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wesentlichen Unterschied zwischen Gott und Geist, wie zwischen Geist und Natur festhält) ist die allgemein menschliche keine andere, als Erlösung von Sünde, d. h. Aufhebung des freyen Abfalles von Gott.

In Lösung dieser Aufgabe aber ist die Menschheit an die Kirche, nicht an den Staat angewiesen, weil der Mensch bey seiner wesentlichen Verschiedenheit von Gott in dem Restaurationsprozesse seines ursprünglichen Verhältnisses überhaupt nicht an sich, sondern an Gott in Christus angewiesen ist, der in seiner Kirche bis ans Ende der Dinge leibt und lebt. Auch der Staat ist bedingt von jenem Abfalle, weil er es mit dem Ausfalle jenes Abfalles zu thun hat. Er verhält sich aber zu jenem Restaurationsprozesse, den die Kirche ein- und fortzuleiten hat, wie ein Versuch auf eigene Faust, d. h. der Mensch, in jenem Geschäfte zugleich auf sich selbst angewiesen, leistet, was er leisten kann, und die Summe dieser Leistungen gibt den Staat. Und jener Versuch dreht sich um eine Vermittlung der Kräfte im Streite, die nur in dem Uebergewicht der Kraft, d. h. in der Stärke gefunden wird. Der Staat ist also ein Freyheitsinstitut, zum Schuße der Freyheit gegen den Ausfall der abgefallenen Freyheit. Daß der Mensch= heit aber mit diesem Versuche auf eigene Faust nicht radikal geholfen ist; das ist klar, weil der wiederholte Ausfall das nothwendige Produkt des Einen Abfalles ist. Diesen radikal zu heben, vermag nur die Kirche, das Gnadeninstitut in Licht und Kraft von Oben, für Alle, die da wollen radikal kurirt und ewig erlöst seyn. So ergibt sich das Verhältniß der Kirche zum Staate, wenn man beyde von dem Standpunkte der Freyheit aus betrachtet, der der höchste in der menschlichen Natur bleiben wird, so lange eine Freyheit des Geistes anerkannt wird.

Beyde sind göttlicher Institution, weil Gott nicht die Sünde, aber das Heil der Menschheit will, und zu diesem Heile die freye Natur mit Kräften ausgerüstet hat, die theils in ihr, theils außer ihr (in der Natur Gottes) liegen. Dort wird sein Wirken mittelbares, hier unmittelbares (von der subjektiven Wahrnehmung) genannt, zum Unterschiede der Regel von der Ausnahme, die beyde aber einen und denselben Herrn und Meister haben, aber nicht immer dieselben Schüler.

Es ist also gar nichts dagegen einzuwenden, wenn der Verfasser die Aufgabe des Staats: in die Realisirung der Harmonie zwischen dem Weltgeseh und seinem Staatsgesehe

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sezt, wovon dieses nur die zum Bewußtseyn gebrachte Natur der Dinge das ausgesprochene natürliche Verhältniß der Dinge ist. Aber der Verfasser soll nur nicht vergessen, daß der Mensch eben nicht die Welt umzukehren braucht, sondern nur vor der Hand sich selbst auf den Kopf stellen darf, um den Himmel unter seine Füße und die Erde über sein Haupt zu bekommen. Und in so einer Stellung, wenn sie zur zweyten Natur geworden, kann dann sehr bald etwas als Unnatur aufgefaßt werden, was nur Folge der unnatürlichen Stellung ist.

So eifert der Verfasser auch für die Aufhebung der Unterscheidung zwischen äußerem politischen und innerem moralischen Geseze (Pflicht und Recht). Und er thut dieß zu dem Zwecke, auf daß die politischen Geseze in Zukunft ihre Sanktion im Innern des Menschen, finden.

Allein um diesen Zweck zu erreichen, ist jenes Mittel das unschicklichste, denn jene Unterscheidung hebt die Freyheit selbst, folglich auch alle Sanktion auf. Denn jene Unterscheidung der Pflicht vom Recht beruht auf der Beantwortung der Frage: Wie kann Freyheit neben Freyheit bestehen, d. h. zu welcher Negation oder Position muß sich die Freyheit bekennen, auch wenn sie nichts anerkennt, als die Freyheit in der Coeristenz mit Freyheit??

Es ist also bey dieser Frage (wenn abgesehen wird, von aller höhern Macht, die mein Gewissen binden köunte) die Freyheit allein, die sich hier Gesezgeber ist. Es ist also auch von keiner innerh Pflicht, nur von äußerer die Rede. Wer also diese Unterscheidung aufhebt, der ignorirt einen Zustand der Willens: freyheit (den der Losgeriffenheit von Gott), der von der Freyheit des Willens in ihrem Abfalle bedingt ist, einen Zu stand, der, wenn er in der Idee als möglich aufgehoben wird, die Willensfreyheit selbst aufhebt. Ist aber diese ge= läugnet, so ist die Sanktion des politischen Gesezes im Innern des Menschen ohne allen Werth, denn der Mensch fühlt sich nur in so ferne verbunden, als er sich binden läßt (d. h. gebunden anerkennt) von Gott, welche Anerkennung mit der Bekennung der Freyheit zusammenfällt, weil das, was in seiner Nothwendigkeit gebunden liegt, in seiner Freyheit verbunden, nicht stehen kann. Wer also diese Bekennung, der reißt auch jene Anerkennung ein. Wer aber die Freyheit unangetastet läßt, der muß auch ihre zwey Urakte und ihre zwey Hauptzustände stehen lassen. Aber damit ist noch nicht gesagt und behauptet; daß die Menschheit ihre Rechnung dabey findet, wenn die Gesezgebung im Staatsvereine den Menschen nur dem einen oder dem andern Hauptzustande nach,

einseitig behandelt. Und eben weil die Gesetzgebung damit nicht ausreicht, so folgt daraus: Nicht, daß jene Unterscheidung grundlos, sondern daß sie nur den halben Menschen ergriffen habe, wenn sie ihn nur bloß als freyes Wesen ergriffen hat, folglich gar nicht begriffen habe, der nur als ein Ganzes begriffen wird, durch Beziehung seiner Freyheit auf Gott, für den und von dem sie ihm zu Theil geworden ist. Es folgt ferner daraus, daß der Staat, um den Menschen als ein Ganzes behandeln zu können, nicht aus sich heraus, sondern über sich hinaus muß, und seine Wurzel hinüber in den Boden der Kirche treiben muß. Ohne dieses Verfahren ist jene Unterscheidung und Festhaltung zwar auch nicht grundlos, aber gefährlich wie alles Einseitige.

Nach dieser Darstellung der Natur und Unnatur des Staatslebens hätte der Verfasser nicht passender schließen können, als er wirklich schließt, nämlich mit folgenden Worten: Diejenigen halte ich für die gefährlichsten Feinde des Staates, welche den Fürsten rathen, die Völker der Vernunft zu berauben, indem sie ihnen die zur Entwicklung derselben nöthigen Mittel entziehen. Diese Menschen, welche sich zum ausschließenden Gebrauch der Vernunft berechtigt glauben, andern aber die Wissenschaft entreißen, sind die wahren Revolutions prediger, Fürsten und Völkern gleich gefährlich; denn ihr Egoismus muß, wo er sich geltend machen kann, nothwendig empören.«

Recensent seht nur hinzu: Ecce homo! wie Figura zeiget, denn wenn ein Philosoph die Monarchie auf den Abgang einer vielseitigen Kultur basirt; so räth er ja auch eigentlich, wenn er nicht für die Ausrottung der Monarchie votirt, den Fürsten doch zu etwas Aehnlichem. Ferner, könnte sich so eine Ansicht vom Staate geltend machen, so müßte ja das Volk, um ihre Kulturehre zu retten, die Fürsten wenigstens honett jubiliren. Die Für. ften aber würden, um diesem Unfalle vorzubeugen, alle Lehrstellen gegen die gewöhnliche Lehrfreyheit mit Individuen besezen müssen, die das Wesen des Katholicismus nicht bloß erken nen, sondern auch zu bekennen, im Gewissen verpflichtet find. Ein Mittel, welches den Fürsten, wenn nicht den Sieg absolut zusichert, doch der Gegenpartey den Sieg sehr problema. tisch macht. W. A. Günther.

Art. VII. Correspondance politique et administrative, XI Hefte, von 1814 bis 1818. Paris, chez le Normand.

Des Intérêts et des Opinions pendant la revolution. Un vol.
Paris, chez le Normand, 1815.

Histoire de la session de 1815, 16, 17, 18, 20. Paris, chez
le Normand, en 1815, 16, 17, 18, 20.

Fiévée

iévée ist ein höchst geistreicher, einsichtsvoller und wißiger politischer Schriftsteller, der aber mit den Dingen mehr zum Scherz verfährt, als daß es ihm hoher Ernst damit zu seyn scheint. Nicht als ob er an und für sich frivol, und alles Ernstes unfáhig wäre; aber weil er sich nicht selber genug durchgebildet hat, und die politischen Studien nicht in ihrer ganzen Umfassung vorgenommen. Daher bey einem bedeutenden Ideenreichthum, doch das Vage seiner endlichen Resultate; daher das Interesse, welches er an den kleinen Begebenheiten des Tages zu nehmen scheint; daher, obwohl er Massen zu ergreifen vermag, doch das viele Unbedeutende und Abgenüßte, womit er sich in seiner Politik herumträgt.

Fiévée hangt an den konstitutionellen Formen des altèn Europa, die er mit einigen Bedingungen der Existenz des neuen Europa gerne vermitteln möchte. Gedankenfreyheit und Preßfreyheit sind ihm keine Unholde; auf der andern Seite fieht er gerne, in den Fürsten, die durchgreifende Gewalt, und man merkt, bey fast allen feinen Schriften, daß die Einwirkung Bonapartes auf seinen Geist denselben oft aus seiner na= türlichen Bahn gebracht, und aus seiner Tendenz herausgestoßen hat. Fiévée, der Parteygänger der alten Aristokratie, der lebhafte Verfechter alter Gemeinderechte und Freyheiten, der zu gleicher Zeit Preßfreyheit und Toleranz der Religionen und philosophischen Meinungen verlangt, bewundert oft die derbsten Gewaltstreiche, und einen gewissen Machiavellismus in der Politik; das läßt sich auf folgende Weise erklären.

Alle starken Köpfe hatten der Revolution satt und übersatt, als Bonaparte die oberste Gewalt an sich riß. Nur eine gewisse Klasse philosophischer Ideologen, von denen Destutt de Tracy einBeyspiel abgeben mag, und von unglaubigen Chemis fern, die sich alle doch nachher mit dem Gewalthaber vertrugen, haftete an dem revolutionären régime unter der diktatorialen Form. Aber die royalistisch gesinnten Schriftsteller besonders, unter denen gerade sich damals die bedeutenderen dermaligen französischen Politiker und Philosophen befanden, jauchzten dem Gewalthaber zu. Fiévée war von dieser Anzahl, und Bonavarte zeichnete gleich den Fiévée aus. Er trat mit ihm in re Verbindung, trug ihm politische Arbeiten auf, und ließ

sich mit ihm in eine Art von Korrespondenz ein über seine Politik, die mehrere Jahre gedauert hat, von Bonaparte in kurzen abgerissenen Worten, nach seiner Art, von Fiévée in weitläuftigen Episteln geführt wurde. Da nun lernte Fiévée, an der Quelle, auf Rechtlichkeit in Hinsicht äußerer politischer Verhand lungen wenig Gewicht zu geben, und schnöde Unternehmungen mit dem, was ihm für National Interesse galt, mit der Politik zu beschönigen, ein Machiavellismus, den die meisten französischen politischen Schriftsteller nur allzusehr an sich haben, indem sie von dem Gedanken ausgehen, ihre Nation sey das wahre Ideal aller Nationen, welchem die andern huldigen müssen.

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Übrigens verfällt ein trefflicher Kopf, wenn bey ihm die re ligiöse Ansicht der Dinge nicht überwiegend ist, wie sie bey Fiévée, obwohl er sie nicht verkennet, nur die Nebensache zu seyn scheint, leicht in eine gewisse Verachtung des Menschen, als einer unstäten und aberwißigen Kreatur, gegen die man sich allerley Gewaltstreiche erlauben dürfe, besonders in Zeiten geselliger Unnatur und moralischer Verwilderung. Diesen Uebermuth, mit dem Fiévée den heutigen Menschen erblickt, paart er nun, so gut er kann, mit seinen Freyheitssystemen.

Ein großer Abgang bey Fiévée, wie bey mehren andern. mit Recht bekannten politischen Schriftstellern unsrer Tage, ist das sehr Ungenügende seiner historischen Studien, und der gänzliche Mangel an allen juridischen: daher bey allen den glänzenden Ideen, die ihm eigen sind, bey vieler Geschmeidigkeit und dem nicht zu verschmähenden Reichthum aus seinem eigenen Geiste, der endliche Mangel am Positiven, an festen Resultaten, zugleich wie das Absprechen über sehr schwere Dinge mit einzelnen Säßen, die in ihrer Allgemeinheit wahr sind, aber in der Applikation scheitern würden, wenn man sie nicht genauer bestimmt. Bey zwey Angelegenheiten, auf die Herr Fiévée fast in allen seinen Schriften zurückkehrt, ist mir dieß besonders aufgefallen.

Zuvörderst hat Herr Fiévée die Gemeindefreyhei ten der französischen Nation ganz besonders unter seinen Schuß genommen, und ihre Rechte vertheidigt; aber nirgends gibt er uns eine wahre Ansicht über die echten Gemeindefreyheiten der französischen Nation. Wie die Schriftsteller, die im Solde der Krone und der Parlamente schrieben, hält er fast die ganze Masse französischer Gemeindefreyheiten für eine Gabe der Könige zu Zeiten der Kreuzzüge, theils aus Politik, um die Macht der gro. ßen Vasallen zu lähmen, theils aus Fürsorge für das Land. Bon dieser Ansicht der Dinge ausgehend, verweigert Fiévée, wie die meisten französischen Schriftsteller, den Gemeinden alle politische Sphäre, und begränzt sie nur auf die Administration. Wo

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