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Werk vollendet; aber jezt noch nicht. Denn die ganze Schöpfung seufzet noch bis auf diese Stunde ἄχρι τοῦ viv. — So wie also mit der Sünde Adams der Fluch nicht nur über das Menschengeschlecht, sondern auch über die Erde erging, so wird mit Abschluß der Menschen auch die Erdes Erlösung eintreten. Die Erde, in welcher Gestalt sie auch immer erscheinen mag, wird wieder das Paradies vor der Sünde abbilden. Alle diese Ideen, wie schön fügen sie sich nicht in den Offenbarungs-Organismus. Wenn der Erlöser die Sünde und ihre Gråuel zu tilgen hat, und getilgt hat, was kann dann noch erübrigen, denn die Welt vor der Sünde, die Freundschaft mit Gott, und damit Alles, was Seligkeit heißt. In diesen Zustand gehen die Erlöseten zwar durch den leiblichen Tod ein, und sonach auf einem andern Wege, als dies ohne die Sünde geschehen seine würde; aber was schadet das? wer begreift die Tiefe der göttlichen Weisheit! -Der V. 23., der sich noch strenge an die ers örterten fügt, ist uach der jetzigen Aufstellung ohne Dunkel. Die Uebersetzung gibt faßt den Dolmetscher: „Nicht nur die Gesammt-Schöpfung seufzet (nach Offenbarwerdung der Kinder Gottes), sondern auch wir selbst (als Kinder Gottes) die wir die Erstlinge des Geistes haben (zuerst als Kins der Gottes adoptirt worden) — auch wir seufzen innerlich bei uns, erwartend die Kindschaft (die künftige Glorie der Kinder Gottes, V. 18.), die Erlösung unseres Leibes."

Dieser Gedanke war in den frühern Versen implicite aus gesprochen, hier wird er in anderer Wendung, mit ausdrücklicher Einschließung des Sprechenden, vernommen. ,,Die Erlösung unseres Leibes" begreift den Seufzer nach Auflősung in sich, als håtte der Apostel sich ausgedrückt: „Ich wünsche aufgelöset zu werden, und bei Christo zu sein!" Endlich vergleiche man das Anfangs nach der Analogie, nach der Geschichte der Offenbarung in ihren beiden Hauptmomenten hervorgehobene Ergebniß mit dieser exegetis schen Entwickelung — mit der Frage: Ob und in wie fern beide Ergebnisse divergiren?

Ueber die geborenen Kardinåle der köln. u. trier. Kirche. 51

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Das Ende dieses Kapitels und die ff. bis XI. eins schließlich wenden sich um die Frage: „Ob denn auch das ganze Menschengeschlecht zu der wirklichen Erlösung, zu der Glorie der Kinder Gottes gelange?" Der Traftat thut vom biblischen Standpunkte aus die Prådestinationslehre ab, die zum Erstaunen tief in die göttliche Dekonomie greift. Soviel nur noch an dieser Stelle: diese Lehre res sultirt aus dem Gebrauche oder verschuldeten Nichtgebrauche der göttlichen Gnaden. Erörterung dieser Lehre schweift über die uns hier gesteckte Grenze der eregetischen Andeutung.

Ueber die geborenen Kardinále der kölnischen und trierischen Kirche.

Die Erhebung des gegenwärtigen Herrn Erzbischofes von Köln unter die Zahl der Kardinále der römischen Kirche, hat zu der Frage Veranlassung gegeben, ob Herr von Geissel der erste unter den Erzbischöfen von Köln sei, wels cher mit dem Purpur bekleidet worden, oder ob ein anderer Erzbischof von Köln vor ihm sich dieser Auszeichnung zu ers freuen gehabt habe.

Herr Dr. Binterim berichtet S. 8 seiner unten genannten Schrift 1), er habe zu der Deputation gehört, welche im Namen des Düsseldorfer Dekanates dem Herrn Erzbischof die Glückwünsche zu dieser Würde darzubringen ges habt habe, und er habe in dieser seiner Eigenschaft (am 17. Oktober 1850),,als bloße geschichtliche Merkwürdigkeit hers

1) Hermann II. Erzbischof von Köln. Aus authentischen Urkunden dargestellt als Erzkanzler des h. apostelischen Stuhles und als Kar: dinalpriester an der St. Johanniskirche vor dem lateinischen Thore. Bon Dr. A. J. Binterim. Düsseldorf 1851.

vorgehoben, daß es gerade achthundert Jahre seien, wo Papst Leo IX., ein deutscher Papst, den Erzbischof Hermann II. zum ersten Erzkanzler des h. apostolischen Stuhls und zum Kardinalpriester St. Johann Evangelist vor der lateinischen Pforte ernannt habe." Die Frage wurde darauf im Feuilleton der Kölnischen Zeitung zur Sprache gebracht; ein Ungenannter behauptete mit Herrn Dr. Binterim, Erzbischof Hermann II. von Köln sei Kardinal der römischen Kirche gewesen und ein Anderer leugnete es. Im Dezember-Hefte des Mainzer Katholiken wurde die Frage ebenfalls zur Sprache gebracht; man versicherte,,,das Richtige habe schon Se. Eminenz der Herr Kardinal-Erzbischof von Geissel ausgesprochen in seiner, bei der Feier der Ueberreichung des Kardinalbirets gehaltenen Rede." In dieser Rede wird die Ansicht aufgestellt, welche die entgegengeseßte von derjenigen ist, die Herr Dr. Binterim vertheidigt. Herr Dr. Binterim bemerkt indessen hiergegen (S. 10): „Seines Wissens håts ten Se. Eminenz unser hochwürdigster Herr Erzbischof sich in der Rede in diese geschichtliche Frage nicht eingelassen."

Der Herr Erzbischof hat aber bei jener Gelegenheit am 11. November zwei Reden gehalten, welche mehrfach gedruckt worden, eine lateinische, welche an den Nuntius, eine deuts sche, welche an das Volk gerichtet war. In der ersten Rede heißt es: Quod enim, si ecclesiae Coloniensis annalium memoriam replicamus, omnibus retro saeculis nunquam visum est, id haec summa aedes Deo ac divo apostolorum principi sacra hoc hodierno die perspicit: Agrippinensium archipraesulem sacro Romanae ecclesiae Cardinalium collegio cooptatum, pastorem suum ad purpurae honores evectum. Deutlicher kann man sich nicht ausdrücken. In der deutschen, an das Volk gerichteten Rede heißt es: Dort erblickt ihr den heiligen Eunibert, dessen kirchliches Jahrgedächtniß wir heute begehen. Er, in der Reihe der kölnischen Bischöfe, vor fast zwölfhundert Jahren der erste Erzbischof – und heute seht ihr auf demselben Stuhle nach fast zwölfhundert Jahren den ersten Kardinal." Auch das ist klar.

Die Deutsche Volkshalle brachte unterm 28. Dezember einen Correspondenzartikel aus Mainz, worin auf die Besprechung der Frage im Mainzer Katholik hingewiesen wurde; es wurde hinzugefügt, daß die Urkunde, auf welcher die An nahme, daß Hermann 11. Kardinal gewesen sei, beruhet, nach dem Urtheile des Herrn Dr. Böhmer entschieden unåcht sei.

Herr Dr. Binterim trat nun mit der oben genannten besondern Schrift hervor, in welcher er die Frage zur Ents scheidung zu bringen, und der Ansicht Geltung zu verschaffen sucht, Herr von Geissel sei nicht der erste kölnische Kardis nal, sondern Hermann Il. Die Schrift ist in gereiztem Tone abgefaßt. Der Verfasser des Artikels in dem Kathos lifen war, wie wir aus der unten genannten Schrift ersehen, Herr Dr. J. H. Hennes in Mainz 2). In der Vorrede seiner Schrift, welche XVI Seiten füllt, antwortet er auf die Schrift des Herrn Dr. Binterim, und mischt in die Gründe, die er demselben entgegenstellt, bittere Persönlichkeiten ein.

Dr. Binterim erklärte: „er wolle die Aeußerung, daß Dr. Böhmer die fragliche Urkunde entschieden für unåcht halte, zwar nicht als eine absichtliche Täuschung des Publikums ausdeuten, aber er wage es doch, sie als eine völlige Unwahrheit zu verwerfen, bis Herr Dr. Böhmer sich als wahrer Urheber dieser Meinung darstellen werde." Herr Dr. Hennes bringt nun die förmliche Erklärung Böhmer's, worin dieser versichert, daß er die Akten wiederholt eingesehen, und daß er zu dem Resultate gekommen sei,,,die fragliche Bulle sei ohne Zweifel unåcht." Herr Dr. Böhmer führt dann zwölf Gründe für seine Meinung an.

Wir wollen, nachdem wir dieses über den Stand der Streitfrage vorangeschickt, selbst nåher auf dieselbe eingehen. Um auf dem kürzesten Wege zur Entscheidung zu gelangen, sind folgende Fragen zu beantworten:

2) Hermann II. Erzbischof von Köln. Von Dr. 3. H. Hennes. Mainz

1851.

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1) Ist die bezeichnete Bulle Leo's IX. åcht, oder ist sie
unterschoben? Ist dieselbe falsch und unterschoben,
so ist der Beweis nicht zu führen, daß Hermann II.
Kardinal der römischen Kirche gewesen, und dann ist
Herr von Geissel in der Reihe der kölnischen Erz-
bischöfe der erste Kardinal der römischen Kirche.
2) Ist die Bulle nicht unterschoben, sondern acht, und
in allen ihren Theilen åcht, so folgt daraus noch gar
nicht, daß Hermann II. Kardinal der römischen Kir-
che gewesen sei.

3) Ist die Bulle åcht und es ließe sich daraus erweisen,
daß Hermann II. Kardinal der römischen Kirche ges
wesen sei, so würde eine neue Frage mit Nothwens
digkeit erhoben werden müssen. Nämlich: hatte das
Wort Kardinal um die Mitte des eilsten Jahrhun
derts dieselbe Bedeutung, die es jetzt hat, oder
ist diese Bedeutung eine andere geworden? Man
weiß, daß Amtsnamen, daß die Bedeutung der Wors
ter, welche moralische Begriffe ausdrücken, im Laufe
der Zeit sich wesentlich geändert haben. Wollte man
diesen Unterschied nicht machen, so wäre es ein Leich-
tes zu beweisen, daß die frühern Erzbischöfe von Köln,
nicht etwa Kardinåle, sondern selbst Päpste gewesen
seien, da der Ausdruck Papa, um hierbei stehen zu
bleiben, eine Bezeichnung für jeden Bischof war. Man
scheint dieses auch in unserm Streite zu fühlen, indem
man mit Stillschweigen übergeht, was in der Bulle
Leo's IX. steht, daß der Papst sieben Cardinalibus
presbyteris der fölnischen Kirche das Recht ertheilt hat,
bei dem Hochaltar im Dome in Sandalen zu fungis
ren. In dieser Stelle hätten wir dann nicht Einen,
sondern auf Einmal sieben Kardinal-Priester der köle
nischen Kirche!

Wir kehren zu der Frage zurück, ob die fragliche Bulle Leo's IX. acht sei, und unterwerfen die Gründe, welche Hr.

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