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Wir gebieten demnach unseren curatoribus, auch übrigen aufsehern des Carolini hiemit gnädigst und ernstlichst, auf solches alles ein wachsames auge zu haben und über die aufrechthaltung des haus- und burg-friedens auf das genaueste und strengste zu halten. Die alumnos desselben aber ermahnen wir samt und s sonders landesväterlich, des vorberürten keines sich zu schulden kommen, vielmehr, wie wir hoffen, durch befolgung der ihnen besonders gegebenen gesetze in schuldigem gehorsam, ruhigem, fried-, sitt- und tugendsamem, auch wohlanständigem betragen sich jederzeit erfinden zu lassen; wogegen sie, bevorab diejenigen, die sich dessen vor anderen befleißigen, unserer beständigen fürsorge, huld und gnade gewiß versichert seyn können.

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Und wie wir unser collegium curatorum hiemit zugleich autorisiren, über alle in dem Carolino etwa vorkommende gebrechen und delicta die erste cognition zu nehmen und so dann, 15 der ihnen ertheilten instruction gemäß, wegen übergabe und auslieferung der delinquenten an die criminal-gerichte das weitere zu verfügen: also ist ferner unser gnädigster, auch ernstlichster wille und befehl, daß kein inquisitions- noch ander civil- und militargericht oder befehlshaber in unserer stadt Braunschweig sich anmassen solle, in dem mehrbesagten Collegio Carolino delinquenten oder andere verdächtige leute, am wenigsten aber jemanden, der zum Carolino gehöret, durch ihre gerichts-bedienten oder die miliz aufsuchen, noch sonst etwas, wodurch die demselben beygelegte freiheit und jurisdiction violiret werden kan, unternehmen zu s lassen, sondern es sollen dieselben gehalten seyn die curatores bey vorkommenden fällen jedesmal gebührend zu requiriren, mithin mehrbesagtes Collegium Carolinum des demselben verliehenen privilegii dergestalt geruhiglich geniessen zu lassen und dasselbe darinn auf keine weise beeinträchtigen.

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Jedoch bleibet hievon ausbeschieden, daß, wenn periculum in mora und die sache von grosser wichtigkeit, ingleichen wenn delinquenten und arrestaten der wache oder gerichts-bedienten, welche sie führen oder verfolgen, entwischen und in das Carolinum sich begeben, insonderheit wenn diejenigen, welche wider unsern 30 befehl des gassenbettelns sich unterfangen, in dem Carolino ihre zuflucht suchen würden, so dann solche von der wache oder gerichts-bedienten daselbst festgehalten und weiter geführet werden mögen.

Zu urkund dessen und damit dieser unserer gnädigsten verordnung von männiglich gehorsamst nachgelebet werde, haben wir solche drucken zu lassen gnädigst befohlen, dieselbe eigenhändig unterschrieben und unser fürstliches insiegel darunter drucken lassen. 5 Gegeben Salzthalen, den 10. Julii 1745.

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Von Gottes gnaden Carl, herzog zu Braunschweig und 15 Lüneburg 2c. Wir finden zu erhaltung guter ordnung in dem Collegio Carolino unter andern nöthig zu verhüten, daß die in solchem studirende junge leute schulden machen. Es werden demnach alle obrigkeiten in unserer stadt Braunschweig durch diese unsere offene verordnung gnädigst und ernstlichst befehliget, 20 in einer jeden gerichtsbarkeit kund zu machen und strenge darüber zu halten, daß niemand der dortigen einwohner einem der alumnorum des besagten Collegii Carolini ohne erlaubniß und schriftlichen schein der ihnen zugeordneten hofmeistere geld leihe oder waaren creditire noch pfänder von denenselben annehme, 25 oder zu gewärtigen habe, daß er nicht nur seiner foderung verlustig erkläret werden und die pfänder unentgeltlich heraus geben, sondern über das mit einer den umständen nach zu bestimmenden geldstrafe beleget werden solle. Urkundlich unserer eigenhändigen unterschrift und unsers beygedruckten fürstlichen insiegels. 30 Gegeben Salzthalen, den 10. Julii 1745.

Carl,

H. v. Br. u. L. (L. S.)

A. A. v. Cramm.

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ANWEISUNG AN DIE CURATORES DES CAROLINI
DIE BESONDEREN FÄHIGKEITEN EINES ODER DES
ANDERN STUDIOSI BETREFFEND.

1745.

Carl, herzog 2c. Wir haben euch annoch eine verrichtung, welche wir vor eine derer vornehmsten bei dem Carolino ansehen, in gnaden eröfnen wollen, daß ihr nemlich, so viel es eure geschäffte leiden, selbst beobachten, auch durch die professores und hofmeister beobachten laßen möget, ob und was vor junge leute 10 sich unter denen Carolinern finden, die eine besondere fähigkeit in einem und andern stück besizen, und gehet unsere gnädigste willens meinung dahin, daß ihr davon alle halbe jahr nachricht gebet. Salzthalum, den 19. Julii 1745. Carl, H. z. B. u. L.

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F

DAS GEBET FÜRS CAROLINUM.

1745.

Walte auch, allmächtiger, gütiger Gott und Vater, mit grossen gnaden über dieses unser Collegium, über dessen grossen 20 stifter, über die aufseher, lehrer, hofmeister und sämtliche einwohner desselben. Erhalte, beschütze und bewahre unsern gnädigsten Herzog, unsern theuren pfleger und versorger, und setze dieselben nebst dero hochfürstl. familie und allen hohen angehörigen zum segen immer und ewiglich. Sey dero schild und 25 sehr grosser lohn für die unzähligen milden wohlthaten, welche dieselben zu einer glücklichen erziehung an uns wenden wollen.

Erfülle die aufseher unseres Collegii mit weisheit und verstand, die lehrer mit erkenntniß, treue und redlichkeit, unsere vorgesetzte mit klugheit, eifer, geduld und eintracht, damit sie 30 insgesamt zur erreichung des endzwecks dieser heilsamen anstalten das ihrige nach vermögen beytragen, auf die ausbreitung deiner ehre und deines reichs sehen und die wahre wohlfarth,

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zeitliche und ewige glückseligkeit der allhier studirenden zu befördern sich angelegen seyn lassen. Vergilt ihnen die mühsame sorgfalt und mannigfaltige arbeit, so sie zu unserm besten übernehmen, nach dem reichthume deiner gnade in zeit und ewigkeit. Uns alle aber, die wir in diesem Collegio studiren und uns aufhalten, regiere mit deinem heiligen und guten geiste, damit wir allezeit in deiner furcht wandeln, unsern obern und vorgesetzten mit kindlichem und dir wohlgefälligem gehorsam uns unterwerfen, ihre bemühung, unterweisung und lehre mit dank10 barem gemüthe erkennen und annehmen, in allerley wissenschaften und guten künsten zunehmen und in der tugend und gottseligkeit mehr und mehr wachsen mögen. Nim auch in deine göttliche fürsorge alle diejenigen, welche uns an diesem orte dienen und zu unserm wohl auf mancherley weise behülflich Gedenke endlich dieser ganzen stadt, in welcher uns von deiner väterlichen hand so viel gutes wiederfähret, im besten und thue wohl allen ihren einwohnern, um Jesu Christi, deines lieben sohnes und unseres heilands willen. Amen.

15 seyn.

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G

VORLESUNGEN UND ÜBUNGEN IN DEM COLLEGIO
CAROLINO.

Michaelis 1745 bis Ostern 1746.

Da es nunmehro unter göttlicher beyhülfe durch die fortdauernde höchste fürsorge unsers gnädigsten Herzogs mit dem 25 von Ihro Durchlauchten hier in Braunschweig neuerrichteten Collegio Carolino so weit gekommen ist, daß den 5. Julii des itztlaufenden jahres wirklich der anfang mit einigen lectionen hat gemacht werden und also die eröffnung dieses Collegii geschehen können: so hat man nicht länger anstand nehmen wollen die. 30 erwartung des publici zu befriedigen und den in der vorläufigen nachricht versprochenen ersten lectionscatalogum heraus zu geben.

Wie überhaupt der durchlauchtigste stifter dieses Collegii nach dero unabläßigem eifer für die aufnahme nützlicher wissenschaften und für das wahre beste dero lande und unterthanen 35 es an nichts ermangeln lassen, dero gute und preiswürdige ab

sichten bey diesem heilsamen werke durch die bequemsten mittel zu erreichen und die davon bekannt gemachte einrichtung aufs vollkommenste zu stande zu bringen: so haben Höchst dieselben insonderheit gleich anfangs gnädigst beschlossen das Collegium Carolinum mit einer genugsamen anzahl tüchtiger und geschickter s lehrer, als auf welche es bei solchen anstalten vornehmlich ankömmt, zu besetzen, und auch wirklich zur unterweisung der sich schon häufig meldenden studiosorum nicht nur in allen in der vorläufigen nachricht namentlich berührten, sondern auch in noch mehrern sprachen, wissenschaften und künsten bereits 10 unter höchstannehmlichen bedingungen solche männer berufen und ernannt, von deren fähigkeit, treue und fleiße man alles dasjenige, was man sich von jedem besonders verspricht, zuverläßig wird erwarten können.

Es muß, wie unserm durchlauchtigsten Herzog zu gnädigstem 15 gefallen, so dem Collegio Carolino nothwendig zu besonderem vortheil gereichen, daß ausser den ordentlichen, hernach zu benennenden professoribus auf Ihro Durchlauchten gnädigstes gesinnen einige von dero übrigen bedienten sich in unterthänigstem gehorsam willig erkläret haben, bey ihren anderweitigen ver- 20 schiedenen amtsgeschäften dennoch den im Carolino studirenden einige zeit zu wiedmen und die erkenntniß derselben durch ihren unterricht zu befördern. Denn gleichwie die beyden hieselbst wohnhaften herren curatores, der herr hofrath Erath und der herr superintendent D. Köcher, um ihre begierde dem Collegio 25 Carolino nützlich zu seyn desto werkthätiger darzulegen, sich unterthänigst hierzu bereit finden lassen: so haben auch der von Gandersheim hieher berufene herr probst und generalschulinspector Harenberg, der herr land-commissarius Morgenstern und der herr magister Ritmeyer, pastor an der hiesigen Andreaskirche und 30 superintendent der inspection Campen, gleichfals ihre bemühungen mit den übrigen vereiniget und etliche ausserordentliche stunden zu gedachtem zweck unterthänigst übernommen. Wie weit aber und worauf eigentlich die beschäftigungen derselben sich erstrecken werden, solches wird aus der nähern bestimmung der lectionen ss deutlicher abzunehmen seyn.

Wir werden hierbey die natürlichste ordnung beobachten und von den sprachen zu den wissenschaften hinauf steigen, auch bey jedem collegio den endzweck und die art und weise, wozu und wie es gelesen werden soll, umständlich anführen. 40

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