Ludwig, über Pindar Discussion über diesen Vortrag. Jul. Braun, über phönikische Kunst und ihr Verhältniss zu der griechischen Vierte allgemeine Sitzung Eröffnungsworte des Vicepräsidenten Bericht über die Wahl des nächsten Versammlungsortes . Gerlach, über das Wesen der Gesetzgebung des Zaleukos und Charondas Cless, über die Alexandersage im Orient und in Europa 69 73 84 95 95 95 95 106 110 Schlussworte von Vicepräsident Walz und Geheimerath v. Thiersch 125 I. Ursprüngliche und revidirte Statuten des Vereins deutscher Philologen, Schulmänner und Orientalisten. A. Nach der Göttinger Fassung vom 20. September 1837. S. 1. Die Unterzeichneten vereinigen sich zu einer philologischen Gesellschaft, welche zum Zwecke hat, a) das Studium der Philologie in der Art zu befördern, dass es die Sprachen (Grammatik, Kritik, Metrik) und die Sachen (den in den schriftlichen und artistischen Denkmälern niedergelegten Inhalt) mit gleicher Genauigkeit und Gründlichkeit umfasst, b) die Methoden des Unterrichts mehr und mehr bildend und fruchtbringend zu machen, so wie den doctrinellen Widerstreit der Systeme und Richtungen auf den verschiedenen Stufen des öffentlichen Unterrichts nach Möglichkeit auszugleichen, c) die Wissenschaft aus dem Streite der Schulen zu ziehen, und bei aller Verschiedenheit der Ansichten und Richtungen im Wesentlichen Uebereinstimmung. so wie gegenseitige Achtung der an demselben Werke mit Ernst und Talent Arbeitenden zu wahren, d) grössere philologische Unternehmungen, welche die vereinigten Kräfte oder die Hülfe einer grösseren Anzahl in Anspruch nehmen, zu befördern. §. 2. Zu diesem Zwecke achten sie für nöthig: a) sich gegenseitig durch Rath und Mittheilung nach Möglichkeit zu unterstützen; b) in einem schon bestehenden oder neuzubegründenden philologischen Journale Anzeigen und Beurtheilungen neu erschienener Schriften und Abhandlungen in dem oben bezeichneten Sinne niederzulegen; c) in ihren umfassenderen Arbeiten nach denselben Grundsätzen zu verfahren, und sie unter ihren Freunden nach Möglichkeit zu verbreiten; d) sich an bestimmten Orten und in noch zu bestimmenden ein- oder zweijährigen Zeiträumen zu gegenseitigen Besprechungen und Mittheilungen zu vereinigen. In jenen Versammlungen finden statt: §. 3. Verhandlungen der XVI. Philologen-Versammlung. 1 |