Staaten der Fall ist: so fingen die frühern Christen an, vermuthlich die Stolzern unter ihren Schriftstellern zuerst, alle Bekenner polytheistischer Religionen (unziemlich Heiden genannt), mit einer neuen Anwendung des Wortes, paganos zu schelten. Diess ist die allgemeine Geschichte dieses merkwürdigen Wortes, woran alles Einzelne leicht anzureihen. Man hat darüber viele Erläuterungen, aber keine, die die Veränderungen der Wortbedeutung aus dem Wechsel der Begriffe im richtigen Zusammenhang gäbe. Die Lexx. Gesn. und Forcell., Voss. Etymol. v. Pagus, Salmas. in Vopisc. p. 456., Iac. Gothofred. ad Cod. Theodos. T. VI. p. 274. sq., Reines. ad Inscriptt. p. 1017., Brisson. v. Miles und Paganus, Du Cange Glossar. med. et inf. Latin., Gibbon, 22. Cap. in einer Anm., Th. 5. S. 208.

34. contra fortunam, potentiam, contra pudorem, reverentiam, quae ei debetur. Besser: contra existimationem, famam, wider die Ehre, das Point d'honneur. Sallust. Catil. 16. ubi eorum famam atque pudorem attriverat. Iuvenal. VIII, 83. Falsch Görenz zu Cic. de Finib. p. 319. Plin. Epp. II, 4. debes famam defuncti pudoremque suscipere, i. defendere. Ulpian. Digg. XLVII. t. 10. 1. 1. §. 5. iniuria, quae fit liberis nostris, nostrum pudorem pertingit. Vgl. Brisson. v. Pudor.

36. sacramentorum, militiae. Tac. Hist. I, 5. miles urba nus longo Caesarum sacramento imbutus, wo aber, wie in allen ähnlichen Fällen, die eigentliche Bedeutung vorherrscht. So geradezu gesagt sacramentum oder

Vol. 11.

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sacra

menta für militia, hat etwas Singuläres und Abweichendes vom gewöhnlichen Sprachigebrauch. Der zweite Vorzug des Soldaten: prompte Justiz, dahingegen die Civiljustiz den Schneckengang geht. Das Folgende sind causae civiles, privatae, die vor das iudicium centumvirale gehören. Dieses schon zur Zeit der Republik; die Hauptstelle Cic. de Or. I, 38. Damals stand es natürlich nur in geringem Ansehn gegen die grossen öffentlichen iudicia: nachdem aber diese aufgehört hatten, unter den Kaisern, primum obtinebat locum, De corr. Eloq. 38. Die Centumviri hielten ihre Sitzungen in der basilica Iulia, wo gewöhnlich quatuor iudicia neben einander gehalten wurden, Quint. XII, 5, 6. Plin. Epp. an mehrern Stellen. Siccama, de Cvirali iudicio, Graev. Thes. T. II. Convallem etc., Process über unrechtmässige Veränderung der Grenze, nach dem Grenzrecht, actio termini moti, Digg. XLVII. tit. 21. Hierbei hatten die Römischen Feldmesser, agrimensores, gewöhnlich die Besichtigung und Entscheidung als Kunstverständige, Niebuhr R. Gesch. II. 532. ff. improbus, das verbum proprium iuris, Gothofr. ad Cod. Th. T. 1. p. 239. Ebenso im folg. V. limes, bezeichnet durch den terminus, Grenzstein. Alles Eigenthumsrecht ging vom Ländercibesitz aus; die Grenze war hierbei von grösster Wichtigkeit; der deus Terminus wachte darüber, als Beschützer der rechtmässigen Abgrenzung; sein Fest im Märzmonat gefeiert, Terminalia, mit Darbringung von puls und libum, V. 39. patulo, der Form wegen. Andere Lesart vetulo. Ruperti:,,haud dubie exquisitior". Achaintre schreibt es nach; Beide baben es im Text. Jenes ist allein das Richtige, ein Virgilisches Beiwort, Aen. VII, 115. patulis nec parcere quadris.

40. Eine actio depositi. Der folg, Vers ist aus XIII, 137. entlehnt, mit unverkennbarer Nachahmung; ein Fall wie v. 1.

42.,,Es währt eine ewige Zeit, che die Sache im Gerichte. vorkommt". inchoet mit vielen Handschriften und Servius ad Virg. Aen. II, 102. uno ordine, wo Servius die seltsame An

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