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die Rede ist, und daher auch ein anderer Nachsaß, nämlich porzão dai noiɛï, folgt. Daher ist ein doppelter Nachweis nothwendig, daß nåmlich) μoixãodai noiɛï selbst eine ehebrecherische Handlung bedeute, und daß sie geringer sei, als der vollendete Ehebruch, der mit uoyuraι ausgedrückt wird.

Zunächst sind die Beziehungen, welche der Ehebruch zuläßt, nåher zu betrachten. Hier kommen nur die einheits lichen oder die subjektiven in ihrer Beziehung zu den objektiven in Betracht. Der Mensch verlegt die Ehe, welche Eheverlegung entweder das objektive Band der Ehe auflöst oder nicht. Da aber ganz gewiß das subjektive Band, die eheliche Liebe und Treue, aufgehoben wird, so ist Ehebruch) ein unrichtiger Ausdruck, wenn die subjektive Verleßung der Ehe das objektive Band nicht löst; auf jeden Fall aber eine euphemistische Bezeichnung, statt der Versündigung gegen die Che. Gegen die Ehe kann aber auf eine dreifache Weise gesündigt werden. Erstens kann die eheliche Liebe aufhören, indem sie sich einer andern Person zuwendet; sodann kann das eheliche Leben durch Absonderung von Tisch und Bett aufgehoben, oder eine Entfernung, um die Ehe nicht mehr vollziehen zu dürfen, und endlich drittens eine Versündigung mit einer anderen Person stattfinden, nachdem die erste Gattin entlassen wurde oder nicht.

Die Schrift führt also diese drei Cheverletzungen an. In Bezug auf den ersten Fall sagt der Herr: Matth. 5, 28., daß Jeder, welcher eine Frau begierlich ansieht, im Herzen schon die Ehe gebrochen habe. In Bezug auf den dritten Punkt sagt der Herr Matth. 19, 9.: Wer seine Frau aus irgend einem Grunde bis auf die Hurerei entläßt, und eine andere ehelicht, bricht die Ehe. Eine solche Verehelichung entspricht vollkommen der Geschlechtssünde mit einer andern Person, ohne daß die Frau entlassen wurde. Der zweite, mitten inne liegende Fall ist hier Matth. 5, 32. ausgespro chen, wo nur von der Aufhebung des ehelichen Lebens die Rede ist. Dieses ist mehr als eine geistige und weniger als eine leibliche Versündigung.

Betrachtet man Matth. 5, 28. unb 32., so sieht man, daß überall avryv steht, und doch ist es gewiß, daß die Frau, durch deren begierlichen Anblick gesündigt wird, schuld. los fei. avriy hat daher die Bedeutung: gegen sie oder in Bezug auf sie die Ehe verleßen. Daher sagt Marc. 10, 11., daß der entlassende und sich wiedervermählende Gatte gegen sie die Ehe breche (uozaτaι in' avrηv). Daher kann auch Matth. 5, 32. nur diese Bedeutung haben, daß er sich ge= gen sie oder an ihr versündige.

Wenn es weiter feststeht, daß die That an sich schon, nicht erst in Bezug auf den Erfolg sündhaft ist, so kann man note nicht als Veranlassung zu einem möglichen Ehea bruche, sondern als wirkliche ehebrecherische Handlung inter pretiren. Zudem drückt moet überall einen bewirkenden Grund aus. Wörtlich übersetzt würde daher μoixão daι avih nas heißen: Er thut ehebrechen gegen sie, d. h. ev begeht eine ehebrecherische Handlung in Bezug auf sie.

Die Entwickelung der ehebrecherischen That führt selbst auf die Richtigkeit dieser Interpretation hin. Denn der Wille, einen Ehebruch zu begehen, ist die erste Stufe; ein Werk, das aus dieser Gesinnung hervorgeht, ist die zweite Stufe, und endlich das Werk des Ehebruches die dritte Stufe. Mit dem Willen beginnt der Ehebruch und mit dem Werke vollendet er sich, so daß jeder Aft, der von der ehebrecherischen Gesinnung kommt, aber nicht selbst der Aft des Ehebruches ist, in der Mitte liegt. Gerade diese Stufe drückt μazãodai noiɛî aus; denn nicht umsonst steht eine doppelte Handlung. Weil nämlich das Entlassen ein Akt ist, welchem auch eine andere Absicht zu Grunde liegen kann, so wird die Handlung nicht nach ihrer vollen und wesens haften Kraft als μolyataι, sondern in eigenschaftlicher Weise, als uozão da noiε ausgedrückt. So wird auch bei der ersten Stufe zum Unterschiede von der letzten ent sprechend: ¿v tỷ xaodia avrov, hinzugefeßt. Es seht sich aber immer die erste Stufe mit der folgenden fort; so daß die ehebrecherische Gesinnung die erste, ein aus dieser Ges

sinnung stammendes, an sich nicht ehebrecherisches Werk die zweite, und die ehebrecherische Gesinnung nebst dem ehebres cherischen Werke die dritte Stufe ist.

In Bezug auf das Sprachliche bemerken wir, daß μοιχεσθαι ποιεῖ bie Heberfetung ber biphilifden Sorm ift, Winer sagt*), daß die Umschreibung des Hiphil (Piel) im Neuen Testament blos stehe, wo eine Veranlassung ausges drückt werden soll, statt nousiv iva, und verweist auf die Stellen, Matth. 5, 32., 8, 25.; Luc. 5, 34.; Joh. 6, 16. Aber unsere Stelle widerlegt nach dem Gesagten bereits diese Behauptung, noch mehr aber, wenn man die andern Stellen erwägt. Matth. 8, 25. heißt es von Christus: xai ἐποίησεν αὐτὸν (τυφλὸν) ἀναβλέψαι. Denn Chriftus war nicht die veranlassende, sondern die bewirkende Ursache, daß der Blinde sah. Luc. 5, 34. ist die Rede vom Fasten-Lassen (ποιῆσαι νηστεύειν), το lange ber Brautigam bei ben Sina gern ist, und Joh. 6, 10. sagt der Herr zu den Aposteln, daß sie die Schaaren sich seßen lassen sollten (лonoare úvunɛoεiv). Diese zwei letzteren Beispiele sind offenbar von den ersteren zwei verschieden; denn hier ist nur eine einzige bewirkende Ursache, dort sind ihrer zwei. Aber selbst hier studt ποιῆσαι — νηστεύειν drückt ἀναπεσεῖν feine bloge Veranlassung, sondern eine bewirkende Ursache aus, daß sie fasten oder sich niederlassen.

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Wenn man daher diese doppelte bewirkende Ursache unterscheidet, so läßt sich keine auf das μoixãodai moiet̃ ans wenden, wenn nach der gewöhnlichen Interpretation nur von einer Veranlassung zum Ehebruche die Rede sein soll.. Man kann sagen, daß die entlassene Frau eine solche ist, gegen welche die Ehe gebrochen wurde. Man muß daher unterscheiden, ob nur eine oder zwei Ursachen zu einer Hand lung zusammen wirken, wie bei der Heilung des Blinden oder dem Fastenlassen. Der Zusammenhang selbst muß hier unterscheiden, wiewohl auch die lettere Art häufig mit dem

*) Grammatik des neutest. Sprachidioms, II. Aufl. S. 27.

Anlaßgeben u. s. w. zusammenfållt. Wenn es daher heißt II. Paralip. 21, 11.: Joram baute Höhen in den Städten Juda's und machte die Einwohner zu Jerusalem huren und Juda sündigen", so zeigt der Zusammenhang, daß hier zwei Ursachen zusammenwirken. Wenn es aber heißt, Deuter. 24, 4., daß der entlassende Mann die entlassene Frau, welche sich verehelichte, nicht mehr ehelichen dürfe. "Damit du nicht dein Land sündigen machest (un)," so ist dieses eine verkehrte Ueberseßung, weil nicht das Land zur Sünde gereizt, sondern weil gegen dasselbe gesündigt wird. Die Schrift erklärt selbst den Sinn dieses Saßes, indem sie Levit. 18, 27., wo von den Gråueln der Geschlechtsverirrung die Rede ist, sagt: „Alle diese Gråuel haben die Einwohner des Landes gethan, die vor euch waren, und haben das Land verunreinigt. Darum hütet euch, damit nicht auch euch das Land ausspeie, wenn ihr solches thut, wie es das Volk ausgespieen, das vor euch war.“

Von dem neuen Testamente wollen wir nur ein einzis ges Beispiel anführen. Wenn es Luc. 7, 29., 30. 35. heißt: "Und alles Volk, welches ihn hörte, und die Zöllner rechts fertigten Gott, und ließen sich mit der Laufe des Johannes taufen. Die Pharisåer und Gefeßeskundigen aber verach, teten den Rathschluß Gottes in Bezug auf sich, indem sie sich vor ihm nicht taufen ließen. V. 35. Und die Weisheit wurde von allen ihren Kindern gerechtfertigt," so foll nach Corn. a Lap. die hiphilische Form: sie rechtfertigten Gott, den Sinn haben: sie bekannten und priesen die Ges rechtigkeit, Güte und Vorsehung Gottes, daß er ihnen den Läufer Johannes gesandt hatte. Nirgends jedoch kommt eine Hinweisung auf ein Preisen Gottes vor; vielmehr sagt die Schrift dieses immer mit unzweideutigen Worten. Wåre dieses wahr, so mußte der Gegensatz, V. 30., lauten: Die Pharisåer lästerten Gott. Jedoch ist auf beiden Seiten nur von einer That die Rede, daß nåmlich die Einen sich taufen ließen, die Anderen nicht. Dem Verachten entspricht aber die Anerkennung und Aufnahme; der Nichtvollziehung die

Berwirklichung des Planes Gottes. Rechtfertigen heißt also hier Gott die Ehre und das Recht geben nicht durch die Gesinnung allein, sondern auch durch das Werk, und sonach recht gegen Gott handeln. Dieselbe Bedeutung hat aber auch μoizãodai noiɛï, welche öfter in den hiphilischen Formen vorkommt, So heißt im Hiphil auch weise han

deln, Sprüchw. 15, 5.

Da nun durch innere und äußere Begründung die Bes deutung von uоyйodel пOLεi festgesezt ist, so soll das gewonnene Resultat durch den Zusammenhang noch verans schaulicht werden. Dazu eignet sich am besten Matth. 19, 9., weil die Entlassung eine geringere Stufe als die Wieders vermählung in dem Werke des Ehebruches ist. Aus diesem Grunde kann man beide Säße nicht trennen und jeden mit μоiyātaι verbinden; aber auch zu dem ersten kann man nicht einen beliebigen Schlußsaß: er sündigt, seßen, sondern ber allein richtige ift: μοιχᾶσθαι αὐτὴν ποιεῖ, nady ber begründeten Interpretation: Er handelt gegen sie ehebreches risch. Der vollständige Sinn ist also: Wer aus irgend einem Grunde bis auf den Grund des Ehebruches seine Frau entläßt, handelt gegen sie ehebrecherisch; wer sie aber nicht nur entläßt, sondern sogar eine andere heirathet, der bricht die Che.

In demselben Sinne kann man sagen: Wer aus irgend einem Grunde bis auf den Fall der Beleidigung seinem Mits menschen zürnt, ihm Schaden zufügt und ihn tödtet, der ist ein Mörder. Hier kommen die drei Stufen vor, wovon die eine die andere einschließt. Will man den Schlußsaß auf jeden Vordersaß allein beziehen, so muß eine Modifikation eintreten. Im ersten Falle ist der Sinn dieser: Wer seinem Mitmenschen zürnt, ist ein Mörder im Herzen. So sagt Johannes (I. 3, 14.): „Wer seinen Bruder haßt, ist ein Menschenmörder." Will man den zweiten Vordersaß her. vorheben, so muß der erste dazu gedacht werden, und der Sinn ist dieser: Wer aus Zorn seinem Mitmenschen Scha, den zufügt, der handelt gegen ihn mordsüchtig. Die dritte

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