Obrázky na stránke
PDF
ePub

Unter den versammelten Fürsten zu Augsburg widersprachen zwar wenige der Annahme des Interim, allein desto ernstlicher deren Geistliche und Unterthanen, insonderheit die freien Reichsstädte. Straßburg, Kostniß, Ulm, Hamburg, Bremen, Lüneburg, am entschiedensten Magdeburg, verweigerten das Interim, in Hessen und in den Herzoglich - sáchß. Landen, sowie in Schwaben und am Rhein wies man es zurück. Hunderte von Predigern haben deshalb Verfolgung und Eril erfahren müssen.

"

Man nannte das Interim in Gegenschriften decretum Augustanum, Idolum Caesareum, liber Augustanus, (fo am häufigsten Melanthon) formula irreligionis, Sphinx Augustana (fehr oft in Melanthons Briefen, z. B. corp. ref. VII. S. 73. 74. 82. 83. 138. 142.), das Non plus ultra (1. 1. VII. 74.), partus monstrosus, eine Chimáre, Comödie, des Papst's Unterhemd und dergl. Erklärlich ist, daß eine Unzahl Gegen- und Schmähschriften und Gedichte erschien (vgl. Bieck 1. 1.), obgleich Julius Pflug in seiner Apologie für's Interim" sich alle Mühe gab, dasselbe zu rechtfertigen. Bieck 1. 1. zählt 37 solcher Schriften theils Einzelner, theils von Corporationen auf u. Plank, 1. 1. III. 2. S. 449., Anmerkg., versichert, daß es deren noch viel mehr gebe. Nächst der sehr ausführlichen und durchweg wissenschaftlich gehaltnen Gegenschrift des Joh. Calvin, Interim adultero-germanum, 1549., ist die der Prediger der jungen Herrn Johann Friedrichen, Herzogen zu Sachsen . Söhnen christliches Bedenken auf das Interim", Jes. 54., eine der weitläufigeren. Sie ist nächst Nicol. v. Amsdorf von 15 Predigern unterzeichnet. Bei Bied 1. 1. aufgenommen S. 102. ff. Eine kleinere Gegenschrift hat mit den mehresten ähnlichen Umfanges fast gleichen. Styl und Inhalt und verdient gelesen zu werden: Beden: ten etlicher Prádicanten, als der zu Schwäbischen

[ocr errors]

"

=

dem Superint. Nicol. v. Amsdorf zu Jena theilt 2c. Kirchenrath D. Schwarz in der „Zeitschrift des Vereins für thüringische Geschichte u. Alterthumskunde", 3. u. 4. Heft, Jena 1854. S. 397. ff. mit. Hieraus erscheint freilich Philipp in einem eigena thümlichen Lichte.

Hall, der in Hessen, und der Stadt N. N. aufs Interim, ihrer Oberkeit überreicht." Ps. 116. Rom. 10.1548. Auch Schandmünzen, InterimsthaLer genannt (Gestalt des höllischen Drachen mit 3 Menschenköpfen; vgl. Bied 1. 1. S. 131. Eine Abbildung in,,Junker's gúldn. u. filb. Ehrengedächtniß Lutheri, 1706. S. 335.), wurden geprägt und verbreitet.

Einen Separatabdruck des deutschen Tertes des Interim aus seiner Entstehungszeit habe ich zur Zeit nicht auffinden können, wohl aber ist dasselbe in seinem lateinischen Terte der Calvin'schen Schrift vorgesezt. Im corpus recessuum imperii, und in Goldast's constitut. imperial. I. 518., sowie nach dem lateinischen Terte in der Epitome hist. eccl. etc. von Lucas Osiander (Prediger in Eßlingen) Centurie XVI., Tubingae 1608. G. 425-489. mit trefflichen, jedem Artikel untergestellten Bemerkungen von Ostander; desgl. in Le Plat, monument. ad hist. conc. Trid. spect. 1781-87. IV. 32-39., ist es abgedruckt. Zulegt hat Bieck, das dreifache Interim 2c. Leipz. 1721. S. 266-360., den deutschen Tert wiedergegeben.

Zur Geschichte des Interims ist zu empfehlen die Vergleichung hauptsächlich folgender Schriften: Razeberger (Friedrich des Weisen Leibarzt nach Möllerstadt), über Luther u. f. Zeit. Neu edirt von D. Neudecker, Jena 1850. S. 191. ff. Rageberger ist hauptsächlich gegen Melanthon ungewöhnlich befangen. Sleidan, commentt. de statu relig. etc. 1555. fol. 349 b, 352b, an der lezteren Stelle ein Ercerpt des Interim. Sarpi, hist. conc. Trid. Lips. 1699. 491. sqq., sehr vollständig in Betreff des Verhältnisses des Interims zu Rom. Bayle, Diction. s. v. Joh. Agricola. Schröckh, Kchengesch. seit der Reform. I. 674. ff., deutsches Excerpt des Interim. Planck, Geschichte des protest. Lehrbegr. c. III. 2. S. 428. ff. IV. S. 85. ff. Desgl. zwei kathol. Theologen: Foresti (Jesuit), histor. Weltcharten. Ausgsburg 1718. II. Th. p. 397., v. Wessenberg, die gr. Kchenversammlgg. d. 15. u. 16. Jahrh., Constanz 1845. III. 274. ff., Marheinecke, Gesch. der deutsch. Reform. 1834. IV. 448. ff. (vorzüglich.), v. Langenn, Moris c. I. 387.ff.

(vorzüglich.). Auch Pfeilschmidt in sr. Schrift: Vor 300 Jahren 2. 1852. S. 17. ff. gedenkt des Interim ziemlich umfänglich. Die neuesten Schriften, welche das Interim mit besprechen: Spieker, Gesch. des Augsb. Relgsfriedens 2c. Schleiz 1854. S. 145. ff., der Augsburg. Religsfriede 2c. Lpz. Wöller, 1855. S. 66. f. (rhapsodisch). Besonders in Bezug auf Melanthons Thätigkeit 2c. zu des Interims c. Zeiten, stehe Matthes, Melanth. Leben u. Wirken 2c. Altenburg, 1. Aufl. 1841. S. 283. ff. (2. Aufl. 1846).

Andere Schriften ålterer Zeit, welche das Interim behandeln, z. B. Sastrowe (eines Mitgenossen des Reichstags), Chronik 2c. Scharbau, ad hist. libr. Interim etc. Müller, formula sacrorum emendandorum in comit. August. etc. Lips. 1803. habe ich nicht vergleichen können. Hauptschrift bleibt bis jezt noch die sehr selten gewordene von Bieck.

Ich habe den deutschen und lateinischen Tert zusammengestellt, weil sich dadurch das wissenschaftliche Interesse erhöht und beide gegenseitig sich hin und wieder erläutern. Die unter den Tert gebrachten Bemerkungen betreffen Vergleichungen mit dem Regenspurger und dem Leipziger Interim (nach Bieck's Abdruck), da alle drei in gewisser Beziehung zu einander stehen; mit der (nach der Rechenberger Ausgabe,) confess. August. und der Apol: confess. Aug., als dem zu jener Zeit für die Augsb. Glaubensgenossen sichersten Glaubensgrunde; mit den Canon. u. Decret. des Tridentinums (bis zur Sess. X., 11. Jung 1547.), nach Danz, libr. symb. etc. Weimar 1836; dazu mit Calvin's interim adultero - germanum v. 1549.; endlich mit Luc. Osiander's Interim cum notis. Beide lettere Schriften er

cerptweise.

Bedenken der Theologen zu Wittenberg über das

Interim.

Es ist dieses Bedenken das von Bretschneider im Corp. ref. VI. 925. ff. bezeichnete judicium IV. de libro Interim.

Nachdem der Churfürst Moriß schon im März 1548.

eine Abschrift des Interim vom Kaiser erhalten hatte, sendete er dieselbe an Melanthon zur Beurtheilung. Diese erfolgte in deutscher Sprache unterm 1. Apr. von Altenburg aus, wo Melanthon eben sich aufhielt. In die lateinische Sprache ist das Gutachten spåter von Melanthon übertragen worden. Dieß ist judicium I. de libro Interim. Corp. ref. VI. 839. deutsch, und Mel. cons. lat. II. 5. sqq. lateinisch.

Melanthon hatte im ersten Bedenken über das Interim sehr gemäßigt sich ausgesprochen, nahm es jedoch wieder zur Hand und sendete unterm 13. Apr. an die zu Zwickau versammelten Theologen ein zweites Bedenken, judicium II. de libro Interim, damit diese dasselbe weiter nach Augsburg befördern möchten. Hierin beurtheilte er die Schrift genauer und schärfer, besonders den Artikel de justificatione. Der deutsche Urtert im corp. ref. VI. 853., die lateinische Uebertragung in Mel. cons. lat. II. 9—14.

Der Churfürst hatte mittlerweile verlangt, daß seine Theologen in umfänglicherem Maße über das Interim sich sollten vernehmen lassen. Diese kamen daher zu Zelle an der Mulde am 20. Apr. zusammen und sendeten am 24. Apr., interprete Melanthone, ihr Gutachten an Moriz. Der deutsche Urtert im corp. ref. VI. 866. ff., die lateinische Ueberfegung in Mel. cons. lat. II. 16. sqq. Judicium III. de libro Interim. Hierzu kam unterm 25. Apr. noch eine ,,ulterior declaratio de libro Augustano", die Melanthon einem Berichte an den churfürstlichen Rath D. Kommerstadt, einen um das kirchliche Wesen in Sachsen hochverdienten Mann, beischloß. Der deutsche Urtert im corp. reform. VI. 876., lateinisch in Mel. cons. lat. II. 26.

Dieß alles noch vor der Uebergabe des Interim an die Reichsstände.

Nachdem aber am 15. Mai diese Uebergabe erfolgt war und Moris erklärt, daß er, ohne seine Landstände berathen zu haben, die Schrift in seinen Landen nicht einführen könne, begab er sich von Augsburg nach Dresden, bereitete eine Zusammenberufung der Stände nach Meißen vor und sendete das von der ersten Form etwas verschiedne Interim an die Theologen zu Wittenberg, insonderheit an Melanthon, um

ein Gutachten zur Vorlage an die Stände zu erlangen. Die Wittenberger Theologen unterzeichneten nun unterm 16. Juny dieses von Melanthon gefertigte judicium IV. de libro Interim und sendeten es zunächst nach Leipzig an den Superint. D. Pfeffinger zur Mitunterschrift, dann mit einem besonderen Schreiben (corp. ref. VI. 954.) unterm 27. Juny an den Churfürsten. Melanthon, der mit diesem umfänglichen Gutachten gerade nicht geheim hielt, sendete eine Abschrift davon an Meienburg, Consul zu Nordhausen, an Veit Dietrich, Prediger zu Nürnberg, an Medler in Braunschweig, an Buchholzer in Berlin, (corp. ref. VI. 943. 945. 953. 957.) Der Rector der Universität zu Wittenberg, Casp. Cruziger, schickte seinem Schwiegersohne, Andreas Kegel in Magdeburg, eine Abschrift, und dieser ließ das Bedenken Mitte July 1548. zu Magdeburg drucken. Der deutsche Urtert im corp. ref. VI. 924. ff., die lateinische Version in Mel. cons. lat. II. 36. sqq.

Dieses judicium IV. de libro Interim, weil es das sorgfältigste zu sein scheint, ist hier in beiden Sprachen. wiederholt. Besonders ergözt die schöne Latinität Melanthons und dient hin und wieder zur Erläuterung des deutschen Tertes.

Von dem judicium V. de libro Interim (corp. ref. VII. 12. ff.), welches der Churfürst von den versammelten Ständen nach gehörtem Bedenken der daselbst mit anwesenden Theologen verlangte, und das, von Melanthon verfaßt, unterm 6. July von sieben Personen unterzeichnet ist, das aber theilweise mit dem judicium IV. wortlich übereinstimmt, ist nur die Beurtheilung der Kaiserlichen Vorrede vor dem Interim, welche die Theologen jest zuerst zu Gesicht bekommen hatten, dem Terte des judicium IV. unten beigefügt. Fraglich bleibt es, ob Melanthon dieses Urtheil de prooemio Caesaris abgefaßt habe.

Leider haben der Kürze halber die judicia de libro Interim von Joh. Brenz in Schwäbisch-Hall (corp. ref. VII. 289.) und von Martin Bucer in Straßburg (corp. ref. VII. 301.), beide an Melanthon gerichtet, weggelassen werden müssen, so wie dieß auch mit einer Anzahl von Briefen von

« PredošláPokračovať »