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Recensionen der Heinrichschen Ausgabe von F. W. Schneidewin S. 1418 fgg., von O. Jahn. No 27. und Paldamus S. 1022 fgg.

Ueber das Leben Juvenals sind ausser dem, was darüber, wie schon gehörigen Orts bemerkt wurde, K. FR. HEINRICH und W. E. WEBER gesagt haben, noch besonders von I. V. FRANCKE genaue Untersuchungen angestellt und alle dahin gehörigen Fragen in folgenden drei Schriften ausführlich besprochen worden: 1) Ueber ein Einschiebsel Tribonians beim Ulpian, die Verbannung Juvenals nach der grossen Oase betreffend Kiel. 1819 gr. 8°. 2) Examen criticum D. Jan. Juvenalis vitæ. Altonæ. 1820. 8°. 3) De vita Jun. Juvenalis quæstio altera. Dorpati. 1827. fol. (Index lectionum). Ueber die mittlere Abhandlung, welche mir gegenwärtig allein zur Hand gewesen und gewiss auch die wichtigste von allen ist, sind die Recensionen von C. O. Müller (in d. Götting. gel. Anzeig 1822. Bd II. Stük 86. S. 851-856.) und. G. Hermann (in d Leipz. Lit. Zeitg. 1822. N 227 fg. S. 1810-1821.) fleissig nachzulesen, zumal da der letztere den Hauptgegenstand der in der beurtheilten Schrift gemachten Untersuchungen ohne Zweifel richtiger dargestellt hat, als Francke. Zwar hat Francke auch in dieser Abhandlung grossen Scharfsinn und tief eindringende Gelehrsamkeit an den Tag gelegt, aber mit vollem Rechte ist ihm schon von K Fr. Hermann (in dessen Disputat. de Juvenalis satiræ septimæ temporibus S. 6.) vorgeworfen worden, dass er in seinen Entscheidungen nicht immer consequent gewesen ist und sich zuweilen von einer vorgefassten Meinung hat irreleiten lassen, wodurch denn die Frage über die Verbannung Juvenals nicht nur nicht glücklich gelöst, sondern nur noch verwickelter geworden ist. Weit unbedeutender sind die ohne Angabe des Verfassers erschienenen «KRITISCHEN BEMERKUNGEN über einige Nachrichten aus dem Leben Juvenals. Regensb. 1833. gr. 8°. », welchem Büchlein K. Fr. Hermann (de Juv. sat. VII temporib. disp. S. 4.

Anm. 24.) allen wissenschaftlichen Werth abgesprochen hat. Manches über das Leben und die Dichtungsweise Juvenals findet sich ferner in dem sehr verschieden beurtheilten (vgl. W. E. Webers Vorrede zur Uebers. der Sat. Juvenals S. X. und K. Fr. Hermann's Recens. der Kempfschen Abhandlung S. 63.) Buche: «Etudes de moeurs et de critique sur les poëtes latins de la décadence par D. NISARD. Paris. 1834, II. Voll.» Nicht gründlich genug ist der kurze Aufsatz, den H. DüNTZER über die Verbannung des Juvenal (in dem Archiv f. Philologie u. Pädagog. v. Gottfr. Seebode. 1. Chr. Jahn u. Reinh. Klotz. Leipzig. 1840. Bd. VI. Heft. 3. S. 374-379.) geschrieben hat. Eine richtige Beurtheilung desselben gab schon W. Teuffel a. a. O. S. 102 fg. Ungleich grössere Beachtung verdient unstreitig K FR. HERMANN'S Disputatio de Juvenalis satira VII temporibus. Gotting. 1843. gr. 4o., welche dem Index lectionum in Acad. Georgia Augusta für das Sommersemester 1843 vorausgeschickt ist. Hermann hat nämlich in dieser Schrift hauptsächlich die Frage über das Exil Juvenals mit gründlicher Gelehrsamkeit und grossem Scharfsinne erörtert. Nichts desto weniger versuchte es W. TEUFFEL a. a. O. S. 109-116., sowohl die Beweisführung Hermanns zu widerlegen, als auch die von ihm gewonnenen Resultate als unhaltbar darzustellen. Endlich gehört hie her noch die schon oben angeführte Abhandlung KEMPFS, insofern dort eine Ansicht, welche hinsichtlich der Verbannung Juvenals bereits Francke ausgesprochen, später aber H. Düntzer auf alle aus dem Alterthume uns überlieferten Nachrichten von dem Leben Juvenals ausgedehnt hat, von Neuem entwickelt und mit grosser Zuversicht als die einzig richtige hingestellt, worden ist, dass nämlich alle jene Nachrichten, oder, was dasselbe ist, die Vitæ Juvenalis lediglich aus den Andeutungen. welche Juvenal selbst über seine Lebensverhältnisse hin und wieder in seinen Satiren gegeben hat, zusammengesetzt sind, mithin auf höchft unsichren Muth

massungen der Commentatoren beruhen. Es ist hier nicht der Ort, eine genauere Untersuchung dieser so gewagten Behauptung vorzunehmen, so viel indessen wird jeder Unbefangene zugestehen müssen, dass aus den bis jetzt vorhandenen Nachrichten von dem Leben Juvenals keine ganz sicheren Resultate über einige dahin gehörige Hauptfragen erlangt werden können.

Ueberschauen wir nun schliesslich Alles, was in neuerer Zeit für Juvenal geschehen ist, so müssen wir gestehen, dass es uns an einer, dem jetzigen Stande der Alterthumswissenschaft angemessenen, umfassenden und nach allen Seiten hin gründlichen Bearbeitung des Juvenal noch immer gar sehr. mangelt. Besonders ist die Feststellung des Textes hinter den Fortschritten der Kritik und Erklärung weit zurückgeblieben, so dass der von W. E. Weber schon 1833 in dessen Corpus poëtarum latinorum gegebene Text noch jetzt der beste ist, den wir von den sämmtlichen Satiren Juvenals besitzen. Eine neue Revision des Textes aber dürfte mit Erfolg wohl nur der unternehmen, dem es vergönnt wäre, alle zu Gebote stehenden diplomatischen Materialien von Neuem zu benutzen und fleissig auszubeuten. (6) Sorgfältige Vergleichung und genaue Scheidung der verschiedenen Handschriften wäre dabei unerlässlich, obgleich K. Fr. Heinrich der Meinung gewesen zu sein scheint, dass aus den Handschriften Juvenals nicht viel für die Feststellung des Textes zu gewinnen sei, und darum, wenig nach dem Werthe der Handschriften fragend, für die eine oder die andre Lesart nur nach den für oder gegen dieselbe sprechenden Gründen zu entscheiden pflegte. Auf eine von O. JAHN zu erwartende, den eben erwähnten

() Vergl. hier, was F. W. Schneidewin a. a. O. S. 1413 fg. über die noch ungenügende Vergleichung der Handschriften des Juvenal und über den Mangel eines durchgängig auf die beste Autorität gestützten Textes gesagt hat. Vergl. ferner die mehrerwähnten Recensionen von W. Teuffel S. 97 fg. und Paldamus S. 1039.

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Anforderungen entsprechende, neue Recension dieses Textes hat schon 1840 F. W. Schneidewin a. a. O. S. 1414. und neuerdings wieder W. Teuffel a. a. 0. S. 98. Hoffnung gemacht; ebenso ist schon vor einiZeit ORELLI als der auch für Juvenals Text zu erwartende sospitator von W. E. Weber (vgl. dessen Recens. der Heinr. Ausg. S. 172.) bezeichnet worden; leider aber sind die durch solche Andeutungen erregten Wünsche der Gelehrten bisher noch unerfüllt geblieben Einstweilen dürfte jeder auch noch so geringe Beitrag zum besseren Verständnisse dieses schweren Dichters nicht unwillkommen sein.

ERKLÄRUNG

EINZELNER STELLEN JUVENALS.

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SAT. I. V. 30 fgg.

Nam quis iniquæ Tam patiens Urbis, tam ferreus, ut teneat se, Causidici nova quum veniat lectica Mathonis, Plena ipso;

Zu V. 32 hat der Scholiast folgende Bemerkung gemacht: «Mathonis: advocati, qui sceleribus dives effectus est; et lectica, genus vehiculi, quo nobiles vehebantur; plena autem ipso, quia crassus fuit». und wollte damit offenbar sagen, dass Matho auch zu der Zeit noch reich gewesen sei, da Juvenal diese Verse schrieb. Dasselbe meint der Verfasser der kritischen Bemerkungen über einige Nachrichten aus dem Leben Juvenals, indem er auch V. 63 fgg. dieser Satire:

«Nonne libet medio ceras implere capaces Quadrivio, quum jam sexta cervice feratur Hinc atque inde patens ac nuda pæne cathedra Et multum referens de Mæcenate supino Signator falso, qui se lautum atque beatum Exiguis tabulis et gemma fecerat uda?»> fälschlich, mindestens ohne hinreichenden Grund auf den Matho bezieht und S. 34. sagt: «Matho, nach dem Scholiasten wegen seiner Laster bei Nero wohlgelitten und bereichert, erscheint hier (d. i. in der ersten Satire) noch wohlhabend, da er sich

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