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Nur zu sehr, fürchte ich, wird sie nach Weiberart beschäftigt seyn mit Eifersüchteleien, Rücksichten, Argwohn, Abneigungen, Verdrießlichkeiten und Feinheiten. Eingehen wird sie nur auf schwache, oberflächliche, schmeichlerische Vorschläge um den König einzuschläfern und das Volk zu blenden; welche Eleinlichen Mittel jedoch zu den großen Bedürfnissen des Staas tes in gar keinem richtigen Verhältnisse stehen.“

Betrachten wir den Hof und das Hofleben während der spåteren Regierungszeit Ludwigs XIV, so erscheint es in vielen Dingen als ein Gegenstück zu dem Früheren; doch bleibt die Ühnlichkeit daß der genußsüchtigen, wie der frömmelnden Hålfte, immerdar ächte Haltung und Verklärung mangelte. Für die zahllosen Kleinigkeiten, welche sich in den beschránkten Kreisen der Hofleute geltend machten, hatten sie ihr eiges nes Maaß: was drüber hinaus lag und die Welt bewegte, war den Meisten gleichgültig, oder blieb ihnen ganz verborgen; und wenn Ludwig XIV hier oder dort auch schärfer sah und beides nicht vermischte oder gleichseßte, so war er und sein Hof doch niemals in dem Maaße der wahre Mittel- und ächte Glanzpunkt der ganzen Zeit, wie jene sich einbildeten und die eitele Welt oft glaubte. Erst durch die Kraft der Gesetzgebung, Verwaltung und Kriegführung, sowie durch die Entwickelung der Kunst und Wissenschaft, erwächst und stellt sich in Frankreich ein Ganzes dar, zu welchem der Hof nur als ein Mitwirkendes und Mitbestimmendes, nur als Glied einer mannigfaltigeren Reihe gehört. Herausgerissen aus diesem Zusammenhange und in kleineren Staaten nachgeahmt, ward dagegen ein Hofleben à la Louis XIV ganz aberwißig und verdammlich: denn es trieb Gößendienst mit dem Bedeutungslosen, ja Sündhaften, und entbehrte aller der Stüßen, welche einstweilen in Frankreich die anbrüchige Spiße des künstlichen Baues in schwindelnder Höhe aufrecht erhielten.

Viertes Hauptstück.

Frankreichs Verfassung, Verwaltung, Kriegswesen und Finanzen.

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Durch Richelieus mächtigen Arm war, zum Besten des Volkes, die übermacht der Prinzen, Prälaten und Barone gebrochen worden, und Mazarin hatte den Versuch derselben, ihre früheren Ansprüche nochmals durch Empörung zu begründen, dergestalt vereitelt, daß die königliche Gewalt sich überall schrankenlos und ohne Widerspruch geltend machen konnte. Ein König so gestellt wie Ludwig XIV håtte nun wohl zurückblicken, überlegen und beschließen sollen, was von dem Früheren wahrhaft veraltet, oder gar verdammlich sey und was, von Mißbrauchen gereinigt, eine Wiederbelebung verdiene. Dem Könige erschien aber der lezte, neugewonnene Zustand, als der einzig gesehliche, oder legitime; er be zog sich niemals auf die Vergangenheit als auf etwas Würdiges, als auf eine Autoritát, sondern begann die Weltgeschichte mit sich selbst. Im Angedenken an die Fronde und die gleichzeitige englische Revolution hielt er jede Mitwirkung des Volkes bei der Gesetzgebung, jedes Recht der Geldbewilligung für ein Unrecht und ein Unglück; unbeschränkte Macht aber für die nothwendige Bedingung, alles heilsamen Regierens. Insbesondere sey diese Regierungsform nothwendig und angemessen dem Genie, dem Charakter 1), dem Geschmacke und den gesammten Verhältnissen der Franzo

1) Lemontey, sur l'établissement de la Monarchie de Louis XIV, 337, 375.

sen. Allerdings giebt es zwischen bloßem Zwange von oben oder von unten, eine richtige Mitte; doch bestätigt die Geschichte dieses beweglichen Volkes, daß es dieselbe nur selten finden konnte, sondern Tyrannei und Anarchie nur zu oft abwechselten. Gewiß gelang es Ludwig XIV jenen Ausspruch durch eine funfzigjährige Regierung scheinbar zu beweisen, und zum Theil deshalb für den größten König zu gelten, weil er aller eigentlichen Verfassung, allem förmlichen Staatsrechte ein Ende gemacht hatte. Doch hielt ihn seine Lehre von der Nothwendigkeit und Heilsamkeit einer schrankenlosen, königlichen Macht keineswegs ab, Empórungen in Irland, Ungern, Siebenbürgen, Sicilien und Katalonien zu bez günstigen.

Seitdem Geistlichkeit und Adel ihre Bedeutung als unabhängige Stände verloren hatten, suchten und fanden sie immer mehr den Mittelpunkt ihrer veränderten Lebenskreise am Hofe. Gern sah es der König wenn Edelleute, um den Glanz desselben zu erhöhen, eitel und leichtsinnig ihr Vermögen durchbrachten, und hiedurch doppelt abhängig von seiner Gnade wurden '). Hohe bürgerliche Ämter vertraute er sehr selten ihren Händen; desto mehr wurden sie zum Kriegsdienste hingewiesen, dessen unbedingter Gehorsam als Vorbild und Vorübung für das ganze Leben gelten sollte.

Nachdem die Formen der Verfassung abgeschafft waren, mußte die Verwaltung mit doppelter Wichtigkeit hervortreten und hätte jene (wie in manchen Ländern) 2) bis auf einen gewissen Punkt ersehen können, wenn ihr ein starker republikanischer Bestandtheil beigesellt gewesen wäre. Statt

1) Sie fielen, wenn der König nicht half, Wucherern in die Hånde, oder rechneten es sich selbst zur Ehre ihre Gläubiger nicht zu befriedigen. Lemontey 440. S. Simon I, 100-110. Die Hofadeligen find plus resserrés dans la dépense, moins élévés dans les manières et d'ailleurs dans une dépendance soumise et aveugle pour les volontés de la cour. Spanheim V, 37. Oeuvres de Louis XIV, I, 43.

2) So z. B. im Preußischen.

Verwaltung. Ämterverkauf.

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dessen fand der monarchische Absolutismus Ludwigs XIV auch in den niederen Kreisen ein Gegenbild, und es entstand eine Bureaukratie, Vielregiererei und Centralisation') welche zum Absterben alles landschaftlichen und örtlichen Lebens wesent: lich beitrug; ein Verlust der durch die erhöhte Schnelligkeit und Ordnung 2) in den Geschäften, bis auf den heutigen Tag nicht erseht werden konnte. Alles hing ab. von den Miz nistern und den Intendanten. In die Hände der letzteren vereinten sich fast alle innerhalb einer Landschaft irgend vorkommenden Geschäfte; und doch mußten diese Männer un geachtet solch einer Ausdehnung ihrer Macht nach unten, in völlige Abhängigkeit von den Ministern gerathen.

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Ludwig wechselte ungern mit den höchsten Staatsbeamten, nicht sowohl weil er Anhänglichkeit für dieselben fühlte 3), oder an ihre Unentbehrlichkeit glaubte, sondern weil ihm in jeder Veränderung ein Tadel feines früheren Beschlusses. zu liegen schien. Aber auch bei der vorsichtigsten Auswahl der tüchtigsten Minister litt die gesammte französische Verwaltung an einem furchtbaren Übel, welches während der Regierung Ludwigs XIV. auf fast unglaubliche Weise zunahm, nämlich an dem Verkaufe der Ümter). Schon im Jahre 1664 follen in Frankreich 45,780 Ümter vorhanden gewesen seyn, deren Kaufwerth auf 417,630,000 Livres abgeschäst wurde; und in den Jahren von 1691 bis 1709 wurden noch über 40,000 Ümter erschaffen, ausgeboten und

1) Mit Recht klagt die Encyclopédie méthodique (Police, agriculture) über die Dürftigkeit aller die Verwaltung betreffenden Nachrichten, während über Krieg und Hof die unbedeutendsten Kleinigkeiten erzählt werden.

2) Isambert collection de lois XVI, 442. Fénélon corresp. II, 334.

3) Jamais Louis avait parlé autant avec son medecin d'Aquin et n'avait paru le mieux traiter que la veille de sa disgrace. S. Simon I, 122.

4) Encyclopédie méthodique, Finances, Artikel offices. Siehe über den Ämterverkauf und die Paulette Band IV, S. 19.

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verkauft. Der wesentliche, ja fast ganz ausschließliche Grund dieser wahnsinnigen Maaßregel, war die Geldverlegenheit. Anstatt dieselbe durch allgemeine Steuern, oder durch Anleihen von allen Geldinhabern zu beseitigen, kam man auf den Gedanken Anleihen durch Verkauf von Stellen zu machen. Jeder einzelne Käufer ward also ein Gläubiger, welcher überreichliche Verzinsung seines Kapitals entweder unmittel bar aus königlichen Kassen, oder vermöge des ihm gewordenen Amtes aus der Tasche seiner Mitbürger erwartete. Bedenkt man nun daß die alte Zahl der Beamten schon zu groß und der Geschäftsgang schon deshalb zu weitläufig war; so mußte die Verwirrung und die Last unglaublich steigen wenn 40,000 neue Beamten schon aus Eigennuß thatig seyn und sich in Alles mischen wollten. Kein Vertrag, kein Kauf, kein Geschäft irgend einer Art konnte mehr zu Stande gebracht werden, ohne daß eine neuberechtigte, ganz überflüssige Mittelsperson zugezogen und bezahlt wurde. So finden wir, höherer Stellen nicht zu gedenken, neue Bier, Wein und Gemüseaufseher, Korn- und Mehlmef= fer, Bart- und Perüquenbeschauer, Butterschmecker, Beamten und Monopolisten für das Kosten und den Berkauf von Eis, Schnee, Austern u. s. w. ').

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Im Einzelnen blieben wohl ausgebotene Stellen unverkauft; andere, besonders die höheren, waren oder wurden aber allmålig so einträglich und stiegen dergestalt im Preise, daß alle würdigen Månner davon schlechthin ausgeschlossen blieben, sofern sie nicht zufällig überreich waren. Deshalb sette Ludwig XIV schon 1665 die Preise herab. Es sollte 3. B. gelten 2) die Stelle eines

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60,000 Livres 100,000

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150,000

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1) Isambert XX, 120, 139, 277, 343, 484, 523, 538 u. s. w.

2) Isambert XVIII, 67. Larrey III, 892.

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