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Werner so aus "): „daß die metaphorische Bedeutung, so wohl, weil sie im alten Testamente so durchgreifend ist, daß das Verbum ♬‡‡ größtentheils so gebraucht wird, die Nomina er und immer in der tropischen Bedeutung und nie in der eigentlichen Bedeutung vorkommen, - für die Ers ceptionsformet μὴ ἐπὶ πορνείᾳ unb παρεκτὸς λόγου τῆς noqveías in Betracht gezogen werden könne; daß wir es hier nicht mit einem Ausdrucke zu thun haben, der nur hie und da typisch gebraucht wird, von welchem die eigentliche Bedeutung noch immer im Sprachgebrauche die vorherrschende ist, sondern daß uns hier ein Nomen vorliegt, das unter den Hebråern vielleicht gar nie in der eigentli chen Bedeutung gebraucht, und schon ursprünglich zur Be zeichnung der geistigen Hurerei gebildet worden, oder von welchem doch jedenfalls sehr frühzeitig schon die e is gentliche Bedeutung ganz außer Curs gekommen ist; denn sowohl das Hauptwort als ?, wovon novɛía nur die Ueberseßung ist, kommen immer nur in der tropischen Bedeutung, nie in der eigentlichen vor".

Dagegen ist erstens zu bemerken, daß sowohl das Zeits wort, als auch das Substantiv in der eigentlichen Bedeutung vorkommt. Nur zwei Stellen. Genef. 38, 24. heißt es: Thamar hat gehurt (177) und es scheint, daß sie schwanger sei von der Hurerei (). Und Numer. 25, 1. lesen wir: das Volk befleckte sich durch Hurerei (m) mit den Löchtern Moabs. Wenn nicht vors kommt, so ist dieses zufällig. Der Beweis würde nur Kraft haben, wenn dargethan werden könnte, daß es gar nicht vorkommen kann. Man wird doch nicht die Schrift für einen philologischen Apparat halten wollen.

Ja, selbst wenn keine eigentliche Bedeutung von vorfåme, so könnte man nicht schließen, daß es nur eine uneigentliche Bedeutung habe. Denn die uneigentliche Bedeu tung, welche allein durch einen Zusaß entsteht, ist ohne die

*) Apolog. Schreiben, S. 32 und 33.

für sich

mit dem

eigentliche gar nicht denkbar. Es müßte bewiesen werden, daß ohne den Zusammenhang Begriffe der Sünde zusammenfalle.

Endlich beweist selbst dieses, die Richtigkeit zugegeben, in Bezug auf Matth. 5. u. 19. gar nichts; denn unter dem Unglauben ist bei Paulus keine Sünde zu verstehen. Uebers haupt können Stellen aus dem alten Testamente hier gar keinen Beweis liefern.

Wir wenden uns nun zum neuen Testamente. Die erste Stelle Apoc. 2, 14., wonach sich Einige nach der Lehre des Balaam der Hurerei hingeben (лoovɛvσαi) und von Gögenopfern effen, bezieht sich erstens auf Christen, und hat daher keine Beweiskraft, und sodann heißt hier Hurerei im Gegensaße zu dem Essen vom Gößenopfer nicht der Abfall von Gott allein, sondern die Sünde der gößendienstlichen Hurerei.

Der Beschluß der Synode zu Jerusalem Act. 15, 20. 29., sich von der Hurerei zu enthalten, betrifft ebenfalls nur Chri sten, und zweitens die gößendienstliche Hurerei, weil es im Gegensaße und in Verbindung mit dem Essen vom Gößens opferfleische steht, denn die gewöhnliche ist allgemeines Verbot.

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Wenn die Juden Joh. 5, 39. 40. 41. sagen, sie seien nicht aus Hurerei geboren, sondern hätten den Einen Vater Gott, oder wenn sie ein ehebrecherisches Geschlecht heißen, so wird — alles Uebrige zugegeben die Sünde des Uns glaubens und die aus dem Unglauben hervorgehenden Sün den bezeichnet. Der objektive Unglaube ist damit nicht gemeint. Die Stelle Hebr. 12, 16., welche von einem nóo̟vos und Bißŋkos spricht, gilt gleichfalls nur von apostasirenden Judenchristen, und hätte an sich keine Beweiskraft, da sie nicht mit dem objekitven Unglauben bei Paulus zu sammenfällt.

Dieses sind die Stellen, welche für nogveía den Bes griff der paulinischen ảnioría darthun sollen, Stellen, in denen auch nicht einmal eine Spur davon vorkommt, weil Werner immer nur den subjektiven Unglauben vor Augen

hat. Aber auch selbst in dieser Bedeutung fallen die meis sten Stellen hinweg. Stellt man nun einen Vergleich zwis schen allen diesen Stellen und zwischen Matth. 5, 32. und 19, 9. an, so ergibt sich, daß nogvsía in den ersteren Stellen die tropische Bedeutung durch einen Zusaß erst gewinnt, während in den leßteren Stellen gar kein Zusaß vorkommt, welcher die primitive Bedeutung zur abgeleiteten oder bilds lichen erhöbe. Denn bekanntlich kann das Wort an sich nur die primitive Bedeutung haben. Dieses Uebersehen läßt Werner ausrufen *): „Bedenkt man noch, daß Christus zu Schriftgelehrten und Pharisåern spricht, denen der alttestas mentliche Sprachgebrauch auf das Genaueste bekannt war, wie läßt sich da nur annehmen, daß sie den Herrn nicht auf der Stelle verständen haben sollten?" Völlig unwahr aber ist es, was er weiter sagt: „Auch gewöhnliche Juden was ren durch die Vorlesung der h. Schriften in den Synagogen hinlänglich mit dem Umstande vertraut, daß der betreffende Ausdruck im alten Testamente überall nur die geis stige Hurerei des Gößendienstes (!) anzeige."

Da sich der Begriff der nogveia bei Paulus auf alle Nichtchristen, seien es Juden oder Heiden, seien sie Gößens diener oder Catechumenen, erstreckt, so reicht es nicht hin, um den objektiven Unglauben für novela zu gewinnen, wenn Werner nur den Abfall von der christlichen Lehre zur nichtchristlichen aus dem Begriffe der nogνɛía in beiden Stellen bei Matth. ausscheiden will. Zudem gelingt ihm selbst dieses nicht, wenn er aus dem Umstande, daß seit den Zeiten der Makkabåer unter dem Volke Israel sich durchaus gar keine Neigung mehr zum Abfalle von der Religion Jehova's zeigte, den Schluß zieht **),,,daß die Schriftgelehrten und Pharisåer aus gutem historischen Grunde den Ausnahmsfall der nogveia nur auf einen ursprünglichen gößendienerischen Ehetheil, wenn nåmlich ein Gläubiger wi

*) Apolog. Schreiben, S. 33.

**) Dafelbst, S. 36,

der das Geseß, wie dies zu Esra's Zeiten geschehen ist, ein gößendienerisches Weib zur Ehe genommen, oder, was da mals, zu Christi Zeiten, nicht selten geschah, auf den Fall, daß der heidnische Ehemann ein Jehova - Verehrer wurde, das Weib aber beim Gößendienste verharrte, beschränken." Hier herrscht ein offenbarer Widerspruch; denn die Absicht ist: den Abfall zu der nichtchristlichen Lehre aus dem Bes griffe der nogveiɑ auszuschließen, während die Begründung den Abfall von dem Judenthume“ zum Heidenthume aus. schließt. Eben so unerklärlich ist es auf der anderen Seite, wie ein Wort darum seine ganze oder theilweise Bedeutung verlieren soll, weil das damit Bezeichnete nicht mehr vors fommt. Nach dieser Regel würde das Wort Ehebruch in einem Lande, wo er nicht vorkáme, seine Bedeutung ganz oder theilweise einbüßen. Nur so viel håtte behauptet wer den können, daß die Juden diesen Fall, weil das Wort Hus rerei seine Bedeutung verloren, gar nicht oder nur wenig begriffen. Wenn beide Fälle bei Matth. und Paulus iden tisch wåren, so müßte folgen, daß die Juden noch weniger diesen Fall begriffen, als die Corinther, welche sich darüber, wie überhaupt über das christliche Ehegesetz belehren ließen.

Da aber beide Stellen nicht zusammen gehören, da ferner nooreia in keiner Weise das Ungetauftsein bezeichnen kann, so ist von nоovɛia in den genannten Stellen jeder uns eigentliche Begriff auszuschließen und dieses Wort in seiner Wurzelbedeutung und nach seinem vollsten Umfange zu fassen.

Die Apposition bildet das zweite Objekt der Untersu chung. Nach den bisherigen Erörterungen ist es schlechters dings unmöglich, die genannte Apposition in einem exclusi ven Sinne zu nehmen. Nicht nur die Widersprüche, wels chen die seitherige eregetische Versuche nicht entgehen konn ten, sondern auch der ganze Inhalt und Zusammenhang füh ren nothwendig dazu, die Zusaßworte in einem einschließenden Sinne zu nehmen. Nun kommt es darauf an, ob dieser einschließende Sinn auch philologisch gerechtfertigt werden

kann. Wenn z. B. Christus sagt, er werde bis zum Welts ende bei den Jüngern sein, so will er nicht sagen, daß sein Beistand hierauf aufhöre. In diesem Sinne müssen auch die Zusaßworte sich interpretiren lassen. Hier müssen sich aber für die Formel bei Matth. 5, 32. nagextos λóyov und für die zwei Varianten bei Matth. 9, 19. ur und εi uỷ ἐπὶ πορνείᾳ, Belege finben laffen.

Was die erste Formel anlangt, so kann die Präposis tion napextos mit swos, xwpis, selbst mit xai wechseln. Wir wollen hier nur Beispiele anführen. Jerem. 37, 20. heißt es: Sie sollten Jeremias täglich einen Laib Brod geben. Der Urtert weicht ab; die LXX. haben oder av néoσovov, die Vulg.: excepto pulmento.

I. Esdras 1, 4. 6. heißt es: Und alle sollen ihn unters stüßen mit Silber außerdem, was sie freiwillig opfern und 6. außer dem Freiwilligen. Der Urtert hat 2, δίε LXX. μετὰ τοῦ ἑκουσίου, unb 3. 6. πάρεξ ἑκουσίων die Vulgata: excepto, quod voluntarie - exceptis his, quae sponte.

II. Esdras 5, 18. heißt es: Man bereitete alle Lage einen Ochsen außer dem Geflügel. Der Urtert und die LXX. haben Und, die Vulgata: exceptis volatilibus.

III. Ron. 10, 13. lesen wir: Der König Salomon gab der Königin von Saba Alles, was sie wollte, außer dem, was er sonst gab. Der Urtert hat: 7, die LXX.: éxtv5' návrov, óv édɛdwxel, die Vulgata: exceptis his, quae ultro obtulit.

Was die Formel: μǹ śni noqveig, anlangt, so kommen hier mehre Stellen im einschließenden Sinne vor. Ps. 13, 3. heißt es: Keiner ist, der Gutes thut, selbst nicht Einer, nach dem Urterte: 87, nach der LXX.: 05 Evós. An unserer Stelle konnte oder 7 stehen, und der Sinn ist: Wer irgend seine Frau entläßt, selbst nicht wegen Hurerei, oder (wie die LXX. sagen) = bis auf die Hurerei, und eine andere ehelicht, ist ein Ehebrecher.

Wenn Christus sagt, Marc. 9, 36.: os av EV TOY

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