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1697. man für Irland (oder vielmehr gegen Irland) bis auf den heutigen Tag ein stehendes Heer 1) unterhält, das (anderer Gesichtspunkte nicht zu gedenken) unendlich mehr gekostet hat, als wenn man alle Forderungen jenes gedrückten Landes reichlich und eiligst bewilligt hätte.

1) Damals angeblich 12,000 Mann für Irland.

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Zehntes Haupt stú đk.

Der Streit über die spanische Thronfolge, vom pyre=
nåischen Frieden, bis zum Tode Karls II.
(1659-1700.)

Seit dem pyrenäischen Frieden, und noch mehr seit dem 1659.

Tode Philipps IV, war unter allen politischen Fragen, die über das künftige Schicksal der spanischen Monarchie, eine der bedeutendsten, wo nicht die wichtigste. Obgleich bisweilen scheinbar beseitigt oder vergessen, stand sie doch mit den Kriegen, wie mit den Friedensschlüssen dieser Zeiten in ens ger Verbindung, und tritt nunmehr so augenscheinlich in den Vordergrund, daß sie an dieser Stelle in übersichtlichem Zusammenhange erörtert werden muß ').

Die Könige Spaniens aus dem Hause Habsburg waren, seit dem großen Karl V (I), an Leib und Geist immer tiefer gesunken, dergestalt daß Karl II in steter Abhängigkeit von Mutter, Frauen und Ministern lebte, daß er nicht?)

1) Gern hätte ich die Beendigung von Mignets höchst lehrreis chem und erschöpfenden Werke über Spanien abgewartet; da jener Zeitpunkt aber noch gar nicht feststeht, durfte ich mit dem Drucke dieses Bandes nicht länger zögern, und behalte mir vor etwa nöthige Berichtigungen nachzuliefern. Gleich lehrreich sind die Mémoires militaires relatifs à la succession d'Espagne bearbeitet von den Generalen de Vault und Pelet, obwohl ich davon für meine Zwecke keinen Ge= brauch machen konnte.

2) Torcy I, 1-20. Als die Franzosen ihm Mons weggenommen hatten, beklagte Karl den König von England.

einmal wußte, welche Länder er beherrsche, oder beherrschen solle, und man mit Sicherheit voraussah, er werde niemals Kinder zeugen.

Was nun zunächst die auf Verwandtschaft sich gründenden Erbansprüche betrifft, so theilten sich dieselben zwischen Österreich und Frankreich. Das Haus Österreich stammte ab von Philipp I, (dem Sohne Maximilians 1) und Johanna der Erbinn der spanischen Monarchie. Dieser alte Anspruch kam jedoch schon um deswillen in keine Betrachtung, als die Vererbung des spanischen Thrones, nicht bloß in der männlichen Linie, sondern auch in der weiblichen Linie geseßlich war. Demgemäß wurden durch Heirathen folgende Ansprüche begründet. Kaiser Ferdinands III Gemahlinn, war die jüngste Tochter König Philipps III; und Kaiser Leopolds Gemahlinn Margaretha Theresia, war die jüngste Tochter Philipps IV. Sie hatte 1669 eine Tochter Maria Antonie geboren, welche an den Churfürsten Maximilian Emanuel von Baiern vermählt ward. Deren Sohn war Joseph Ferdinand, geboren den 28sten Okto ber 1692. Die Söhne Kaiser Leopolds I, Joseph und Karl, stammten nicht von jener spanischen Prinzessinn, sondern von einer anderen Gemahlinn.

Das Haus Bourbon war ebenfalls zweifach mit der spanisch österreichischen Linie verwandt. Unna Maria Mauritia, die Gemahlinn Ludwigs XIII, war die ältere Toch ter Philipps III; und Maria Theresia, die Gemahlinn Ludwigs XIV war die ältere Tochter Philipps IV. Hieraus ergiebt sich: daß das Haus Österreich zweimal von der jüngeren, das Haus Bourbon aber zweimal von der ålteren weiblichen Linie abstammte. Da nun die ältere Verwandtschaft, die jüngere ausschloß, so würde in beiden Fållen Bourbon ohne Zweifel ein näheres Erbrecht gehabt haben, wenn nicht die Gemahlinnen Ludwigs XIII und XIV bei Abschließung der Heirath, feierlich auf die spanische Erbschaft Verzicht geleistet hätten. Weil hingegen diese Rechte den Gemahlinnen beider Kaiser vorbehalten waren, so schien

Entsagung Maria Theresias.

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zunächst der Tochter und dem Enkel Leopolds I, dem Prinzen Joseph Ferdinand von Baiern, nach Verwandtschaft ein unzweifelhafter Anspruch auf die ganze spanische Monarchie zuzustehen. ')

Seit dem Tode Alexanders des Macedoniers war niemals von Erledigung der Herrschaft über so viele Lånder und Völker die Rede gewesen, und es ließ sich voraussehen, daß man von verschiedenen Seiten her die Standpunkte der Verwandtschaft, des Privat- und Staatsrechts, der Macht und der Staatsweisheit geltend machen werde. Keiner dieser Standpunkte entscheidet in seiner Vereinzelung allein die Schicksale der Welt, und das sind die größten Staatsmånner welche dies zur rechten Zeit im voraus erkennen, das Mögliche vom Unmöglichen zu unterscheiden, und schon dadurch zu herrschen verstehen.

Sehr natürlich sah Ludwig XIV in der Entsagung seiner Gemahlinn ein ungemein großes Hinderniß seiner politischen Plane, und suchte die Spanier durch lange Unterhandlungen und günstige Anerbietungen, zur Aufhebung jenes Versprechens zu bewegen. Ich streite (sagte er) für das natürliche Recht, für ein Grundgesetz Spaniens, für die unvers legbare Erbordnung 2); die Spanier hingegen für eine willkürliche Annahme, für eine Erfindung der Rechtslehrer und eine neue Förmlichkeit. Ihre Schlüsse beruhen weit mehr auf einer bloßen Thatsache, als auf dem Rechte.

Erst später wurden (wie wir sehen werden) die Gründe für und gegen die Entsagung Maria Theresias umständlicher ausgesprochen und erörtert. Jezt lehnten die Spanier alle Anträge Ludwigs ab, und behaupteten: die neue, auf

1) Dumont V, 2, Urk. 305. Penna annal. III, 232. Davila, Felipe III, 163. Villars I, 294. l'Histoire de Louis XIII, I, 30. p. 245. Mém. de Harrach II, 166. Mignet I, 27.

2) Mignet II, 112, 115.

Recueil de pièces concernant Le Grain Vie de Louis XIII, Coxe I, 70. Flassan III, 349.

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überwiegenden Gründen beruhende Thatsache, erschaffe eben auch ein neues Recht und schließe es in sich.

Sobald Ludwig XIV sich überzeugt hatte, er komme in Madrit nicht zum Ziele, beschloß er zu versuchen, was er seinem Mitbewerber auf die spanische Erbschaft, dem Kaiser abgewinnen könne. Nachdem jeder seine Großmuth`und Mäßigung gerühmt, weil er von dem unzweifelhaft ihm ge= bührenden Ganzen etwas abgeben wolle, begannen die 1668. Verhandlungen in Wien und führten den 18ten Januar 1668 zu einem Theilungsvertrage'), wonach erhalten sollte, der Kaiser: Spanien, Indien, Mailand, die Plåße am toska- · nischen Meere, Sardinien, die Balearen und die canarischen Inseln. Ludwig XIV hingegen: die Niederlande, Franchecomté, Navarra nebst Rosas, Neapel und Sicilien, die afrikanischen Plähe und die Philippinen.

Sofern wir nicht unreine Gründe und Triebfedern mit in Anschlag bringen wollen, konnte Kaiser Leopold nebst seinen Ministern zum Abschließen dieses Vertrages nur durch die Überzeugung vermocht werden, daß er, im Fall der König von Spanien (wie man befürchtete) bald sterben sollte, außer Stande sey seine Ansprüche auf die ganze spanische Monarchie irgend selbst, oder mit Hülfe Anderer geltend zu machen. Deshalb sey es besser die größere Hälfte der Erbschaft in friedlichem Wege zu erhalten, als sich in lange und gefährliche Kriege einzulassen.—Noch mehr und sicherere Vortheile erlangte Ludwig XIV. Denn

Erstens, war der ihm zugesprochene Antheil zwar der kleinere, aber sehr günstig gelegen und seine Macht wesentlich vermehrend.

Zweitens, ward der Kaiser durch den Vertrag zur Unthätigkeit verurtheilt und so gebunden, daß Ludwig dem XIV zu anderen Planen, besonders in Belgien, freie Hand blieb.

Drittens, räumte der Kaiser mittelbar ein, daß die Entsagung Maria Theresias keineswegs alle ihre Ansprüche vernichte, sondern ihr ein fortdauerndes (nach Maaßgabe der Umstände zu erweiterndes) Recht zustehe.

1) Mignet II, 445. Bolingbrocke letters 173.

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