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Stufe schließt die erste und zweite in Bezug auf das äußere Werk ein, welches aber hier mit dem Lodschlage zusam menfällt.

Cornelius a Lapide trennt nach der dritten Erklärung, die er anführt, die beiden Vordersäge und bezieht jeden auf den Nachsaß in ausschlüssiger Weise, indem er sagt: Wer seine Frau wegen der Hurerei entläßt, und eine andere ehes licht, bricht zwar nicht die Ehe, indem er eine Ehebrecherin entläßt, wohl aber dadurch, daß er eine andere ehelicht. Als Beispiel führt er an: Wer das Fasten bricht ohne Dispens sation und sich berauscht, sündigt. Wer also mit der Dispensation nicht fastet, sündigt nicht, aber dadurch, daß er sich berauscht *). Dieses Beispiel dient allerdings zum Bes weise für die angegebene Erklärung; aber die Interpretation selbst ist irrig, weil diese Ausschließung nur einseitig ist. Will man sie aber auch auf den zweiten Vordersaß ausdeh, nen, so entsteht dieser irrige Sinn: Wer seine Frau entläßt, aber sich nicht verehelicht, bricht die Ehe. Alle übrigen Beis spiele, die man sonst anderweitig für die gewöhnliche Juter pretation anführt, erweisen sich als unhaltbar.

III.

Einheitliche Erklärung.

Die philologischen Erörterungen hatten den Zweck, aus sprachlichen Gründen die innere Harmonie des christlis chen Ehegesetzes in den Stellen bei Matth. 5, 32. u. 19, 9. darzuthun, und insbesondere nachzuweisen, daß die allein in

*) Corn. a Lap. in Matth. 19, 9. (Ergo) qui dimittit uxorem ob fornicationem et aliam ducit, non moechatur quidem dimittendo fornicariam, moechatur tamen aliam ducendo. Simile est, qui dicit: Qui ieiunium violat sine dispensatione et se inebriat, hic peccat. Ergo qui non ieiunat cum dispensatione, non peccat, sed inebriando se peccat.

diesen Stellen vorkommende Apposition im inclusiven Sinne genommen werden könne und solle.

Da die Erception in ihrer erceptiven Fassung den gans zen Zusammenhang und Sinn verdunkelte, so wird sie in ihrem rechten Verständnisse auch der Lichtpunkt sein müssen, der auf das ganze Gesetz Klarheit und Helle verbreitet. Daher werden jetzt auch die übrigen von der Ehe handeln, den Stellen bei Markus, Lukas und Paulus sowohl hinsichte lich dieser Apposition, als nach ihrem Inhalte, Unterschiede und Zusammenhange recht gewürdigt werden können.

Hinsichtlich der Apposition ist zuerst der Gegensaß, in welchem sie steht, zu untersuchen. Dieser Gegensaß liegt in den Worten: ös är anoλvon, nach der Vulgata Matth. 5, 32. omnis, qui dimiserit, und nach Matth. 19, 9.: quicun que dimiserit. Diese Uebersetzung ist zwar richtig, aber nicht wortgetreu; denn die Allgemeinheit (quicumque) liegt im ganzen Conterte und bezieht sich vielmehr auf die Entlass sungsgründe. Uebrigens steht auch Matth. 5, 28. und 41. aus und doris in demselben Sinne, wie das einfache ög und B. 22. abwechselnd näs und ös.

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Schon aus diesem Gegensaße: Wer irgend entläßt, geht fervor bag bem παρεκτός λόγου πορνείας midt entgegen stehen kann: Wer aus einem anderen Grunde, als dem der Hurerei, seine Frau entläßt; denn dieser theilweise Gegens saß müßte bei einem Saße, der die Grundnorm für die Ehe enthält, ausdrücklich hervorgehoben sein, wie Galat. 1, 19.: ἔτερον δὲ τῶν ἀποστόλων οὐκ εἶδον, εἰ μὴ ἴακωβον, τὸν ἀδελφὸν τοῦ κυρίου. Πάτε in dem Borberfae eine thei weise Entgegenseßung angedeutet, so wäre es unmöglich, die Apposition einschlüssig zu nehmen. Dagegen liegt der all gemeine Gegensatz in dem einfachen Saße: wer irgend ents lást, gemäß dem logischen Grundsaße, wonach das Wesents liche überhaupt mit allen Individuen zusammenfällt. Dieser uneingeschränkte Gegensaß ergibt sich ferner, wenn man auf die Anfrage und auf das mosaische Gesetz, worauf sich Chri. stus bezieht, Rücksicht nimmt. Die Pharisäer fragten ihn,

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ob es erlaubt sei, aus irgend einer oder aus jeder Ursache (xarà nãoav airíav) die Frau zu entlassen. Das mosaische Gefeß aber ist selbst in der allgemeinsten Form Matth. 5, 31.: ὃς ἂν ἀπολύσῃ τὴν γυναῖκα αὑτοῦ, ausgefproden. Es kann also der Saß nur so ergänzt werden: Wer aus irgend einer Ursache bis auf den Fall der Hurerei seine Frau entläßt, ist ein Ehebrecher.

Auch der Streit der beiden Schulen hinsichtlich der Entlassungsgründe ist nur so zu verstehen, daß die Scham. maianer allein den Ehebruch, die Hillelianer aber den Ehes bruch und jeden anderen Grund gelten ließen. Christus er hob sich aber über beide Schulen und ohne Rücksicht, mochte die Ehe wegen Hurerei oder aus einem anderen Grunde ges löst worden sein, erklärte er die Ehe, mag irgend ein Grund, selbst die Hurerei, vorhanden sein, für unauflösbar. Der vollkommene Gegensatz müßte also heißen: ös äv xarà лãσαν αἰτίαν, εἰ μὴ ἐπὶ πορνείᾳ γυναῖκα ἀπολύσῃ κ. τ. λ. Daß aber Christus nicht den vollen Gegensaß ausdrückte, hat seinen Grund darin, daß auch das mosaische Gesetz Deuter. 24, 1. nur das йoyquov пọйyua erwähnt. Das christliche Ehegeseß ist so allgemein und ausnahmslos gefaßt, als die übrigen Geseße, welche die Bergpredigt Matth. 5. enthält. Bei keinem Geseße findet eine Beschränkung Statt, zum Beweise, daß hier die Apposition weder eine absolute, noch eine relative Trennung ausdrücken kann.

Dieses hindert jedoch den Herrn nicht, daß er die Un vollkommenheit des mosaischen Gesetzes erwähnt, ohne die disziplinäre Seite aufzuheben. So verbietet er Matth. 5, 34. das Schwören überhaupt; ohne daß er das disziplinäre Element des Schwörens verbot. Auf dieselbe Weise drückt er auch hier unter der nogveia einen Grund aus, weswegen im alten Bunde die Entlassung Statt finden durfte. Aber er erhob sich darüber, wie bei dem Schwören, und schnitt jeglichen Grund in ethischer, nicht in disziplinärer Bezies hung ab. Daher kann die Apposition nach der Analogie der übrigen Geseße nur aus dem mosaischen Geseße erklärt

werden; Christus konnte keine andere Stelle, als Deuter. 24, 1. im Auge haben, wo ein disziplinårer Grund, nämlich ἄσχημον πρᾶγμα, vorfommt.

Damit ist nur erklärt, wie er von nooreia sprechen konnte, und welche Veranlassung ihm dazu geboten war. Er berücksichtigt nämlich die Frage der versuchenden Pharisåer, welche gerade in Deuter. 24, 1-4., wie bewiesen, ihren Grund hatte, und ergänzt somit seine Antwort nicht in Bes zug auf den Inhalt, sondern in Bezug auf die Form. Voll ständig müßte also die Frage heißen: Ist es erlaubt, seine Frau aus jeglichem Grunde, oder nur wegen einer schåndlichen Sache zu entlassen? Oder das Gesetz müßte in der Weise lauten oder interpretirt werden: Wenn jemand seine Frau haßt (aus irgend einem Grunde), weil (zumal) er an ihr etwas Häßliches findet, d. h. wenn Jemand seine Frau aus irgend einem Grunde bis auf den der häßlichen Sache haßt u. s. w. Denn Matth. 5, 31. heißt das Gesetz nur: Wer irgend seine Frau entläßt, gebe ihr den Scheidebrief. Das Gesetz muß aber doch vollständig allegirt sein; nun ist aber nur dann das Gesetz vollständig, wenn das Entlassen über, haupt identisch ist mit dem Entlassen aus irgend einem Grunde bis auf den der Hurerei.

Wenn nun Christus dennoch nur die schändliche Sache als Entlassungsgrund anführt, so hat dieses seinen Grund darin, daß er buchstäblich auf Deut. 24, 1. Rücksicht nimmt. Φαβ hierbet παρεκτὸς λόγου πορνείας gang mit bem ἄσχημov пgāуμа übereinstimme, ersieht man aus einiger Vers gleichung. Lóyos, welches höchst selten (Act. 10, 23.) als Grund und Ursache vorkommt, ist ganz das hebräische 127, welches dem Sinne nach ngãyua bedeutet. Zufällig ist es, daß hier 27 nach dem Inhalte auch Grund bedeus ten kann; denn mit 777 bildet es Einen Begriff, schåndliche Sache.

Die Präposition, welche Deuter. 24, 1. nicht steht, kann im Hebräischen oder an sein. Dieser leßtern, aus zwei Präpositionen bestehenden Form entspricht vollkoms

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men nagextos, obwohl man auch die erstere Form aus zwei Präpositionen bestehen lassen kann. Der Grund aber zu dieser Zusammenziehung der zwei Säße Deut. 24, 1. wenn sie nicht Gnade findet, weil - zumal er etwas Häßliches an ihr findet, liegt darin, daß selbst zweideutig ist und heißen kann: zudem, wenn, oder, zumal. Vorzüglich hat die fen Sinn ini, vgl. Róm. 5, 12, = ip'. So sagt Adam Genes. 3, 10.: er fürchte sich, weil (") er nackt sei, vor Gott zu erscheinen, obwohl dieses Nacktsein nicht der eins zige Grund ist. Auch in das neue Testament ging diese Bedeutung über. Luc. 23, 40. sagt der eine Schächer zu dem andern: Du fürchtest Gott nicht, zudem daß du (öre) desselben Verbrechens schuldig bist. ör kann hier nicht: obs schon heißen, da man Gott nicht blos, wenn man gesündigt, fürchten muß.

: Zunächst kommt hinsichtlich der Apposition der Umfang und der Inhalt der nogreia zu bestimmen. Was sich aus der früheren Entwickelung herausstellte, daß novela jegliche Geschlechtssünde bedeute, das ergibt sich auch durch die Vers gleichung mit 27, wovon es dem Sinne nach die Uebersetzung ist. An einer einzigen Stelle Deuter. 13, 14. (15 nach dem Urterte) kommt es noch vor. Es ist von der Verunreinigung des Lagers durch Unflath die Rede, und endlich heißt es V. 14.: „Es soll dein Lager heilig sein, und nichts Schändliches (27) soll an dir gesehen werden.“ Die LXX. überfeßen ridtig: καὶ οὐκ ὀφθήσεται ἐν σοὶ ἀσχημοσύνη πράγματος. Die Bulgata fagt abweichenb: Et nihil in eis (castris) appareat foeditas. Der Zusatz: év oni, åndert ganz den Sinn; es kann von keinem Unflathe, sons dern nur von einer Verunreinigung in geschlechtlicher Bez ziehung die Rede sein. Daher, heißt es auch V. 16.: „Wenn Jemand unter euch ist, der im Traume des Nachts verun. reinigt wurde, der gehe hinaus vor das Lager." lein oder im Allgemeinen heißt Blöße, Nacktheit, so daß erst der Zusammenhang die besondere Blöße bestimmt. Es kommt nuditas terrae, Genes. 42, 9., und 7iny wa 17

עֶרְוַת הָאָרֶץ

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