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widmet wurde, als gültig anerkannt. Damit war der Begriff der Stiftung geschaffen.

Von der juristischen Persönlichkeit der hereditas jacens wird erst im Erbrecht die Rede sein.

$ 44.

2. Die natürliche Person und die Familie.

Die private Rechtsfähigkeit des römischen Bürgers, persona,2 beginnt mit der Geburt und endigt mit dem Tod oder mit dem Verlust der Freiheit oder des Bürgerrechts, capitis deminutio maxima und capitis deminutio media (capitis deminutio magna). Doch bleibt im Fall einer capitis deminutio media dem capite minutus die Rechtsfähigkeit der Peregrinengattung, in welche er eintritt.

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Das Kind im Mutterleib, tò p3poov, nasciturus, ist noch kein Rechtssubjekt. Aber schon das alte ägyptische Recht verbot aus Rücksicht auf den nasciturus die Hinrichtung einer schwangeren Frau, 3 und derselbe Rechtssat findet sich auch in vielen griechischen Rechten, und ebenso im römischen Recht. Im römischen Recht wurde er in der Kaiserzeit dahin ausgedehnt, ne quaestio de muliere habeatur, quamdiu praegnas est. Auch im Erbrecht berücksichtigte das römische Recht den nasciturus, und zwar wird eine bezügliche Bestim mung von Ulpian ausdrücklich auf die XII Tafeln zurückgeführt." Die Berücksichtigung des nasciturus mehrte sich im Lauf der Zeit immer mehr, namentlich auch durch Aufstellung des Sages: si ancilla praegnans manumissa sit, deinde ancilla postea facta pepererit,

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1 c. 13. 15. 19. 23 de ss. eccles. 1, 2. c. 24. 28. 45 (46). 48 (49) de episc. 1. 3. nov. 131, c. 10, 11.

2 cf. Voigt, Die XII Tafeln I, S. 249. 250. Schilling, Institutionen II, § 24.

5, 18.

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3 Plut. de sera num. vind. c. 7. Diodor. 1, 77. Ael. Var, hist.

Hermann, Griech. Altertümer III, 73, 13.

51. 3 de poen. 48, 19. Quintil. Declam. 277.

61. 3 de poen. 48, 19.

71. 39 de suis et leg. her. 38, 16. Aber cf. Voigt, Die

XII Tafeln I, S. 79.

liberum nasci, bis schließlich als allgemeiner Grundsah anerkannt wurde, daß qui in utero est, perinde ac si in rebus humanis esset, custoditur, quoties de commodis ipsius partus quaeritur; quamquam alii, antequam nascatur, nequaquam prosit."

Das neugeborene Kind steht znnächst unter dem Schuß seiner Verwandtschaft, seiner Familie.

Der Begriff der Familie hat seit den Urzeiten der Menschheit bis auf den heutigen Tag ganz gewaltige Veränderungen durchgemacht. Er hat sich nicht bei allen Völkern gleichmäßig entwickelt, und es stehen noch heute manche Völker auf einer Entwickelungsstufe, die den zu präsumierenden Urzuständen sehr nahe kommt, oder sind im Lauf der Geschichte auch wieder auf dieselbe zurückgesunken. Keine Entwickelungsstufe aber, die ein Volk durchgemacht hat, ist an demselben spurlos vorübergegangen. Ueberall haben sich Reste früherer Entwickelungsstufen sei es in der Sprache, sei es in der Rechts- oder Sittenordnung, sei es in der Sage erhalten.

Die primitivste Familie seht sich aus der Mutter und ihren Kindern zusammen. Der Begriff der Ehe ist auf dieser Entwickelungsstufe noch ganz unbekannt. Den nötigen Schuh findet die Mutter mit ihren Kindern in der Verbindung mit ihren von derselben Mutter geborenen Geschwistern, den uterini von uterus, den åòsλyoì von deλòs, und mit den uterini ihrer Mutter. Das natürliche Haupt dieser Weiberkognatenfamilie ist die Ahnfrau, die avia (verwandt mit avere, augustus, fft. avami3), die tydy® (= dýdy, verwandt mit

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pr. J. de ingen. 1, 4.

2 1. 7. 26 de stat. hom. 1, 5. 1. 231 de V. S. 50, 16.

3 Bachofen, Das Mutterrecht, 1861; Antiquarische Briefe, 1880-1886. Post, Die Geschlechtsgenossenschaft der Urzeit, 1875. Auch die übrigen Schriften von Post Der Ursprung des Rechts, 1876; Die Anfänge des Staats- und Rechtslebens, 1878; Bausteine für eine allgemeine Rechtswissenschaft, 1880–1881; Grundlagen des Rechts, 1884; Afrikanische Jurisprudenz, 1887 enthalten vieles Hierhergehörige. Dargun, Mutter: recht und Raubehe, 1883. Lippert, Die Geschichte der Familie, 1884. * Curtius, Griech. Etymologie, Nr. 598. Bachofen, Antiq. Briefe II, S. 123. 140. Das & ist das sogen. copulativum, wie in aλoyos, àého! und vielleicht auch in àveroć.

5 Curtius, Griech. Etymologie, Nr. 586.
* Curtius, Griech. Etymologie, Nr. 310.

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fatua [?]). Neben ihr stehen als Ernährer der Familie ihre Brüder, fratres (von der Wurzel çap, skt. bhar, im Sinne von sustentare, nutrire), unter denen der älteste, sios, eine hervorragende Stellung einnimmt. Der Name der soror (=suesor, ahd. suister, suëster, swester, süster) scheint mite, suavis, süß, in Zusammenhang zu stehen und die Liebliche zu bedeuten. Im Verhältnis zu den Kindern seiner Schwester heißt deren Bruder avunculus (Dimi nutiv von avo, dem Maskulinum zu avia), dɛtos® (Maskulinum zu τήθη), νέννος, γάννος pet μήτρως, μητρῷος. Sm Serhältnis su ihm heißen die Kinder seiner Schwester nepotes, aveţiol (vémodeg).' Die Schwester ihrer Mutter ist ihnen die matertera, die Mütterlichere, die noch in später Zeit in Rom am Feste der Mater Matuta zuerst für sie und dann erst für ihre eigenen Kinder betete. Die Grieden nannten fie τηθές (vermanst mit τήθη, θεῖος.) Die Rinser mehrerer Schwestern sind sich consobrini, sobrini, veto. Der Name der Mutter, mater, μhen, wird von der Wurzel ma im Sinne von machen, bilden abgeleitet. 10 Filius und filia bedeuten die säugen

1 Preller, Röm. Mythologie I, S. 385. 400. Fatua dürfte, wenn diese Zusammenstellung richtig ist, nicht von fari abgeleitet werden.

Curtius, Griech. Etymologie, Nr. 314. Ueber xásig und die zu frater gehörigen griechischen Wörter vergl. Bachofen, Antiq. Briefe II, S. 140. 141. Curtius, Griech. Etymologie, Nr. 43.

3 Bachofen, Antiq. Briefe II, S. 185-188.

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Uebrigens ist diese Etymologie sehr zweifelhaft, namentlich mit Rücksicht auf das griechische Wort cop Facop (?), das nach Hesychius θυγατήρ, ἀνεψιός bebeutet; ἔορες προσήκοντες, συγγενείς.

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5 Bachofen, Antiq. Briefe II, S. 124 ff.

6 Curtius, Griech. Etymologie, Nr. 310. Bachofen, Antiq. Briefe II,

S. 177-185.

7 Die Etymologie von nepos Curtius, Griech. Etymologie, Nr. 342. 141-144.

und verbs ist höchst zweifelhaft. Bachofen, Antiq. Briefe II, S. 119 ff.

8 Preller, Röm. Mythologie I, S. 322 ff. Plut. Cam. 5: Quaest. Rom. 16. 17. Das Wort matertera hat vielleicht ursprünglich nur die ältere Schwester der Mutter bedeutet.

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Der Unterschied zwischen consobrini und sobrini ist wohl erst durch die spätere Sprache ausgebildet worden. Uebrigens ist es zweifelhaft, ob sobrinus sororinus oder sobolinus ist. Bachofen, Antiq. Briefe

II, S. 141.

10 Curtius, Griech. Etymologie, Nr. 472.

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den (von fellare); dieselbe Bedeutung hat vielleicht auch dorárne, Tochter. Die Grundbedeutung von vibe (statt av-tog, ift. sùnus, got. sunus) und von lus (statt Fins, wohl demselben Stamm angehörig) ist vollkommen unklar.

Eine Ehe, d. h. eine dauernde Verbindung von Mann und Frau als mariti, zu deren Bezeichnung, was sehr zu beachten ist, die verschiedenen indogermanischen Sprachen ganz verschiedene Wörter verwenden, kann auf Grund der eben geschilderten Familienverhältnisse entweder in der Weise zustande kommen, daß der Mann in die Familie der Frau, oder in der, daß die Frau in die Familie des Mannes eintritt. Das natürliche Band, das den Mann und die Frau mit ihren Blutsverwandten verbindet, kann durch diese Ehe nicht aufgehoben werden. Will sich ein Mann, um mit der von ihm erwählten Frau beständig zusammen leben zu können, deren Familie anschließen, so muß er nicht nur mit ihr, sondern auch mit ihrem männlichen Beschüßer einen Bund eingehen, damit dieser ihn in der Familie dulde. Dieser wird sein nevdspós (ift. bandhus, verwandt mit dem deutschen binden), der Ehemann wird im Verhältnis zu ihm der Erzeuger in der Familie, der gener, der raußpóc.7 Mehrere Männer, die sich mit mehreren Schwestern in dieser Weise verbinden, werden sich gegenseitig tot.

Wenn dagegen der Mann die von ihm erwählte Frau durch Raub oder Kauf oder sonstwie ihrer mütterlichen Familie entfremdet und sie in seine Familie einführt, so wird sie seinem Schuß unterstellt und seiner Gewalt unterworfen. Sie wird seine app (von

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1 Curtius, Griech. Etymologie, Nr. 307. Bachofen, Antiq. Briefe II, S. 140. Opiter (Bachofen, Antiq. Briefe II, S. 147 ff.) ist wohl weiter nichts als die lateinische Form für òxistepos im Sinne von postumus. Curtius, Griech. Etymologie, Nr. 318.

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3 Curtius, Griech. Etymologie, Nr. 605.

Maritus ist wohl verwandt mit mas, maris, páp, die Hand, μápra. die Jungfrau, μápaτw, ergreifen, umarmen. cf. E, 346: † pa, xal àɣzás ἔμαρπτε Κρόνου παῖς ἣν παράκοιτιν.

51. 8 de R. J. 50, 17.

6 Curtius, Griech. Etymologie, Nr. 326.

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Curtius, Griech. Etymologie, Nr. 128.

9 Curtius, Griech. Etymologie, Nr. 124.
9 Curtius, Griech. Etymologie, Nr. 260.

δαμάω), et mir ihr πόσις' (potis, δεσπότης). Sanderorts fam es vor, daß mehrere Brüder dieselbe Frau heirateten; aber auch wo dies nicht der Fall war, trat die Frau eines Bruders natürlich in ein sehr nahes Verhältnis zu den übrigen, im selben Hause lebenden Brüdern ihres Mannes; diese wurden ihre daépes, leviri,3 und waren nach dem Tod ihres Bruders verpflichtet, für sie und ihre Kinder zu sorgen. Mehrere Frauen, die Brüder heirateten, wurden sich gegen= seitig janitrices, sivarépes. Durch die Heirat des Bruders, auch 4 εἰνατέρες. wenn derselbe seine Frau in das Haus nimmt, wird die herrschende Stellung seiner Mutter und seiner Schwester im Haus nicht alteriert. Diese bleiben nach wie vor die Herrinnen. Die Mutter des Mannes wird der Frau socrus, éxopà, seine Schwester wird ihr glos, raλóws® (verwandt mit "Ayλaupos, áɣhaos), die Verehrte. Sie selbst wird der Mutter ihres Mannes zur nurus, vò = snusus, sunusus, Söhnerin.

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Der Mann, welcher eine bestimmte Frau zum Eheweib, zur uxor, genommen hat, wird der pater, der Herr und Ernährer, der von dieser Frau geborenen Kinder, soweit es nach menschlicher Berechnung oder später nach der vom Gesetzgeber aufgestellten Vermutung wahrscheinlich ist, daß diese Kinder von ihm erzeugt sind. Durch das Hineintreten des Vaters in die Familie wird allmählich der ganze Charakter derselben verändert. Der Vater ist jetzt der den Kindern zunächst stehende erwachsene Mann, nicht mehr der Mutter

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1 Curtius, Griech. Etymologie, Nr. 377.

3. B. auch in Sparta. Polyb. 12, 6. Hermann, Griech. StA. § 48, Anm. 3.

3 Curtius, Griech. Etymologie, Nr. 257.

4 Curtius, Griech. Etymologie, Nr. 423b.

5 Curtius, Griech. Etymologie, Nr. 20.

6 Curtius, Griech. Etymologie, Nr. 124. Wenn es richtig ist, daß ift. cjâlas oder sjâlas, uxoris frater, etymologisch identisch ist mit rakóws, so würde man daraus wohl schließen dürfen, daß in Urzeiten der Mann, der in die Familie der Frau eintrat, zu deren Brüdern in dasselbe Abhängigkeitsverhältnis geriet wie die Frau, die in die Familie des Mannes eintrat, zu dessen Schwestern.

Curtius, Griech. Etymologie, Nr. 444.

8 Die Etymologie von uxor ist sehr zweifelhaft. Heißt sie vielleicht uxor, quia vir usuram ejus corporis cepit sibi? Plaut. Amph. Prol. 108. 9 cf. oben S. 13.

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