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einen freien Spielraum gestattete. In Rom, sagt Seneka (de benef. III. 16.), zählen die Frauen nicht mehr ihre Jahre nach den Consuln, sondern nach den Ehemännern. Eben so erzählt Josephus, daß Salomo, die Schwester des Herodes, die Gattin des Costabarus, Statthalters von Jdumaa, nicht nach dem Gescße, sondern gewaltsam die Ehe trennte.

Daher spiegelt sich die gewöhnliche Form, unter der Christus das Geseß vortrug, noch bei Matthåus, der an Judenchristen schrieb, ab, während die Umstände außer Pas latina auch auf die Darstellungsweise bei Markus und Pau lus einwirften.

Es ist noch das dritte Moment, die Wiedervermåh, lung zu betrachten. Da die Ehe Mann und Weib zu Einem Fleische macht, so zerfållt die Ehe, wenn das Fleisch zerfällt; sie ist also nur lebenslånglich. Dieses lebenslångliche Verbundensein drückt der Apostel an zwei Stellen, nåmlich Róm. 7, 2. 3. und 1. Cor. 7, 39. aus. Diese Eigens schaft kommt aber nur der christlichen Ehe zu; folglich ist darin das christliche Ehegesetz enthalten. Der Grund zu dies ser Abweichung liegt in dem Zwecke, den der Apostel vor Augen hatte. An der ersten Stelle dient ihm die Ehe zu einem Beispiele, an der zweiten spricht er vom Wittwensande und mußte daher hervorheben, daß die Frau nach dem Lode ihres Mannes sich zu verehelichen oder nicht zu verehelichen die Freiheit habe.

In allen diesen Stellen sehen wir daher drei Momente herausgehoben. Sie sind mehr empirischer Natur, wie sie der ersten Betrachtung sich aufdringen, daher auch nicht volls ständig aufgezählt; denn es würde Beispielshalber die Sas framentalität gleichfalls ein Moment in der Eheentwickelung bilden. Den Momenten aber ist es eigen, daß sie den gan zen Gegenstand nach einer Seite hin vollkommen darstellen, und daß man die anderen Bestandtheile von selbst ergänzen f. In der That bedingen sich diese Momente gegenfeis die Lebenslänglichkeit des Ehebundes schließt die

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Entlassung und das Recht der Wiedervermäh

lung aus. Wenn ferner das Entlassen schon ehebrecherisch ist, so ist die Wiedervermählung verboten, die Ehe ein ges genseitiger und lebenslänglicher Bund. Eben so läßt das Verbot der Wiedervermählung auf jenes der Entlassung, so wie auf jenes der gegenseitigen und lebenslänglichen Verbundenheit schließen. Obwohl daher nur ein einziges Mo ment hervorgehoben ist, so wird doch die ganze christliche Cheordnung damit zum Unterschiede von der nichtchristlichen ausgesprochen und gegen sie abgegrenzt. Indessen wird nur die Lebenslänglichkeit des Ehebundes von Paulus als ein für sich stehendes Moment herausgehoben, während die zwei anderen verbunden vorkommen. So ist Matth. 5, 32. als lerdings von der Entlassung allein die Rede; aber der zweite Saz hebt die gegenseitige Verbindung hervor. Bei Mark. 10, 10-12. ist mit dem Verbote der Entlassung und Wies dervermählung insbesondere die gegenseitige Gleichheit hin sichtlich des Ehebandes hervorgehoben.

Daraus geht zugleich hervor, daß alle diese Formen das Wesen der Ehe enthalten, und an sich selbst veränders lich sind. Die nachfolgende Zeit konnte daher das Wesen der christlichen Ehe in einer anderen Form darstellen; ja, sie mußte sogar nach der Entwickelungsstufe der Zeitabschnitte auch eine entsprechende Darstellung vornehmen. Von' dieser Entwickelung ist wohl die wissenschaftliche die leßte Form, weil sich hier Alles zusammenschließt.

Die erste Entwickelung des christlichen Ehegesetzes nach den Zeitbedürfnissen finden wir bei Markus 10, 11. 12., und Paulus 1 Cor. 7, 10-12. Markus hebt insbesondere die gegenseitige Gleichheit rücksichtlich der Ehe hervor. Der h. Paulus aber zerlegt bereits die realen Elemente der Ehe, die Entlassung, Wiedervermählung, Wiederversöhnung, die Lebenslänglichkeit und Gegenseitigkeit der Ehe. Eben so unterscheidet er schon sehr bestimmt das absolute und relas tive Gebot, und bezeichnet jenes als das Gebot des Herrn, dieses als sein Gebot.

Das erste Element, die Entlassung, drückt er negativ

aus: Die Frau soll sich vom Manne nicht entfernen. Dies ses Verbot stimmt mit Matth. 5, 32. vollkommen zusammen; denn fast nirgends lesen wir, daß der Herr die Entlassung verboten. Das disziplinäre Element bestimmt nicht der Herr. Die Wiedervermählung verbietet er, indem er sagt, daß die Frau unvermählt bleiben soll, selbst wenn sie sich trennte. Damit drückt er den Grad des Verbotes aus; denn die Wiedervermählung darf nie, die Entlaffung bisweilen Statt finden, weil sie sonst absolut zur Rückkehr gehalten wåre. Dieses Element liegt in dem Ausspruche des Herrn, daß der entlassende und sich vermählende Ehetheil ein Ehebrecher sei." Der Apostel, welcher dieses Moment heraushob, drückte es so aus, daß die Frau unvermählt bleiben soll. Die Wies derversöhnung folgt aus der Unvermählbarkeit; denn da das Band noch fortbesteht, soll die Gattin wieder zum Manne zurückkehren und dieser soll sie wieder als seine Gattin aufnehmen.

Die Lebenslänglichkeit der Ehe drückt er an zwei Stels fen insbesondere aus; sie ergibt sich aber aus dem Wefen der Ehe in Verbindung mit der Unvermählbarkeit nach der Entlassung. Was die Gegenseitigkeit betrifft, so hebt Pau. lus nur das höchste Moment hervor, daß die entlassende oder entlassene Frau unvermählt bleiben oder sich wiedervers söhnen soll, während er vom Manne nur sagt, daß er sie nicht zurückweisen soll, und damit andeutet, daß er gleich falls nicht entlassen dürfe, nach der Entlassung unvermählt bleiben oder sich wieder aussöhnen solle.

Um die vorliegenden Elemente des christlichen Eheges seßes auf die wissenschaftlichen Prinzipien zurückzuführen, dürfen wir nur die Entwickelung betrachten, welche der Herr den Pharisåern gegenüber von der Ehe gibt; denn er geht auf die ursprüngliche Bestimmung der Ehe zurück und zeigt in dem einpaarigen primitiven Geschlechte die natürliche von Gott geordnete Bestimmung. Alsdann faßt er das concret und geschichtlich Dargelegte in den allgemeinen Saß zusame

men: Was Gott verbunden hat, soll der Mensch nicht trennen. Hier stehen sich Gott und der Mensch in dem objektiven und subjektiven Momente entgegen; das primitive Vers hältniß ist das innere, natürliche, das von Gott geordnete; das sekundäre das äußere und nachbildliche. Die ursprüngliche, von Gott gegründete Ordnung soll also der Mensch in der subjektiven Sphäre festhalten und nicht aufheben. Sonach liegen in diesem Ausspruche drei Glieder, die urz sprüngliche Bestimmung nach dem Willen Gottes, die freithå tige Vollziehung dieses Grundgeseßes von Seite der Menschen, und endlich die Einheit beider oder das Verhältniß des Willens zu diesem Grundgesetz in wahrer und falscher Entwickelung.

Der weitere Verlauf zeigte aber, daß der Mensch in seiner geschichtlichen Entwickelung gegen Gott sich auflehnte, die vollkommene Einheit nach allen Seiten hin verlor, und daß nur durch eine gnådige Herablassung Gottes und durch freithätige Mitwirkung von Seite des Menschen die Ents wickelung fortgeleitet werden konnte. Aber diese Fortleitung war eine frankhafte und vielfach getrübte. Auch in der Ehe manifestirt sich dieser krankhafte Zustand, indem die monogamische Form nach zwei Seiten hin, in der simulta nen und successiven Polygamie, aufgehoben wurde. Wegen der Herzenshärte, d. h. der Sünde, erlaubte Moses den Juden, als ein Mittel gegen menschliche Willkühr, den Scheidebrief und mit ihm die Entlassung und Wiedervers måhlung. Aber eine neue Entwickelung in der Umgeburt zur Sohnschaft Gottes machte die ursprüngliche Verbindung unzertrennbar. War nun der Mensch nach Oben und Innen innigst verknüpft, so mußte, auch das Collateralverhält, niß, welches sich in der Ehe offenbart, nach dem Grundraps porte sich umgestalten; die Ehe mußte nachbildlich das wers den, was der Gottesbund urbildlich ist unzertrennbar. Denn im Außenrapporte begründet, kann sie nur eine Ab. schattung dieser ewigen Ehe sein und nur zeitweise Dauer haben. Daher nahm der Herr auf die Hartherzigkeit der Menschen keine Rücksicht, als er sein Ehegeseß aussprach,

Dieses ist die geschichtliche Entwickelung, welche zus gleich die allein genetische und wissenschaftliche ist. Wir haben daher die einzelnen Momente herauszuheben und ges nauer zu verfolgen. Eine dreifache Darstellung einer und derselben Sache begegnet uns in der genannten Stelle Matth. 19, 4-9. Zuerst wird auf die Einpaarigkeit der Ehe hins gewiesen, sodann wird dieses Grundverhältniß mit dem Wils len des Menschen in Verbindung gebracht, und endlich wers den diese zwei Elemente verbunden, und in ihrer zeitlichen Entfaltung dargelegt.

Zuerst begegnet uns das objektive Element, welches sich auf den Menschen nach seiner von Gott gefeßten Bestimmung zur Ehe bezieht; denn es gründet sich auf eine dem menschs lichen Willen vorangehende und von ihm unabhängige Bes stimmtheit. Diese Grundbestimmtheit, welche der menschliche Wille nicht abändern kann, sondern welcher er sich unterzus ordnen hat, ist darin ausgesprochen, daß Gott urbeginns nur Ein Menschenpaar schuf, und so die Ordnung traf, daß die Ehe unauflösbar und einpaarig sein sollte. Der zweite objektive Faktor ist der Schöpferwille, welcher nicht durch das Wort, sondern die That sich aussprach, als Adam, vom Geiste Gottes getrieben *), bei dem Anblicke der Eva ausrief: Dieses ist nun Gebein von meinem Gebeine und Fleisch von meinem Fleische. Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen und seinem Weibe anhangen, und beide werden Ein Fleisch sein. Die leßten Worte, welche gleich sam einen Refler von den ersten enthalten, könnten auch von Gott gesprochen sein, so daß beide Såße einen Dialog bildeten. Daher steht Matth. 19, 4., daß Gott anfangs Meann und Weib erschuf und sprach: Darum wird der Mann Bater und Mutter verlassen, und seinem Weibe anhangen. Sieht man auf den Inhalt und Contert, so eignen sich leßtere Worte weniger für Adam als für den schaffenden Gott;

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*) Das Tridentinum sagt, Sess. 24. de sacr. matr.: Adam habe, divini spiritus instinctu, diese Worte gesprochen.

Beitschr. f. Vhilos. u. kathol. Theol. R. F. XII. 1s heft.

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