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an heisst es, wenn man die in Rede stehenden Verse
gleich nach V. 164 folgen lässt, also:
«Forsitan exspectes, ut Gaditana canoro
Incipiat prurire choro plausuque probatae
Ad terram tremulo descendant clune puellae.
Spectant hoc nuptae juxta recubante marito,
Guod pudeat narrasse aliquem praesentibus ipsis,
Irritamentum Veneris languentis et acres
Divitis urticae. Major tamen ista voluptas
Alterius sexus: magis ille extenditur, et mox
Auribus atque oculis concepta urina movetur.
Non capit has nugas humilis domus:>>-

Hoc in V. 165 bezieht sich hier auf die in den drei vorhergehenden Versen geschilderten unzüchtigen Tänze der Mädchen, und der Vers Quod pudeat-ipsis, nach der natürlichen Construction auf hoc bezogen, bedarf keiner weiteren Erklärung, es müsste denn Jemand leugnen wollen, dass von so schamlosen Dingen in Gegenwart von Frauen zu sprechen unschicklich sei. Da man sich hier die Scene im Speisezimmer und als Zuschauer die beim Mahle liegenden Männer und Frauen zu denken hat, so ist das Verbum recubare in V. 165 in seiner ganz gewöhnlichen Bedeutung gebraucht. Der Satz irritamentum urticae ist Apposition zum vorhergehenden hoc und nennt kurz aber derb den Grund, weshalb Männer es liebten, während des Mahles solche Tänze vor ihren Augen aufführen zu lassen. Länger hält sich dann Juvenal bei der Beschreibung der, wie er behauptet, noch grösseren Wollust auf, welche Frauen beim Anschauen so schamloser Tänze empfinden, und versäumt es als unversöhnlicher Weiberfeind nicht, auch bei dieser Gelegenheit den Frauen einen tüchtigen Hieb zu versetzen. Gerade das aber, dass Juvenal hier nicht allein die Männer, sondern auch die Weiber geisselt und dabei letztere einfach mit den Werten alter sexus bezeichnet, macht es gewissermassen nothwendig, oder lässt es mindestens erwarten, dass schon vorher auf irgend eine Weise beide Geschlechter als beim

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Mahle befindlich und gemeinschaftlich jenen unzüchtigen Darstellungen zuschauend eingeführt sein müssen, was ganz ungezwungen durch die in Rede stehenden Verse geschieht, wenn man sie nach V. 164 einrückt. Denn lässt man die Verse Spectant hoc ipsis an der bezeichneten Stelle weg, so ist bis zum Satze Major tamen ista voluptas alterius sexus etc. überall nur von schmausenden Männern die Rede, worauf denn die Bemerkung über die Weiber so plötzlich und unvorbereitet hereintritt, dass die Gelegenheit, ihnen etwas anzuhängen, doch als gar zu sehr vom Zaune gebrochen erscheinen muss. Auch könnte man nicht so ohne Weiteres unter alter sexus hier Weiber verstehen und sich dabei dieselben als mit den Männern schmausend und jenen Tänzen zuschauend denken, wenn mit den Versen Spectant-ipsis zugleich die bestimmte Aufforderung dazu wegfiele; wie denn auch wirklich in der vorliegenden Stelle alter sexus von einigen Auslegern, wie von Henninius, Dusaulx und Achaintre falsch auf Jünglinge bezogen, und die ganze Stelle Major tamen-movetur völlig missverstanden worden ist. Achaintre sagt nämlich I, S. 434 «Alterius sexus. Quia in altero sexu scil. in formosis adolescentibus Ganymedibus reperiuntur conjuncti saltationes lubricae et motus lascivi. Nullus interpretum praeter Henninium intellexit, quam satirica et vera esset erga Romanos et Graecos illa poëtae notatio: nam, ut recte animadvertit interpres Gallicus Dusaulx, jam de lascivis saltationibus et cantilenis Gaditanarum puellarum, atque de earum vi ad irritandam Venerem locutus est Juvenalis, quibus opponit saltationes et cantilenas adolescentium, veluti ad excitandam libidinem divitum plerumque draucorum et pathicorum aptiores et efficaciores Quae quidem interpretatio perditis moribus hujusce temporis conveniens firmatur etiam Auli Gellii testimonio, quo constat Romanos «scitissimas utriusque sexus aluisse delicias in Venerem fractas, easque imbuisse omni libidinis arte; nimirum, ut scientissime saltarent, ut

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suavissime cantarent, aliaque libidinis incentiva nossent.» Unde noster ait: audies, o Persice, apud me, nec Gaditanarum puellarum crumata, nec istam πορνικὴν Bathyllorum καλλιφωνίαν: namque istas nugas humilis domus non capit; sed Virgilii atque Homeri carmina, etc. Magis ille extenditur. Clunes ejus (sexus masculini) et lumbi scite magis extenduntur, moventur; quod verissimum est: nam in maribus firmiores et significantiores surt gestus, motus corporis quam in feminis. » Dass diese Erklärung durchaus nicht zu billigen ist; dass voluptas alterius sexus hier nur sein kann voluptas, quam alter sexus habet, percipit; dass endlich dies auf die weiblichen Mitglieder des Gastmahles, die noch stärker, als die Männer, durch diese Tänze gereizt werden, bezogen werden muss; dies alles unterliegt, wie Heinrich II, S. 435. dargethan hat, keinem Zweifel, und eben so wenig, scheint mir, kann in Abrede gestellt werden, dass, wenn man die Verse Spectantipsis hinter V. 164 einschaltet, dadurch sowohl das richtige Verständniss der Verse Major tamen-movetur bedeutend erleichtert, als auch ein vollkommen guter Zusammenhang in der ganzen Stelle vermittelt wird. Anders freilich denkt hierüber W. E. Weber. Er sagt in der mehrerwähnten Recens. S. 146 fg: «Insofern man die in Rede stehenden Verse als Parenthese fasst, gehn sie zur Noth nach 164. noch ohne zu unbehülfliche Unterbrechung des Hauptsatzes an, und die darauf folgende Ausführung: Major tamen ista voluptas alterius sexus u. s. w. 168 fgg. bietet eine Wahrscheinlichkeit, dass diese Ausführung gerade ihretwegen eingeschaltet sei. Allein die ganze Stelle gewinnt auf diese Art einen steifen und pedantischen Anstrich: Die Ausführung über die Wollust, die den Weibern zu Theil wird, im Gegensatze zu den Empfindungen des männlichen Theils, wird zu einer dem satirischen Tone widerstrebenden moros-dogmatischen Sentenz. Ich habe die Ueberzeugung, dass irgend ein vorzeitlicher Leser des Juvenal, der die Stelle nach V.

200. in ihrem Zusammenhange nicht begriff (wie sie denn auch die übrigen Ausleger nicht begriffen haben), dieselbe hieher verpflanzt und dadurch des Dichters Gedankenfolge zugleich ungelenk und frostig gemacht hat. Nimmt man beide Verse von hier weg, so bleibt der Zusammenhang gefälliger, und jene dogmatische Ausführung 168-170 gerade dadurch, dass sie nun zu einer gelegentlichen und beiläufigen Bemerkung im Geiste von VI, 254, wird, weshalb man aber sie als Parenthese in Klammern schliessen muss, erhält den Stempel echt satirischer, beissend schalkhafter Laune.» Aber diesen Einwendungen, in denen sich bloss der Eindruck äussert, den die besprochenen Stellen des Dichters auf den Kritiker gemacht haben, fehlt die erforderliche Beweiskraft, und es liesse sich auf dieselben passend mit manchen Stellen aus derselben Schrift W. E. Webers antworten, wo er mit vollem Rechte an Heinrich tadelt, dass dieser zuweilen lediglich subjective Bemerkungen vorbringe und daraus, wie nun gerade ihm, d. i. seinem individuellen Gefühle und Geschmacke, diese oder jene Stelle erschienen ist, gar zu kühne und unvorsichtige Folgerungen mache.

Fragt man nun endlich noch, wie es wohl gekommen sein mag, dass die beiden nach V. 164 hingehörigen Verse in so vielen Handschriften nach V. 200 gesetzt werden konnten, so dürfte der ganz gleiche Anfang, den diese Verse mit den Versen Spectent juvenes puellae haben, so wie die in diesen beiden Verspaaren schon oben nachgewiesene grosse Aehnlichkeit des Ausdrucks eine vielleicht nicht ganz unpassende Erklärung dafür abgeben. Nachdem nämlich erst durch das Versehen irgend eines Abschreibers schon früh diese Verse aus dem Texte an den Rand gekommen waren, wussten spätere Abschreiber, die dieses Exemplar oder Abschriften von demselben bei ihrer Arbeit benutzten, sie nicht mehr recht unterzubringen: und so mögen denn einige von ihnen sie für die beigeschriebene Erklärung irgend eines Auslegers oder gelehrten Abschreibers

gehalten und deshalb ganz ausgelassen, andre wieder sie nach Gutdünken an verschiedenen 'Stellen. der Satire eingeschaltet haben, die meisten aber durch die angegebenen Umstände bewogen worden sein, sie hinter V. 200 in den Text zu rücken.

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SAT. XI. V. 203 fg.

Nostra bibat vernum contracta cuticula solem
Effugiatque togam.

W. E. Weber sagt in s Comment. S. 554: «Unsre sich engernde Haut soll Frühlingssonne sich saugen, eine Sache, worauf man so viel hielt, dass man sich dazu nakt auszog und im Freien umherspazierte oder sich in's Gras legte (s. meine Anmerkungen zu Persius IV, 33). Darauf aber geht das Und sich der Toga entziehn nun nicht; eben so wenig auf irgend etwas Mysteriöses, wie es Ruperti zu wittern scheint, wenn er schreibt: An de toga meretricum cogitavit poëta? eine Frage, die beinahe doch zu schalkhaft für einen Theologen ist. Sondern sich der Toga entziehn heisst den ernsthaften Staats- und Geschäftsmenschen, den die Toga als Römischen Bürger in seiner Feierlichkeit bezeichnet, ablegen und nach Lust und Laune leben, sich's bequem machen. Das Folgende dient dafür zu näherer Erklärung. etc.» W. E. Weber will also hier das Ablegen der Toga nicht wörtlich, sondern mit Achaintre und einigen andren Auslegern in einem bildlichen Sinne verstanden haben, so dass effugere togam hier so viel ausdrücken soll, wie effugere togae curas, occupationes, officia, was es allerdings auch ausdrücken kann. Allein dazu, dass der eingeladene Freund sich einmal den ernsthaften Staatsgeschäften entziehen möge, hat der Dichter ihn schon früher V. 181 fgg. ermuntert; wollte man also effugere togam hier in jenem bildlichen Sinne

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