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Dazu kommen V. 86 And beseke pou heuen kynge A.

Besechynge hym that ys heuen kynge R.

To hym pat was don apon a tre T. V. 89 Fore per no lordys schall fore pe praye A. There shall noo lordys for you praye R.

Than may per na luyd men for zow
mute T.

V. 91 There charter helpys pe not pat dey A.
Your charter shall nott helpe that dey R.

Fore and pa (do) — pa be no buyt T,

wo T von AR entschieden abweicht, während A R unter einander nur geringe Abweichungen aufweisen.

Aber T kann ebenso wenig aus A geflossen sein, denn T stimmt vielfach mit R überein A gegenüber. Die 3 Verse, die A nach V. 4 aufweist, fehlen in T R (und auch in L); gleichfalls der Vers nach V. 24 in A.

Uebereinstimmungen von T R gegenüber A im Wortlaut sind vorhanden:

V. 1. me bye TR, by me A.

4. woful weyght TR, dollfole wyzht A.

5. Tayk heyd TR, Be were A.

27. without a TR, withoutene A.

30. tryst TR, reyste A.

42. blythe TR, lyght A.

48. (For) I had no god bot gud alone T R, I have no gode bot god alone A.

52. And knawe pe gud T R, And knaw gode thinge A. 54. For and ze do T R, And ze do A.

66. pat I am ordand in to dwell TR, I ame ordeynde per-in to duelle A.

69. Thus am I feterd with T R, I ame feteryd with pe A. 90. No iustys nor no T R, Ne justys noper no A.

96. All crystyn men, be war by me T R, I may no lenger byde with pe A.

Dass T unabhängig von R ist, ergiebt sich daraus, 1. dass sie wahrscheinlich älter ist als R, und 2., dass sie mit A übereinstimmend 4 Verse enthält, die in R fehlen: V. 57-60.

Ferner ist Abhängigkeit der Hs. R von T abzuweisen, denn sie hat nicht die Lücken von T übernommen und hat, wie schon erwähnt, die richtige Versordnung, wo T abweicht. Die oben angeführten Uebereinstimmungen von R A der Hs. T gegenüber schliessen übrigens diese Möglichkeit aus.

R ist auch nicht aus A geflossen. Sie hat nicht die 3 Verse nach V. 4 von A übernommen, und auch nicht den Vers nach V. 24. Sie hat ferner einen Vers, 21, der in A fehlt. Dieser Vers ist wahrscheinlich ächt, obgleich nur in R erhalten, denn ohne ihn wäre die dritte Strophe 7-zeilig.

Das Fragment L kann nicht von A stammen, wegen mehrfacher Uebereinstimmungen von L R gegenüber A. Vgl. V. 1, 4, 9, 12, 15; weiter V. 8 Mercy is gone I gete neuer (no) grace L R, And pus of mercy cane I gete no grace A; V. 11 my yeres L R; my lyffe A.

Dagegen beweisen anderseits die Uebereinstimmungen von LA gegenüber R, dass L unabhängig ist von R. Vgl. V. 3, 5, 7; weiter V. 6 And amend L A, And mende R; V. 10 other lyfe LA, better lyffe R; V. 18 aryse L A, ryse R.

Die Unabhängigkeit der Hs. L gegenüber T ergiebt sich daraus, dass in V. 3, 4, 5, 6, 7, 8, 10, 12, 15, 18 sie entweder mit A oder R gegen T übereinstimmt.

Es sind demnach A R T L unabhängig von einander. Die vielen Uebereinstimmungen von RA weisen auf eine engere Zusammengehörigkeit der zwei Hss. T gegenüber hin. Diese Annahme wird auch durch das Fragment L unterstützt, denn in 10 von den 17 vorhandenen Versen stimmt es entweder mit R oder A oder mit beiden überein, und in den übrigen 7 Versen weist es, mit einer Ausnahme, V. 16, nur geringe Abweichungen auf. Dagegen stimmen L und T nur in 3 Versen, 1, 2, 17, überein. In den letzten zwei haben alle 4

Hss. den gleichen Wortlaut, und in dem ersten weicht nur A ab. Hieraus ersehen wir, dass nicht nur A R, sondern auch L, in engerer Beziehung zu einander stehen der Hs. T gegenüber. Wir haben oben gezeigt, dass jede von den andern unabhängig ist; also müssen wir eine gemeinsame Vorlage, Z, für ARL annehmen. Da Z nicht aus T, oder umgekehrt T aus Z geflossen sein kann, müssen wir eine Vorlage, X, für die zwei annehmen. Ob nun X die Urhs. gewesen sei, lässt sich nicht entscheiden.

Der folgende Stammbaum möge veranschaulichen, wie sich das Verhältniss der 4 Hss. nach unserer Auffassung gestaltet.

X

T

LA R

Die Uebereinstimmungen von A T in Bezug auf die gemeinschaftlich überlieferten Verse, 57-60, die in R fehlen, und die Anspielung auf Lucifer, V. 55-56, einerseits, und die oben erwähnten Uebereinstimmungen von R T im Wortlaut, anderseits, vermögen nichts gegen unser aufgestelltes Verwandtschaftsverhältniss zu beweisen, denn sie werden vielfach durch die hervorgehobenen Uebereinstimmungen ausgeglichen.

3. Die Einrichtung der Ausgabe.

In dieser Ausgabe wird die Hs. R dem Texte zu Grunde gelegt, einmal weil sie uns die beste, obgleich die jüngste Ueberlieferung bietet, und sodann, weil diese Hs. bisher noch nicht im Druck erschienen ist. Die anderen Hss. werden als Varianten in den Fussnoten gegeben. Die 3 Verse, die hinter V. 4 in A stehen, werden nicht in den Text aufgenommen. Ueber diese 3 Verse scheint Meinungsverschiedenheit geherrscht zu

haben. Furn. a. a. O. hat sie als ächt angesehen und den ́ Titel des Gedichtes, Sir William Basterdfeld's Warning, dem dritten Vers entnommen. Horst. a. a. O. wusste wegen der Stropheneintheilung, dass eine Interpolation in der ersten Strophe vorhanden war, und hat die ersten zwei der drei Extraverse und V. 5 in unserem Texte als interpolirt bezeichnet, während er den dritten Extravers in A als ächt betrachtete. Auf diese Weise ist er dazu gekommen, dem Gedicht den Titel „Klage der Seele des William Basterdfeld" zu geben. Schröder, Anz. f. d. A. VIII 123, hat das Einschiebsel richtig erkannt und seine Annahme wird durch die anderen Hss. bestätigt, denn wir haben schon oben gesehen, dass diese drei Verse nur in A vorhanden sind, und dass V. 5 in allen 4 Hss. vorkommt. Indessen Schröder's Schlussfolge ist mir nicht recht klar. Er sagt dass dieselbe (die zwei Geschichten aus der Hölle) schon in Furnivall's Political, religious and love poems (E. E. T. S. 1866) s. 93-102 gedruckt ist, hat H. nicht bemerkt; er würde sonst gewis nicht die sündenklage als Klage der Seele des sir William Basterfeld bezeichnet haben, denn dieser edle ist erst in Ms. Ashmole 61 in der plumpsten weise durch erweiterung der ersten strophe um 3 Zeilen eingeschwärzt worden, gewis nicht ohne boshafte absicht des schreibers."

:

Beide Gelehrte haben doch dieselbe Hs. herausgegeben und wenn Horstmann das Einschiebsel in der Hs. nicht richtig erkannte, so konnte ihm Furnivall's Ausgabe erst recht keine Aufklärung gewähren, da dieser die Interpolation gar nicht bemerkt zu haben scheint.

Der Vers, der sich in A nach V. 24 findet, wird ebenfalls weggelassen: sonst wäre die dritte oder vierte Strophe 9zeilig. In V. 50 wird V vor wyttys ergänzt, denn es steht in A und T. Die in R fehlenden 4 Verse, 57-60, werden aus A ergänzt, da diese Hs. R am nächsten steht. An der Aechtheit dieser Verse ist nicht zu zweifeln, denn sie stehen in A und T und ohne sie wäre die achte Strophe nur 4zeilig,

während alle anderen aus 8 Versen bestehen. V. 55-56 werden in der Urhs. wohl eine Anspielung auf Lucifer enthalten haben, da der Name in A und T vorkommt, aber die Verse weichen in beiden Hss. so sehr von einander ab dazu ist der Sinn in beiden etwas unklar dass ich bei der Lesart

von R geblieben bin.

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Das durchstrichene l wird im Texte nicht berücksichtigt. Der Gebrauch von grossen und kleinen Buchstaben und von ff im Wortanlaut ist geregelt, die Abkürzungszeichen sind aufgelöst. Diese Veränderungen in der Gestalt der Hs., so wie auch die ergänzten Verse und die übrigen in den Anmerkungen erklärten Textänderungen werden durch Cursivdruck angedeutet. Nach Horstmann's Vorgang teile ich das Gedicht in Szeilige Strophen ein. Das Schwanken zwischen i und y, ƒ und ff im Wortanlaut u. dgl. bleibt in den Varianten unberücksichtigt und zwar deshalb, weil die zwei Hss. A und T gedruckt und leicht zugänglich sind, die Hs. L aber ein zu kurzes Fragment ist.

4. Dialect.

Nur mittelst der Reime können wir entscheiden, in welcher Mundart das Gedicht ursprünglich abgefasst war. Aus den beweiskräftigen Reimen erfahren wir folgendes für die Dialectbestimmung unseres Gedichts:

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In der Verbalflexion sind nur die 3. Pers. Plur. Präs. Ind. V. 49 be: me und folgende Infinitive ohne -n durch den Reim gesichert:

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