Das Eherecht von A. J. Uhrig erschien erst während des Druckes; eine Berücksichtigung bei der Revision war bei diesem ebensowenig nothwendig als bei dem neuen Abdrucke des von Кпорр. Für die schöne Ausstattung und gefällige Form bringe ich dem Herrn Verleger meinen aufrichtigen Dank. Möge das Werk den Nutzen stiften, den der Verfasser beabsichtigt, das Recht der Kirche als ein tiefbegründetes, consequentes, vollendetes, in seiner lebendigen Gestaltung lehren, dadurch die Liebe zum Studium des Kirchenrechts vermehren, das Seinige zu einer gründlichen Behandlung der Rechtswissenschaft beitragen! Prag, den 23. April 1855. Der Verfasser. Verhältniss zwischen dem s. g. Ehevertrage und dem Sacramente Verhältniss zwischen Kirche und Staat rücksichtlich der Ehe, der I. Aus dem Mangel des Consenses in die Ehe überhaupt A. Wegen natürlicher in der Person eines oder beider Contrahenten §. 22. Anhang. Ist Dolus eine Ehehinderniss? II. Ehehindernisse, welche den Consens nur für bestimmte Personen Das katholische Eherecht nach dem Oesterreichischen, Preussischen, Französischen Particularrechte, mit Rücksichtsnahme auf noch §. 12. Einzelne Ehehindernisse, die nur in Staatsgesetzen begründet sind: Verurtheilung zu Strafen - Trauerjahr und Frist nach sonstiger Trennung der Ehe bis zur zweiten Ehe Verbot der Ehe zwischen 564 §. 13. §. 14. Hebung der Ehehindernisse durch Consenserneuerung u. Dispensation 568 576 §. 15. Nichtigkeitserklärung der Ehe. Trennung von Tisch und Bett. §. 16. Gerichtsbarkeit und Verfahren in Ehesachen §. 17. Ehen mit Ausländern Register zum ersten Theile Verzeichniss der abgedruckten Documente |