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daher ein ganzes Geschlecht von Sünden, nämlich die Sünde gegen die Keuschheit im Allgemeinen, zwischen Verheirathes ten oder Unverheiratheten, sei sie natürlich oder unnatürlich.

Hier kommt uns die erste falsche Voraussetzung und irrige Anwendung von nogveía bei Matth. 19, 9. u. 5, 32. entgegen. Brenner behauptet nämlich, nogvɛia bezeichne urs sprünglich nur die Geschlechtssünde unter Unverheiratheten, und führt folgende Gründe an*):,,1. Eine in der Ehe un erlaubte Vermischung würde er gewiß mit dem eigentlichen Worte bezeichnet haben, um so mehr, da er hier als Gesetzs geber auftrat, und die einzige Ursache angab, wegen welcher der Mann seine Frau entlassen darf. 2. In denselben Terten fprad er von πορνεία unb μοιχεία, ein 3eiden, baß er beide Worte wohl von einander unterschied, und ihnen den eigentlichen Sinn unterlegte. 3. Пooveía fommt auch sonst in den neutestamentlichen Schriften als Hurerei vor, und wird von μayeía ausdrücklich unterschieden Matth. 15, 19.; 1. Cor. 6, 9.; Hebr. 13, 4. Er fügt jedoch hinzu (S. 210): "Da jedoch diese Erklärung immer noch manchen Anstand finden kann, auch deswegen, weil sie von jenen der Båter abweicht, und nogvɛía auch in der Schrift als μoixɛia oder überhaupt als sündhafter Geschlechts-Umgang, Rom. 1. 29.; Eph. 5, 3. steht, so läßt sich dennoch strenge beweisen, daß Christus selbst den Ehebruch nicht als Grund einer völligen zu einer neuen Heirath berechtigenden Trennung, sondern nur einer äußeren Absonderung der Eheleute angegeben hat."

Nach Brenner hat also nopveia keine allgemeine Bes deutung, so daß es nicht auch für uoizela steht, obwohl er durch die angeführten Stellen sich selbst wiederlegt. Wers ner dagegen sagt geradezu **): „Es läßt sich auch nicht im

in coniugata est moechia sive adulterium, quare per fornicationem hic intellige adulterium, sodomiam etiam cum coniuge, sed renitente, et omnem illicitum concubitum, ut patet c. Meretrices 32. q.

4.

*) Dogmatik, III. B. S. 207. **) Zeitschrift von Seiß, S. 168.

Mindesten diese weitere Bedeutung des Wortes nogveia sprachlich rechtfertigen." Ferner *): „Ist es nicht höchst aufs fallend, daß während bei Matth. 5, 32. und 19, 9. das Vergehen, welches der Mann durch Eingehung einer neuen Ehe oder durch Entlassung sich zu Schulden kommen läßt, mit μοιχᾶται υπό μοιχᾶσθει ποιεῖ begeidnet wiro, fur ben Scheidungsgrund stets der Ausdruck nooveia, Hurcrei, nicht Moysia, die spezifische Bezeichnng des Ehebruches (= Hurerei) vorkommt? Es kann also durchaus nicht ein halts barer Grund aufgefunden werden, warum an beiden Stellen bei Matth. statt der spezifischen Benennung μoryɛía die ges nerische zoovɛia gewählt worden. Es fehlt also aller eres getische Grund, nogvɛia an beiden Stellen als Ehebruch zu erklären. Will man demnach nicht die tropische Bedeutung gelten lassen, so bleibt nichts übrig, als unter nogveia die einfache Hurerei zu verstehen.“

Darauf ist kurz zu erwiedern, daß nogveía nicht mit Moysia zusammenfällt, sondern auch noch andere Geschlechts. sünden in sich schließt, wie Corn. a. Lapide (l. c.) gezeigt. Damit stimmt ferner die Praris der Kirche überein, welche auch wegen solcher Sünden eine Absonderung gestattet **). So ermahnt Tobias seinen Sohn: „Hüte dich, mein Sohn, vor aller Unkeuschheit (ab omni fornicatione), und laß neben deinem Weibe nie ein Laster von dir hören.“ Jede Unkeuschheit und die Unkeuschheit ohne nåhere Bestimmung sind identisch..

Wir haben daher durch Belege nachzuweisen: 1. daß nooveia sowohl von Verheiratheten als Unverheiratheten, und 2. sowohl von der natürlichen, als unnatürlichen Ge

*) Apolog. Schreiben, S. 73 u, 76.

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non tantum verum

*) Sanchez. de matrim. X. d. 4. n. 15.
adulterium naturale comprehendi, sed omnem concubitum,
per quem fit carnis divisio. S. Thomas, supplem. qu. 62.
a. 1. Ad quartum dicendum, quod etiam propter vitium
contra naturam potest procedi ad divortium.

schlechtsfünde prådicirt wird. Von den namhaften Exegeten ist uns keiner bekannt, der, wie Brenner und Werner, den ersten Satz bestritte und nogveia allein auf die Ehelosen beschränkte. Hinsichtlich des zweiten Punktes sagt Estius *), daß noortia die unerlaubte Geschlechtsversündigung des Mannes mit einem Weibe bezeichne, und schließt damit die unnatürliche Sünde aus.

Einige Stellen genügen. Gerade Rom. 1, 29., wo zogveia allein neben Sünden anderer Art steht, muß es den weitesten Umfang haben und die Sünden bezeichnen, welche im Vorhergehenden ewähnt werden, daß nämlich sowohl das månnliche als weibliche Geschlecht den rechten Gebrauch des Geschlechtstriebes verließ.

Die wichtigste Stelle ist I. Cor. 6, 18.: pevyetɛ iηv πορνείαν (fugite fornicationem). Πῶν ἁμάρτημα, ὃ ἐὰν ποιήσῃ ἄνθρωπος, ἐκτὸς τοῦ σώματός ἐστιν· ὁ δὲ πορ νεύων (qui autem fornicatur) εἰς τὸ ἴδιον σῶμα ἁμαρτάνει. Hier muß unter nogveia jede Art von Wollust inbegriffen sein, weil jede eine Versündigung gegen den eigenen Leib ist. Zu dieser Stelle bemerkt Estius: Notandum, sub nomine fornicationis omne genus impudicitiae in hac sententia comprehendi. Non enim dubium, quin peccet in suum corpus, qui quicquam eiusmodi commiserit, sive illud sit secundum naturam, sive contra naturam.

I. Cor. 7, 2. befiehlt der Apostel wegen der Wollust (dia tas nogveias propter fornicationem) zu heirathen. τὰς πορνείας Die Ehe ist aber ein Schußmittel gegen jede unerlaubte Geschlechtshandlung.

Diese Stellen beweisen genugsam, daß noovɛia in der allgemeinften Bebeutung vorfomme, unb δαβ μὴ ἐπὶ πορνεία die unerlaubte Geschlechtsbefriedigung in und außer der Ehe auf unnatürliche oder natürliche Weise bezeichne.

Die hier aufgestellte Bedeutung ist die eigentliche. Da

*) Ad Rom. 1, 29. nogvɛla

fornicatione

omnis illicitus concubitus viri cum foemina.

comprehenditur

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man aber unter noovɛia auch eine uneigentliche Hurerei, die Sünde gegen Gott und den Gößendienst, versteht, so muß im Allgemeinen bemerkt werden, daß eine uneigentliche Bedeutung nur durch einen Zusaß entstehe. Wir reden so von dem Lichte und Auge des Geistes. Christus sagt von den Jüngern: Ihr seid das Licht der Welt, das Salz der Erde. Findet sich daher zu nogveia ein solcher Zusaß, so verliert es die natürliche Bedeutung.

Nimmt man bei Matth. 5, 32. und 19, 9. eine uneis gentliche Bedeutung an, so irrt man zweifach; denn erstlich wird die Grundbedeutung von zogvɛía durch kein Wort veråndert und sodann müßte wegen jeder Sünde denn jede ist eine Hurerei gegen Gott die Ehe getrennt werden *). So der h. Augustin, der jedoch diese Ansicht späterhin verwarf oder bezweifelte. Ihm folgte Petrus Lombardus **), der

*) Maldonat fagt zu Matth. 5, 32. und nach ihm Corn. a 2. Quidam ob omnia peccata, quae in scripturis fornicatio vocari solent, licere putant uxorem dimittere, ut sentire videtur Origenes (tract. in Matth. 7.) et Augustinus (serm. dom. 1. 1.) et Strabus. Sed illud est nimis dilatare sententiam, quam videmus Christum maxime restringere voluisse et maiorem pene Christianis dimittendarum uxorum, quam Iudaeis dare licentiam; omnia enim vere peccata fornicatio vocantur, quia per ea a Creatoris avertemur amore et ad creaturarum amorem convertimur. Quare et ipse Augustinus (1. 1. retract. c. 19) hoc retractasse visus est, saltem de eo dubitasse.

**) De sacr. IV. d. 39. 3. 4. Potest (fidelis infidelem) licite

dimittere, quia in infideli est fornicatio, si non corporis, ta-
men mentis. Causam enim fornicationis Dominus excepit.
Fornicationem vero generalem et universalem intelligere co-
gimur, non modo scilicet corporalem, sed et spiritualem, de
qua Aug. in gloss. 1. ait: Idololatria et quaelibet noxia su-
perstitio fornicatio est. Dominus autem permisit et causa
fornicationis uxorem dimitti, sed non iussit; et sic dedit
Apostolo locum monendi, ut qui voluerit non dimittat; pot-
est tamen licite dimittere. Si enim fornicatio carnis de-
testanda est in coniuge, quanto magis fornicatio mentis, id

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auch den Unglauben bei Paulus I. Cor. 7, 12. darunter vers steht, und keinen Nachfolger mehr gefunden zu haben scheint.

Wenn diese Interpretation nach Inhalt und Form uns haltbar ist, so muß es noch mehr die von Werner aufges stellte sein, welcher unter nogveia nicht jegliche Sünde, wie der h. Augustin und Andere, sondern nur den Abfall vom Glauben oder die anioria bei Paulus I. Cor. 7, 12-16. versteht. Diese Ansicht ist völlig neu, und er irrt sich, wenn er Vorgänger zu haben glaubt; denn ehedem faßte man jede Sünde, die Wollustsünde so gut als den Unglauben und den Gößendienst, darunter zusammen.

Um hier summarisch zu verfahren, wollen wir die dni oría bei Paulus 1. Cor. 7, 12. und die von Werner anges führten Stellen prüfen.

Wenn ungleiche Ehen zwischen Christen und Nichtchristen Statt haben, so ist die anioria nichts anderes, denn das Nichtgetauftsein, oder der objektive Unglaube. Denn im Gegensaße zu ádeλpòs ist äntoros nur der Nichtchrist, der nicht unser Glaubensgenosse ist, mag er sonst welche subs jektive Ansicht und Zuneigung zum Christenthume wie immer haben. Ein solcher Ungläubige ist sowohl der Cate chumen, als der Heide und Jude, welche ihrer Religion treu bleiben; dahin gehört aber nicht der Apostat, obwohl er subjektiv ein Ungläubiger oder Gößendiener ist. Der objeks tive Unglaube ist daher keine Sünde.

Das Ergebniß aus den alttestamentlichen Stellen · spricht

- Ex

est infidelitas? Si autem quaeris, an propter aliud vitium
nisi propter infidelitatem vel idololatriam possit dimitti, at-
tende, quod Augustinus ait, 27. qu. 1.: Si infidelitas forni-
catio est, et idololatria infidelitas, et avaritia idololatria,
non est dubitandum, et avaritiam fornicationem esse.
his apparet, quod non solum infidelitas, sed etiam quaelibet
concupiscentia, quae perniciose turpiterque corrumpit, forni-
catio spiritualis est, per quam vir uxorem vel uxor virum
dimittere potest. Consulit tamen Apostolus, ne fidelis di-
mittat infidelem volentem cohabitare, nec a Deo revocare.

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