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Was Rückert übersetzte: gebet auf was unter Euch noch übrig ist von Wucher; heisst bei Ullmann: gebt zurück den Wucher, den Ihr in Händen habt, bei Palmer: remit the balance of usuries. Was der Haushalter im Gleichnis gethan hat, zu seinem Vorteil allerdings, aber doch kraft der Vollmacht, die er ein für allemal als Haushalter hatte, ist eben das was Muhammed hier fordert: Ye shall not wrong, nor shall ye be wronged. Your capital is yours. Ohne seinen Herrn wirklich zu schädigen nur um einen nach der alten Anschauung als Wucher gebrandmarkten, unberechtigten Gewinn hat er ihn verkürzt hat er den Schuldnern eine Wohlthat erwiesen, auf die sie nicht rechtlich, aber moralisch Anspruch machen konnten. Dafür waren sie ihm dankbar, darüber hat ihn auch der Herr des Gleichnisses belobt. Noch bemerke ich, dass in dem von Rückert nicht übersetzten Vers 282, der über die Ausstellung der Schuldscheine genauere Anweisungen gibt, eben das als mit Unrecht geschehend ins Auge gefasst ist, was im Gleichnis mit Fug und Recht geschieht. „, ihr Gläubigen", heisst die betreffende Stelle nach Ullmann, wenn ihr bei einer Schuld auf eine bestimmte Zeit euch verpflichtet, so machet dies schriftlich. Ein Schreiber schreibe, so wie es rechtens ist, dies für Euch nieder. Der Schreiber schreibe nur und nicht anders, als wie es ihn Gott gelehrt. Er schreibe wie es der Schuldner ihm vorsagt, nach Wahrheit, er fürchte Gott seinen Herrn und verfälsche nichts." Wörtlicher muss es statt dieses ,,und verfälsche nichts" heissen, wie bei Palmer: and let him not diminish therefrom ought. Im Original steht jus Beidhawi und Zamahšari gleichmässig durch imminuit, diminuit erklären. Würde Holtzmann im HC statt,,fälschen" ebenso ,,herabsetzen" oder ,,heruntersetzen" schreiben, so dürfte die Sache wohl in Ordnung sein. 16. 12. 91.

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ولا يبخس

Luc. 24, 4. Zu den zwei Männern in blitzenden Gewändern“. der Kodex L hat λευκαῖς — vergleiche wie genau ebenso „zwei Männer in weissen Gewändern" bei der purificatio cordis Muham

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بلباس يلمع medi erscheinen. Statt des -der Bibel رجلان

übersetzung hat die einheimische Legende (Tabari 972, 14. 17) in

-Die ara .رجلان عليهما ثياب بياض idiomatischerem Arabisch

bische Legende identifiziert sie mit Gabriel und Michael; an diese als die einzigen in den kanonischen Schriften mit Namen genannten Engel hätte man auch bei Luc. 24, 4 Act. 1, 10 denken können, wenn das neugefundene Petrus-Evangelium nicht lehrte, dass ursprünglich Moses und Elias gemeint waren.

Joh. 12, 28. Die Stimme vom Himmel. „Die Anhaltspunkte

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liegen teils in der Auffassung des Donners als einer Rede Gottes Ps. 29, 3-9 Job 37, 4, teils in der synoptischen Stimme bei der Verklärung Mc. 9, 7 Mt. 17, 5 Lc. 9, 35." So Holtzmann im HC gewiss mit Recht. Aber warum nennt er nicht die bezeichnendste Stelle aus dem A. T., 1 Sam. 12, 17 f., wo der Donner als Stimme Gottes und zugleich als Antwort auf das Gebet seines Propheten erscheint? [Dieselbe Stelle sollte auch in keinem Kommentar bei Mc. 8, 11 fehlen, fehlt aber auch im HC, zur Erklärung der Forderung eines Zeichens vom Himmel. Auf Erden Zeichen zu thun, das vermögen am Ende auch irdische oder teuflische Kräfte; am Himmel aber, dem Sitze Gottes, kann es nur der Bote Gottes, wie es eben Samuel zur Bestätigung seiner Sendung an der bezeichneten Stelle gethan hat, oder Josua beim Sonnenstillstand, oder Mose bei der Mannasendung (Elias mit dem Feuer vom Himmel, Jesaias beim Sonnenzeiger des Ahas).]

Eine merkwürdige Parallele zu der Himmelsstimme in Joh. 12 liefert auch eine muhammedanische Ueberlieferung. Besonders berühmt, und mit Recht berühmt sind die zwei letzten Verse der längsten, zweiten, Sure des Korans, die Siegel" dieser Sure. Nach Rückerts Uebersetzung lauten sie:

"9

285 Der Abgesandte glaubt an das,

Was ihm ist offenbart von seinem Herren,

Und auch die Gläubigen alle glauben

An Gott und seine Engel

Und Schriften und Gesandte,

(Wir machen keine Scheidung zwischen einem der Gesandten), Und also sprechen sie: Wir hören und gehorchen. Verzeihung, Herr! Und zu dir ist die Heimkehr.

286 Gott mutet keiner Seele mehr zu als sie kann;

Für sie ist, was sie wirkte, gegen sie was sie verwirkte.
Herr, straf uns nicht, wenn wir vergassen oder fehlten,
O Herr, und leg' auf uns nicht Bürden,

Wie du auf die vor uns sie legtest,

Herr, und lass uns nicht tragen was wir nicht vermögen!
Vergieb uns und verzeih uns und erbarm dich unser!
Denn du bist unser Schutzherr, steh uns

Bei gegen die Verleugner.

Es wird überliefert, sagt Beidhawi in seinem Kommentar zu denselben als er, der Prophet, über dem der Friede sei, diese Bit

ten ausrief, wurde zu ihm gesagt: „ich habs gethan“. Noch genauer Zamaḥšari im Kaššaf: dass bei jedem einzelnen Wort gesagt wurde, ich habs ja (oder: sicherlich, oder: längst)

Nestle, Marginalien.

5

gethan". Zamaḥšari nennt uns auch den Gewährsmann dieser Tradition: ibn 'Abbās. Aus dem Koran lässt sich viel lernen zur richtigen Erklärung des Alten und Neuen Testaments. 16. 12. 91.

Rom. 5, (8) 10. Vgl. Sure 3, 98 nach Rückert's Uebersetzung: „Gedenket der Wohlthat Gottes über euch da ihr verfeindet waret, hat er verbündet eure Herzen und morgens waret ihr durch seine Wohlthat Brüder". Man könnte das zweite Satzglied auch zum ersten ziehen, dann wäre die Parallele noch enger: gedenket der Wohlthat Gottes über euch, da ihr Feinde waret; da hat er u. S. W. Insofern ist die Parallele aber auch so nicht vollständig, als im Koran nicht von der Feindschaft zwischen Gott und Mensch, sondern von gegenseitiger Feindschaft der Menschen unter einander die Rede ist. 20. 1. 92.

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2 Cor. 8, 9. Zur theologischen" Bedeutung von Thouτos und Tλoúotos vgl. den arabischen Sprachgebrauch z. B. in Sur. 3, 92. Gott ist reich, unabhängig von den Welten, ihrer nicht bedürftig; 20. 1. 92.

C:

2

daher einer seiner Namen, poodes.

2 Cor. 12. Mit den Entrückungen des Paulus ist Muhammeds Nachtreise zu vergleichen.

1 Tim. 4, 8. Den Gottgesandten, die sprechen: Herr vergieb uns unsere Fehler und unser Zukurzkommen in unserm Beruf und stärke unsere Tritte und hilf uns gegen die Ungläubigen, „denen giebt Gott die Vergeltung dieser Welt und die noch schönere der jenseitigen; er liebt die gut handeln" Sure 3, 141. 2.2. 92.

Apoc. 7, 3. Zu den aus Ez. 9, 4 (Ex. 12, 23) stammenden versiegelnden Engeln" vgl. Sure 3, 121 (s. zu Mt. 26, 53). Das

ektiv, bezw. Partizipium, das Rückert übersetzte: mit 5000 Engeln waffenbunt, Ullmann gezeichneten Engeln, Palmer: angels of mark, und das von den Koranerklärern dahin gedeutet wird, dass diese Engel durch verschiedene Rüstung und Rosse aus, gezeichnet" und kennbar gewesen seien, wird in derselben Sure V. 12 von den durch einen eingebrannten Buchstaben oder sonstiges Mal gezeichneten Pferden gebraucht; ganz im Sinne des griechischen zоnлattas oder oavpopas (Lagarde, Mitt. 4, 372). Verschiedene Koranleser vokalisieren nun hier das Partizipium als Aktiv und dann haben wir ganz den Mann, bezw. Engel von Ez. 9, 4, der das auf die Stirne der Erwählten zeichnen soll. Die Wurzel, von der es gebildet ist, hängt aufs engste mit derjenigen zusammen, von welcher hebräisches herkommt (Lagarde, Uebersicht 82, 160). 21. 1.92.

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Drei Fragen der arabischen Grammatik.

Ich kann zwar nicht hoffen, dass Leser und Käufer dieser Blätter sich viel für Fragen der arabischen Grammatik interessieren werden, doch kann ich nicht umhin, hier einige unterzubringen.

1) Vom Alef protheticum, besonders im Arabischen.

In Band 44 (Jahrg. 1890) der ZDMG schrieb A. Barth gegen Lagarde's Ansicht, dass einzelne arabische oder semitische Substantive wie „Finger" eigentlich Imperative seien (= zeige, kitzle): „es ist leicht zu sehen, dass diese Aufstellung auf einem grammatikalischen Fehler beruht. Das [Verbindungs-x] des Imperativs und das Hamza [x] der Substantive sind bekanntlich zwei ganz verschiedene Dinge, die weder im Arabischen noch im Hebräischen etwas mit einander zu thun haben. ist

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انقتل ;[ ]

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50

اسم : 2

الف الوصل

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bp. Eine These, die auf diesem schwer begreiflichen Fehler beruht, ist natürlich verfehlt. Die Herren Hommel und Nestle haben aber den Fehler noch mit Bewunderung begrüsst; Nestle freut sich wie über jenes ", so auch ganz besonders darüber, dass Lagarde = ̓Αβεννήρ einfach durch Hierüber ein

. .erklärt אבן עזרא Sohn des Ner wie, אבן נר

Wort zu verlieren wäre zu viel" S. 681.

Zwei Jahre später hat er dasselbe gegen mich nur in noch viel schärferer Tonart in einer Erwiderung ausgesprochen, welche er gegen meine im LCBI 92, 20 erschienene Anzeige des zweiten Teils seiner Semitischen Nominalbildung veröffentlichen wollte; die Redaktion verweigerte die Aufnahme dieses Teils schon wegen des darin angeschlagenen Tons, und ich verzichte darauf es liegt mir abschriftlich vor dies abzudrucken. Ich war der Meinung, dass schon der Ton, den er in der Zeitschrift gegen Mitglieder der Gesellschaft angeschlagen hatte, vom Herausgeber der Zeitschrift hätte beanstandet werden sollen, und noch mehr hoffte ich im stillen, dass einer der Freunde Barths, zumal A. Müller, der in dieser Sache schon in der Z. 1891. 45, 221 ff. das Wort genommen hatte, es noch einmal thun werde, nicht um meine oder Hommels angegriffene Ehre zu retten, sondern um rein sachlich unsere sprachlichen Erkennt

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1) Die äthiopischen Formen muss ich aus Typenmangel weglassen.

nisse zu fördern. Müller ist inzwischen gestorben, nachdem er es a. a. O. S. 233 ausdrücklich abgelehnt hatte, auf die von Barth hier erhobenen Bedenken einzugehen - ich denke, das Folgende zeigt, warum und auch sonst ist mir nur die eine Aeusserung Hommels bekannt geworden, der es von linguistischem Standpunkt aus „naiv" nennt, einen prinzipiellen Unterschied zwischen Formen mit Alif al-wasl und mit Hamza konstatieren zu wollen, und das anlautende i in arabisch iḍrib „schlage“ oder in ibnu" „Sohn“ für das gleiche feste i erklärt wie das anl. i in işba'u" „Finger" und meint, es scheine noch lange dauern zu sollen, bis der Bann der arab. Nationalgrammatik hierin gebrochen werden wird 1).

Das ist auch meine Ansicht, und dass dieselbe nicht reinste Unwissenheit in arabischen Dingen ist, sollen die folgenden Zeilen erweisen.

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Zunächst kann ich Barth mit seinen eigenen Worten entgegentreten. In § 148 seiner Nominalbildung sagt er:

„Das Präfix, welches in Nominalbildungen erscheint, ist zweierlei Art. Oft ist es nur ein euphonischer Vorschlag, um einen harten Wortanfang leichter aussprechbar zu machen. In andern Fällen hingegen ist es ein wesentliches, formbildendes Element. Diese beiden Arten scharf von einander abzugrenzen, sind wir nicht überall mehr in der Lage."

In § 150 findet er in der Indifferenz des Präfixes für die Wortbedeutung einen Grund, warum es für uns so schwer sei, das wesentliche und das euphonische Präfix auseinanderzuhalten, und im letzten Satz von § 148 erklärt er es für wahrscheinlich, dass das euphonische sich in noch mehr als den von ihm aufgeführten paar Formen finde, wo wir es nicht mehr ermitteln können". Welcher schwer begreifliche, von Hommel-Nestle noch mit Bewunderung begrüsste grammatikalische Fehler war es denn dann von Lagarde, in vs (und) dies euphonische zu finden, wenn Barth selber in § 124, wo er vom euphonischen Präfix handelt, erklären muss:

99

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dem syr. „Finger" steht mit & sowohl als va gegenüber und in § 151 noch hinzufügen muss, dass im altägyptischen das Wort dbe, koptisch THHBE lautet? Welcher prinzipielle linguistische Unterschied besteht denn zwischen diesem v vs und dem von Barth selbst angeführten ? Sachlich d. h. phonetisch gar keiner, orthographisch der, dass die Araber das das einemal mit Hamza, das andremal mit Waşla schreiben. Als ob die arabische Orthographie des 8. Jahrhunderts nach Christus mass

1) Aufsätze und Abhandlungen arabistisch-semitologischen Inhalts. Erste Hälfte. München 1892. S. 120".

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