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Wortverstand hält. Das hebräische Wort 780, Scheer, heißt nun aber ursprünglich ein Stück, besonders ein Stück Fleisch, daher die abgeleitete Bedeutung von Residuum überhaupt, was übrig ist 27). Alsdann bes deutet es auch das Fleisch, oder den Körper selbst 28), wofür in der LXX. gewöhnlich oaps und owua gesezt wird. Endlich heißt es auch ein naher Verwandter, welchen die Hebräer sonst Goel, den Bluträcher, nena nen. Daher sagte Laban zu seinem Schwestersohne, dem Jacob, du bist mein Fleisch 29). Eben so sagte Juda von Joseph, seinem Bruder: er ist unser Bruder, unser Fleisch 30); und Abimelech sprach zu den Brüdern. seis ner Mutter, und dem ganzen Geschlechte des Vaters seiner Mutter: gedenket, daß ich euer Fleisch bin 3'). In dieser Bedeutung wird nun das Wort Scheer auch in den mosaischen Ehegeseßen 32) genommen, wenn wenn es allein steht, also für einen nahen Verwandten, er sey es durch Abstammung (consanguineus), oder durch ehe liche Verbindung (affinis) wo also das abstractum pro concreto steht 33). Das hebräische Wort Basar,

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28) Pfalm LXXIII. 26. LXXVIII. 20. Sprüche Sa, Iom. XI. 17. MichaIII. 2 u. 3.

29) 1. B. Mos. XXIX. v. 14.

30) 1.B. Mof. XXXVII. v. 27. Man sehe auch 2. Sa. muel. V. 1. XIX. 2. 12 u. 13.

31) Buch der Richter IX. v. 1. 2. u. 3.

32) 3. B. Mof. XVIII. 2. 12. 13 und 17.

35). NIEMEIER Diss. de coniugiis consanguineorum iure divino prohibitis. §. 15. Michaelis Abh. von den Ehé,

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7. bedeutet nun zwar auch Fleisch. Daher die Uebers segung von Scheer basar burd) caro carnis. Allein in dieser Verbindung mit Basar hat Scheer die allgemeine Bedeutung von Stüd, particula; nur wo es allein steht, hat és die besondere Bedeutung: Stück Fleisch, particula carnis. Die Ausdrücke: Scheer und Scheer basar, sind demnach völlig gleichbedeutend. Aus allen ers giebt sich nun, daß der Ausdruck: Scheer basar, jede nahe Verwandtschaft ohne Unterschied bedeuten soll, fie sen durch natürliche Abstammung, oder durch eheliche Verbindung entstanden, denn beydes wird in den mosais schen Ehegesetzen darunter begriffen. Hierin kommen denn auch alle alte Ueberseger mit einander überein. Denn so baben sie LXX. πάντα οἰκεῖα σαρκὸς ἀυτον, omnis propinquitas carnis suae. Eben so der chaldäische und syrische Uebersetzer, und eben so die lateinische Vulgata, wie Michaelis 34) schon bemerkt hat. Sehr richtig hat daher auch Luther das Scheer basar durch nächste Blutsfreundin überseßt. Denn darunter ist dann auch die nächste Schwiegerin begriffen, weil auch diejenige Verwandtschaft, welche aus der ehelichen Verbindung mit dem Blutsfreunde einer Person entsteht, nach der sinnlis chen Denkart des Morgenländers eine leibliche Vers wandtschaft genennt wird, da Mann und Frau ein Leib sind; so wie denn auch das griechische Wort ỏixela die Verschwägerung mit unter sich begreift 355. Da nun aber doch der Ausdruck Scheer basar, wie oben bemerkt worden, von Mose selbst, in einer sp ausgedehn

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ges. Mostè. §. 16. und Gabler angef. Gutachten im Anhange S. 98 f.

34) Angef. Abh. §. 15. S. 44.

35) a. a. D. S. 43.

ten Bedeutung genommen wird, daß sogar auch Nachs geschwister Kinder darunter begriffen sind 36); deren Ehen doch ohne allen Zweifel erlaubt waren; so geht hies raus klar hervor, daß aus dem blosen Worte Scheer basar nicht entschieden werden könne, wie weit die Ehen mit Verwandten unter den Hebräern verboten gewesen seyn. Es können daher die Grenzen der mosaischen Eheverbote nur durch die nachstehenden Ehegeseze selbst bes stimmt werden. Keinesweges aber läßt sich behaupten, daß die einzelnen Eheverbote, als bloße Beyspiele zu betrach ten wären, wodurch der Grad der Blutsfreundschaft und Schwägerschaft angedeutet werden solle. Eine Erklärungsart, gegen welche schon Luther eiferte.,,Gott rechnet: nicht nach den Gliedern, wie die Juristen thun, sagt er in seinem Buche vom ehelichen Leben 37), sondern zählet straks die Personen. Sonst weil Vaters Schwe fter und Bruders Tochter in gleichem Grade sind, müste ich sagen, daß ich entweder meines Bruders Tochter nicht nehmen könnte, oder auch meines Vaters Schwester nehmen möchte. Nun hat Gott des Vaters Schwester verbos ten, und des Bruders Tochter nicht verboten, die doch in gleichem Gliede sind. Auch Bellarmin 38) verwarf die Erklärung nach Graden, und so die meisten Theologen 39) und Rechtsgelehrten 4°). Ich will nicht einmal erwähnen,

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36) 3. B. Mof. XXV. B. 49.

37) In Luthers Werken. 2.Th. S.165. der jenaischen Ausgabe. 38) De matrimonii sacramento. Cap. 27.

39) NIEMEIER de coniugiis prohibit. Diss. V. S. 27-29. SPENER Consil. theol. P. II. Cons. 4. pag. 105. Jeru salem Beantwortung der Frage: ob die Ehe mit des Bruders Wittwe erlaubt sey? S. 43-82. besonders Michaelis Abh. von den Ehegeseßen Mos. Kap. VII. 81-107. u. Schlegel Darstellung der verbotenen Grade. S. 103 f.

40) AYRER Commentat. cit. Sect. III. §. 17. seqq. welcher auch §. 32. die ältern Rechtsgelehrten anführt. Unter den neuern, außer Hellfeld. Hellfeld. Ge. Lud. BоEHMER Princip. iur. can. §. 398. Schott Eherecht_§. 128. Not. **. HOFACKER Princ. iur. civ. R. G. Tom. I. S. 360. Not. b. Thibaut Syst. des Pand. Rechts. 1. Th. §. 400. und GAMBSJAEGER ius eccl. §. 229.

daß die Berechnung der Grade eine viel neuere Erfindung ist, als daß sie bey der Erklärung der mosaischen Ehege, seze angewendet werden könne; zumahl da hierin selbst das Römische und Canonische Recht von einander abweichen. Allein ganz entscheidend ist der Grund, den schon Luther brauchte, daß Moses in gleichem Grade Ehen erlaubt, und Ehen verboten habe. Aber noch entscheidender ist der Beweis, daß bey den von Möse nicht auss drücklich verbotenen Ehen nicht immer ein gleicher Grund vorhanden ist, wie bey denen, welche er genannt hat, wenn auch Gleichheit des Grades vorhanden ist 4'). Es kann also von diesen auf jene kein Schluß gelten. Wozu wäre denn auch die öftere Wiederholung solcher Ehen nöthig gewesen, wo die Personen, unter denen sie verboten sind, in ganz gleichem Grade stehen, wenn Moses gewollt hätte, daß seine Ehegeseße nach den Graden ausgelegt werden sollten ? In der That mußte auch Moses schon aus Politik dieEhen in der Verwandtschaft möglichst begünstigen, damit das Erbtheil nicht in einen fremden Stamm gebracht wers den möchte 42). Dieser Umstand allein muß der einschrän kenden Erklärung seiner Ehegesetze schon den Vorzug ges währen, wenn man überdem erwägt, daß bey den Hebrä ern, nach deren. Sitten man das andre Geschlecht nur verschleyert zu sehen bekam, der freye Zutritt zu einem unverhüllten Frauenzimmer gerade eben so, wie, nach Plutarchs Zeugniß, bey den Römern ehemals der Kuß, den man den nächsten Blutsfreundinnen geben durfte 43), die Grenze der Eheverbote in der Verwandtschaft bestimmte. Denn die Freyheit, gewisse Verwandtinnen unverschleyert zu sehen, geht noch jezt bey den Morgenländern gerade so weit, als Moses die Ehen verboten hat; und hört da auf, wo die Ehen nach seinem Gesetz erlaubt sind, wie Michaelis 44) aus einer Stelle des Korans augens scheinlich dargethan hat.

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43) S. den 23. Th. dieses Commentars. §. 1213. S. 291. 44) Abh. von den Ehegeseßen Mosis. §. 69 u. 94.

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D. Christian Friedrich Glück geheimen Hofrathe und ördentlichem Lehrer der Rechte auf der Friedrich Alexanders Universität in Erlangen.

Vier und zwanzigsten Theils zweyte Abtheilung.

Erlangen

in der Palm'schen Verlagsbuchhandlung.

1.8 2 3.

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