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1700. ment Einwendungen erheben dürfen; schweigt er, so können fich alle Theile beruhigen, und es ist thöricht zu fürchten: die Spanier (welche zur Zeit österreichischer Herrscher ohne Rücksicht auf die deutsche Linie die wichtigsten Beschlüsse, 3. B. über Krieg und Frieden faßten 1) und jezt unter keiner Bedingung eine Theilung ihres Reiches dulden wolIen) würden sich geduldig und willenlos wie Unterthanen einer französischen Landschaft behandeln lassen.

Wer kann verlangen: Ludwig XIV solle die Annahme des Testamentes verweigern und den Eilboten nach Wien reisen lassen, um dem Erzherzoge die größte Erbschaft der Welt zu Füßen zu legen? Wer kann leugnen daß dem Könige von Spanien und dem spanischen Volke allein das Recht zusteht über dies Erbe zu entscheiden 2)? Wer kann fordern Ludwig XIV solle den gerechten freiwilligen Antrag desselben zurückweisen, und dann gewaltsam auf Eroberungen ausgehen? - Weder Spanien noch Frankreich wollen den Krieg. Diese unleugbar gerechte Sache dürfen sie jedoch nicht aufgeben: denn Geseß, Pflicht und Ehre gebieten gleich unabweisbar, daß Ludwig XIV die alten und bestätigten Ansprüche seines Hauses vertrete und verfechte!

So die Ansichten und Berathungen. Mit großem Rechte bemerkte Ludwig XIV: daß welche Partei er auch ers greife, viele Menschen ihn verdammen würden 3). Doch stand sein Entschluß das Testament anzunehmen, ohne Zweifel schon zu der Zeit fest, als er den König von Spanien zu bewegen suchte es in der geschehenen Weise zu vollziehen. Um zwölften November zählte der Marquis Torcy, dem englischen Botschafter Grafen Mansfield bereits alle die so eben mitgetheilten Gründe für die Anerkenntniß des Testamentes auf, und der Graf schrieb nach London: mit unserem Theilungsvertrage ist es zu Ende *)!

1) Lamberty I, 220, 250, 594, 608. S. Felipe I, 35.

2) Bolingbroke letters 215. Torre II, 147. Somers tracts XI, 345. 3) Dangeau I, 205.

4) Coles Mem, of State 241.

Ludwig nimmt das Testament an 505

Unterdessen waren aus Spanien so günstige Nachrichten 1700. über die Zufriedenheit des Volkes und die Beistimmung der Großen eingegangen, daß Ludwig XIV nicht länger zögerte, sondern öffentlich das Testament Karls II annahm, und seinen Enkel Philipp am 16ten November 1700 vor dem versammelten Hofe als König von Spanien begrüßte. Die Geburt, sprach er, beries ihn zur Krone und das ganze spanische Volk wünscht ihn zum König. Ich habe mit Vergnügen diesen Wunsch bewilligt und sehe in Allem eine Fügung des Himmels. 'Dann, zu Philipp sich wendend fügte er, (größer als Napoleon in ähnlichem Verhältnisse) hinzu 1): Deine erste Pflicht ist nunmehr ein guter Spanier zu seyn; vergiß jedoch nicht daß Du als Franzose geboren bist, und von der Einigkeit beider Kronen das Glück der Völker und die Erhaltung des Friedens abhängt.

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Beim Festmahle sagte Ludwig dem spanischen Gesandten: noch glaube ich Alles ist nur ein Traum! Als sich der siebzehnjährige König in eine Schaukel sezte, verbot dies Ludwig XIV aus Furcht die Stricke möchten verfault seyn. Dann zum spanischen Gesandten sich wendend, sprach er: dies ist die einzige Gelegenheit wo ich mich meines Ansehens bedienen will, in allen anderen Fällen werde ich nur Rath geben. -Der König von Spanien (sagte dessen Großoheim) muß spanisch lernen. Die Spanier, erwiederte der Gesandte, müssen französisch lernen. - Alle Behörden, Parlamente, Akademien, Universitäten u. s. w. wünschten Glück, das Volk rief: es lebe der König, und die Hofleute stritten (alles Andere nach ihrer Weise bei Seite sehend) gar eifrig und gründlich: ob die Bedienten des neuen Königs blaue oder gelbe Röcke bekommen sollten, wie man das Wappenschild theilen, wohin man die Krone stellen müsse u. dergl. mehr.

In der That schien auch alles Größere abgethan und 1701. erreicht seitdem, nur mit Ausnahme des Kaisers, alle euro

1) Dangeau II, 206-221.

1701. päischen Staaten (selbst England und Holland) Philipp als

König von Spanien anerkannten '). Im December 1700 verließ der junge König Paris. Bei seinem Einzuge in Madrit stand (so berichtet der englische Geschäftsträger Schonenberg 2)) ein mit Gemälden, Bildsäulen und Inschriften verzierter Triumphbogen am Eingange einer ähnlicherweise geschmückten Gallerie. Alles war jedoch nur von Holz und Pappe. Die Häuser der Straßen durch welche der König zog prangten mit ausgehangenen Teppichen, und die Låden der Goldschmiede mit goldenen und filbernen Gefäßen. Das königliche Gefolge nahm sich gut genug aus. Etwa 150 Reiter, zuleht der König unter einem Baldachin, getragen von den in Goldstoff gekleideten Magistratspersonen Madrits. König Philipp war in spanischer Tracht und gut beritten; allein im Vergleiche mit früheren ähnlichen Festlichkeiten erschien Alles nur sehr mittelmäßig.

In einem anderen Berichte schreibt Aglionby, ein anderer englischer Beauftragter 3): „es regnete stark und der König schien sehr übeler Laune zu seyn. Die Träger des Baldachins fielen zugleich mit diesem in den Koth. Eben so das spanische Wappen und die Krone des Raths von Indien."

Neben jener erkünstelten Pracht war die Armuth so groß, daß man die zur Dienerschaft des Königs bestimmten Spanier nicht besolden konnte *); und Heer, Flotte und Festungen blieben in dem schon oft erwähnten, höchst erbårmlichen Zustande.

1) S. Simon III, 140, 148. Wilhelms Anerkennung Philipps den 17ten April 1701. Prior 201.

2) Dieser Bericht vom 20ften April 1701 (Spain Vol. 2.) sext diesen feierlichen Einzug auf den 17ten April; nach anderen Quellen war aber Philipp schon viel früher in Madrit angekommen.

3) Bericht von demselben Tage.

4) Bericht Schonenbergs vom 80ften December 1700. Coles Mem. of State S. 274.

König Philipp V in Madrit.

507

Die Hofleute in Madrit hatten (gleichwie die in Paris) 1701. wichtigere Sorgen. Der Kammerherr Benavente benach richtigte, mit Thrånen in den Augen, den bei Philipps Hofe angestellten Marquis von Louville: man möge sich vor einer Berline in Acht nehmen, welche die verwittwete Königinn dem neuen Könige geschenkt habe '). Jener Wagen sey behert und werde sich in den Kasten eines Drangenbaums, den König aber selbst in einen Orangenbaum verwandeln! - Ganz anderer Art war die Besorgniß des Präsidenten Urias. Er sagte dem Könige: vergessen Sie nie daß Gott Sie an die Spitze eines nicht bloß monarchischen, sondern despotischen Staates, ja eines Staates gestellt hat, der despotischer ist als irgend ein anderer in der Christenheit; dergestalt daß selbst der Weg der Vorstellung, nur auf Ihren Befehl erlaubt ist. So verhängnißvoll und zugleich so kleinlich und verächtlich, war in diesen Låndern der Schluß des siebzehnten Jahrhunderts!

1) Louville I, 117, 120. Noailles II, 64. Als ein anderes Beispiel vielfachen Aberglaubens, stehe 'hier folgender Bericht: Der Sohn der Herzoginn von Alba war krank in Folge seiner Lebensweise. Jene fordert Reliquien als Heilmittel, und man sendet ihr den Finger eines Heiligen. Sie zerstößt diesen in einem Mörser, und giebt ihrem Sohne die eine Hälfte in einem Tränkchen, und die zweite Hälfte in einem Klyftiere. Louville II, 108.

Eilftes Hauptstück.

Der spanische Erbfolgekrieg, bis zu den Schlachten von Ramillies und Turin.

(1701-1706.)

1700. Nach dem Tode Karls II') begab sich der österreichische Botschafter ins Schloß zur feierlichen Eröffnung des königlichen Testamentes; in der gewissen Überzeugung daß ein Sohn des, Kaisers zum Erben der spanischen Monarchie eingesezt sey. Sowie jener Gesandte, war fast ganz Europa durch die unerwartete Wendung der Dinge überrascht; aber bloß scheinbar, nicht wahrhaft beruhigt. Der Großinquisitor Mendoza und der Beichtvater Torres erzählten laut: König Karl habe zwei Tage vor seinem Tode gesagt, er sey zur Unterzeichnung des Testamentes gezwungen worden); woran sich die Behauptung anreihte: er würde (sobald er sich von seiner Schwäche erholt) die Urheber jenes Schrittes gestraft und ein neues Testament gemacht haben. Nicht bloß Mendoza und Torres, sondern auch die verwittwete Königinn (welche, laut Testamentes, bis zur Großjährigkeit Philipps an der Regierung Theil haben sollte) wurden hierauf durch die übermächtige französische Partei aus Madrit verwiesen ; von Österreich aber mit Bezug auf Üußerungen und Maaßregeln solcher Art, nochmals das Recht und die Pflicht gel

1) Torre II, 135.

2) Torre III, 31-35. Cole Mem. of State 228, 235.

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