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auch den Unglauben bei Paulus I. Cor. 7, 12. darunter vers steht, und keinen Nachfolger mehr gefunden zu haben scheint.

Wenn diese Interpretation nach Inhalt und Form uns haltbar ist, so muß es noch mehr die von Werner aufges stellte sein, welcher unter nogveia nicht jegliche Sünde, wie der h. Augustin und Andere, sondern nur den Abfall vom Glauben oder die anoria bei Paulus I. Cor. 7, 12-16. versteht. Diese Ansicht ist völlig neu, und er irrt sich, wenn er Vorgänger zu haben glaubt; denn ehedem faßte man jede Sünde, die Wollustsünde so gut als den Unglauben und den Gößendienst, darunter zusammen.

Um hier summarisch zu verfahren, wollen wir die anioría bei Paulus I. Cor. 7, 12. und die von Werner anges führten Stellen prüfen.

Wenn ungleiche Ehen zwischen Christen und Nichts christen Statt haben, so ist die anioria nichts anderes, denn das Nichtgetauftsein, oder der objektive Unglaube. Denn im Gegensaße zu ádeλpòs ist ancoros nur der Nichtchrist, der nicht unser Glaubensgenosse ist, mag er sonst welche subjektive Ansicht und Zuneigung zum Christenthume wie immer haben. Ein solcher Ungläubige ist sowohl der Cates chumen, als der Heide und Jude, welche ihrer Religion treu bleiben; dahin gehört aber nicht der Apostat, obwohl er subjektiv ein Ungläubiger oder Gößendiener ist. Der objeks tive Unglaube ist daher keine Sünde.

Das Ergebniß aus den alttestamentlichen Stellen spricht

Ex

est infidelitas? Si autem quaeris, an propter aliud vitium
nisi propter infidelitatem vel idololatriam possit dimitti, at-
tende, quod Augustinus ait, 27. qu. 1.: Si infidelitas forni
catio est, et idololatria infidelitas, et avaritia idololatria,
non est dubitandum, et avaritiam fornicationem esse.
his apparet, quod non solum infidelitas, sed etiam quaelibet
concupiscentia, quae perniciose turpiterque corrumpit, forni-
catio spiritualis est, per quam vir uxorem vel uxor virum
dimittere potest. Consulit tamen Apostolus, ne fidelis di-
mittat infidelem volentem cohabitare, nec a Deo revocare.

Werner so aus *): „daß die metaphorische Bedeutung, so wohl, weil sie im alten Testamente so durchgreifend ist, daß das Verbum ♬‡‡ größtentheils so gebraucht wird, die Nomina oxṛ und zu immer in der tropischen Bedeutung und nie in der eigentlichen Bedeutung vorkommen, für die Erceptionsformet μὴ ἐπὶ πορνείᾳ unb παρεκτὸς λόγου τῆς nopveías in Betracht gezogen werden könne; daß wir es hier nicht mit einem Ausdrucke zu thun haben, der nur hie und da typisch gebraucht wird, von welchem die eigentliche Bedeutung noch immer im Sprachgebrauche die vorherrschende ist, sondern daß uns hier ein Nomen vorliegt, das unter den Hebråern vielleicht gar nie in der eigentlis chen Bedeutung gebraucht, und schon ursprünglich zur Bezeichnung der geistigen Hurerei gebildet worden, oder von welchem doch jedenfalls sehr frühzeitig schon die e is gentliche Bedeutung ganz außer Curs gekommen ist; denn sowohl das Hauptwort n als , wovon noovɛíɑ nur die Uebersetzung ist, kommen immer nur in der tropischen Bedeutung, nie in der eigentlichen vor“.

Dagegen ist erstens zu bemerken, daß sowohl das Zeits wort, als auch das Substantiv in der eigentlichen Bedeutung vorkommt. Nur zwei Stellen. Genef. 38, 24. heißt es: Thamar hat gehurt (27) und es scheint, daß sie schwanger sei von der Hurerei (□). Und Numer. 25, 1. lesen wir: das Volk befleckte sich durch Hurerei (n) mit den Löchtern Moabs. Wenn nicht vors kommt, so ist dieses zufällig. Der Beweis würde nur Kraft haben, wenn dargethan werden könnte, daß es gar nicht vorkommen kann. Man wird doch nicht die Schrift für einen philologischen Apparat halten wollen.

Ja, selbst wenn keine eigentliche Bedeutung von 7727 vorkáme, so könnte man nicht schließen, daß es nur eine uneigentliche Bedeutung habe. Denn die uneigentliche Bedeu tung, welche allein durch einen Zusaß entsteht, ist ohne die

*) Apolog. Schreiben, S. 32 und 33.

für sich

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mit dem

eigentliche gar nicht denkbar. Es müßte bewiesen werden, daß ohne den Zusammenhang Begriffe der Sünde zusammenfalle.

Endlich beweist selbst dieses, die Richtigkeit zugegeben, in Bezug auf Matth. 5. u. 19. gar nichts; denn unter dem Unglauben ist bei Paulus keine Sünde zu verstehen. Uebers haupt können Stellen aus dem alten Testamente hier gar keinen Beweis liefern.

Wir wenden uns nun zum neuen Testamente. Die erste Stelle Apoc. 2, 14., wonach sich Einige nach der Lehre des Balaam der Hurerei hingeben (rogvevσai) und von Gößenopfern effen, bezieht sich erstens auf Christen, und hat daher keine Beweiskraft, und sodann heißt hier Hurerei im Gegensaße zu dem Essen vom Gößenopfer nicht der Abfall von Gott allein, sondern die Sünde der gößendienstlichen Hurerei.

Der Beschluß der Synode zu Jerusalem Act. 15, 20. 29., sich von der Hurerei zu enthalten, betrifft ebenfalls nur Chris sten, und zweitens die gößendienstliche Hurerei, weil es im Gegensaße und in Verbindung mit dem Essen vom Gößenopferfleische steht, denn die gewöhnliche ist allgemeines Verbot. Wenn die Juden Joh. 5, 39. 40. 41. sagen, sie seien nicht aus Hurerei geboren, sondern hätten den Einen Vater Gott, oder wenn sie ein ehebrecherisches Geschlecht heißen, so so wird alles Uebrige zugegeben die Sünde des Uns glaubens und die aus dem Unglauben hervorgehenden Sün den bezeichnet. Der objektive Unglaube ist damit nicht gemeint. Die Stelle Hebr. 12, 16., welche von einem nóo̟vos und Béßŋhos spricht, gilt gleichfalls nur von apostasirenden Judenchristen, und håtte an sich keine Beweiskraft, da sie nicht mit dem objekitven Unglauben bei Paulus zus sammenfällt.

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Dieses sind die Stellen, welche für nogvɛíɑ den Bes griff der paulinischen ảnioría darthun sollen, Stellen, in denen auch nicht einmal eine Spur davon vorkommt, weil Werner immer nur den subjektiven Unglauben vor Augen

hat. Aber auch selbst in dieser Bedeutung fallen die meis sten Stellen hinweg. Stellt man nun einen Vergleich zwis schen allen diesen Stellen und zwischen Matth. 5, 32. und 19, 9. an, so ergibt sich, daß nogvɛía in den ersteren Stellen die tropische Bedeutung durch einen Zusaß erst gewinnt, während in den letteren Stellen gar kein Zusaß vorkommt, welcher die primitive Bedeutung zur abgeleiteten oder bilds lichen erhöbe. Denn bekanntlich kann das Wort an sich nur die primitive Bedeutung haben. Dieses Uebersehen läßt Werner ausrufen *): Bedenkt man noch, daß Christus zu Schriftgelehrten und Pharisåern spricht, denen der alttestas mentliche Sprachgebrauch auf das Genaueste bekannt war, wie läßt sich da nur annehmen, daß sie den Herrn nicht auf der Stelle verständen haben sollten?" Völlig unwahr aber ist es, was er weiter sagt: „Auch gewöhnliche Juden was ren durch die Vorlesung der h. Schriften in den Synagos gen hinlänglich mit dem Umstande vertraut, daß der betref fende Ausdruck im alten Testamente überall nur die geis stige Hurerei des Gößendienstes (!) anzeige.".

Da sich der Begriff der nogveia bei Paulus auf alle Nichtchristen, seien es Juden oder Heiden, seien sie Gößen. diener oder Catechumenen, erstreckt, so reicht es nicht hin, um den objektiven Unglauben für novela zu gewinnen, wenn Werner nur den Abfall von der christlichen Lehre zur nicht christlichen aus dem Begriffe der nogveía in beiden Stellen bei Matth. ausscheiden will. Zudem gelingt ihm selbst dieses nicht, wenn er aus dem Umstande, daß seit den Zeiten der Makkabåer unter dem Volke Israel sich durchaus gar keine Neigung mehr zum Abfalle von der Religion Jehova's zeigte, den Schluß zieht **),,,daß die Schriftgelehrten und Pharisåer aus gutem historischen Grunde den Ausnahmsfall der nogveia nur auf einen ursprünglichen gößendienerischen Ehetheil, wenn nämlich ein Gläubiger wis

*) Apolog. Schreiben, S. 33.

**) Dafelbst, S. 36.

der das Gesetz, wie dies zu Esra's Zeiten geschehen ist, ein gößendienerisches Weib zur Ehe genommen, oder, was damals, zu Christi Zeiten, nicht selten geschah, auf den Fall, daß der heidnische Ehemann ein Jehova - Verehrer wurde, das Weib aber beim Gößendienste verharrte, beschrånken.“ Hier herrscht ein offenbarer Widerspruch; denn die Absicht ist: den Abfall zu der nichtchristlichen Lehre aus dem Bes griffe der nogveia auszuschließen, während die Begründung den Abfall von dem Judenthume` zum Heidenthume aus schließt. Eben so unerklärlich ist es auf der anderen Seite, wie ein Wort darum seine ganze oder theilweise Bedeutung verlieren soll, weil das damit Bezeichnete nicht mehr vors kommt. Nach dieser Regel würde das Wort Ehebruch in einem Lande, wo er nicht vorkáme, seine Bedeutung ganz oder theilweise einbüßen. Nur so viel håtte behauptet wer den können, daß die Juden diesen Fall, weil das Wort Hus rerei seine Bedeutung verloren, gar nicht oder nur wenig begriffen. Wenn beide Fälle bei Matth. und Paulus iden, tisch wåren, so müßte folgen, daß die Juden noch weniger diesen Fall begriffen, als die Corinther, welche sich darüber, wie überhaupt über das christliche Ehegesetz belehren ließen.

Da aber beide Stellen nicht zusammen gehören, da ferner novela in keiner Weise das Ungetauftsein bezeichnen kann, so ist von noo̟vɛiɑ in den genannten Stellen jeder uns eigentliche Begriff auszuschließen und dieses Wort in seiner Wurzelbedeutung und nach seinem vollsten Umfange zu fassen.

Die Apposition bildet das zweite Objekt der Untersus chung. Nach den bisherigen Erörterungen ist es schlechters dings unmöglich, die genannte Apposition in einem exclusio ven Sinne zu nehmen. Nicht nur die Widersprüche, wels chen die seitherige eregetische Versuche nicht entgehen konns ten, sondern auch der ganze Inhalt und Zusammenhang füh ren nothwendig dazu, die Zusaßworte in einem einschließenden Sinne zu nehmen. Nun kommt es darauf an, ob dieser einschließende Sinn auch philologisch gerechtfertigt werden

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