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Anleitung dazu geben oder angeben müssen, warum er dies für unnöthig halte, indem er z. B. auf praktische Anleitungen zur Beichte verwiesen hätte. Am Passendsten und Nüglichsten wäre es gewesen, daß der Verf., da sich obige Frage theo retisch nicht genügend entscheiden läßt, eine praktische Ans leitung gegeben und diese mit seiner patristischen Belesenheit unterstüßt hätte. Diese hätte darin bestehen müssen, daß er die Sünde von Seiten des Subjekts nach der Erkenntniß und dem Willen desselben und nach den diesen bedingenden Umständen, und von Seiten des Objekts nach der Wichtigs keit der Sache und der Verpflichtung zu derselben betrachtet hätte. Da dann aber auch so einige Fälle praktisch immer zweifelhaft bleiben, so sind diese ebenfalls als wichtigere oder schwerere zu betrachten. Indessen behandelt der Verf. in den SS. 10. und 11. etwas Aehnliches, indem er in dens. lehrt, daß uns zuweilen durch die Sünde die göttliche Gnade wegen mangelhafter Aufmerksamkeit oder Willensbeistimmung nicht entrissen werde. Etwas minder steif ausgedrückt besagt dies nur, wegen Mangels an Achtsamkeit oder Willen sind nicht alle Sünden schwere oder tödtliche, und so ist auch der Inhalt. Unverständlich ist der Anfang des §. 10. In homine iustificato, ut dicitur, neque peccatum originale, quod nominant, neque eius radix inest, (was ist das für eine Wurzel ?), et quod peccatum solum in ipso inesse potest, quum voluntas humana cum deo coniuncta eique addicta sit, sua natura et toto genere a peccato mortifero differt, licet vere sit peccatum. Wir verstehen dies: die Sünde, die allein in ihm sein kann, indem der menschliche Wille mit Gott verbunden und ihm ergeben ist, ist ihrer Natur und ganzen Art nach von der Todsünde verschieden, obschon sie wirklich Sünde ist; dann finden wir aber zwei Lautologieen darin: die Sünde, die von Gott nicht trennt, d. h. die lågs liche Sünde, ist keine Todsünde, und: die Sünde ist wirkliche Sünde. Der Verf. behandelt im §. 10. nur die Sünden aus Mangel an Aufmerksamkeit, als wenn nur diese die Gnade nicht beraubten: gilt dies niemals oder in wie fern

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nicht von den Sünden der Unwissenheit, Uebereilung 2c.? Der Verf. will hier in den beiden SS. eigentlich von der läßlichen Sünde reden; statt aber sie eigentlich zu definiren und zu erklären, warum sie die Gnade Gottes nicht raube, gibt er vielmehr nur eine Art Beichtspiegel derselben. Allerdings kann die Erklärung nur mehr negativ gefaßt werden, daß sie die Gnade Gottes nicht entziehe, insofern sie nicht aus Feindschaft und Widerspruch gegen Gott, nicht wegen Bevorzugung irgend eines zeitlichen Gutes oder Genusses, nicht aus bewußtem Mangel. an Furcht und Liebe gegen Gott entsteht.

Der §. 12. behandelt die Frage: utrum delicto, quod plena rei cognitione consensuque perfecto committatur, gratia divina semper homini eripiatur, necne. Man kann schon von vorn herein antworten, wenn es aus Verachtung Gottes ges schieht, oder man die Sache als ein bedeutendes Vergehen erkennt, gewiß. Wie die beiden vorhergehenden §§. die Frage behandelten: Gibt es eine Todsünde, wenn die attentio (cognitio) oder voluntas fehlt? so behandelt dieser §. die Frage: Gibt es eine Lodsünde in einer unwichtigen Sache? Auf die Bestimmung, was eine unwichtige Sache sei, kommt alles an. Der Verf. führt hier und im folgenden §. viele Meinungen der Theologen an, auch solche, worin die Ums stände erwähnt werden, die eine geringe Sache oder Sünde schwer machen, und in so weit ist die Frage genügend beant wortet, obschon die Fragstellung überhaupt klarer und dadurch die Antwort bündiger håtte sein können. Auch würde es für die Beantwortung förderlicher gewesen sein, wenn man bei derselben die nächste Wirkung der Sünde, die Beleidigung Gottes, und nicht gleich die entferntere Wirkung, den Verlust seiner Gnade, im Auge gehabt hätte.

Der S. 14. behandelt, ob wohl ein Mensch ohne läßliche Sünde gelebt habe. Die heil. Jungfrau wird hievon ausgenommen, ausgenommen bei einigen Kirchenvåtern, worunter Chrysostomus. §. 15. Ueber die Verbindlichkeit der menschlichen Geseße und die pure poenales. §. 16. Die Stoiker

und §. 17. Jovinian irren, indem sie alle Sünden für gleich halten. §. 18. Die Pelagianer und Socinianer, der Mensch könne ohne Sünde leben, wiederlegt. — §. 19. Irrthümer Wikleffs und Hussens, §. 20. Calvin's, §. 21. Luthers und Melanchthons, S. 22. Molinos und Bajus. Zum Theil ist der Inhalt dieser §§. schon in den frühern enthalten, obwohl die Zusammenstellung nicht ohne Interesse ist.

S. 23. Quod periculum animo comparet peccatum, quod non est mortiferum, et quibus rebus expiari possit, docetur. Dieser §. enthält viele nüßliche Stellen der Kirchenvåter über die Sünde und das Beichten. Das expiari bezieht sich nur auf die läßlichen Sünden. Die Mittel sind die bekannten: die heil. Sakramente, Gebet, gute Werke 2c. Auch Beleuch, tung einiger Stellen, worin periuria und andere Sünden unter die geringeren gezählt werden; ferner viele Citate, wiewohl ohne Lert, über das Fegfeuer.

Wenn nun auch diese Abhandlung in psychologischer, åtiologischer und überhaupt formal wissenschaftlicher Hinsicht sowohl theoretisch als praktisch noch Verschiedenes zu wünschen übrig läßt, so ist sie doch in historischer, patristischer, literarischer Hinsicht recht reichhaltig und vom praktisch-theologis schen Standpunkte aus, bis auf einzelne Punkte, ganz vernünftig und genügend. Eitler Deklamation und Sentimentalität hat sich der Verf. niemals hingegeben, sondern überall tritt das Bestreben hervor, den Sinn und die Begriffe flar und bestimmt hinzustellen, und es ist dies, gegenüber so manchen andern Bestrebungen auf diesem Felde, nicht genug zu schäßen. Der Verf. hat aber auch den Vortheil und den Verstand, daß er der Sünde etwas Positives gegenüberzusehen weiß, dem sie widerspricht oder wovon sie abweicht, nåmlich das göttliche Geseß. Obwohl ein solches Positive sehr nahe liegt und aus jedem Katechismus zu entnehmen ist, so scheint doch durch die Weisheit dieser Welt Manchen dieses unverständlich geworden und verhüllt zu sein, so daß bei ihren Lehren und Darstellungen sich Sünde und Nicht-Sünde in demselben zauberhaften Wirbeltanze drehen, wie das Ich

und Nicht-Ich, das Sein und Nichtsein, der Geist und die Natur, so daß man nicht weiß, was man ergreifen, woran man sich halten soll.

Sollte der Verf. Veranlassung finden, sich ferner mit diesem Gegenstande zu beschäftigen und ihn wiederum vor die Hand zu nehmen, was bei seinen großen Kenntnissen und vernünftigen Ansichten auf diesem Felde gewiß nur zu wünschen ware, so möchte es zu empfehlen sein, auch auf die vermißten, in dieser Rezension erwähnten Punkte seine Aufe merksamkeit zu richten, nicht gerade, um sie ohne Weites res anzunehmen, sondern um sie in Betracht zu ziehen und zu beleuchten. Dabei wird er dann aber auch die Genealogie der Sünde näher in Betracht nehmen müssen, als hier ges schehen ist, und vorzüglich die Mutter der Sünde, die Concupiscentia, mehr berücksichtigen, was freilich nicht füglich ohne Anwendung psychologischer Kenntnisse geschehen kann. Wir glauben, daß der Verf. dadurch ein viel helleres Licht auf diesem Felde für seine Untersuchungen finden wird. Implicite hat der Verf. dies freilich schon gethan, aber nur mehr wie vorausseßungsweise aus der heil. Schrift; bei wissenschaftlichen Darstellungen muß man aber solche Processe, deren Resultate sich in solchen Lehrsäßen, wie von der Quelle des Bösen im Herzen, von dem Kampfe in den Gliedern, von der Schwachheit des Fleisches c. aussprechen, in seinem eigenen Geiste durchdenken, auf den jene Lehren hinweisen und sich beziehen. Solche Hinweisungen auf die Entstehung und Veranlassung der Sünde finden sich außer den eben angedeuteten Schriftstellen auch Jak. 1, 14., im Conc. Trid., wo es von der Concupiscenz redet, bei Gregor d. Gr. an mehren Stellen, von denen einige wichtigere auch im Corp. iur. can. enthalten sind, z. B. c. 1. 2. D. 6, und c. 22. 23. D. 2. de poenit. Andere derartige Stellen über die Sünde finden sich gesammelt C. 15. qu. 1. und c. 3. etc. D. 25.; desgleichen Hieronymus c. 71. D. 1. de poenit., Aus gustinus c. 7. C. 32. q. 4. und c. 21. D. 2. de poen. und can. 8. 9. X de reg. iur. Beda can. 2. X ib. u. s. w. die;

wenn sie in der Abhandlung des Verf. vielleicht schon anges führt sein mögen, doch nicht genug nach den in ihnen liegenden Fingerzeigen berücksichtigt sind.

Der Begriff Sünde scheint, wie sich aus den in dieser Abhandlung angeführten Stellen und Nachweisungen ergibt, nur sehr schwierig zu fassen gewesen zu sein, und ist in seiner eigentlichen Bedeutung, als Abweichung von dem höchsten Sittengeset oder Sittenzweck nur ein Offenbarungsbegriff. Man hat zwar in allen Sprachen Ausdrücke und Begriffe für unerlaubte, verbrecherische, verderbliche Handlungen und Leidenschaften; aber der Begriff Sünde an sich, des gemeinschaftlichen radikalen Bösen, was in diesen Handlungen 2c. liegt, fonnte kaum abstrahirt werden, wenn dem Menschen nicht seine Verpflichtung zu einem höchsten moralischen Endzweck klar vor Augen stand oder vor Augen gehalten wurde. Alle Sprachen der heidnischen Völker haben den Begriff Sünde auch noch jezt nicht, und es muß ihnen daher auch eine bloße Bibelüberseßung, sei sie auch an sich ganz untadelhaft, ohne weitere mündliche Verkündigung des Christenthums, ganz unnút und schädlich sein.

Insofern man die Sünde bloß als Gegensaß gegen das Gesetz auffaßt, wåre Uebertretung und Verletzung ein allge meiner Ausdruck für dieselbe. Allerdings umfaßt das göttliche Gesetz alles, was sich auf die sittliche Zugend und Vollkommenheit bezieht, indem diese der Zweck desselben ist. Das Gesetz ist aber nicht so sehr Geist, als vielmehr nur Buchstabe; es spricht nicht so sehr den Zweck, als vielmehr nur die Mittel zu demselben aus. Geist und Zweck enthålt und lehrt vielmehr nur der Glaube, und dessen Aeußerungen, Formen und Werke bezeichnet das Geseß. Dieses ist also mehr äußerlich; es bezeichnet allenfalls wohl die Intention, aber es bewirkt sie nicht, oder mit andern Worten: die Liebe ist nicht eine Frucht des Gesetzes, sondern des Glaubens. Beide, Gesetz und Glaube bewirken Furcht, aber verschiedene; die kindliche, heilwirkende, gottselige Furcht kommt nur aus dem Glauben. Vom Geseze als äußerlicher Lebensregel kann

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