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und diese um ihre Intercession anzuflehen. Sie kamen bis nach Olmuß, wo sie in dem Kloster ihres Ordens einkehrten. Als sie aber den dortigen Brüdern ihr Vorhaben eröffneten, widerriethen ihnen diese, ihre Reise fortzusehen, weil sie in Wien keine Protectoren hatten, und daher vom Nuntius kaum würden vorgelassen werden. Sie würden besser thun, wenn sie ihre Sache zu Papier bråchten, und durch den Prålaten des Dimüßer Augustiner-Stifts, der sich eben auf der Stånde-Versammlung in Brünn befand, an den Nuntius ges langen ließen. Der Rath wurde angenommen und eine Bitt schrift aufgesezt. Sie enthält im Wesentlichen Folgendes: Daß, da die Zeit bis zur bevorstehenden Prålaten-Wahl zu kurz sei, um Recurs an den heil. Stuhl zu nehmen, der Nuntius doch bei Seiner Majestät dem Könige, und dem Kardinal-Bischof von Breslau intercediren möchte, daß ihnen ihr Wahlrecht, das sie seir 600 Jahren unverkümmert ausgeführt, nicht entzogen werde, desgleichen auch, daß er den Grafen Schaffgotsch abmahnen möge, die Abtei zu ambiren,“ Ihr Gesuch gelangte an seine Stelle, und wurde bereits den 10. Juli vom Nuntius beantwortet: Er habe es an den heil. Stuhl eingesandt und den Cardinal Bischof Sinzendorf dringend gebeten, er möge ihre Wahl nicht beschränken, noch möge er zulassen, daß ihnen von weltlicher Macht Gewalt angethan würde. An den Fürsten selbst zu schreiben sei ihm nicht gestattet, bei Schaffgotsch aber werde seine Verwendung nichts fruchten."

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Endlich erhielt das Stift auch vom Könige eine Ants wort d. d. Berlin, den 13. Juli:

"Von Gottes Gnaden Friedrich König in Preußen, Markgraf zu Brandenburg, des h. róm. Reichs Erz-Camine. rer und Churfürst, Souverain und Obrister Herzog in Schle sien 20. 20. Unsern Gruß zuvor: Andächtige, liebé getreue, wier haben eure Vorstellung, worin ihr euch zu verstatten buttet, daß ihr einen Prälaten ex gremio erwählen möchtet erhalten, obwohlen nun wier allergnädigst nicht gemeint Eures Stieffes wohlhergebrachte Privilegia zu beschränken

noch euch das daraus flüßende freie wahlrecht zu unterbres chen, am allerwenigsten aber darinnen bei künfftigen Fällen und Vakantien eingrieff zu thun, oder thun zu lassen, so ses hen wir jedoch unserem höchsten Dienst so wohl, als selbst der katholischen Religion, und Eurem Stiefft vor ersprieslich an, der Euch von des Kardinal von Sinzendorff und Bischof zu Breslau Liebden so wohl, als Unsern würklichen Etats-Ministern Graffen von Münchau in unsern allerhöchs sten nahmen beschehenen recommendation des Probstes zum heil. Creuß, und Domherrn Graffen Philipp von Schaffgotsch zu dieser bei eurem Stiefft erledigten Prälatur schlech. terdings zu inhåriren, und zweifeln wir keines Weges, ihr werdet bei obiger unser allergnädigsten Declaration alß treu gehorsamste unterthanen gedachten Graffen von Schaffgotsch in dem euch zur wahl präfigirten Termin postuliren, und euch dardurch unser landesväterlichen gnade, Protection und milde versichern, zumal wier das gegentheil nicht ans ders, als höchst ungnådig empfinden könnten und würden, die wier euch sonsten mit gnaden und geneigtem wüllen, wohlbeigethan verbleiben.

Gegeben Berlin den 13. Juli 1743."

Noch einen Versuch machte der Convent zur Abwens dung des drohenden Uebels; er sandte den 23. Juli, also den Tag vor der Wahl, zwei Brüder nach Hundsfeld, eine Meile von Breslau, wo der König eben Revue hielt; sie wurden aber nicht vorgelassen.

Endlich kam der verhängnißvolle Tag, der 24. Juli. Sämmtliche wahlfähige Mitglieder des Stifts, 36 an der Zahl, versammelten sich in der Stiftskirche ad B. Virginem und erwarteten den Kardinal. Er erschien um 9 Uhr, begleitet vom General-Vikar Baron von Derele, einem Pro tonotarius Apostolicus und zwei Geistlichen als Zeugen. Sie wurden såmmtlich in das Chor zu den in Bereitschaft gehal, tenen Sißen geführt. Den zwei königlichen Commissarien aber, die sich auch eingefunden hatten, wurde ein Zimmer in

der Prålatur angewiesen. Nach abgehaltenem Hochamte ließ der Kardinal sämmtliche Wähler vor sich rufen, und ers mahnte sie noch einmal mit beredter Zunge den Schaffgotsch zu postuliren, sie würden dadurch die Gnade des Königs sich erwerben, und große Vortheile für das Stift.

Hierauf folgte das Veni Sancte Spiritus und dann das Scrutinium durch Wahlzettel. Sechs und zwanzig Stimmen erhielt Johannes von Ehrenwald, Mitglied des Sandstiftes, und nur sieben postulirten den Grafen Schaffgotsch. Die übrigen drei scheinen sich zersplittert zu haben. Obgleich die Wahl canonisch vollzogen war, was der Kardinal selbst eingestand, so erflårte er sie dennoch für ungültig, weil der König sie nicht anerkenne, es bleibe ihnen nichts übrig, als daß sie den Schaffgotsch annähmen. Als ihm darauf erwis dert wurde, sie wåren bereit einen andern aus ihrem Gre mium zu wählen, wiewohl dem Erwählten nichts vorzuwerfen sei, entgegnete ihnen der Kardinal zornig: „Sie möchten wählen, so oft sie wollten und wen sie wollten aus ihrem Gremium, der König werde ihn nicht als Sandprålaten anerkennen und auch er nicht."

Hierauf begab sich eine Deputation mit dem Neuers wählten zu den königlichen Kommissarien, um bei ihnen ihr Heil zu versuchen. Sie erhielten zur Antwort: "Ihre Wahl sei ungültig, es bliebe ihnen nichts übrig, als den Grafen Schaffgotsch zu postuliren, wenn sie dem Stifte nicht schwere Bedrängnisse zuziehen wollten, der König sei nicht weit von Breslau, und wenn er ihre Renitenz erführe, so würde er sie unstreitig mit einigen tausend Mann Soldaten bestrafen." Nach dieser Abfertigung erhielten sie die Weisung, wieder in das Scrutinium zu gehen.

Noch einmal versuchten sie jetzt das Herz Sr. Eminenz zu erweichen, und baten ihn, daß er doch aus Liebe zu Gott als ihr Bischof und als der General ihres Ordens in Schles sien ihnen in dieser wichtigen Gewissenssache beistehen, und sie in seinen Schuß nehmen wolle. Aber sein Herz war ver hårtet, er wiederholte nur, was er ihnen schon gesagt hatte,

und setzte hinzu: "Sie möchten der Sache doch ein Ende machen, und wenn nicht schriftlich, doch mündlich ihre Zus stimmung geben." Sie wandten sich zum General - Vicar, zum Proto-Notarius-Apostolicus, zu den Zeugen, aber alles schwieg und Niemand erkannte sie, nur der Kardinal fuhr fort zu sprechen.

Da entfernten sich der Prior und die beiden Senioren des Convents. Ihre Entfernung brach die Standhaftigkeit der Uebrigen, sie postulirten den Grafen Schaffgotsch. So fort seßte der Kardinal die königlichen Kommissarien davon in Kenntniß und sandte zwei Conventualen an den Postus lirten, ihn nach der Sandkirche einzuladen. Er wartete bes reits darauf, und hatte auch das Klostergewand mit dem Muzete des Abtes schon in Bereitschaft. Vom Kardinal sehr freundlich empfangen, wurde seine Postulation ihm be kannt gemacht.

Die Zwischenzeit hatten jedoch einige Conventualen bes nust, um eine Wahlcapitulation aufzuseßen. Sie bestand aus folgenden Punkten: 1) Primo werden sich ein Hochwür, dig gnädiger Postulatus bei künftiger wirklicher angetrettener Regierung gefallen lassen, zu dero Staat und standesmessiger Aufführung das ihrige ex proprio gleichfalß mildgüe tigst mit beizutragen, damit solcher dem Stiefft allein nicht zur Last gereiche und dieses auch selbst bey ohne dem schon genugsam bekannter armuth und unvermöglichkeit, dadurch etwa in noch größere Depauperirung und Drangsalen verfalle, und dieweilen secundo vermöge unsers Instituti ein Prålatus Arenensis nicht macht und gewalt hat, ohne Consens und vorwüssen des gesambten Kapitels etwas über erfordern, oder gewohnheit sich selbsten zuzueignen, oder darüber frey nach eigenem Gefallen weiter auch selbst zu disponiren; also deprecirt hiermit gleich anfangs die Canonie von Stieffts wegen auch ferner mit allem respekt alle eigens mächtig und eigenwillige tam in mobilibus quam immobili→ bus Verkauf, Verpfändung oder sonst veralienírung und Veräußerung aller zur Fundation gehörigen Grundstücke und

güter, øder meubles, silbergeschürr und Kleinobien, und reservirt sich hierbei die gewöhnliche inspektion und mitaufficht. Tertio in wichtigen Fällen wird ein Hochwürdiger gnådiger Postulatus sich eben nicht mißfallen lassen, jederz zeit das Capitulum zu berufen, demselben der sachen ber findnus, und umstånde gnådig vortragen, und alsdann mit demselben vereinigter, einen dienlich und anstendigen Schluß zu fassen, auch ohne desselben Consens und vorwissen in keinen neuen, und kostbaren bau, oder etwas anderes dergleis chen, was es immer seye, oder wie es auch genennt und ers kennet werden mag, eigenwillig sich einzulassen, wodurch das Stiefft, oder desselben unterthanen und güter noch mehreres geschwächet, und in einen noch desolablern stand vielleicht gesezt und versetzt werden könnte. Quarto waß aber die Stieffts-Dekonomie insbesondere anbelanget, wird es der Herr Postulatus nicht ungnädig bemerken, wenn desfals die Canonici plenioris ordinis securitatis ergo vor gut befindet dem Selben ex senioribus zum wenigsten vier taugliche Subjekte als gleichsam Assistentes, und Råthe an die seite zu sehen, und derselben bey allen wichtigen Fällen gemeinschaftlich sich zu bedienen und mit solchen simultanée alles noth wendige, auch selbst nach dem zu besorgen und anzuordnen. Quinto. Das Gottes Haus, nebst seinem Gottesdienst, Ritus, und Ceremonien bleibet, wie es bisher uraltem herkommen nach gewesen, jedoch daß dabey decor domus dei, auch der hierzu gehörigen Paramenten auch selbst niemals außer acht ge. seßt, sondern das benoetigte alleweil in der zeit gehörig besorget und angeschafft werde. Sexto, victus et amictus bleibet alleweil vor das zukünftige, sowohl in quantitate als in qualitate, wie beide vor jeho würklich eristiren, und befunden werden, Septimo, die freie kanonische wahl eines Prioris et Custodis verbleibet wie vorher alleweil allein poenes Capitulum, die Praepositi et Parochi bei ihren beneficiis, wenn nicht wichtige und gründlich erwiesene verbrechen, oder an= derweitig erhebliche umstände derselben Amotion oder Verånderung erfordern. Octavo, die Kirch und Kangeleybe,

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