Obrázky na stránke
PDF
ePub

manice redd. Dederich, P. 1, Wesel 1841. Massgebende kritische Ausg. von Fr. Buecheler, Leipz. 1858; vgl. dazu H. Sauppe, Gött. gel. Anz. 1859 p. 990.

Zur Erläuterung. Lanciani, Topografia di Roma antica. I commentarii di Frontino intorno le aque e le aque dotti. Silloge epigrafica aquaria (Memorie della classe di scienze morali, stor. e filol. della accad. dei Lincei bol. 4 (1881) p. 315); Herschel, Frontin., a histor. book on the water supply of the city of Rome a. d. 97, Ithaka 1894; Rocchi, Il diverticolo Frontin. all' acqua Tepula (Studii e docum. di storia e diritto 17 (1896) p. 125).

Gesamtausg von R Keuchenius, Amsterdam 1661; Bipontina vom J. 1788; rec. Dederich, Leipz. 1855.

7. Die Agrimensoren.

501. Die agrimensorischen Schriften. Die Römer wurden durch verschiedene Umstände auf die Feldmesskunst hingewiesen. Schon die Abgrenzung eines Templum 1) durch die Augurn führte auf die Messkunst; auch das Lagerschlagen, die Agrargesetzgebung, die Militärkolonien erforderten die Beihilfe des Geometers. Es bildete sich daher im Lauf der Zeit ein Stand der Feldmesser (Agrimensores), von dem Visirinstrument groma 2) auch Gromatici genannt, es bildeten sich Schulen, es bildete sich eine Litteratur, die wir vom ersten bis zum sechsten Jahrhundert verfolgen können. 3) Diese Litteratur streifte neben dem Mathematischen auch das Juristische. Wir lernen durch dieselbe eine neue Seite des Altertums kennen. Freilich wenn wir diese gromatischen Schriften auf die Wissenschaft hin untersuchen, so gewinnen wir kein günstiges Urteil. Ein Sachkenner4) äussert sich also: „Die Römer selbst mögen in der Feldmesskunst, worin sie seit Alters Uebung hatten, manche praktische Neuerungen eingeführt haben; in der Feldmesswissenschaft haben sie nur abgeschrieben, zuerst den Heron von Alexandrien, später wahrscheinlich eine älteste lateinische Bearbeitung dieses Schriftstellers, an welcher jeder neue Abschreiber nur kleine stilistische Veränderungen vornahm. Das wissenschaftliche Verständnis hat dabei eher abgenommen als zugenommen."

Ueberlieferung der Agrimensoren. Die wichtigste Handschrift ist der Arcerianus in Wolfenbüttel 2403 s. VI/VII. Den Namen erhielt der Codex von dem früheren Besitzer Joh. Theodoretus Arcerius, der zu Utrecht im Jahre 1604 starb. Die Handschrift besteht aus zwei Hälften (A und B), „die erste ist in einer Kolumne, die zweite in zwei Kolumnen geschrieben, die erste zählt 28, die zweite 26 Zeilen auf jeder Seite; die erste enthält Zeichnungen und Bilder, die zweite nicht. Auch die Schriftzüge sind verschieden: die der ersten Hälfte sind altertümlicher, am Ende der Zeilen oft eine Art Kursiv- und in Ueberschriften oft Kapitalschrift, die der zweiten dagegen durchaus in Uncialschrift". Mehrere Stücke stehen in jeder der beiden Hälften. Das Original ist in manchen Stücken nicht dasselbe. Blume, Feldm. 2 p. 6. Ueber ein Bildnis im Codex, welches wahrscheinlich den Euclid darstellt, vgl. Fr. Marx, Digitis computans (Fleckeis., Jahrb. Supplementbd. 27 (1900) p. 195). Ausser dieser Handschrift befindet sich noch eine zweite agrimensorische in Wolfenbüttel, der codex Gudianus 105 s. IX/X, welcher der zweiten Handschriftenfamilie angehört, wie der Palatinus-Vaticanus 1564 s. IX/X. Repräsentant einer dritten Familie ist der Erfurtensis-Amplonianus 362 s. XI. In die vierte Klasse gehören die Excerpta Rostochiensia. Vgl. Blume, Feldm. 2 p. 1--96; die Uebersicht der einzelnen Teile der Handschriften von Lachmann, Feldm. 1. p. VIII.

Ausg. von Goesius, in den Rei agrariae auctores legesque, Amsterdam 1672; die massgebende Ausg. ist: Die Schriften der röm. Feldmesser hsg. und erl. von F. Blume,

[blocks in formation]

K. Lachmann und A. Rudorff, 1 Bd. Texte und Zeichnungen, Berl. 1848; 2 Bd. Erläuterungen und Indices, Berl. 1852.

Litteratur. Den Anstoss zur Wertschätzung der Agrimensoren gab Niebuhr, Kleine hist. und philol. Schr. 2 (1843) p. 81. Ueber die Gromatik belehren in mustergiltiger Weise die Gromatischen Institutionen von Rudorff, Feldm. 2 p. 229-464. Weitere Abhandlungen sind: Hultsch, in Ersch und Grubers Encycl. 1. Section, Teil 92 (1872) p. 97; Cantor, Die röm. Agrimensoren und ihre Stellung in der Geschichte der Feldmesskunst, Leipz. 1875; Stöber, Die röm. Grundsteuervermessungen, München 1877. Beide Arbeiten ergänzen sich. Bei Cantor fällt alles Schwergewicht auf die Darlegung der griechischen Quelle, aus der die römischen Agrimensoren ihre mathematischen Sätze haben; bei Stöber, der im allgemeinen Teil ganz von Rudorff abhängig ist, ruht der Hauptnachdruck auf der technischen Ausführung. Rossi, Groma e squadro, ovvero storia dell' agrimensura ital. dai tempi antichi al sec. XVII, Turin 1877; P. Tissot, Étude histor. et jurid. sur la condition des agrimensores dans l'ancienne Rome, Paris 1879; Ruggieri, Sugli uffici degli agrim. (Studii e docum. di storia e di diritto 3 (1882) 3, p. 195); Ruggiero, Dizionario epigr. 1 p. 367; Kubitschek unter Agrimensores in Pauly-Wissowas Realencycl. 1 Sp. 894; M. Weber, Die röm. Agrargesch. in ihrer Bedeutung für das Staatsund Privatrecht, Stuttg. 1991; Mommsen, Zum röm. Bodenrecht (Hermes 27 (1892) p. 79); Die Interpolationen des gromat. Corpus (Bonner Jahrbücher H. 96/97 (1895) p. 272); Beaudouin, La limitation des fonds de terre dans ses rapports avec le droit de propriété (Nouv. revue de droit franç. et étranger 17 (1893) p. 398; 18 (1894) p. 157 und 309); A. Schulten, Die römische Flurteilung und ihre Reste (Abh. der Gött. Ges. der Wissensch. philol. hist. Kl. N. F. Bd. 2 (1898) Nr. 7; dazu vgl. Degering, Berl. philol. Wochenschr. 1899 Sp. 435); Röm. Flurkarten (Hermes 33 (1898) p. 534); Flurteilung und Territorien in den röm. Rheinlanden (Bonner Jahrbücher H. 103 (1898) p. 12).

Ausser Frontin haben wir in unserem Zeitraum noch folgende Agrimensoren zu verzeichnen:

1. Hyginus; er ist von dem gleichnamigen Grammatiker der augustischen Zeit und dem Mythographen (2. T. 1. H. § 350) wohl zu scheiden. Der Gromatiker lebte zur Zeit Traians, wie aus seinem Werke hervorgeht. Dieses Werk handelte in drei Abteilungen 1) de limitibus, 2) de condicionibus agrorum, 3) de generibus controversiarum.1) Strittig ist, ob noch eine zweite Schrift De limitibus constituendis von unserem Hygin oder einem späteren herrührt. Es ist wohl das letzte anzunehmen.

Abfassungszeit des gromatischen Werkes. Feldm. 1 p. 121, 7 nuper quidam evocatus Augusti .. cum in Pannonia agros veteranis ex voluntate et liberalitate imperatoris Traiani Augusti Germanici adsignaret; 131, 17 hoc comperi in Samnio, uti quos agros veteranis divus Vespasianus adsignaverat, eos iam ab ipsis quibus adsignati erant aliter possideri. Vgl. Lachmann, Feldm. 2 p. 139; Hultsch, Metrol. script. 2 p. 61, der als wahrscheinliches Abfassungsjahr 103 annimmt.

Zur Charakteristik. Lachmann, Feldm. 2 p. 139: Die Schrift des Frontinus ist, soviel wir sehen können, nirgend ohne eigene Selbständigkeit benutzt. Die Darstellung ist etwas mehr handwerksmässig, aber eines gründlichen Kenners, die Redeweise nicht eines Gelehrten, sondern des Technikers."

Eine Schrift über die sich auf die Metation heziehenden Verordnungen und Gesetze erwähnt Hygin (1 p. 133, 14 L) cuius (Domitiani) edicti verba itemque constitutiones quasdam aliorum principum itemque divi Nervae in uno libello contulimus.

Der Verfasser der Schrift de limitibus constituendis" (Feldm. 1 p. 166) ist nach Lachmann ein jüngerer Hyginus (Feldm. 2 p. 136); diese Ansicht wird verworfen von L. Lange zu Hyginus de munit. castr. p. 44 und Gött. gel. Anz. 1853 p. 526; für Lachmann spricht sich dagegen mit Recht Gemoll aus (Hermes 11 (1876) p. 174). Zur Ueberlieferung vgl. Manitius, Rhein. Mus. 47 (1892) Ergänzungsh. p. 70.

De munitionibus castrorum hat man auch Hygin beigelegt, allein ohne Grund. Im cod. Arcerianus fehlt der Anfang der Schrift mit dem Titel und am lückenhaften Schluss erscheint die Subscriptio: liber gromaticus Hygini de divisionibus agrorum, welche zu dem Inhalt der Schrift in keiner Weise passt. Vgl. Gemoll, Hermes 10 (1876) p. 244; Droysen, ebenda 14 (1879) p. 479. Zudem streiten auch sprachliche Gründe gegen die Identifizierung

1) Feldm. 1 p. 108-134. Ueber die Zeichnungen (Flurkarten) vgl. A. Schulten, Hermes 33 (1898) p. 536.

Handbuch der klass. Altertumswissenschaft. VIII, 2, 2. 2. Aufl.

26

mit einer der unter dem Namen Hygins überlieferten Schriften; vgl. Gemoll, Hermes 11 (1876) p. 174. Die Zeit des Schriftchens fällt wahrscheinlich in das dritte Jahrhundert. Ausg. von Scriverius, Leyden 1607; Schele, Amsterdam 1660; L. Lange. Göttingen 1848; W. Gemoll, Leipzig 1879; Domaszewski, Leipz. 1887, mit deutscher Uebers. und deutscher Erläuterung (vgl. dazu A. Gemoll, Wochenschr. für klass. Philol. 1888 Sp. 752; W. Gemoll, Berl. philol. Wochenschr. 1888 Sp. 687). Vgl. noch Droysen, Rhein. Mus. 30 (1875) p. 469; W. Förster, Rhein. Mus. 34 (1879) p. 237; A. Gemoll, Die Hyginische Lagerbeschreib. (Hermes 15 (1880) p. 247); Ursin, De castris Hygini qui fertur quaest., Helsingfors 1881 (behandelt auch die Geschichte der Hyginüberlieferung); Marquardt, Röm. Staatsverwalt. 2, Leipz.2 1884, p. 599; A. Jung, Wien. Stud. 11 (1889) p. 153.

Zeugnis über die Schrift. 45 in quantum potui, domine frater, pro tirocinio meo in brevi omnes auctores sum persecutus, et quidquid circa compositionem castrorum aestivalium instituerunt, in hoc libello, priusquam numeros instituerem, sub ratione omnia declaravi. Principia in omni inceptatione metationis scribendo nullus auctor in hunc diem ostendit, propter quod spero sollicitudinem nostram digne tibi placituram (47) methodum metationis a me exquisitam . . . . elaboravi, ut, si dignatus fueris iniungere, novitatem metationis ad magnitudinem tuam primus ad feram, quae tibi spero placebit, si primum cotidianam metationem tractabis.

...

....

2. Balbus; derselbe hatte an einem dacischen Feldzuge teilgenommen; da er den Kaiser nicht nennt, haben wir die Wahl zwischen Domitian und Traian, doch spricht die Wahrscheinlichkeit mehr für den letzten Kaiser. Nach seiner Rückkehr vollendete er ein Werk, welches in dem codex Arcerianus ,,Balbi ad Celsum expositio et ratio omnium formarum" 1) betitelt ist, während es in anderen Handschriften dem Frontin,2) ja sogar dem Fronto beigelegt wird. Celsus, dem das Werk gewidmet ist, hatte durch die Verbesserung des Visierinstruments sich einen Namen gemacht.) So wie die Schrift uns vorliegt, enthält sie nach einer Uebersicht der gebräuchlichen Masse eine Darstellung der geometrischen Begriffe, die sich besonders auf Heron stützt.4) Allein das Werk ist ohne Zweifel nicht vollendet. 5) Da Balbus6) forma in der Bedeutung geometrische Figur" fasst, kann über den Charakter des Verlorenen kein Zweifel sein.

[ocr errors]

Zeugnis. Feldm. 1 p. 92, 4 omnium, ut puto, liberalium studiorum ars ampla materia est; cui in hac modica re nequid deesset, ingenti animo admoveram vires. Intervenit clara sacratissimi imperatoris nostri expeditio, quae me ab ipsa scribendi festinatione seduceret; 93, 6 postquam ergo maximus imperator victoria Daciam proxime reseravit, statim ut e septentrionali plaga annua vice transire permisit, ego ad studium meum tamquam ad otium sum reversus, et multa .... recollegi. Gensel, unter Balbus in PaulyWissowas Realencycl. 2 Sp. 2820. Text in den Feldm. 1 p. 91; zum Teil bei Hultsch, Metrol. script. 2 p. 57.

Die Mommsen'sche Hypothese. Mommsen (Feldm. 2 p. 150) erblickt in der Schrift die Einleitung zu einem grösseren Ganzen, welches, da forma nach ihm (1. c. p. 148) ,Grundriss" bedeutet, ein Register der in die öffentlichen Grundrisse eingetragenen agri divisi et adsignati sein soll (p. 154); solche Register lägen uns aber in den libri coloniarum (s. u. p. 403) vor. Vgl. Gensel 1. c. Sp. 2821. Allein dieser Hypothese steht die Definition von forma bei Balbus entgegen. Möglich ist aber und wahrscheinlich, dass Balbus noch andere gromatische Schriften verfasst hat, und dass noch manches von ihm aus dem gromatischen Corpus herausgeschält werden kann.

Das Schriftchen de asse minutisque eius portiunculis wurde von Fabius Calvus aus Ravenna in Verbindung mit seiner Uebers. des Hippocrates 1525 als Teil eines Werkes de agrimensoria et numerorum ratiocinatoria von Balbus herausgegeben. Mommsen (Feldm. 2 p. 150) betrachtet dieses Schriftchen als Teil des von ihm konstruierten Werkes

1) Lachmann (Feldm. 2 p. 134) will unrichtig mensurarum statt formarum.

2) In Bibliothekskatalogen erscheint öfters Frontinus de geometria (einmal auch Frontinianum de iuncturis et compaginibus membrorum); vgl. Manitius, Rhein. Mus. 47 (1892) Ergänzungsh. p. 65.

3) Feldm. 1 p. 92, 16; vgl. Hultsch,

Metrol. script. 2 p. 8.

4) Hultsch, Ersch und Grubers Encycl. s. v. Gromatiker Teil 92 p. 103; Cantor, Die röm. Agrimens. p. 101.

5) Hultsch, Ersch und Grubers Encycl. p. 104; Metrol. script. 2 p. 10; Cantor p. 101. 6) Feldm. 1 p. 104, 1.

unseres Feldmessers Balbus; auch Lachmann (2 p. 134) nimmt an der Identifizierung dieses Balbus mit dem mensor Balbus keinen Anstoss. Dagegen hat W. Christ (Sitzungsber. der Münchner Akad. 1863 p. 105) gezeigt, dass das Schriftchen nicht vor 222 fallen könne. Einen terminus ante quem setzt noch Hultsch (Metrol. script. 2 p. 14), indem er die Abfassungszeit in das Intervallum der Regierungen des Alexander Severus (222230) und des Constantin des Grossen (306–337) rückt. Herausgegeben von J. Fr. Gronov in seinem Comm. de sestertiis, Leyden 1691; bei Hultsch, Metrol. script. 2 p. 72.

3. Siculus Flaccus; er schrieb de condicionibus agrorum (und zwar derjenigen in Italien) in breiter Darstellung1) nach der Regierungszeit Domitians.

Ueberlieferung. Der Autor ist durch die zweite Handschriftenklasse überliefert, angehängt sind die nomina limitum. Einzelne Blätter haben sich in den Hygin der ersten Handschriftenklasse hineinverschlagen.

Ausg. in den Feldm. 1 p. 134.

4. M. Junius Nipsus. In der Ueberlieferung (1 p. 285 L.) wird ein agrimensorischer Schriftsteller eingeführt mit „incipit Marci Juni Nipsi 1. II feliciter". Von ihm sind folgende Probleme behandelt: 1. Die Uebermessung eines Flusses (fluminis varatio)2) p. 285 L.; 2. Die Wiederherstellung einer Limitationsgrenze (limitis repositio)) p. 286 L.; 3. Podismus (Ausmessung nach Fussen)4) p. 295 L. Die Zugehörigkeit des Teils 297, 1-301, 14 bezweifelt Mommsen.5) Die Zeit dieses Feldmessers wird nicht unter das zweite Jahrhundert n. Chr. herabgesetzt werden dürfen.")

Ein ungedrucktes Fragment des Podismus wurde publiziert von L. Bachmann, Zur Handschriftenkunde, 3. H., Rostock 1861. Ueber die demonstratio artis geometricae werden wir im vierten Teil handeln.

Der liber coloniarum. Mommsen unterscheidet zwei Redaktionen, eine durch den Arcerianus vertretene (= 1. I coloniarum Lachmanns) und eine jüngere besonders durch den Gudianus erhaltene (= 1. Il coloniarum Lachmanns). Im Palatinus-Vaticanus 1564 stehen beide Recensionen nebeneinander, im Erfurtensis sind sie ineinander gearbeitet, vgl. Mommsen, Feldm. 2 p. 157. Die erste Fassung ist ein im fünften Jahrhundert gemachter Auszug einer noch guten Zeiten angehörigen Schrift. Im Arcerianus lautet die Subscriptio (Feldm. 1 p. 239) huic addendas mensuras limitum et terminorum ex libris Augusti et Neronis Caesarum, sed et Balbi mensoris, qui temporibus Augusti omnium provinciarum et formas civitatium et mensuras compertas in commentariis contulit et legem agrariam per diversitates provinciarum distinxit ac declaravit. Hier ist also von einem Balbus als einer Quelle des lib. col. die Rede und zwar von einem Balbus aus der Zeit des Augustus. Allein dies ist eine Unmöglichkeit. Selbst der Balbus der traianischen Zeit macht Schwierigkeiten, da die Zeitangaben weiter hinabreichen, bis in die Zeit von M. Aurelius und Commodus (Mommsen, Feldm. 2 p. 178). Was den Wert der Verzeichnisse anlangt, so ist dieser ein sehr problematischer, besonders die jüngere Fassung ist bis zur völligen Unbrauchbarkeit entstellt" (Mommsen, Feldm. 2 p. 181). Text in den Feldm. 1 p. 209. Vgl. H. Nissen, Ital. Landeskunde 1 p. 26; Mommsen, Die ital. Regionen (Beiträge zur alten Gesch. und Geogr., Festschr. für Kiepert, Berl. 1898, p. 106).

Ein mit dem liber coloniarum verwandtes Fragment wurde aus einem Codex von Rheims publiziert von Demaison, Bulletin hist. et philol. du comité des travaux hist. et scient. 1888 p. 19.

502. Rückblick. Die einzelnen Erscheinungen, wie sie in der Litteratur von Tiberius bis Hadrian sich abgespielt haben, sind jetzt zu Ende geführt; es liegt uns noch ob, das in den verschiedenen Fächern Geleistete zusammenzufassen. Wir beginnen mit der Poesie und zunächst mit dem

1) Gemoll, Hermes 11 (1876) p. 171. Ueber die Zeit des Autors vgl. die Zusammenstellung von L. Lange, Gött. gel. Anz. 1853 p. 530.

2) Stoeber p. 126.

3) Stoober p. 128.

4) Vgl. Cantor p. 96 und dessen eingehende Betrachtung p. 103.

5) Feldm. 2 p. 149.
6) Cantor p. 103.

Epos. Hier erkennen wir aufs deutlichste die Nachwirkungen Vergils. Seine Aeneis war für die epische Technik und die epische Sprache vorbildlich geworden, und die Epiker unseres Zeitraums sind mehr oder weniger davon abhängig. Ihre Stoffe entnahmen sie teils aus der griechischen Sagenwelt, wie Valerius Flaccus in seinen Argonautica und Statius in seiner Achilleis und in seiner Thebais, oder aus der vaterländischen Geschichte wie Lucanus in seiner Pharsalia und Silius Italicus in seinen Punica. Das nationale Epos lässt aber zwei Strömungen erkennen. Silius Italicus behält den mythologischen Apparat, die traditionelle Maschinerie bei, Lucanus will von dieser völlig erstorbenen, schablonenhaften Welt nichts wissen und wirft sie daher über Bord; ihm ist das Fatum das Bestimmende. Ein in Petrons Satirae eingeschobenes Epos über den Bürgerkrieg ist durch die Absicht des Verfassers, in diesem Kunststreit Stellung zu nehmen, hervorgerufen worden. Höfische Beziehungen leuchten stärker oder schwächer aus jedem Epos hervor; man sieht, die Poesie richtet besonders gern ihre Augen zum Herrscher empor. Aber das Hauptübel, an dem das Epos unserer Zeit krankt, ist der Einfluss, den die Rhetorschule auf dasselbe gewinnt; dadurch tritt die Handlung zurück, die Rede und die Beschreibung vor. Jeder, der die genannten Epen mit vorurteilsfreiem Blick würdigt, muss zu der Erkenntnis gelangen, dass die Zeit der epischen Dichtung vorbei ist. Allein der Tod ist der Anfang eines neuen Lebens; für das Epos stellt sich der Roman ein, der in unserer Epoche einen ganz vorzüglichen Bearbeiter in Petronius Arbiter gefunden hat. Zwar nimmt diese neue Gattung die Form der Prosa an und verwendet die Poesie nur zum Schmuck und zur Einlage, allein trotzdem beruht sie auf dichterischer Conception. Das Werk des Petronius ist ein Kulturgemälde ersten Ranges und zweifellos eines der besten Produkte der römischen Poesie überhaupt. Das didaktische Gedicht, das in der vorigen Periode zu einer so grossen Blüte gelangt war, hat sich dieselbe in unserem Zeitabschnitt nicht erhalten; doch hat es noch zwei ansehnliche Vertreter gefunden, und zwar auf dem Gebiet der Sternenwelt, welche von jeher auf die Alten die grösste Anziehung ausübte. Ein Mitglied des regierenden Hauses, Germanicus, bearbeitet mit Sachkenntnis die Sternbilder nach der Vorlage des griechischen Dichters Aratus, den früher schon Cicero übersetzt hatte; ein uns unbekannter Mann, Manilius, wagt sich an die Dunkelheiten der Astrologie; trotz des abstrusen Gegenstandes weiss er uns durch die Eindringlichkeit, mit der er seinen Satz vertritt, dass alles im Universum zu einer Einheit verbunden sei und dass unser Geschick von der Sternenwelt abhänge, in nicht geringem Grade zu fesseln. Von keiner poetischen Bedeutung ist das zehnte Buch des landwirtschaftlichen Werkes Columellas über den Gartenbau, es ist versifizierte Prosa. Interessant ist das Gedicht nur deswegen für uns, weil auch hier der tiefe Einfluss Vergils zu Tage tritt; denn der Verfasser knüpft an die Georgica an und schreibt dieses Buch in Versen, während sonst sein Werk in Prosa abgefasst ist, weil er das, was bei Vergil keine Darstellung gefunden, ausführen will; die Arbeit stellt sich sonach als eine Ergänzung der Georgica dar. Ebenso zeigt das Gedicht über den Vulkanismus, Aetna betitelt (§ 238), das ebenfalls unserer

« PredošláPokračovať »