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additurus est, de bonorum jactura, dira illa quidem ait esse, sed tamen partem et quasi appendicem ejusdem sortis, naufragii et periculi maritimi, multis notam. »

Ist nun freilich so auf eine höchst einfache Weise aller Anstoss in der Auslegung des abgesonderten Satzes audi-Plurima gehoben, so wird damit doch keine von allen den Schwierigkeiten hinweggeräumt, welche, wie oben gezeigt wurde, bei der Erklärung der vorliegenden grösseren Stelle zu überwinden sind; vielleicht gelingt es aber, dieselben zu entfernen, wenn dasselbe Mittel, durch welches Madvig den Satz audi-Plurima verbessert hat, auch bei dem vorhergehenden Theile der Stelle angewandt und mit der Interpunction zugleich die Verbindung und Construction der einzelnen Sätze geändert wird; ein Ausweg, der, führte er wirklich zum gewünschten Ziele, um so willkommener wäre, je weniger hier, wo die Handschriften in den Lesarten so übereinstimmend sind, an eine Corruption des Textes zu denken und eine Abweichung von der überlieferten Lesart zu wagen ist. Ich möchte nämlich die ganze Stelle so schreiben:

Nam praeter pelagi casus et fulguris ictum
Evasit. Densae coelum abscondere tenebrae
Nube una subitusque antennas impulit ignis.
Quum se quisque illo percussum crederet, et mox
Attonitus nullum conferri posse putaret
Naufragium velis ardentibus, (omnia fiunt
Talia, tam graviter, si quando poëtica surgit
Tempestas,) genus ecce aliud discriminis. Audi
Et miserere iterum! quamquam sint cetera sortis
Ejusdem pars dira quidem, sed cognita multis,
Et quam votiva testantur fana tabella

Plurima. (Pictores quis nescit ab Iside pasci?)
Accidit et nostro similis fortuna Catullo.

In der Erklärung der beiden ersten Sätze folge ich ganz Madvig, mache ebenfalls nach ignis ein Punctum, verbinde aber den Satz Quum- ardentibus nicht, wie C. Schmidt und Madvig vorschlagen,

eng mit dem folgenden Satze omnia-tempestas, sondern lasse ihn den aus sehr einleuchtenden Gründen vorangestellten Nachsatz einer Periode sein, in welcher genus-discriminis den Vordersatz bildet, und zwar muss dabei der Satz omnia-tempestas in Parenthese geschrieben werden. Nach discriminis mache ich ein Punctum und stimme in der Erklärung der übrigen Verse dieser Stelle ganz mit Madvig überein. So, scheint mir, wird ein vollkommen guter Sinn gewonnen, ohne dass irgend Härten der Sprache zu rügen sind. Nachdem Juvenal schon V. 15 fg. mit deutlichen Ausdrücken auf die grossen Gefahren, aus denen sein Freund glücklich errettet worden ist, wiederholt aufmerksam gemacht hat, beginnt er mit V. 17. diese Gefahren zu beschreiben. Sofort nennt er ganz allgemein die beiden Gattungen von Gefahren, welche Catull zu bestehen gehabt hat, und sagt: «Denu nicht bloss den Unfällen des Meeres, auch dem Blitzstrahle ist er entronnen. ». Obgleich sich aus der nachfolgenden Erzählung ergiebt, dass das Schiff erst, nachdem es vom Blitze getroffen war, in die Gefahr kam, unterzusinken, so sind dennoch mit gutem Grunde in dem vorausgeschickten allgemeinen Satze die Unfälle des Meeres zuerst erwähnt; denn an diese denkt man natürlicher Weise zuerst, wenn man hört, dass ein von einer Seereise Heimgekehrter auf seiner Fahrt grosse Gefahren bestanden hat. Somit stehen die casus pelagi als das Gewöhnliche, was einem auf einer Seefahrt begegnen kann, der ungewöhnlicheren Gefahr, die durch einen Blitzschlag herbeigeführt wurde, gegenüber, und Catullus, heisst es, hat beides überstanden. Nach dieser Einleitung, in welcher die Gefahren, deren Beschreibung angekündigt wird, logisch geordnet sind, erzählt der Dichter die Begebenheiten selbst in der Reihenfolge, welche sie wirklich gehabt haben und sagt: «Dichte Finsterniss verbarg den «Himmel mit einer Wolke, und plötzlich traf ein «Blitzstrahl die Raaen. Als nun ein Jeder sich von << diesem getroffen wähnte und bald, ganz davon

«betäubt, der Meinung ward, dass kein Schiffbruch «mit einem Schiffbrande verglichen werden könne, «(in solcher Weise, so schrecklich begiebt sich Alles, «wenn einmal Dichter einen Sturm beschreiben,) «<siehe da zeigte sich eine Gefahr ganz anderer Art.» In dem Satze Quum-discriminis wird die Verwirrung auf dem vom Blitze getroffenen Schiffe geschildert, derselbe macht aber zugleich den Uebergang zur Beschreibung der andren Gefahr, welche dem Catull vom Meere her gedroht hat. Durch die Parenthese omnia-tempestas will der Dichter die Beschreibung jener durch den Brand der Segel entstandenen Verwirrung auf eine Art abkürzen, die es gänzlich der Phantasie des Lesers überlässt, sich die Vorgänge auf dem Schiffe so schrecklich als möglich auszumalen, indem er ihn auffordert, Alles, was Schreckliches nur von Dichtern bei der Schilderung eines Seesturmes ersonnen werden kann, sich bei dem Seesturme, den Catull ausgehalten hat, verwirklicht zu denken. Bei Talia ist es nicht schwer, in Gedanken zu ergänzen: qualia ibi i. e. in naufragio Catulli facta sunt, dergleichen oft in lebhafter Rede ausgelassen wird; tam graviter ist aber nur deshalb hinzugefügt, um näher zu bezeichnen, wie hier Talia verstanden werden soll, zugleich hilft es durch den Nachdruck, den es dem Worte Talia giebt, die Ellipse erleichtern. Die Worte genus ecce aliud discriminis endlich, in dénen aliud den kurz vorher erwähnten velis ardentibus gegenübersteht, bezeichnen im Gegensatze zu der Gefahr, in welche das Schiff durch den Brand der Segel gerathen war, die demselben Schiffe gleich darauf drohende Gefahr des Versinkens; auch kann der Ausdruck aliud genus discriminis hier, wo für den Sinn schon aliud discrimen genügen würde, ganz genau genommen werden, insofern die Gefahr, im Meere unterzusinken, wirklich einer ganz andren Gattung von Gefahren angehört, als die Gefahr, welche für ein Schiff durch den Brand der Segel entsteht. Den Satz Audi-Plurima hat schon Madvig richtig er

klärt. An die zweite Hälfte desselben nun schliesst sich die satirische Frage Pictores-pasci? an, welche ebenfalls in Parenthese gesetzt werden kann. Mit V. 29. endlich nimmt der Dichter die durch vier Verse unterbrochene Beschreibung wieder auf.

SAT. XII. V. 30 fgg.

Quum plenus fluctu medius foret alveus et jam,
Alternum puppis latus evertentibus undis
Arboris incertae, nullam prudentia cani
Rectoris conferret opem: decidere jactu
Coepit

Fast keine Stelle Juvenals ist auf so verschiedene Weise von den Auslegern erklärt worden, wie die vorliegende; ja einige Ausleger haben sogar in der Meinung, dass dieselbe verdorben sei und nur durch irgend eine Aenderung geheilt werden könne, zu den gewaltsamsten Conjecturen ihre Zuflucht genommen. Und dazu mögen sie sich um so leichter entschlossen haben, je weniger, um hier andrer, zum Theil ganz unbedeutender Varianten in dieser Stelle nicht zu gedenken (1), ausserdem auch gerade in der Lesart desjenigen Worts, welches mit dem hier alle Schwierigkeit verursachenden Worte eng verbunden ist, die Handschriften übereinstimmen. Es ist nämlich einzig und allein der Genitiv Arboris incertae, der bei der Erklärung der vorliegenden Stelle Anstoss giebt, weil er, dem vorausgehenden, von Alternum latus abhängigen Genitiv puppis ganz ohne Copula beigefügt, als zweiter, von demselben

') In V. 31 hat nur ein Codex (Norimberg. III Ruperti's) ohne Zweifel verschrieben emergentibus statt evertentibus. In V. 32. haben die Handschriften theils incertae theils incerto. Endlich in V. 33 steht in den meisten Handschriften confer· ret, in andren cum ferret und im Cod. Gothan. II Ruperti's offenbar verschrieben cum feret.

Accusativ Alternum latus abhängiger und im Ganzen wohl kaum etwas Neues hinzufügender Genitiv völlig überflüssig und darum unerklärlich erscheinen muss; und, als dürfte man nun daher die Entfernung dieses so grossen Anstosses erwarten, findet sich statt incertae in ziemlich vielen Handschriften incerto geschrieben. Hiernach theilen sich auch die ältesten Herausgeber in zwei Klassen, indem die Einen incertae, die Andren incerto in den Text aufgenommen. haben, ohne jedoch in der Erklärung dieser Stelle, wie es scheint, auch nur die mindeste Schwierigkeit zu finden. Nur in der editio princeps Romana steht incerti, was offenbar verschrieben ist und gar keine Erklärung zulässt. Ascensius erklärte die Lesart incerto durch «mali arboris incertitudine, incerto hiatu,» sah also incerto für den Ablativ an und hielt Arboris incerto für einen erklärenden Zusatz zum Zwischensatzę Alternum-undis. So scheint denn Schurzfleisch der erste gewesen zu sein, der in dieser Stelle an den von den Handschriften gebotenen Lesarten Anstoss nahm, und da ihm, was allerdings der Fall ist, auch durch die Anmerkung des Scholiasten, der zu der ganzen vorliegenden Stelle nur Folgendes bemerkt: «Cum plenus: plena navis ex unda. Alternum puppis: latus dabat navis, et arbore coacta. Rectoris: gubernatoris.» die Erklärung der hergebrachten Lesarten durchaus nicht erleichtert zu werden schien, so glaubte er sich hier nur mit einer Conjectur helfen zu können. Er schlug also S. 156 fg. vor zu schreiben:

Cum plenus fluctu medius foret alveus, et jam Alternum puppis latus, evertentibus undis Arboris incurvum, nullam prudentia cani Rectoris cum ferret opem:

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und froh, durch diese Aenderung den Text gewissermassen in Einklang mit der Bemerkung des Scholiasten gebracht zu haben, was übrigens noch Mancher stark bezweifeln dürfte, bemerkt er dazu: «Sic consentient superiora scholia. Arboris incurvum vocat malum jam curvatam, quam videlicet undae

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