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Vorständen der Bibliotheken zu Bamberg, München, Wien,
St. Gallen, der Benediktinerstifter Göttweih, Melk und
Kremsmünster und des Augustiner - Chorherrnstifts St. Florian
für die grosse Bereitwilligkeit, mit der sie mir die ihnen
anvertrauten Manuscriptschätze zu benutzen erlaubt haben,
dem Herrn Dr. W. Wright in London für die Copien syri-
scher Uebersetzungen altkirchlicher Bekenntnisse, die er auf
meine Bitte aus den nitrischen Handschriften des British
Museum freundlichst für mich genommen hat, und dem
Herrn Dr. Schönfelder in Bamberg für das mir gütigst mit-
getheilte syrische Taufbekenntniss der Nestorianer meinen
herzlichsten Dank zu sagen. Das Meiste von dem, was mir
die genannten Bibliotheken dargeboten haben, sowie noch
zwei syrische Bekenntnisse aus dem British Museum wird,
so Gott will, die Fortsetzung der nachfolgenden Abhand-
lungen bringen.

Christiania, den 27ten März 1866.

Der Verfasser.

Es sei mir erlaubt meine norwegisch geschriebenen Abhandlungen über das
Taufbekenntniss, die theils, und zwar zum grössten Theile, in den acht Jahr-
gängen der von mir in Verbindung mit meinen Collegen, den Professoren Johnson
und Nissen, herausgegebenen Theologischen Zeitschrift, theils in den
Verhandlungen der Gesellschaft der Wissenschaften zu Christiania
zu finden sind, unter Andeutung eines Theiles ihres Inhalts hier nahmhaft zu
machen. 1. Ueber das Taufbekenntniss in Constitt. apost. VII, 41.
Dass es ein von dem Verfasser des siebenten Buches schon vorgefundenes, ein rein
orientalisches und ein der syrischen Kirche angehöriges Taufbekenntniss sei und,
mit dem ganzen siebenten Buche der Constitutionen, erst der Mitte des vierten
Jahrhunderts angehöre, indem die Schlussworte des zweiten Artikels weder anti-
sabellianisch, noch antisamosatenisch, noch antichiliastisch, sondern gegen Marcellus
von Ancyra gerichtet seien (Theol. Zeitschr. B. 1). 2. Ueber das jerusalemi-
sche Taufbekenntniss in Cyrillus von Jerusalems Katechesen nebst
einem ausführlichen Excurse: Hat das jerusalemische Taufbekenntniss
den „descensus ad inferos" enthalte n? Beweis, dass dies nicht der Fall
gewesen. Hier über die Autorität der Ueberschriften der cyrillischen Katechesen;
über den Zweck, den Inhalt und die Eintheilung der vierten Katechese, einer
Relation und Auslegung der „,regula fidei" nach Art der origenischen; eine eingehende
Analyse der vierzehnten Katechese; über den Character und das Zeitalter der
,,Historia concilii Nicæni" des Gelasius von Cyzikus; über die Glaubwürdigkeit Ru-
fins hinsichtlich seiner Angaben über den Wortlaut der altkirchlichen Taufsymbole
(Theol. Zeitschr. B. 1). 3. Die beiden ersten Artikel des antiochenischen

VII

Taufbekenntnisses in Cassians „De incarnatione Domini contra Nestorium" VI, 3 seqq. Beweis, dass Cassian sie uns wesentlich treu überliefert hat. Wie es geschehen konnte, dass die antiochenische Kirche die „sessio ad dexteram" wegliess (Theol. Zeitschr. B. 2). Dazu als Nachtrag: Ein Bruchstück des antiochenischen Taufsymbols in den ephesinischen Concilienacten (Theol. Zeitschr. B. 3, in verbesserter Gestalt in den nachfolgenden Abhandlungen S. 74-83). 4. 5. Die zwei Taufbekenntnisse, die uns Epiphanius, Bischof von Salamis auf Cypern, in seinem Ancoratus mitgetheilt und der Gemeinde zu Syedra in Pamphylien zum Gebrauch bei der Taufe empfohlen hat. Nebst zwei Excursen: Bemerkungen zu den Worten, womit Epiphanius sein längeres Taufbekenntniss einleitet und: Die dem Athanasius von Alexandrien zugeschriebene Ερμηνεια εἰς το συμβολον. In der Abhandlung unter Anderem: Beweis, dass beide Bekenntnisse nicht specielle antihäretische Bekenntnisse, die neben und vor dem Taufbekenntniss abgelegt werden sollten, sondern eigentliche Taufbekenntnisse sind; das längere Bekenntniss hat Ep. selbst zum Verfasser und ist von ihm gleichzeitig mit dem Ancoratus aufgesetzt worden; das kürzere ist nicht lange vorher verfasst, rührt nicht von Ep. her und ist auch nicht in seiner Diöcese entstanden, sondern kurz vor seinem Episkopat in dieselbe als Taufbekenntniss eingeführt worden; es kann nicht in Alexandrien entstanden sein und von Athanasius herrühren; Vermuthungen über seinen Verfasser; beide Bekenntnisse wurden wahrscheinlich in Syedra und das längere auf Cypern eingeführt; das kürzere ward vom Concil zu Constantinopel mit einigen Veränderungen zum allgemeinen Kirchensymbol erhoben und ist später das allgemeine Taufsymbol des Orients geworden; warum jene Thatsache nicht auffallend ist; das ausserordentliche Ansehen des Epiphanius in seiner Zeit; woher sich die Bekanntschaft des const. Concil mit dem cyprischen Symbol schreibt; Gregor von Nyssas Antheil am Constantinopolitanum. Ueber das Verhältniss der beiden Bekenntnisse des Epiphanius zu seiner Darstellung der П16715 in der „Expositio fidei catholicæ“ am Schlusse des Panarion und in der „Anacephalæosis“ und zu seinem Aufsatz über die Incarnation in Pan. hæres. 20 (Theol. Zeitschr. B. 3; das Meiste von dem in den beiden Excursen Abgehandelten und ein Theil des in der Hauptabhandlung Auseinandergesetzten in der ersten der nachfolgenden Abhandlungen). 6. Das ältere, eigentliche Nicänum von 325. Dieses Symbol und nicht das Constantinopolitanum hat die älteren, localen Taufsymbole der griechischen Kirche abgelöst. Die Zeugnisse und Thatsachen, die für diesen Satz sprechen. Beseitigung aller Einwände gegen jene. Das Const. trat zwischen 381 und 451 und besonderes zwischen 428 und 451 ganz hinter das Nicänum zurück. Wie es kam, dass die griechische Kirche von ungefähr 370 an das Nicänum bei der Taufe zu gebrauchen anfing und es zwischen 400 und 450 fast allgemein als Taufbekenntniss gebrauchte (Theol. Zeitschr. B. 3). 7. Das NicänoConstantinopolitanum oder jüngere, uneigentliche Nicänum. Die verschiedenen Umstände, die den Orient bewogen haben von der Mitte des fünften Jahrhunderts an das Constantinopolitanum bei der Taufe an die Stelle des Nicänums zu setzen (Theol. Zeitsch. B. 7). Die beiden letzten Abhandlungen auch als eine in der „Zeitschrift für die gesammte lutherische Theologie und Kirche" Jahrg. 1857 (in unvollkommener Gestalt). 8. Hat der heilige Augustin die Worte „sanctorum communionem" und "catholicam" in seinem Taufbekenntniss gehabt? In dieser umfassenden durch Polemik hervorgerufenen Abhandlung unter Anderem über,,sanctorum communionem“ und „,catholicam" in den altkirchlichen Symbolen überhaupt, über die

Auffassungen von „,catholica“ im alten Abendlande, über Augustins Stellung zur Schrift und zum Symbol und über seinen Kirchenbegriff und seine Lehre von der kirchlichen ,,communio“ und „,separatio"; endlich eine ausführliche Darstellung der Ansichten, die in der Kirche von den ältesten Zeiten an bis auf unsere Tage hinsichtlich des Ursprungs des Symbols im Ganzen und aller seiner einzelnen Theile geherrscht haben (Theol. Zeitschr. B. 4. 5. 6). Dazu gehörig: Eine Analyse zweier Predigten Luthers, worin er von dem Ursprung des apostolischen Symbols und seinem Verhältniss zur Schrift handelt (Theol. Zeitschr. B. 5). 9. Ein neues altkirchliches Symbol und eine altkirchliche Auslegung desselben aus zwei Wiener Handschriften, herausgegeben und von einer Abhandlung begleitet. Die Auslegung gehört der zweiten Hälfte des vierten Jahrhunderts und vielleicht Sardinien und Lucifer von Cagliari an. 10.11. 12. Ueber die von Mai in ,,Scriptt. vett. nov. coll" &c. T. VII herausgebene ,,Explanatio Symboli ad initiandos" des heiligen Ambrosius (Beweis, dass sie wirklich von Ambrosius herrührt, aber bloss eine Nachschrift einer mündlichen Rede desselben ist; ihre ungemeine Wichtigkeit für die Geschichte des Symbols; das mailändische Symbol nach ihr); über die „Explanatio Symboli habita ad competentes" des Nicetas von Romatiana (vorläufige Behandlung des Gegenstandes); über eine Auslegung des carthaginienischafrikanischen Symbols in Fulgentius von Ruspes „Libri duodecim contra gesta, quæ adversus eum Fabianus hæreticus finxit" (Verhandlungen der Gesellschaft der Wissenschaften zu Christiania, Jahr 1859). Hiezu gehört als Nachtrag: Ueber einen zweiten dem Maximus von Turin zugeschriebenen Text der ambrosianischen Auslegung des Symbols (Ebds. Jahr 1862; Beweis, dass Maximus nicht der Verfasser sein kann; Erklärung der Differenzen beider Texte, insbesondere hinsichtlich des Wortlauts des in ihnen ausgelegten Symbols). 13. Reisefrüchte. 1.2. Die bisher bekannte griechische Uebersetzung des apostolischen Symbols aus einer Sanct-Gallener Handschrift des zehnten Jahrhunderts und eine zweite Uebersetzung desselben aus einer Düsseldorfer Handschrift. Nebst einer Episode über den gottesdienstlichen Gebrauch der griechischen Sprache im Abendlande (Theol. Zeitschr. B. 6; die Episode in deutscher Uebersetzung auszüglich mitgetheilt von Fr. Delitzsch in der,,Zeitschr. für die gesammte luth. Theol. und Kirche", Jahrg. 1865). 3. Die letzte der nachfolgenden Abhandlungen (ebds.). 4. Die nachfolgende Abhandlung über das Nestorianum (Theol. Zeitschr. B. 7; beide im Nachfolgenden mehrfach verbessert. 14. Gehört die Präposition „in" im Gliede vom heiligen Geiste auch mit zu den übrigen Gliedern des dritten Artikels? Exegetische Untersuchung. Die Geschichte der Frage. Iбtever els, seine Bedeutung und sein Gebrauch im Neuen Testament. Die dogmatische Seite der Frage. Eine oder die heilige Kirche? (Theol. Zeitschr. B. 7 und 8). 15. Cyrills Bekenntniss ist das jerusalemische Taufbekenntniss. In dieser durch Polemik hervorgerufenen, unvollendten Abhandlung Beweis, dass stets das ,,Symbolum traditum, ediscendum" und ,,reddendum" und nicht die „,interrogationes de fide" für das eigentliche Taufsymbol einer Kirche zu halten (Theol. Zeitsch. B. 2). 16. Norwegische und dänische Uebersetzungen, Paraphrasen und Auslegungen des Symbols aus dem Mittelalter (Theol. Zeitschr. B 8).

INHAL T.

I. Die Athanasius dem Grossen zugeschriebene ̔Ερμηνεια εἰς το
συμβολον.

II. Ein Bruchstück des antiochenischen Taufbekenntnisses aus den
ephesinischen Concilienacten und ein Bruchstück desselben aus einer
Homilie des Chrysostomus.

III IV. Das Nicänum und Nicäno - Constantinopolitanum in syrischer Ueber-
setzung aus einer nitrischen Handschrift des British Museum. . .
V. Das Taufbekenntniss der Nestorianer aus Cod. orient. 147 der könig-
lichen Hofbibliothek zu München.

VI. Das Athanasius dem Grossen zugeschriebene Bekenntniss πεp Tη5
σαρκώσεως του Θεου λογου in syrischer Uebersetzung aus einer
nitrischen Handschrift des British Museum.

VII. Ein Glaubensbekenntniss des Bischofs Johannes von Jerusalem
(386-417) in syrischer Uebersetzung aus einer nitrischen Hand-
schrift des British Museum, sammt Allem, was uns sonst von
Johannes übrig geblieben.

VIII. Das griechische Nicäno-Constantinopolitanum in occidentalischer
Form nach einer Sanct-Gallener Handschrift aus dem zehnten
Jahrhundert..

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