Zur Geschichte der Eheschliessung, Časti 1–2Laupp, 1863 - 72 strán (strany) |
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... rechtliche Kraft nach dieser Theorie dem kirch- lichen Eheschliessungsact , der Consenserklärung und Bene- diction , beiwohnen konnte . Begründete er die Ehe ? Keines- wegs ! denn diese war ja schon vorher vorhanden , war schon durch ...
... rechtliche Kraft nach dieser Theorie dem kirch- lichen Eheschliessungsact , der Consenserklärung und Bene- diction , beiwohnen konnte . Begründete er die Ehe ? Keines- wegs ! denn diese war ja schon vorher vorhanden , war schon durch ...
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... . Stryk de dissensu sponsal . sect . 4. c . 1. § 28. Mevius dec . pars 3. dec . 39 . 182 ) Vgl . Brunnemann decis . centur . V. ( Francof . 1704. ) IV . dec . 47. S. 241 . rechtliche Bedeutung zu prüfen , und sie in das System 28.
... . Stryk de dissensu sponsal . sect . 4. c . 1. § 28. Mevius dec . pars 3. dec . 39 . 182 ) Vgl . Brunnemann decis . centur . V. ( Francof . 1704. ) IV . dec . 47. S. 241 . rechtliche Bedeutung zu prüfen , und sie in das System 28.
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Emil Friedberg. rechtliche Bedeutung zu prüfen , und sie in das System ein- zureihen versuchte . Auch den wenigen Schriftstellern dieser Richtung , zu denen beispielsweise Schilter 133 ) gehörte , war der Unter- schied zwischen sponsalia ...
Emil Friedberg. rechtliche Bedeutung zu prüfen , und sie in das System ein- zureihen versuchte . Auch den wenigen Schriftstellern dieser Richtung , zu denen beispielsweise Schilter 133 ) gehörte , war der Unter- schied zwischen sponsalia ...
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... rechtliche Nothwendigkeit der kirchlichen Trauung drang denn aber doch , wie in der Gesetzgebung , so auch in der Theorie schliesslich durch , und wenn die früheren gesetzlichen Bestimmungen , welche klar genug kirchliche Eheschliessung ...
... rechtliche Nothwendigkeit der kirchlichen Trauung drang denn aber doch , wie in der Gesetzgebung , so auch in der Theorie schliesslich durch , und wenn die früheren gesetzlichen Bestimmungen , welche klar genug kirchliche Eheschliessung ...
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... rechtliche Wesen der Ehe- schliessung basirte , und vielleicht auch noch , um dies hier gleich zu erwähnen , in dem Beilager , wollen wir uns jetzt zur Form der Eheschliessung wenden , und schliesslich zei- gen , wie wenig die kirchlich ...
... rechtliche Wesen der Ehe- schliessung basirte , und vielleicht auch noch , um dies hier gleich zu erwähnen , in dem Beilager , wollen wir uns jetzt zur Form der Eheschliessung wenden , und schliesslich zei- gen , wie wenig die kirchlich ...
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Strana 2 - Qui aliter, quam praesente parocho vel alio sacerdote, de ipsius parochi seu ordinarii licentia, et duobus vel tribus testibus matrimonium contrahere attentabunt: eos sancta synodus ad sic contrahendum omnino inhabiles reddit, et huiusmodi contractus irritos et nullos esse decernit, prout eos praesenti decreto irritos facit et annullat.
Strana 7 - Ehestand ein weltlich Geschäft ist, gebührt uns Geistlichen oder Kirchendienern nichts darin zu ordnen oder regieren, sondern lassen einer jeglichen Stadt und Land hierin ihren Brauch und Gewohnheit, wie sie gehen.
Strana 8 - Kirchen oder in der Kirchen sie zu segnen, über sie zu beten oder sie auch zu trauen, sind wir schuldig, dasselbige zu tun.
Strana 10 - Ja, herre, ob mir sin got gan.' ,nemt ir in gerne?' sprach aber er. ,gerne, herre, gebt mirn her!' zem dritten male: ,welt irn?' ,gerne, herre, nü gebt mirn!' dö gap er Gotelinde ze wibe Lemberslinde und gap Lemberslinde ze manne Gotelinde. si sungen alle an der stat, üf den fuoz er ir trat.
Strana 26 - Ob yemant wär und wesen scholt, Der da wider sprechen wolt. Dar umb gepeut ich pey dem pan, Wer der ist, der bewaren chan, » Daz die ee nicht redleich sey. Der sag es ze der vart hie pey.
Strana 10 - ... nemt ir si gerne?' der knabe jach 'so mir s4le unde lip, ich nime gerne dize wip.' do sprach er ze Gotelinde 'welt ir Lemberslinde gerne nemen zeinem man?' 'ja, herre, ob mir sin got gan.
Strana 12 - Ja, ich wüsste sclbs nicht wol, wie ein Knecht oder Magd sollten oder kunnten in deutscher Sprache per verba de futuro sich verloben; denn wie man sich verlobet, so laut's per verba de praesenti, und sonderlich weiss der Pofel von solcher behender Grammatica nichts, dass accipio und accipiam zweierlei sei; er führet daher nach unserer Sprachen Art und spricht: »Ich will Dich haben, ich will Dich nehmen, Du sollt mein sein
Strana 17 - Ich nehme dich zu meinem verlobten Weibe, zu haben und zu halten von diesem Tage an, in Glück und Unglück, in Reichthum und Armuth, in Krankheit und Heil, bis der Tod uns trennt, ob die heilige Kirche es wohl ordne und darauf pflichte ich dir meine Treue".
Strana 2 - Wenn ein Freier bei eines freien Mannes Frau liegt, erkaufe er sie mit ihrem Wergelde und erwerbe eine andere Frau aus seinem eigenen Vermögen und bringe sie ihm heim.
Strana 16 - Weil denn Hans N. und Greta N. einander zur Ehe begehren, und solches hier öffentlich vor Gott und der Welt bekennen, darauf sie die Hände und Trauringe einander gegeben haben, so spreche ich sie ehelich zusammen im Namen...