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könnte, oder wenn denen sämmtlichen schulmeistern und schulmeisterinnen dazu nicht eine hinlängliche anweisung gegeben würde, oder wenn endlich niemand darauf merkte, ob dieselbe durchgängig angenommen wäre und würklich gebraucht würde. Daß diese lehrart nicht so schwer, sondern von einer allgemeinen brauchbarkeit sey, beweisen diejenigen schulen in Braunschweig, in denen sie bereits durch die schulmeister selbst aus eigner bewegung und überzeugung von dem nutzen und den vorzügen derselben eingeführet ist, ohne daß man es damals ausdrücklich gefodert hat. Der gnädigst bestellte inspector der schulen wird 10 überdem einem jeden schulmeister und einer jeden schulmeisterinn alle nur zu wünschende anweisung geben, auch einige stunden dazu besonders aussetzen, ihnen diese lehrart recht bekannt zu machen. Die sache wird dadurch sehr erleichtert und in absicht aufs zukünftige auf einen dauerhaften fuß gesetzet, daß unsers 15 gnädigsten Herzogs Durchl. ein seminarium in dieser stadt haben errichten lassen, in welchem eine hinlängliche anzahl junger leute zu diesem geschäfte und zum unterrichte anderer zubereitet, in allen dazu nöthigen dingen unterwiesen und in der bequemsten und vortheilhaftesten lehrart geübet wird. Der gedachte schul- 20 inspector wird auch seiner pflicht gemäß darüber sehr sorgfältig wachen und dahin sehen, daß diese methode allenthalben eingeführet und in allen schulen übereinstimmig und dergestalt gebrauchet werde, daß es einem kinde gar nicht schaden kann, wenn es gleich nach befinden der umstände aus einer schule in 25 die andere versetzet werden muß, welche veränderungen nur in dem falle schädlich und nachtheilig sind, wenn die lehrmeister in der art zu lehren verschieden sind und ein kind also eine geraume zeit braucht, um der art seines neuen lehrers gewohnt zu werden. Man wird zugleich dafür sorgen, daß es unserer jugend an brauchbaren und zur erreichung aller dieser absichten bequemen büchern nicht fehlen möge.

Was übrigens das für den unterricht zu bezahlende schulgeld betrift, so richtet sich solches nach den verschiedenen classen, in welchen die kinder unterwiesen werden. Die schüler und 35 schülerinnen der untersten und ersten classe geben wöchentlich 1 mgr., die, welche von beyden geschlechtern in der zweyten classe sitzen, 1 ggr., und die, welche in der dritten classe unterrichtet werden, 2 mgr. Dis schulgeld ist so billig, daß niemand ursach haben wird sich desfalls zu beschweren. Viele eltern 40

haben bisher gerne 3 mgr. bezahlet, um ihre kinder nur in eine gute schule zu bringen, und es ist offenbahr, daß auch in der besten bey der bisherigen verfassung das nicht hat geschehen können, was künftig geschehen kann. Es werden also die eltern s die wenigen pfennige, so sie in zukunft mehr entrichten müssen, um so weniger ansehen, wenn sie erwegen, daß die neue einrichtung zu geschwinderm fortkommen ihrer kinder, folglich zu ihrer, der eltern, nicht geringen erleichterung gereiche, und sie dabey allemal vortheil haben. Diejenigen aber, welche in so 19 schlechten umständen sind, daß auch diese geringe abgabe ihnen zu schwer wird, haben sich auf ihr geziemendes anmelden einer ungesäumten hülfe und des zuschusses eines theils oder des ganzen schulgeldes zu getrösten.

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Wie nun diese neue einrichtung der hiesigen kleinen schulen denen einwohnern allhie in Braunschweig hiemit zu ihrer nachricht, auch nachachtung, umständlich bekannt gemacht wird: als zweifelt man nicht, daß dieselben solches gerne vernehmen, die hierunter dieser stadt erwiesene huldreichste vorsorge Sr. Durchl. unsers gnädigsten Herrn mit dank erkennen und solches dadurch in der that bezeigen werden, daß sie die veranstaltene verbesserung der schulen zum besten ihrer kinder gehörig brauchen und diese in die für ihr alter und ihre fähigkeit sich schickende schulen, wohin sie werden gewiesen werden, fleissig senden, auch sonst zu erhaltung der heilsamen anstalten und weiteren aufnahme der sschulen ihrer seits was möglich ist beytragen werden, damit die landesväterliche absicht unsers gnädigsten Herrn Durchl. erreichet, die hiesige jugend in allem guten auferzogen und die glückseligkeit derselben zum seegen und zur wohlfahrt dieser stadt, auch zu ihrer, der eltern und vormünder, eigenen freude befördert werden mögen. Wie inzwischen mit dieser verfassung noch nicht alles erreicht, was zu dem besten der schuljugend gehöret, so wird man nach des Herzogs unsers gnädigsten Herrn Durchl. landesväterlichen vorschrift unermüdet fortfahren die einrichtung von zeit zu zeit durch mehrere zusätze vollkommener und den einwohnern dieser werthen stadt und der lieben jugend ersprießlicher zu machen, wovon demnächst und so, wie man mit Gottes hülfe weiter kommt, die fernere nachrichten erfolgen sollen.

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Verordnung über die Schulpflicht der Kinder bis zur Konfirmation.

1752.

SERENISSIMI VERORDNUNG

DIE VON DEN CATECHUMENIS HIESIGER STADT
BEYZUBRINGENDEN ATTESTATE BETREFFEND.

Von Gottes gnaden wir, Carl, herzog zu Braunschweig und Lüneburg 2c. urkunden hiermit: Was maßen wir mißfällig ver-s nehmen müssen, daß viele eltern und vormünder hiesiger stadt und bürgerschaft ihre kinder und pflegbefohlene, wenn sie nach der hieselbst eingeführten neuen schul-ordnung das lesen gelernet, aus der schule so gleich und so lange zurück nehmen, bis sie zum heiligen abendmahl gehen sollen, da sie dann dieselben etwa ein 1 viertel oder ein halbes jahr wieder in die schule schicken und glauben, daß ihnen in der zeit alles, was noch nöthig sey, beygebracht werden könne. Gleichwie aber diese kinder alsdann zur obersten classe, in welcher dasjenige, was zu ihrer vorbereitung zum heiligen abendmahl eigentlich gehöret, getrieben wird, nicht tüchtig sind, 15 in der andern classe aber denselben in dieser absicht nicht geholfen werden kann: so verordnen und wollen wir gnädigst hiermit, daß hinfüro keiner der hiesigen prediger ein kind zur confirmation annehmien solle, das nicht von einem schulmeister der obersten classe das Zeugniß hat, daß es wenigstens ein jahr in der obersten classe zugebracht und des unterrichts darin genossen habe. Wornach sich dann sämtliche hiesige prediger gehorsamst zu achten haben, und ist diese verordnung, damit sie zu jedermanns wissenschaft kommen möge, alle halbe jahre öffentlich von den canzeln abzulesen. Urkundlich unserer eigenhändigen 25 unterschrift und beygedruckten fürstlichen geheimen-canzleyinsiegels. Gegeben in unserer stadt Braunschweig, den 31ten August 1752.

Carl,

H. zu Br. u. L.

(L. S.)

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A. A. v. Cramm.

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Ordnung der Realschule im Waisenhause.

1754.

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VORLÄUFFIGE NACHRICHT

VON DER GEGENWÄRTIGEN VERFASSUNG DER SCHULE IM HOCHFÜRSTL. GROSSEN WAYSENHAUSE ZU BRAUNSCHWEIG.

Cap. I

VON DER SCHULE IM GROSSEN WAYSENHAUSE AN SICH SELBST.

§ 1

In dem Grossen Waysenhause hieselbst ist von vielen jahren her bereits eine schule gewesen, die aber ihrer beschaffenheit und einrichtung nach von der, die vor 3 jahren in demselben angeleget worden, sehr verschieden ist.

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Ehemals wurden in dem gedachten Waysenhause nur die zu demselben eigentlich gehörige kinder, die waysenkinder, im lesen, dem catechismo, schreiben und rechnen unterrichtet. Ein lehrer besorgte anfänglich den unterricht aller dieser waysenkinder, die er bald zusammen, bald in verschiedenen haufen nach ihrer verschiedenen fähigkeit und erkenntniß unterwieß und ihnen das nötigste beyzubringen suchte. Es konnte daher in dieser schule nichts anders getrieben werden als was in den ordentlichen und gemeinen deutschen oder sogenannten kleinen schulen getrieben wird. Die nicht geringe anzahl der in diesem hause befindlichen waysenkinder war für einen lehrer zu groß, und es war unmöglich, daß ein mann sie so unterrichtete, daß kein kind hätte ver25 Säumet werden sollen. Unsers jetzt regierenden gnädigsten Herzogs und Herrn Durchl. konnte dies bey der besondern aufmerksamkeit, welche höchst dieselben vom anfange höchst deroselben glücklichen und gesegneten regierung an auf die erziehung der jugend dieses landes und die schulen desselben zu richten gnädigst geruheten, nicht lange verborgen bleiben, und die waysen

kinder in dem gedachten hause musten eben daraus erkennen, daß dieser wahre landesvater auch in einer ganz besondern absicht ihr vater sey, daß auf Ihro Durchl. gnädigsten befehl mehrere lehrer bey dies Waysenhaus gesetzet wurden, damit die jugend in demselben nach ihrer verschiedenen fähigkeit und erkenntniß s getheilet und besser, als es vorhin möglich gewesen war, unterrichtet werden mögte. Die zahl dieser lehrer wurde zuletzt bis auf viere erhöhet, und die schule im Waysenhause gewann dadurch ein ganz anderes ansehen. Aber noch blieb alles in den grenzen einer ordentlichen deutschen schule, und bis auf das jahr 10 1750 wurde weiter nichts mit der jugend im Waysenhause getrieben als das lesen, christenthum, schreiben und rechnen.

§ 3

Wie aber unsers gnädigsten Herzogs und Herrn Durchl. gnädigste absichten bey der vermehrung der lehrer bey dieser schule 15 gleich anfangs weiter als auf das gegangen waren, was sogleich geschahe, so gewann auch diese schule bald darauf ein so verändertes ansehen, daß wir von dem 1750. jahre an füglich einen ganz neuen periodum derselben anfangen können.

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Anfänglich ging das alles, was bey dieser schule verfüget und veranstaltet wurde, bloß auf die waysenkinder; es verbreitete sich aber bald weiter und erstreckte sich über die jugend dieser stadt und dieses landes überhaupt. Die in dem vorhin gedachten jahre auf höchsten befehl geschehene neue einrichtung dieser 25 schule ging insonderheit dahin, daß die jugend, die darin unterwiesen wird, nicht bloß, wie bis dahin geschehen war, im lesen, dem christenthume, schreiben und rechnen, sondern zugleich in andern entweder nöthigen oder doch nützlichen dingen unterrichtet werden solte, damit aus ihnen gute bürger und brauchbare und 30 nützliche glieder des gemeinen wesens gezogen werden möchten. Es wurde daher alles das in dieser schule eingeführet, was zur erreichung dieses zwecks etwas beyträgt. Die lehrer derselben fingen auf höchsten befehl an der ihnen anvertrauten jugend unsern erdboden bekannt zu machen und ihnen das beyzubringen, 35 was einem reisenden, einem kaufmanne und einem künstler insonderheit zu wissen nötig ist. Die geschichte der alten und neuen zeiten wurde vorgetragen, und die jugend zum gebrauch des circuls und anderer, im gemeinen leben und bey den meisten

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