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Er sagt in seinem Commentare S. 518: «Aufrechtes Gesichts, offen und so, dass es jeder hören kann, betend; so wie bleichend, in stiller Angst und Hast in dich hinein, wie die Gebete gehalten werden, die man nicht gern zur Kunde andrer gelangen lassen will. Vgl. Persius II, 3. fgg.» In der angezogenen Stelle des Persius heisst es:

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«Non tu prece poscis emaci,

Quae nisi seductis nequeas committere Divis.
At bona pars procerum tacita libavit acerra.
Haud cuivis promptum est, murmurque humiles-

que susurros Tollere de templis, et aperto vivere voto. Mens bona, fama, fides! haec clare, et ut audiat hospes: Illa sibi introrsum, et sub lingua immurmurat: O si Ebullit patrui praeclarum funus! et, O si Sub rastro crepet argenti mihi seria, dextro Hercule! pupillumve utinam, quem próximus heres Impello, expungam! namque est scabiosus, et acri Bile tumet. Nerio jam tertia ducitur uxor!» Was hier als heimlich gebetet aufgeführt wird, ist wirklich von der Art, dass der Betende es nicht gern zur Kunde Andrer gelangen lassen dürfte; weshalb man es aber vor Andren verbergen und dabei vor Angst und Hast erbleichen sollte, dass man um lange Dauer seines eigenen Lebens bittet, ist nicht einzusehen, da in einem solchen Gebete nichts Böses, ja nicht einmal etwas Ungewöhnliches oder Unziemliches liegt. Heinrich sagt II, S. 400: «recto vultu, sine verecundia, audacter. VI, 401. recta facie. Bentley ad Hor. 1, 3, 18. pallidus, voll Angst und Sorge, die Gottheit möchte ihm den Wunsch nicht gewähren.» Erwägt man nun, dass ja ein Jeder, wenn er nicht etwa bei seinem Gebete ganz gleichgültig über den Erfolg desselben ist, entweder mit zuversichtlicher Hoffnung auf die Erfüllung seines Gebetes oder mit angstvoller Furcht, er möchte nicht erhört werden, betet, so liegt in dem, was Heinrich hier den Dichter sagen lässt, nicht nur

etwas ungemein Frostiges, sondern sogar etwas logisch Unrichtiges. Denn es leidet wohl keinen Zweifel, dass Juvenal in den beiden vorliegenden Versen folgendes ausdrücken wollte: «Das beständige Gebet mancher Leute ist: Schenke mir, Gott, langes Leben. » Dies wird aber nicht ausgedrückt, indem man die verschiedenen Empfindungen des Betenden, wie sie das Gebet selbst bei ihm hervorruft, schildert; sondern nur, wenn man den Betenden dasselbe Gebet in verschiedenen, wo möglich einander entgegengesetzten Lebenslagen wiederholen lässt. Diese Lebenslagen werden nur dann zweckmässig gewählt sein, wenn sie in einem gewissen Zusammenhange mit der Bitte selbst stehen, und zwar wird man am deutlichsten sein, wenn man die Bitte auch in einer Lebenslage thun lässt, in welcher sie ihrer Natur nach am seltensten gethan zu werden pflegt. Durch den Satz: «Du betest voll Hoffnung, du betest voll Angst um langes Leben: » wird nicht logisch richtig ein beständiges Gebet um langes Leben ausgedrückt; aber der Satz: «Du betest bei voller Gesundheit und in Tagen der Krankheit um langes Leben: » ist ganz gleichbedeutend mit dem Satze: «Du betest beständig um langes Leben. » Wenn ferner ein Kranker um Gesundheit und langes Leben fleht, so ist das nicht auffallend, wenn dies aber Jemand bei voller Gesundheit thut, so zeigt er damit an, dass er langes Leben für das grösste und wünschenswertheste Gut hält, um welches man beständig bitten müsse.-Dies und nichts andres hat Juvenal in den vorliegenden Versen sagen wollen. Freilich ist der. Ausdruck recto vultu so allgemein und kann so verschieden gedeutet werden, dass man nicht gerade gezwungen ist, ihn bloss auf das Aussehen eines Gesunden zu beziehen; doch muss man auch zugeben, dass dieser Ausdruck sehr wohl das Aussehen eines Gesunden schildern kann, zumal wenn er, wie hier, dem Worte pallidus gegenübersteht, womit ganz passend das Aussehen eines Kranken geschildert ist. So stimme ich denn ganz der Erklärung Achaintre's

bei und meine, dass recto vultu-et pallidus hier so viel ist, wie sanus-et aegrotus.

SAT. XI. V. 165 fg.

Spectant hoc nuptae juxta recubante marito, Quod pudeat narrasse aliquem praesentibus ipsis. Diese beiden Verse, welche in den meisten Handschriften erst nach V. 200 gelesen werden, stehen' im Cod. Budensis, in den beiden Codd. des Canterus und im Codex Husumensis hinter V. 164. Drei Pariser Codices haben sie nach V. 161 und ebenda stehen sie auch im Cod. Jun. Haecmyndan., aber umgestellt und auf folgende Weise verändert:

«Quod pudeat, narras aliquid praesentibus ipsis Spectant hoc» etc.

Der Cod. Norimbergensis III. hat sie nach V. 172.; in einigen Büchern sind sie hinter V. 159 eingerückt und in ziemlich vielen Handschriften ganz ausgelassen. Bahrdt endlich wies ihnen den Platz nach V. 173 an. Die angeführten Umstände erwägend nahm Heinrich eine doppelte Klasse von Handschriften an; die eine derselben, sagt er II, S. 434., habe von diesen beiden Versen gar nichts gewusst, und bei der andren habe eine ältere Handschrift zum Grunde gelegen, in welcher diese Verse irgendwo ohne Zeichen beigeschrieben gewesen seien, so dass die Schreiber nicht gewusst haben, wo sie hingehörten. Er hält demnach, mit Britannicus und Schurzfleisch übereinstimmend, diese Verse für ganz unstreitig unecht, so dass bei ihnen nicht gefragt werden könne, wo sie hingehören, sondern bloss, bei welcher Stelle des Gedichts sie entstanden seien. Als solche bezeichnet er nun den mit V. 164 schliessenden Satz. Indessen sind mit W. E. Weber (Recens. S. 146) diese Verse ihres klassischen Gepräges wegen durchaus für echt zu halten und es bleibt nur

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übrig, zu ermitteln, an welche Stelle des Gedichts sie gehören. Dass sie nur an zwei Stellen, entweder nach V. 164, oder nach V. 200. stehen können, hat ganz richtig schon W. E. Weber (Rec. S. 146) bemerkt; darnach haben sich denn auch die Ausleger in zwei Partheien geschieden, indem einige wenige, wie Lubinus und Farnabius ersteres, beiweitem die meisten aber, wie Pulmann, Pithoeus, Rigaltius, Schrevelius, Prateus, Henninius, Achaintre, Ruperti und beide Weber, wahrscheinlich der Auctorität der Handschriften folgend, das letztere annehmen. Ueber die Gründe, weshalb diese Verse hinter V. 200 stehen müssen, hat allein W. E. Weber eine genauere Untersuchung angestellt, und was angestellt, und was er darüber in seiner Recension der Heinrichschen Ausgabe S. 146 fg. sagt, stimmt mit der Erklärung, die er von diesen Versen in dem seiner Uebersetzung angehängten Commentare S. 553 fg. gegeben hat, vollkommen überein. Doch scheint mir die Stellung der vorliegenden Verse nach V. 200 und W. E. Webers Erklärung derselben eben so unstatthaft, wie unerheb→ lich das ist, was W. E. Weber gegen die Stellung dieser Verse nach V. 164 einzuwenden hat. Das Ende des Gedichts von V. 180 an enthält die Ausführung folgender einfachen Aufforderung: «Lass' alle Sorgen und Unannehmlichkeiten in Rom zurück, und komme zu mir auf's Land zum frugalen Mahle. »> Von V. 191 an heisst es: «Während wir die Freuden des Landlebens geniessen, werden in Rom die Megalesischen Spiele gefeiert, und ganz Rom sieht heute den Spielen im Circus zu, an welchen es unvernünftig grossen Antheil nimmt.» Nun fährt der Dichter mit V. 199 also fort:

- Spectent juvenes, quos clamor et audax Sponsio, quos cultae decet assedisse puellae: Nostra bibat vernum contracta cuticula solem

Effugiatque togam.

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und will damit sagen: «Das Vergnügen, jenen Spielen zuzuschauen, überlasse jungen Männern, für die sich das Geschrei und das Wetten bei denselben,

so wie das Sitzen neben geputzten Mädchen noch schickt; wir alten Leute wollen lieber die runzlige Haut von der Frühlingssonne durchwärmen lassen und es uns bequem machen, indem wir die lästige Toga abwerfen.» Dieser vollkommen gute Zusammenhang, wo der greise Dichter sich und seinen, wie man doch aus dem nostra contracta cuticula abnehmen muss, in gleichem Alter stehenden Freund den jungen Männern, das Ablegen der Toga als eine Bequemlichkeit, die man sich auf dem Lande und unter guten Freunden wohl erlauben darf ('), dem lästigen Putze, in welchem man den Spielen in Rom beizuwohnen pflegte, gegenüberstellt, wird durch die Zwischenstellung der Verse:

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Spectent hoc nuptae juxta recubante marito,

Quod pudeat narrasse aliquem praesentibus ipsis. gänzlich gestört. Denn wenn ausser den jungen Männern und Mädchen auch noch den verheiratheten Männern und Frauen das Zuschauen im Circus vom Dichter als für sie schicklich überlassen werden soll, so sind damit, bloss mit Uebergehung der Kinder, die hier auch gar nicht in Betracht kommen, alle Altersstufen beider Geschlechter genannt, die überhaupt an einem solchen Vergnügen Theil nehmen können, also findet das mit den Worten nostra contracta cuticula bezeichnete Lebensalter nicht mehr seinen scharfen und bestimmten Gegensatz Wollte man nun auch dagegen einwenden, man brauche sich den Dichter nur als einen alten Hagestolz, oder auch nur als einen zur Zeit der Abfassung dieser Satire ohne Frau lebenden Greis (2) zu den

(") W. E. Weber nimmt hier freilich effugere togam in einem bildlichen Sinne und meint, dass an ein wirkliches Ablegen der Toga nicht zu denken sei. Es wird aber nachher dargethan werden, dass effugere togam hier durchaus wörtlich verstanden werden muss.

(*) Ob Juvenal je verheirathet gewesen ist oder nicht, lässt sich nicht ermitteln. W. E. Weber in der Einleitung in d. Satir. Juvenals, die er dem seiner Uebersetzung angehängten Commentare vorausgeschickt hat, S. 230. macht aus dem Umstande,

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