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in dem, was Gott will und befohlen hat, nicht in der Weltordnung, rerum ordine (allerdings! man sieht es ja täglich; der Verf. meint ohne Zweifel, nicht in dem Plane der Welts ordnung), nach Einigen nicht, nach Andern doch in der Ab, wesenheit (vacuitas) der Tugend; ferner wird gesagt, sie sei kein nothwendiges Instrument der Tugend, sie brauche dieser keinen Glanz zu geben, sie sei kein bloßer Irrthum der Ere kenntniß, noch auch ein gewisses Uebermaß der guten Bestrebungen und Kräfte (studiorum viriumque bonarum redundantia) ober ein solcher Mangel derselben, so daß, wie wir nicht alles wissen und bewirken können, so auch nicht heilig sein können; ferner, etwas sei auch nicht deswegen Sünde, weil es in sehr angesehenen und gelehrten Körpers schaften (civitatibus) für Sünde gehalten würde, oder weil die Menschen durch Erziehung davon abgeschreckt würden, oder weil es nach den Gesetzen und Einrichtungen des Staats (civitatis) nicht statthaft sei (!), oder weil wir im Gewissen deshalb gequält würden (!!!), sondern deswegen schrecke der weise Erzieher den Knaben ab, deswegen würde er durch die Gesetze des Staats und die Pein des Gewissens bestraft, deswegen würde es von jedem Vernünftigen für böse gehalten und verdammt, weil es Sünde sei. So steht S. 67. Aber was in aller Welt ist hier denn für ein Unterschied? ohne Zweifel liegt hier ein Constructions-Fehler zum Grunde; statt non ideo esse quicquam peccatum, quod in nobiliss. et doctiss. civitatibus peccatum existimetur, vel quod educatione homines ab eo deterreantur etc. wird es heißen müssen, non ideo esse quicquam peccatum habendum etc. obwohl dadurch nicht viel geholfen wird, weder theoretisch, d. h. für die Berichtigung dieser Stelle, noch praktisch, d. h. für die Erkenntniß der Sünde, denn wie und woher soll man wissen, daß die civitates nicht deswegen etwas für Sünde halten, die Erzieher deswegen abschrecken, das Gewissen deswegen peiniget, weil etwas Sünde ist? Man muß also vore her alle öffentliche Meinung und sittlichen Glauben, alle Lehren des Erziehers, alle Geseße, alle Vorwürfe des Ges

wissens, alle vernünftigen Urtheile zurückweisen und verwers fen, bis man anderswoher weiß, daß es wirklich Sünde sei, was sie verpónen und verbieten. - Ein anderes Quid pro quo finden wir S. 66.,, wo der Verf. sagt, daß Gott seine vernünftigen Geschöpfe geschaffen habe, um seine Glorie zu illustriren. Er kann daher bewirken, was er will, denn wer den Gesezen oder dem Willen desselben nicht gehorcht, wird die Gerechtigkeit, wer die Freiheit gebraucht, um die göttlichen Vorschriften eifrig und treu zu beobachten, wird die Güte Gottes illustriren." Dazu werden unten angeführt: Aug. de Civ. Dei 1, 28: Permittit, quod nemo impune committit und Id. de divinit. daemonum c. 2.: Deus aliquid et improbat iustus et tamen permittit omnipotens, obwohl hier der Zusammenhang dieser Stellen mit dem Texte schwer einzusehen ist. Schon oft und mit vielfacher patristischer Literatur ist in dieser Zeitschrift diese in die katholische Theologie einges schmuggelte Ansicht und Lehre der Reformatoren beleuchtet und widerlegt. Sie ist weiter nichts als ein Product der Jurisprudenz oder des Fürstenrechts im Mittelalter so wie der damaligen Buchstabens und Verstandes-Theologie, durch die damals die Reformation überhaupt erzeugt wurde, indem man auf Gott alle Hof, Feudal. und Justizverhältnisse der damaligen Fürsten in vergrößertem Maaße übertrug. Es war früher der Stolz der Fürsten, viele stattliche Hochgerichte und ihr Land voll wohlversehener Galgen zu haben, nicht um die Verbrecher abzuschrecken oder zu bessern, sondern um die Blüthe der Justiz zu zeigen und die Gerechtigkeit des Fürsten zu illustriren; daher ließ man auch die Schlachtopfer, die der damaligen Justiz in die Hände fielen, nur sehr ungern wieder los, und nahm gern die Gelegenheit wahr, wo nur ein Paar Pfenninge gestohlen waren, der Gerech= tigkeit eine Trophäe zu errichten. Eine ganz vorzügliche Liebhaberei der Fürsten war es oft, eine recht ansehnliche reich ausgestattete Folterkammer zu haben, und mit Stolz pflegte man sich einander diesen Apparat der Justiz zu zeigen. Ein recht erfindungsreicher Scharfrichter war eine wahre

Gottesgabe; man verschrieb sie aus der Ferne, ließ sie die Hochschule der Tortur besuchen, bat sie sich zur Vollführung großer Haupt- und Staatsactionen von andern aus und in Massen zusammen; eine der wichtigsten Personen im Geleise der Fürsten war der Meister Knüpfauf, und nicht selten standen sie mit ihm auf Du und Du. Von der andern Seite war es auch ein Stolz und eine Zierde der Fürsten, ein großes und glänzendes Gefolge zu haben, um dadurch ihren Glanz und ihre Liberalität zu zeigen, und darunter auch Gaukler, Hofnarren, Possenreißer, Goldmacher, Quackfalberic. Mit Recht konnte man zu diesen sagen: wiewohl ihr insges sammt nur Pack und unnüße Knechte seid, so will ich euch doch, da ihr mir so gut zu Willen seid, an meinem Hofe beihalten, damit ihr meine Güte und Freigebigkeit illustrirt. Man sieht leicht, daß wo diese Denkweise recht herrschend war, was vorzugsweise mit und nach der Reformation der Fall wurde, wo die Fürsten als unumschränkte Herren, auch der Gewissen- und Glaubensüberzeugungen der Unterthanen, betrachtet wurden, ein ähnliches nach den sonstigen Glaubenslehren modifizirtes Fürstenrecht auch auf Gott übertragen werden konnte, und daraus entstand dann und bildete sich die Lehre aus von dem Menschen blos als Mittel für Gott, wie damals die Menschen nur Mittel für die Fürsten waren, die sie verkauften oder nur für sich requirirten, was an ihnen kaum als ein Scandal betrachtet wurde. Vor der Reformation wird man schwerlich oder sehr undeutlich diese Lehre aufgestellt finden. Eine vor uns liegende Schrift: Tractatulus solennis de arte et vero modo predicandi ex diversis sacrorum doctorum scripturis, et principaliter sacratissimi christiane ecclesie doctoris Thome de Aquino ex parvo suo quodam tractatulo recollectus, ohne Jahrszahl, aber den äußern Zeichen nach in 1500 und nach Köln gehörend, früher ein viel verbreitetes Handbüchlein (19 Seiten gr. 8.), fagt S. 10. geradezu: Nam dominus deus propter eius bonitatem, quam nobis ostendit in creatione, revocatione et redemptione habet se circa nos sicut bonus pater

ad filios suos, quum respicit nos in omnibus necessariis et revocat nos ad se per plura et diversa: ut tamen (tm) possumus accedere ad eum et vitam aeternam possidere, et hoc non facit propter se, cum enim sibi ipsi sufficit, sed ex mera bonitate propter quam merito gratiarum actiones deberent fieri, cum domino deo nihil magis displicet, quam ingratitudo. Wie sehr widerspricht nicht auch diese Lehre der h. Schrift: Sucht der Hirt das verlorene Schaf und nimmt er es auf seine Schulter, um seine eigene Gute zu zeigen? und so der Vater mit dem verlornen Sohn. Warum freuen sich die Engel über den bekehrten Sünder? er könnte ja Gottes Gerechtigkeit verherrlichen, wenn dies der höhere Zweck des Menschen ist? warum weint Jesus über Jerusalem? warum schreibt uns Gott in seine Hånde? was rum vergißt eine Mutter nicht ihres Kindes? u. s. w. Deshalb hat es auch Ref. sehr leid gethan, bei einer Mission den P. B.... ., S. I. die vorbezeichnete lutherische und cal vinische Lehre recht grell und craß vortragen zu hören, denn es kann nicht ausbleiben, daß sie den nachdenkenden Christen in sehr unangenehme, für die Religion und Liebe gegen Gott durchaus ungünstige Widersprüche verwickele. Welche Kraft behålt z. B. von diesem Standpunkte aus der so herrliche als rührende Ausspruch: „Also hat Gott die Welt geliebt, daß er seinen eingebornen Sohn hingab, daß alle, die an ihn glauben, nicht verloren gehen, sondern das ewige Leben haben. Denn Gott hat seinen Sohn nicht in die Welt gesandt, daß er die Welt richte, sondern daß die Welt durch ihn selig werbe." Wenn irgendwo diese Lehre håtte angedeutet werden müssen, so wäre es Joh. 17. gewesen in dem Gebete des Heilands vor seinem Leiden, oder auch Matth. 25. bei dem jüngsten Gerichte, aber wie weit sind diese Stellen davon cutfernt!

Die SS. 7. und 8. beweisen, peccata non solum gradu, sed iniquitatis genere naturaque esse disparia, durch Schriftund Våterstellen. Schon gut, aber der Verf. håtte darlegen oder erklären müssen, worin die hier erwähnten drei vers

schiedenen Arten der Ungleichheit bestehen, was demnach die Disparität nach Grad, welche die nach der Art der Ungerechtigkeit, und die nach der Natur sei.

Bei der Stelle

„der Gerechte fällt siebenmal und steht wieder auf." Sprichw. 24, 16. wird mit Recht bemerkt, daß sich dies nicht auf Sünden bezieht.

Der S. 9. Qua re p. (peccatum) mortiferum a p. non mortifero internoscatur, anquiritur, enthält eine Stelle des h. Augustin C. d. 21, 27. (So oder auch c. d. citirt der Verf. gewöhnlich; man muß ordentlich rathen, daß dies das Werk de Civ. Dei sein soll), daß er Maaß und Grenze für schwerere und leichtere Sünden nicht habe finden können, und andere Stellen, daß man dies aus Schriftäußerungen über Sünden entnehmen müsse, wobei dann aber doch Schwierigkeiten ents gegentreten; dann führt er eine große Menge Benennungen für große und geringere Sünden an, alle mit Citaten der Våter belegt, was hier ziemlich überflüssig ist, denn zu was nüßt es, das z. B. Hugo v. S. Victor hier ganz unbes stimmte und ungenannte Sünden grandia, Aug. und Ambr. gravia, Pacian gravissima, Tertullian capitalia etc. genannt haben; so gebe es auch für die venialia kein bestimmtes stets entscheidendes Merkmal; auch heißen schwere Sünden wohl capitalia und mortalia, weil sie andere schwere Sünden an Schwere überwiegen, die bei verschiedenen Kirchenschriftstellern verschieden angeführt werden, woraus dann die Zusammenstellung der sogenannten Hauptsünden entstanden ist, die bei allen nicht gleichlautend und gleichzählig ist. Die jest ges wöhnliche Zusammenstellung rührt von Petrus Lombardus her: superbia, avaritia, luxuria, ira, gula, invidia, acedia. Bei Gregor d. Gr. fehlen von diesen 1 und 7, wogegen er innanis gloria und tristitia hat; Alcuin nennt die luxuria fornicatio; invid. fehlt, dagegen hat er auch tristitia und cenodoxia. Man sieht hieraus, daß dieser §. keine bestimmte Antwort auf die vorgeseßte Frage gibt. Da aber diese Frage täglich einer praktischen Beantwortung bedarf, weil diese wes sentlich für die Beichte ist, so hätte der Verf. entweder eine

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